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	<title>Sportschifffahrt - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-05T06:19:29Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sportschifffahrt&amp;diff=21228&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Diopuld: /* Einzelnachweise */</title>
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		<updated>2025-07-25T23:13:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einzelnachweise&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sportschifffahrt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist der Oberbegriff für die &amp;#039;&amp;#039;nicht gewerblich&amp;#039;&amp;#039; betriebene [[Schifffahrt]] mit beliebigen [[Wasserfahrzeug]]en auf allen Arten von Gewässern ([[Binnengewässer|Binnen-]], [[Küstengewässer]] und [[Hohe See|Hochsee]]) und stellt den Gegensatz zur gewerblich betriebenen [[Berufsschifffahrt]] dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff war genaugenommen ein Unterpunkt der &amp;#039;&amp;#039;Freizeitschifffahrt&amp;#039;&amp;#039;; dieser Begriff ist jedoch nicht mehr geläufig und wird, wenn überhaupt, meist als „Sport- und Freizeitschifffahrt“ gebraucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sportschifffahrt im heutigen Sinne begann um das Jahr 1910 herum, als [[Verbrennungsmotor]]en so klein und zuverlässig wurden, dass sie auch in Wasserfahrzeugen eingebaut werden konnten. Bei gleich starker Motorleistung waren diese Motoren wesentlich kleiner, billiger und einfacher zu bedienen als die bis dahin üblichen [[Dampfmaschine]]n. Wer es sich leisten konnte, kaufte sich ein „Lustboot“, wie die Bezeichnung für Sport- und Freizeitboote damals lautete. Gerade um Metropolen wie [[Berlin]], [[Paris]], [[London]] oder [[Konstantinopel]] herum boomte die Verbreitung solcher Wasserfahrzeuge, was dazu führte, dass die zuständigen Behörden in den jeweiligen Staaten eine gesetzlich verankerte Unterscheidung zwischen der gewerblichen und der nicht gewerblichen Schifffahrt zu treffen begannen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Wirtschaftsboom bis zum [[Börsenkrach]] 1928 wurden die „Lustboote“ immer größer und seetüchtiger. Noch vor 1920 waren die definierten Unterschiede zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Seefahrt von der [[Binnenschifffahrt]] auf die (Hoch-)[[Seeschifffahrt]] ausgedehnt worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Unterschiede zur Berufsschifffahrt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen|1=Der gesamte Abschnitt ist unbelegt. --[[Benutzer:DanySahne85|DanySahne85]] ([[Benutzer Diskussion:DanySahne85|Diskussion]]) 22:12, 26. Jun. 2024 (CEST)}}&lt;br /&gt;
Die größten Unterschiede zwischen Berufs- und Sportschifffahrt aus rechtlicher Sicht lassen sich wie folgt zusammenfassen:&lt;br /&gt;
* Je nach Staat sind einfachere oder auch gar keine seemännischen Patente zum Führen nicht gewerblicher Wasserfahrzeuge nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So gibt es in [[Deutschland]] zwei Grenzen: Ab 15&amp;amp;nbsp;[[Pferdestärke|PS]] bzw. mehr als 11,03 Kilowatt maschineller Antriebsleistung, gemessen an der [[Propellerwelle]] (oder an der [[Antriebswelle]] des an einem [[Flettnerantrieb]] befindlichen Motors) ist ein [[Sportbootführerschein See|Sportbootführerscheins See]] oder [[Sportbootführerschein Binnen|Sportbootführerscheins Binnen]] vorgeschrieben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/wassersport.html|titel=Wassersport - Freizeitschifffahrt und Charterscheinregelung|zugriff=2013-05-21|archiv-url=https://web.archive.org/web/20130511042833/http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/wassersport.html|archiv-datum=2013-05-11|offline=ja }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ab einer [[LüA|Länge über alles]] von 20 und bis zu 25 Metern des Wasserfahrzeuges ist auf Binnenwasserstraßen das [[Sportschifferzeugnis]] oder das [[Sportpatent]] vorgeschrieben; Für den Rhein gibt es zudem höhere Anforderungen (siehe [[Rheinpatent]]). Auf einigen Binnengewässern, beispielsweise in [[Berlin]], ist ein Sportbootführerschein auch ab einer bestimmten [[Segel]]fläche vorgeschrieben. In anderen Staaten gibt es teilweise abweichende Regelungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] sind Führerscheine erforderlich, wenn das gelenkte Boot eine Motorleistung von mehr als 6&amp;amp;nbsp;kW hat oder mehr als 14&amp;amp;nbsp;m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; Segelfläche aufweist. Wer ein Boot unter Schweizer Flagge auf der Hochsee führen will, benötigt in jedem Fall den [[Hochseeausweis]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem [[Bodensee]] gilt unabhängig von der Nationalität des Schiffsführers und der Registrierungsstelle eine Scheinpflicht für Boote mit mehr als 4,4&amp;amp;nbsp;kW Motorleistung oder 11&amp;amp;nbsp;m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt; Segelfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Norwegen]] zählt zum Beispiel nur die Lüa des Wasserfahrzeuges, die führerscheinfrei bei 14,99&amp;amp;nbsp;m endet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Schweden]] ist für die Führerscheinpflicht einzig die mögliche Endgeschwindigkeit des Wasserfahrzeuges ausschlaggebend. Die Grenze ist bei 40 [[Knoten (Einheit)|Knoten]] (knapp 75&amp;amp;nbsp;km/h) gezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleiches gilt für [[Dänemark]], wo sich die Führerscheinpflicht aus der Bootslänge in Metern zum Quadrat plus der Zahl 3 ergibt; d.&amp;amp;nbsp;h., ein Boot mit 6&amp;amp;nbsp;m Länge benötigt ab einer Motorisierung von mehr als 39&amp;amp;nbsp;kW für die Führung einen Sportbootführerschein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Besucht ein Schiff die [[Hoheitsgewässer]] anderer Staaten, so gelten an Bord die Führerscheinregelungen des Landes, dessen Flagge das Schiff führt. Eine Führerscheinfreiheit entledigt jedoch nicht von der Pflicht, die der Schiffsführer hat, beim Führen seines Wasserfahrzeuges die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten, sowie fähig zu sein, sein Wasserfahrzeug überhaupt zu führen. Außerdem kann es sein, dass selbst für ein eigentlich führerscheinfreies Wasserfahrzeug in bestimmten, stark befahrenen Regionen (in Deutschland zum Beispiel auf dem [[Rhein]]) die Führerscheinbefreiung schon bei kleineren als den sonst üblichen Grenzen endet oder gar nicht existiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls vom Flaggenstaat vorgegeben wird die notwendige [[Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten|Sicherheitsausrüstung]]. Während einige Staaten (z.&amp;amp;nbsp;B. Deutschland) für privat genutzte Sportboote keinerlei Vorschriften erlassen haben, verlangen andere Staaten (z.&amp;amp;nbsp;B. die Schweiz) eine umfassende Sicherheitsausrüstung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einige stark befahrene Wasserstraßen, wie beispielsweise der [[Nord-Ostsee-Kanal]], dürfen von [[Sportboot]]en nicht bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht befahren werden, unabhängig vom Führerschein des [[Schiffsführer]]s.&lt;br /&gt;
* Es gibt zwar auf bestimmten Gewässern (in Deutschland z.&amp;amp;nbsp;B. auf dem Rhein) unter bestimmten Umständen (z.&amp;amp;nbsp;B. nach Erreichen der Hochwassermarke 1 am Bezugspegel) auch für Sportboote eine Verpflichtung zum Betreiben eines Funkgerätes (ein Sprechfunkzeugnis ist hierfür erforderlich). Die Geräte brauchen im Gegensatz zur Berufsschifffahrt nicht doppelt vorhanden zu sein. Darüber hinaus gibt es kein Gewässer mit Lotsenpflicht für Sportboote, solange das Fahrzeug bestimmte Größen (z.&amp;amp;nbsp;B. im Nord-Ostsee-Kanal 500&amp;amp;nbsp;[[Registertonne#Bruttoregistertonne|BRT]]) nicht übersteigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterschied zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Schifffahrt lässt sich nicht immer an der Größe der Wasserfahrzeuge festmachen. Eine große Luxusyacht kann rechtlich durchaus als Sportboot gelten, während ein kleines [[Schlauchboot]] einer [[Fregatte]], eines [[Passagierschiff]]es oder einer [[Werft]] zur [[Berufsschifffahrt]] zählt, weil es gewerblich betrieben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keine Unterscheidung zwischen Sport- und Berufsschifffahrt machen die internationalen [[Kollisionsverhütungsregeln]]. Es gibt darin lediglich einige Vorgaben, die (beispielsweise bei der [[Lichterführung]]) von der Größe der Schiffe abhängig sind. Die [[Ausweichregeln zwischen Wasserfahrzeugen]] gelten ebenfalls unabhängig von der Zweckbestimmung der Schiffe und außerdem auch unabhängig von der Größe der Schiffe. Im Sinne guter Seemannschaft und Rücksichtnahme weichen Sportbootschiffer den schwer manövrierfähigen Großschiffen dennoch aus, besonders in engen Fahrwassern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4182476-3}}&lt;br /&gt;
* [http://www.wsa-minden.de/schifffahrt/sportschifffahrt/ Informationen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Minden]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4182476-3|LCCN=sh85015159|NDL=00560907}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wasserverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sportschifffahrt| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Diopuld</name></author>
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