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	<title>Staatseinnahmen - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-11T23:39:21Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Staatseinnahmen&amp;diff=490565&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Ludger Jorißen: Es wurde pure Ideologie entfernt.</title>
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		<updated>2025-01-12T21:33:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Es wurde pure Ideologie entfernt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Staatseinnahmen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;state revenue&amp;#039;&amp;#039;}}, {{frS|&amp;#039;&amp;#039;recettes de l&amp;#039;Etat&amp;#039;&amp;#039;}}) sind die [[Einnahme]]n in einem [[Staatshaushalt]], im weiteren Sinne die Einnahmen der [[öffentliche Hand|öffentlichen Hand]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Auf Staatsebene stellen die Staatseinnahmen neben den [[Staatsausgaben]] einen Teil der [[Staatsfinanzen]] dar. Die [[Finanzwirtschaft]] eines [[Staat]]s befasst sich mit der [[Finanzierung]] [[öffentliche Aufgaben|staatlicher Aufgaben]], insbesondere [[Investition]]en in [[Infrastruktur]] (wie [[Bundesautobahn]]en oder [[Bundesstraße]]n, [[Bildung]], [[Forschung und Entwicklung]], [[Landesverteidigung]]) oder – im Rahmen der [[Umverteilung]] – der Zahlung von [[Transferleistung]]en wie [[Sozialleistung]]en.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=BHkLt8xxJC4C&amp;amp;pg=PA65&amp;amp;dq=Staatseinnahmen&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Staatseinnahmen&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;W+G kompakt: E-Profil&amp;#039;&amp;#039;, Band 5, 2012, S. 65]&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Ausgaben müssen im [[Bundeshaushaltsplan (Deutschland)|Bundeshaushalt]] durch Staatseinnahmen möglichst vollständig gedeckt werden. Gelingt dies nicht, muss der Staat [[Kredit]]e etwa in Form von [[Staatsanleihe]]n zum [[Haushaltsausgleich]] aufnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Zu den Einnahmen auf Staatsebene gehören gemäß {{Art.|106|gg|juris}} Abs. 1 GG die [[Bundessteuer]]n, und zwar im Rahmen der [[Alkoholbesteuerung]] die [[Alkoholsteuer]], [[Alkopopsteuergesetz (Deutschland)|Alkopopsteuer]], [[Schaumweinsteuer]] und [[Zwischenerzeugnissteuer]] sowie die [[Energiesteuer]], die [[Kaffeesteuer]], die [[Tabaksteuer]] und [[Zoll (Abgabe)|Zölle]]. Diese Steuern stehen dem [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] alleine zu. Hingegen muss der Bund einen Teil der [[Gemeinschaftsteuer (Deutschland)|Gemeinschaftsteuern]] im Rahmen des [[Finanzausgleich (Deutschland)|Finanzausgleichs]] an die [[Land (Deutschland)|Länder]] verteilen. Hierzu gehören die [[Einkommensteuer (Deutschland)|Einkommensteuer]], [[Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]], [[Körperschaftsteuer (Deutschland)|Körperschaftsteuer]], [[Umsatzsteuer]] und [[Kapitalertragsteuer (Deutschland)|Kapitalertragsteuer]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben diesen Steuern gehören auch [[Gebühr]]en, [[öffentliche Verwaltung|Verwaltungseinnahmen]], Einnahmen aus [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögensveräußerungen]] ([[Veräußerung]]en von [[Kapitalbeteiligung|Staatsbeteiligungen]] oder staatseigenen [[Grundstück]]en im Rahmen der [[Privatisierung]]), [[Gewinn]]e aus Staatsunternehmen ([[Deutsche Bundesbank]]), Darlehensrückflüsse, Einnahmen aus Vermögensanlagen ([[Staatsanleihe]]n), [[Entnahme]]n aus [[Rücklage]]n oder [[Münze]]innahmen zu den Staatseinnahmen. Auch Staatseinnahmen sind die Einnahmen aus [[Sozialversicherungsbeitrag|Sozialversicherungsbeiträgen]] und aufgenommenen [[Kredit]]en. Staatseinnahmen sind nach {{§|34|bho|juris}} Abs. 1 [[Bundeshaushaltsordnung|BHO]] rechtzeitig und vollständig zu [[Steuererhebung|erheben]], die dem Bund zustehenden Einnahmen sind bei [[Fälligkeit]] zu erheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich wie in der [[Betriebswirtschaftslehre]] unterscheidet die [[Finanzwissenschaft]] zwischen &amp;#039;&amp;#039;ordentlichen&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;außerordentlichen Staatseinnahmen&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;Gabler Wirtschaftslexikon, Band 4, 1984, Sp. 567&amp;lt;/ref&amp;gt; Zu den ordentlichen Staatseinnahmen gehören sämtliche dauerhaft erzielbaren Steuern, Zölle und Gebühren. Außerordentliche sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen, Entnahmen und Privatisierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Steuerquote ==&lt;br /&gt;
Die volkswirtschaftliche [[Steuerquote]] gibt Auskunft darüber, wie hoch der Anteil des [[Steueraufkommen (Deutschland)|Steueraufkommens]] am [[Bruttoinlandsprodukt]] ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Steuerquote} = \frac{\text{Staatseinnahmen}}{\text{Bruttoinlandsprodukt}} \cdot 100\,\%&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Bei einem gegebenen, unveränderten Steuerrecht und Besteuerungssystem ist die Steuerlastquote proportional zum [[Konjunktur]]verlauf. Ist der Quotient größer als 1, so ist ihre [[Elastizität (Wirtschaft)|Aufkommenselastizität]] im Konjunkturverlauf steigend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Bedeutung ==&lt;br /&gt;
Staatseinnahmen dienen im Regelfall der [[Finanzierung]] des [[Gemeinwesen]]s, können aber auch teilweise für unwirtschaftliche staatliche Prestigeprojekte herangezogen werden. Steuereinnahmen sollen langfristig dem Ausmaß der Staatsausgaben entsprechen. Kurzfristig kann jedoch aus [[Konjunkturpolitik|konjunkturpolitischen]] Gründen ein Staat von dieser Maxime abweichen ([[deficit spending]]). Der [[Ökonom]] [[Adam Smith]] vertrat bereits 1776 die Ansicht, dass die Bürger eines jeden Staates „zum Unterhalt der Regierung möglichst genau im Verhältnis zu ihren jeweiligen Fähigkeiten beitragen“ sollen und galt damit als erster Verfechter der [[Steuergerechtigkeit]]. In seinem Buch [[Der Wohlstand der Nationen]] warnte er bereits 1776 vor der Steuerflucht, wenn der Besitzer beweglichen Kapitals bei hohen Steuern sein „Vermögen in irgendein anderes Land bringen, wo er entweder sein Geschäft ungestört betreiben oder sein Vermögen unbehelligt nutzen könnte“.&amp;lt;ref&amp;gt;Adam Smith, &amp;#039;&amp;#039;Der Wohlstand der Nationen&amp;#039;&amp;#039;, 1776, Book 5, Chapter 26&amp;lt;/ref&amp;gt; Je höher die Steuerquote ausfällt, umso größer wird tatsächlich die Gefahr von [[Steuervermeidung]], [[Schattenwirtschaft]], [[Steuerdelikt]]en und [[Steuerflucht]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig für die Einnahmepolitik sind [[Nachhaltigkeit|nachhaltig]] erzielbare Einnahmen wie aus Steuern, nicht jedoch einmalige Effekte aus Privatisierungen. Letztere verändern zudem nicht die [[Nettovermögen]]sposition des Staates, weil lediglich eine Umwandlung von Staatsbeteiligungen in [[Geld]] stattfindet.&amp;lt;ref&amp;gt;Reimut Zohlnhöfer/Kathrin Dümig, &amp;#039;&amp;#039;Politik und Wirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 102&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Differenz zwischen Staatseinnahmen &amp;lt;math&amp;gt;T&amp;lt;/math&amp;gt; und Staatsausgaben &amp;lt;math&amp;gt;C&amp;lt;/math&amp;gt; heißt positive oder negative [[Ersparnis]] und ergibt den [[Haushaltssaldo]] (Haushaltsüberschuss oder -defizit): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;T &amp;lt; C&amp;lt;/math&amp;gt; (Haushaltsdefizit)&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;T &amp;gt; C&amp;lt;/math&amp;gt; (Haushaltsüberschuss)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Haushaltsdefizit erfordert höhere Staatseinnahmen oder Kreditaufnahmen, ein Haushaltsüberschuss kann Steuersenkungen und stärkere Kredittilgungen nach sich ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Liste der Länder nach Staatshaushalt ]]&lt;br /&gt;
* [[Staatsausgaben]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4139234-6}}&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzwissenschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ludger Jorißen</name></author>
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