<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Sperrkassierer</id>
	<title>Sperrkassierer - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Sperrkassierer"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sperrkassierer&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-23T13:22:55Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sperrkassierer&amp;diff=189664&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Weblinks */ https</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sperrkassierer&amp;diff=189664&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2021-04-12T16:17:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Weblinks: &lt;/span&gt; https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sperrkassierer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein Beauftragter eines [[Versorgungsunternehmen]]s, der Abnehmer, die ihre [[Rechnung]] nach mehrfacher [[Mahnung (Deutschland)|Mahnung]] nicht bezahlen, vor Ort aufsucht und den ausstehenden Betrag einfordert. Kann dieser nicht beglichen werden, [[Versorgungssperre|sperrt]] der Sperrkassierer den [[Elektrizität|Strom]]-, [[Erdgas|Gas-]] oder [[Trinkwasser]]anschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausbildung ==&lt;br /&gt;
[[TÜV|Technische Überwachungsvereine]] und andere Weiterbildungsinstitutionen veranstalten in Zusammenarbeit mit den [[Berufsgenossenschaft]]en Seminare, bei denen technische Laien Fachkenntnisse erwerben, um [[Arbeiten unter Spannung]] ausführen und Elektrizitätszähler sperren und entsperren zu dürfen. Es handelt sich um die &amp;#039;&amp;#039;Zusatzqualifikation [[Elektrofachkraft]] für festgelegte Tätigkeiten&amp;#039;&amp;#039;. Zum Erwerb dieser Zusatzqualifikation sind nach §&amp;amp;nbsp;2 der &amp;#039;&amp;#039;Besonderen Rechtsvorschrift für die IHK-Prüfung „Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“&amp;#039;&amp;#039; schon eine abgeschlossene Ausbildung in einem industriell-technischen Beruf sowie der Nachweis über die Teilnahme an der schon genannten Laienschulung ausreichend. Die Prüfung wird&lt;br /&gt;
meist direkt im Anschluss an die Schulung durchgeführt. Die Ausbildungszeit beträgt ca. sechs Tage inklusive&lt;br /&gt;
Prüfungstag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Technischer Ablauf ==&lt;br /&gt;
Der Sperrkassierer muss den elektrischen Anschluss des Kunden auf der Seite des Energieversorgers auftrennen, er greift also nicht in die Kundenanlage ein. In der Regel ist das vor dem Elektrizitätszähler. Entweder ist dort eine herausnehmbare [[Schmelzsicherung|Sicherung]], die durch ein [[Plombe (Siegel)|verplombtes]] Dummy ersetzt wird, eine [[NH-Sicherung]] oder einen [[Leitungsschutzschalter]] bzw. [[SLS-Schalter]], der in Aus-Stellung verplombt wird. Oft muss der Sperrkassierer in älteren Anlagen jedoch auch den Zähleranschluss abklemmen. Um hierzu nicht übrige Verbraucher (z.&amp;amp;nbsp;B. in einem Mietshaus) abschalten zu müssen, kann es erforderlich sein, auch diese [[Arbeit unter Spannung]] auszuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gefahren ==&lt;br /&gt;
Sperrkassierer sind bei ihrer Tätigkeit Gefahren durch gewaltbereite Personen sowie durch die Wirkung des elektrischen Stromes ausgesetzt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;ep&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=J. Jühling |Titel=Lichtbogenschutz für Sperrkassierer |Sammelwerk=[[Elektropraktiker (Zeitschrift)|Elektropraktiker]] |Band=Jahrgang 54 (2000) |Nummer=Heft 7 |Datum= |Seiten=579 |Fundstelle=links oben |ISSN=0013-5569 |Online=[https://www.elektropraktiker.de/ep-2000-07-579-579.pdf?eID=tx_nawsecuredl&amp;amp;falId=5220&amp;amp;hash=5aa5a415b3223c75c107e7a426ddef14 Artikel zum Download] |Format=PDF |KBytes=92 |Abruf=2019-12-31}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Elektrounfälle entstehen insbesondere beim Trennen und Herstellen der Verbindung zwischen Stromzähler und Versorgungsnetz, wenn ein hoher Laststrom fließt. Dann kann sich ein [[Störlichtbogen]] entwickeln, der bei fehlender Schutzkleidung zu Verbrennungen und Augenschäden führen kann.&amp;lt;ref name=&amp;quot;ep&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtlicher Rahmen der Tätigkeit ==&lt;br /&gt;
Ein Sperrkassierer hat nicht das Recht, Räumlichkeiten, in denen sich die Versorgungseinrichtungen befinden, aufzusuchen, sofern&lt;br /&gt;
diese dem [[Hausrecht]] des Schuldners unterliegen und dieser nicht einwilligt. Im Allgemeinen ist dies der Fall, wenn die Versorgungseinrichtungen sich innerhalb der Wohnung des Schuldners befinden und dieser den Zutritt zur Wohnung versagt. Setzt sich der Sperrkassierer über den Willen des Inhabers des Hausrechts hinweg, so macht er sich strafbar. Haben mehrere Parteien, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, das Hausrecht über die Räumlichkeiten mit den Versorgungseinrichtungen, so kann der Sperrkassier von einer dieser Parteien sich Zugang gewähren lassen. Rechtlich geschützt ist hier nur der Zugang zu den Räumlichkeiten der Versorgungseinrichtungen, nicht aber die Manipulationen an den Versorgungseinrichtungen selbst. Wird dem Sperrkassier der Zugang zu den Versorgungseinrichtungen verwehrt, so kann das Versorgungsunternehmen vor dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung bzw. im Zivilverfahren einen Titel gegen den Schuldner erstreiten. Der Sperrkassierer kann in diesem Fall den Gerichtsvollzieher begleiten, der ihm aufgrund der einstweiligen Verfügung bzw. des  rechtskräftigen Titels Zugang zu den Versorgungseinrichtungen verschafft. Der Schuldner kann sich, sofern er den Zugang des Sperrkassierers wirksam verhindern kann, weitere Zeit verschaffen, um die Außenstände zu begleichen, jedoch fallen nun weitere Kosten an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern der Sperrkassierer selbstständig oder freiberuflich dieser Tätigkeit nachgeht, so hat er gemäß {{§|2|rdg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 [[Rechtsdienstleistungsgesetz]] die Inkassoerlaubnis beim zuständigen [[Landgericht]] bzw. [[Amtsgericht]] einzuholen. Des Weiteren hat er in diesem Fall sinngemäß nach vorherigem Paragraphen neben einem Mindestalter von 25 Jahren einen Sachkundenachweis in Form einer weiteren IHK-Prüfung zu erbringen und des Weiteren sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu befinden und Voraussetzungen der Zuverlässigkeit zu erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um derartige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie um die Sperrkassierer vor gewaltbereiten Kunden zu schützen, arbeiten die Energieversorger daran, die Zähler bzw. Hausanschlüsse getrennt von den Räumlichkeiten bzw. Grundstücken der Kunden halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.spiegel.de/sptv/extra/a-289802.html „Dann machen wir zu!“ – Sperrkassierer unterwegs in Berlin], Beitrag von &amp;#039;&amp;#039;Spiegel TV&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Dienstleistungsberuf]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
	</entry>
</feed>