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	<title>Staatsanwalt - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Staatsanwalt&amp;diff=28745&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2026-23375-04: Anstatt Ein Staatsanwalt Der Staatsanwalt</title>
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		<updated>2026-04-16T10:04:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Anstatt Ein Staatsanwalt Der Staatsanwalt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|befasst sich mit dem Beruf. Für die Kriminal-Fernsehserie siehe [[Der Staatsanwalt]].}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Prok1 by Augustas Didzgalvis.jpg|mini|[[Tracht (Kleidung)|Tracht]] des [[Litauen|litauischen]] Staatsanwalts]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Staatsanwalt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist bei [[Gericht]] in Strafsachen Vertreter der [[Anklage]]. Er ist in vielen Ländern ein [[Beamtentum|Staatsbediensteter]], in Deutschland z.&amp;amp;nbsp;B. ein [[Beamter (Deutschland)|Beamter]] im höheren Justizdienst in einer [[Staatsanwaltschaft]] und damit ein [[Organ (Recht)|Organ]] der [[Rechtspflege]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Staatsanwaltschaft (Deutschland)|titel1=Staatsanwaltschaft in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] kann Staatsanwalt nur werden, wer die [[Befähigung zum Richteramt]] hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufgaben ===&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen}}&lt;br /&gt;
Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen [[Ermittlungsverfahren]] (Vorverfahren):&amp;lt;ref&amp;gt;Marcus Köhler in: Lutz Meyer-Goßner, Bertram Schmitt: &amp;#039;&amp;#039;Strafprozessordnung.&amp;#039;&amp;#039; 66. Auflage. C.H. Beck, München 2023, § 163 Rdnr. 3.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der [[Polizei (Deutschland)|Polizei]] ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen (§ 170 Abs. 2 StPO), [[Anklage]] erheben (§ 170 Abs. 1 StPO) oder [[Strafbefehlsverfahren (Deutschland)|Strafbefehl]] bei [[Gericht]] beantragen (§ 407 Abs. 1 StPO). Lässt das vorläufige Ermittlungsergebnis noch keine abschließende Entscheidung zu, so kann er anordnen, dass die Polizei weiter ermittelt. Die Polizei muss der Staatsanwaltschaft alle strafprozessualen Maßnahmen mitteilen. Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungshandlungen auch selbst vornehmen (§ 161 Abs. 1 S. 1 Var. 1 StPO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Erhebung der Anklage tritt der Staatsanwalt in der [[Hauptverhandlung]] als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auf. Er verliest den [[Anklagesatz]] (§ 243 Abs. 3 S. 1 StPO), wirkt an der Beweisaufnahme mit (vgl. z.&amp;amp;nbsp;B. §§ 240 Abs. 2 S. 1, 245 Abs. 1, 257 Abs. 2 StPO) und hält abschließend ein Plädoyer (§ 258 Abs. 1 StPO). Wenn er mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden ist, kann er Rechtsmittel einlegen (§§ 296 Abs. 1, 312, 333, 335 StPO), auch zugunsten des Angeklagten (§ 296 Abs. 2 StPO).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde die [[Strafvollstreckung|Vollstreckung]] der Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang auf die bei der Staatsanwaltschaft tätigen [[Rechtspfleger]] übertragen. In besonders wichtigen Fragen entscheidet der Staatsanwalt als Vollstreckungsdezernent selbst. So obliegt es ihm, den [[Bewährung (Deutschland)#Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung|Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung]] oder die Aussetzung eines Strafrestes zur [[Bewährung (Deutschland)|Bewährung]] bei Gericht zu beantragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die tatsächlichen [[Ermittlungsverfahren|Ermittlungen]] werden überwiegend durch die [[Polizei (Deutschland)|Polizei]], aber auch durch den [[Zoll (Behörde)|Zoll]] oder die [[Steuerfahndung]] durchgeführt, zum Teil in der Funktion als [[Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft]]. Diese Behörden haben auf Grund ihres wesentlich größeren Personalbestandes und ihrer Sachausstattung wie [[Kriminaltechnik]], [[Funktechnik|Funk]], Dateien und Sammlungen ein erhebliches Übergewicht bei den Ermittlungsmöglichkeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestimmte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen oder Blutentnahmen dürfen grundsätzlich nur auf Anordnung eines [[Ermittlungsrichter|Richters]] durchgeführt werden. In diesen Fällen beantragt der Staatsanwalt die Maßnahme bei dem zuständigen Richter. Bei „[[Gefahr im Verzug]]“ (d.&amp;amp;nbsp;h. der Gefahr eines Verlustes des Beweismittels wegen des zeitlichen Verzuges, der durch die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung mutmaßlich entstünde) trifft er die Anordnung selbst; sie ist durch den Richter zu bestätigen. Hierzu sind 24-Stunden-Bereitschaftsdienste bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Staatsanwalt kann auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder [[Zeuge]]n vernehmen. Wenn diese auf [[Ladung (Recht)|Vorladung]] der Polizei nicht erscheinen, kann der Staatsanwalt sie selbst laden. Im Gegensatz zur Polizei stehen ihm Zwangsmittel zur Verfügung; er kann den Zeugen polizeilich vorführen lassen, [[Ordnungsgeld]] oder die Verhängung von Ordnungshaft (Höchstmaß: sechs Monate) durch den [[Ermittlungsrichter]] beantragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach [[Kapitalverbrechen]] und bei strafrechtlichen Großlagen wie etwa Banküberfällen ist oft ein Staatsanwalt am Tatort zugegen. Auch bei wichtigen Durchsuchungen, vor allem in [[Wirtschaftsstrafrecht|Wirtschaftsstrafsachen]], ist der Staatsanwalt häufig mit vor Ort. Er kann eine vorläufige [[Festnahme]] anordnen und durchführen, bei [[Gefahr im Verzug]] unter anderem auch Durchsuchungen oder körperliche Untersuchungen. Unterlagen, die bei Wohnungsdurchsuchungen sichergestellt werden, darf grundsätzlich nur der Staatsanwalt, auf dessen Anordnung jedoch auch die Polizei durchlesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Stellung ===&lt;br /&gt;
Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als [[Richter]] – [[Dienstaufsicht#Organisationslehre|weisungsgebundener]] ({{§|146|GVG|dejure}} [[Gerichtsverfassungsgesetz]])&amp;lt;ref&amp;gt;Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg: „[…] Es ist nämlich eine Fehlinformation, […] dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren […] Anfängen zurückverfolgen …“ in &amp;#039;&amp;#039;Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft&amp;#039;&amp;#039; ({{Webarchiv |url=http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/809.html |text=— |wayback=20150901004138 |archiv-bot=2018-12-01 23:03:31 InternetArchiveBot}}).&amp;lt;/ref&amp;gt; Teil der [[Exekutive]] und unterliegen uneingeschränkt der [[Dienstaufsicht]] durch [[Vorgesetzter|Vorgesetzte]] ({{§|144|GVG|dejure}} GVG) ({{§|147|GVG|dejure}} GVG).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_6_952.pdf Sebastian Beining, Die Weisung an den Staatsanwalt]&amp;lt;/ref&amp;gt; Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die [[Staatsanwaltschaft (Deutschland)|Staatsanwaltschaft]] und Staatsanwälte gegeben,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Staatsanwaltschaft (Deutschland)#Ambivalente Sachverhalte|Staatsanwaltschaft (Deutschland)]] Missbrauch und Folgen der Weisungsgebundenheit&amp;lt;/ref&amp;gt; zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.seiten.faz-archiv.de/faz/20080216/fr1200802161583631.html Weisungsgebundene Staatsanwälte], FAZ.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2010/04/weisungsgebundenheit-der-staatsanwalte.pdf Kritik durch N. Schlepp, Richter am Finanzgericht Niedersachsen] (PDF; 60&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt; Bekannte Beispiele für Weisungsgebundenheit und ihre Folgen sind der Fall [[Strafsache Gustl Mollath|Mollath]],&amp;lt;ref&amp;gt;die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte den Antrag, den rechtskräftig abgeschlossenen Fall &amp;#039;&amp;#039;Mollath&amp;#039;&amp;#039; neu aufzurollen, auf Anweisung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Siehe [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-zwischen-wut-und-wahn-1.1605667 Süddeutsche Zeitung], abgerufen am 21. Februar 2013.&amp;lt;/ref&amp;gt; die unterschiedlichen Auffassungen zum Umfang des Weisungsrechts sind bei der Entlassung von [[Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof|Generalbundesanwalt]] [[Harald Range#Ermittlungen wegen Landesverrats gegen netzpolitik.org|Harald Range]] erneut deutlich geworden.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Der Staat, die Justiz und ein preußisches Relikt&amp;#039;&amp;#039;, General-Anzeiger Bonn vom 6. März 2017, S. 10&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.richterverein.de/mhr/mhr113/m11304.htm &amp;#039;&amp;#039;Der Staatsanwalt zwischen Weisungsgebundenheit und Eigenverantwortung&amp;#039;&amp;#039; in Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins Nr. 3/2011]&amp;lt;/ref&amp;gt; Dem Prinzip nach dieselbe Frage wurde auch aufgeworfen im April 2019 bei dem Streit über die Zulässigkeit der Ermittlungen gegen das [[Zentrum für politische Schönheit]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Henning Ernst Müller]], [https://community.beck.de/2019/04/06/ermittlungen-der-staatsanwaltschaft-gera-gegen-das-zentrum-fuer-politische-schoenheit-zps-sind-staatsanwaelte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera gegen das &amp;quot;Zentrum für politische Schönheit&amp;quot; (ZPS) – sind Staatsanwälte unabhängig?], veröffentlicht am 6. April 2019 auf [[Beck-Blog]]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der [[Staatsanwalt als Gruppenleiter]] – kurz StA (GL) –, früher und seit 1. Januar 2011&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.justizministerium-bw.de/servlet/PB/menu/1260816/ &amp;#039;&amp;#039;Pressemitteilung: Landtag verabschiedet Dienstrechtsreform&amp;#039;&amp;#039;] Website des Justizministeriums Baden-Württemberg. Abgerufen am 22. August 2011.&amp;lt;/ref&amp;gt; in [[Baden-Württemberg]] wieder: &amp;#039;&amp;#039;Erster Staatsanwalt;&amp;#039;&amp;#039; je nach Land gegebenenfalls als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters,&lt;br /&gt;
* der [[Oberstaatsanwalt]] (als [[Abteilungsleiter]]),&lt;br /&gt;
* ggf. der [[Oberstaatsanwalt]] (als Hauptabteilungsleiter),&lt;br /&gt;
* der [[Leitender Oberstaatsanwalt|Leitende Oberstaatsanwalt]] (als Behördenleiter),&lt;br /&gt;
* der [[Generalstaatsanwalt]] (Leiter der übergeordneten [[Behörde]]),&lt;br /&gt;
* der [[Justizministerium|Justizminister]] oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Bundeslandes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können. Das [[Staatsanwaltschaft (Deutschland)#Weisungsrecht|Weisungsrecht]] der vorgesetzten Stellen wird jedoch durch das [[Legalitätsprinzip (Strafrecht)|Legalitätsprinzip]] und die Bindung an geltendes Recht beschränkt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/S/Staatsanwaltschaft/index.php |wayback=20120621153009 |text=— |archiv-bot=2018-12-01 23:03:31 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Insbesondere die Strafbarkeit der [[Verfolgung Unschuldiger]] ({{§|344|StGB|dejure}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|Strafgesetzbuch]]) und der [[Strafvereitelung]] im Amt ({{§|258a|StGB|dejure}} StGB) begrenzen das Weisungsrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders als bei Richtern existiert in Deutschland kein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“. Es ist die Regel, dass die Staatsanwaltschaft nach Zulassung der Anklage vor dem Strafgericht während der Hauptverhandlung von einem am Verfahren bisher unbeteiligten [[Amtsanwalt|Amts-]] oder Staatsanwalt oder Rechts[[Referendariat|referendar]] vertreten wird. Amtsanwälte – in der Regel auch Referendare – treten nur in solchen Verfahren auf, die auch der Zuständigkeit der Amtsanwälte unterliegen, sind also nicht mit schwerer Kriminalität befasst (&amp;#039;&amp;#039;s.&amp;amp;nbsp;u.&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
Im Einzelfall können auch Referendaren Aufgaben eines Staatsanwalts übertragen werden (§&amp;amp;nbsp;142 Abs. 3 GVG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bei Gericht entscheidet über die Zuständigkeiten der jährlich zu beschließende Geschäftsverteilungsplan, der die allgemeinen Dezernate und die Spezialdezernate und -abteilungen (z.&amp;amp;nbsp;B. Wirtschafts- und Korruptionskriminalität, Jugendkriminalität, [[Betäubungsmittel|BtM]]- und organisierte Kriminalität, Sexualstrafsachen usw.) definiert und einzelnen Staatsanwälten zuweist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer sich unbefugt als Staatsanwalt ausgibt, macht sich gemäß {{§|132a|StGB|dejure|text=§&amp;amp;nbsp;132a Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;1 StGB}} strafbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der EuGH entschied im Mai 2019, dass deutsche Staatsanwälte im Unterschied zu denen anderer Länder der EU nicht die hinreichende Gewähr für rechtsstaatliche Unabhängigkeit gegenüber der [[Exekutive]] geben, um einen [[EU-Haftbefehl]] zu beantragen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/ |titel=EU-Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig |abruf=2019-07-12}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Durchlässigkeit der [[Gewaltenteilung]] sei untragbar, so das Handelsblatt anlässlich des Ausscheidens der Oberstaatsanwältin [[Anne Brorhilker]]s 2024.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Volker Votsmeier |url=https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-brorhilkers-abgang-die-zermuerbungstaktik-der-taeter-geht-auf/100034303.html |titel=Handelsblatt |abruf=2024-04-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bundesanwaltschaft ===&lt;br /&gt;
Auf Bundesebene werden Staatsanwälte beim [[Bundesgerichtshof]] durch die [[Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof|Bundesanwaltschaft]] gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einstellungsvoraussetzung ===&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Juristenausbildung in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen [[Staatsexamen|Staatsprüfungen]]. In vielen Bundesländern müssen sie einen Dienst als [[Richter auf Probe]] durchlaufen. Dann gilt für Staatsanwälte und Richter die gleiche Laufbahn, wobei ein Wechsel zwischen den Ämtern möglich und erwünscht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Besoldung ===&lt;br /&gt;
Staatsanwälte werden wie Richter nach der [[Besoldungsordnung R]] besoldet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtsanwälte ===&lt;br /&gt;
Neben den Staatsanwälten sind [[Amtsanwalt|(Ober-)Amtsanwälte]] mit der Bearbeitung von Strafsachen befasst (§ 142 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 GVG). Hierbei handelt es sich nicht um Juristen mit Universitätsabschluss, sondern um ehemalige [[Rechtspfleger]] mit Fachhochschulabschluss, die eine einjährige Zusatzausbildung im [[Strafrecht]] absolviert haben. Die Amtsanwälte sollen leichte bis mittlere Kriminalität verfolgen, z.&amp;amp;nbsp;B. [[Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl]], [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] und [[Unterschlagung (Deutschland)|Unterschlagung]] bis zu einer Schadenssumme von (meist) 1.000&amp;amp;nbsp;€, ferner Verkehrsdelikte einfacherer Natur usw. In manchen Bundesländern dürfen Amtsanwälte auch Nötigungssachen bearbeiten, in anderen ist dies dem Staatsanwalt vorbehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtstracht ===&lt;br /&gt;
Vor Gericht tragen Staatsanwälte eine [[Robe]], die der des Richters entspricht (schwarze Wolle mit Samtabschluss von 12&amp;amp;nbsp;cm Breite, bei der Bundesanwaltschaft rot). Amtsanwalts- und Referendarsroben haben dagegen nur einen 8&amp;amp;nbsp;cm breiten Samtabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Staatsanwaltschaft (Österreich)|titel1=Staatsanwaltschaft in Österreich}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um in der [[Österreich|Republik Österreich]] zum Staatsanwalt ernannt werden zu können, muss eine Befähigung zum Richteramt vorliegen. Hierzu ist die bestandene Richteramtsprüfung nach erfolgreicher Vorbereitungszeit von 4 Jahren nötig. Der Ernennung geht jeweils eine öffentliche [[Ausschreibung]] einer zu besetzenden Stelle voraus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Organisation ===&lt;br /&gt;
Die Organisation der Staatsanwaltschaft liegt in der Kompetenz der Kantone. Neben der Bezeichnung Staatsanwalt kommt etwa auch der Begriff &amp;#039;&amp;#039;[[Prokurator]]&amp;#039;&amp;#039; vor (so zum Beispiel in den [[Kanton (Schweiz)|Kantonen]] [[Genf]] und [[Bern]]). Anstellung oder Wahl sowie Entlöhnung werden durch die jeweiligen Kantone geregelt. Voraussetzung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes juristisches Studium, oftmals wird auch das Anwaltspatent verlangt sowie Erfahrung in der Strafrechtspflege. Die Karrierelaufbahn von Richtern resp. Staatsanwälten verläuft mehrheitlich getrennt voneinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aufgaben ===&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Staatsanwalts werden durch die [[Strafprozessordnung (Schweiz)|Schweizerische Strafprozessordnung]] einheitlich für die gesamte Schweiz definiert. Der Staatsanwalt leitet das gesamte Untersuchungsverfahren, das mit einer vom Staatsanwalt erlassenen Anklage, einer Einstellungsverfügung oder einem Strafbefehl (in kleineren Fällen mit Maximalfreiheitsstrafe von 6 Monaten) seinen Abschluss findet. Im Untersuchungsverfahren ermittelt die [[Polizei (Schweiz)|Polizei]] unter der Aufsicht und/oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Nach Erhebung der Anklage vertritt der Staatsanwalt die Anklage vor dem Strafgericht und entscheidet über einen allfälligen Weiterzug an die nächsthöhere Instanz. Je nach Kanton kann der Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung (insbesondere von Geldstrafen und Bussen) übertragen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum deutschen Strafprozessrecht wird die Mehrheit der Beweise (inkl. Zeugeneinvernahmen) ausschließlich im Untersuchungsverfahren (und damit von der Staatsanwaltschaft) erhoben, der Prozess vor dem Strafgericht stützt sich in der Regel auf die Akten. Ebenfalls im Unterschied zu Deutschland kommt der Staatsanwaltschaft in der Schweiz auch das umfassende Recht zum Erlass von Zwangsmaßnahmen zu (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Vorführung (Recht)|Vorführung]], [[vorläufige Festnahme]], [[Durchsuchung (Recht)|körperliche Durchsuchung]], [[Hausdurchsuchung]], [[Beschlagnahme]], [[Kontosperre]], [[Telekommunikationsüberwachung]], [[Observation]] etc.). Nur einige wenige Zwangsmaßnahmen bedürfen der Genehmigung oder der Anordnung durch einen Richter wie etwa geheime Zwangsmaßnahmen oder auch insbesondere die Anordnung von [[Untersuchungshaft]] resp. die Bestätigung der Haft nach spätestens 96 Stunden Freiheitsentzug. Gegen die meisten Handlungen der Staatsanwaltschaft im Untersuchungsverfahren haben die Betroffenen ein [[Beschwerde (deutsches Recht)|Beschwerderecht]] an eine richterliche Instanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Ermittlungen und die Durchführung von Strafverfahren bei Personen im Alter von zehn bis achtzehn Jahren ist die [[Jugendanwaltschaft]] zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Militärstrafprozess ===&lt;br /&gt;
Im [[Militärstrafgesetz (Schweiz)|Militärstrafrecht]] heißen die Staatsanwälte [[Auditeur (Militär)|Auditoren]] (Abkürzung: Aud). Ihnen obliegen beispielsweise die Vertretung der Anklage vor dem [[Militärgericht]] oder der Erlass von [[Strafzettel|Strafmandaten]] bzw. [[Einstellung des Strafverfahrens (Schweiz)|Einstellungsverfügungen]]. Ernannt werden die Auditoren vom [[Auditeur (Militär)#Generalauditor|Oberauditor]] (Art.&amp;amp;nbsp;4 Absatz&amp;amp;nbsp;2 MStP).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Liechtenstein ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Staatsanwaltschaft (Liechtenstein)|titel1=Liechtensteinische Staatsanwaltschaft}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Staatsanwälten in [[Liechtenstein]] obliegt im Rahmen der Behörde, der Liechtensteinische Staatsanwaltschaft gemäß Art.&amp;amp;nbsp;2 [[Staatsanwaltschaftsgesetz]] (StAG) die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht (Anklagegrundsatz) und die Vertretung der Anklage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereinigte Staaten ==&lt;br /&gt;
In den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]] wird zwischen den [[United States Attorney]]s und den [[District Attorney]]s unterschieden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bundesanwaltschaft ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|United States Attorney|titel1=United States Attorney}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;United States Attorneys&amp;#039;&amp;#039; ermitteln und vertreten die Vereinigten Staaten in Strafverfahren wegen der Verletzung von Bundesrecht (Bundesvergehen). Die U.S. Attorneys werden vom [[Präsident der Vereinigten Staaten|US-Präsidenten]] mit Zustimmung des Kongresses der Vereinigten Staaten für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, eine erneute Ernennung ist möglich.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.law.cornell.edu/uscode/28/541.html 28 United States Code §&amp;amp;nbsp;541]&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt. Aufgrund des [[USA PATRIOT Act]] konnte der US-Präsident auch ohne Anhörung des Kongresses einen Übergangsvertreter ernennen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.welt.de/politik/article760319/Staatsanwaelte-entlaesst-man-nicht.html | titel=Staatsanwälte entlässt man nicht | autor= Torsten Krauel| hrsg=[[Die Welt]] | datum=2007-03-14 | abruf=2014-12-07}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Regelung wurde aufgehoben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== District Attorney ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|District Attorney|titel1=District Attorney}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;District Attorneys&amp;#039;&amp;#039; (je nach [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|Bundesstaat]] auch als &amp;#039;&amp;#039;State’s Attorney, County Attorney, County Prosecutor&amp;#039;&amp;#039; und anderswie bezeichnet) sind in ihrem jeweiligen Bezirk (District) für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des United States Attorney Office oder anderer Bundesbehörden fallen. Da die Strafgewalt in den Vereinigten Staaten grundsätzlich Sache der einzelnen US-Bundesstaaten ist, verfolgen die &amp;#039;&amp;#039;District Attorneys&amp;#039;&amp;#039; die meisten Strafsachen. In den meisten Bundesstaaten wird der &amp;#039;&amp;#039;District Attorney&amp;#039;&amp;#039; gewählt, es gibt aber auch hier die Möglichkeit der Ernennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Ermittlungsrichter]]&lt;br /&gt;
* [[Liste deutscher Staatsanwaltschaften]]&lt;br /&gt;
* [[Staatsanwaltschaft]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Raoul Muhm, Gian Carlo Caselli (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Die Rolle des Staatsanwaltes. Erfahrungen in Europa.&amp;#039;&amp;#039; Vecchiarelli Editore Manziana, Rom 2005, ISBN 88-8247-156-X (teilweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/rista/00042/ Informationen über den Beruf des Richters und Staatsanwalts] auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz&lt;br /&gt;
* [http://www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/broschuere_oesterr_justiz.pdf Informationen über den Beruf des Richters und Staatsanwalts in Österreich] (PDF; 756&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* [[iarchive:einfhrung-in-die-staatsanwaltliche-ttigkeit compress|Einführung in die staatsanwaltliche Tätigkeit]] (PDF; 350 kB)&lt;br /&gt;
* [http://www.eurojustice.org/member_states/germany/country_report/2787/ &amp;#039;&amp;#039;Eurojustice Report on Germany&amp;#039;&amp;#039;] (englisch)&lt;br /&gt;
* [http://www.eurojustice.org/member_states/austria/country_report/1362/ &amp;#039;&amp;#039;Eurojustice Report on Austria&amp;#039;&amp;#039;] (englisch)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4056631-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Staatsanwalt| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafprozessrecht]]&lt;br /&gt;
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