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	<title>Sperrfahrt - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T14:18:47Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sperrfahrt&amp;diff=536933&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: Tippfehler entfernt, Links optimiert, Links normiert, Kleinkram</title>
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		<updated>2026-03-15T22:19:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;, Links optimiert, Links normiert, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Guntersblumer Bahnhof- auf Bahnsteig Richtung Mainz- Richtung Worms 25.7.2008.jpg|mini|Eine Sperrfahrt kurz nach ihrer Ankunft im Bahnhof von [[Guntersblum]]]]&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sperrfahrt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist das Bewegen von Fahrzeugen in einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;gesperrten Gleis&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Grundsätzlich unterscheiden sich die Regelungen je nach Land.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Definition ===&lt;br /&gt;
Eine Sperrfahrt ist nach der [[Fahrdienstvorschrift|Richtlinie 408]] der [[Deutsche Bahn|Deutschen Bahn AG]] wie folgt definiert: &amp;#039;&amp;#039;Sperrfahrten sind [[Zug (Schienenverkehr)|Züge]] oder [[Kleinwagen (Eisenbahn)|Kleinwagenfahrten]], die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist.&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;BRW DB.0102&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gründe ===&lt;br /&gt;
* die Bedienung einer [[Anschlussgleis|Anschlussstelle]] auf der freien Strecke,&lt;br /&gt;
* Kleinwagenfahrten,&lt;br /&gt;
* Arbeiten gemäß einer [[Betriebs- und Bauanweisung|Betra]],&lt;br /&gt;
* Schneeräumfahrten&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.2481 Abschnitt 1 Absatz 1 Satz 3&amp;lt;/ref&amp;gt; oder&lt;br /&gt;
* die Beseitigung von Unfallfolgen oder Hilfeleistungen, z.&amp;amp;nbsp;B. bei liegengebliebenen Zügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Als Sperrfahrt durchzuführende Zugfahrten ===&lt;br /&gt;
Folgende Zugfahrten müssen zwingend als Sperrfahrt durchgeführt werden: Zugfahrten mit Rückwärtsbewegungen, Kleinwagenfahrten und Schneeräumfahrten. Der [[Triebfahrzeugführer]] muss dem [[Fahrdienstleiter]] des Zuganfangsbahnhofs mitteilen, dass eine Sperrfahrt durchgeführt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.2481 Abschnitt 1–11&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ausdehnung einer Sperrfahrt ===&lt;br /&gt;
Während eine normale Zugfahrt immer zwischen zwei [[Bahnhof|Bahnhöfen]], [[Haltepunkt]]en oder Haltestellen stattfindet, kann eine Sperrfahrt auch auf der freien Strecke beginnen oder enden.&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.2481 Abschnitt 2 Absatz 1 Satz 1&amp;lt;/ref&amp;gt; Sperrfahrten dürfen von einer [[Zugmeldestelle]] (ZMS) bis zur nächsten verkehren und dabei auf zweigleisiger Strecke das Regelgleis oder das Gegengleis befahren. Sie können auch nur einen Teil der freien Strecke zwischen zwei ZMS befahren, z. B. auf einer ZMS beginnen und auf demselben Gleis zurückkehren oder auf der freien Strecke enden. Für Sperrfahrten auf [[Abzweigstelle]]n oder zur Bedienung von Anschlussstellen können ergänzende Regeln im [[Streckenbuch]] oder in einer Betra stehen. Das Bewegen von Fahrzeugen im [[Baugleis]] gilt jedoch als [[Rangieren]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zulassung und Zustimmung ===&lt;br /&gt;
Bevor eine Sperrfahrt zugelassen werden darf, muss der Fahrdienstleiter zustimmen, der das Gleis gesperrt hat.&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.0481 Abschnitt 4 Absatz 1&amp;lt;/ref&amp;gt; Fahrzeuge dürfen nur in ein gesperrtes Gleis eingesetzt werden, wenn dieser Fahrdienstleiter zugestimmt hat. In ein gesperrtes Streckengleis dürfen mehrere Sperrfahrten eingelassen werden. Im Streckenbuch oder in einer Betra kann zugelassen sein, dass Sperrfahrten auf der freien Strecke getrennt oder einzelne Fahrzeuge abgestellt werden. Sperrfahrten dürfen auf der freien Strecke erst abfahren, wenn der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die [[Zustimmung zur Abfahrt]] mündlich gegeben hat. Der Triebfahrzeugführer informiert den [[Zugführer (Bahn)|Zugführer]] (Zf) über diese Zustimmung. Wenn der Triebfahrzeugführer zur Entlassung aus der [[Linienförmige Zugbeeinflussung|LZB]] die Befehlstaste bedienen muss, fordert er [[Befehl (Eisenbahn)|Befehl]] 30 an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Signale und mehrere Sperrfahrten ===&lt;br /&gt;
Wenn mehrere Sperrfahrten vor einem [[Eisenbahnsignal|Signal]] halten oder sich ihm nähern, gilt die Fahrtstellung des [[Hauptsignal]]s oder das Signal Sh 1, [[Ersatzsignal|Zs 1]], [[Vorsichtsignal|Zs 7]], [[Gegengleisfahrt-Ersatzsignal|Zs 8]] oder Ts 3 nur für den Triebfahrzeugführer der jeweils ersten Sperrfahrt. Kleinwagenfahrten dürfen an Signalen [[ETCS-Halttafel|Ne 14]] auf Strecken mit [[ETCS Level 2 ohne Signale|ETCS-Level 2]] ohne Hauptsignale nur auf Befehl 1 vorbeifahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Geschwindigkeit ===&lt;br /&gt;
Die Höchstgeschwindigkeit einer Sperrfahrt beträgt 50&amp;amp;nbsp;km/h, bei geschobenen Sperrfahrten 30&amp;amp;nbsp;km/h.&amp;lt;ref name=&amp;quot;408.2481-7&amp;quot;&amp;gt;DB-Ril 408.2481 Abschnitt 7&amp;lt;/ref&amp;gt; Befinden sich auf dem Fahrweg [[Bahnübergang|Bahnübergänge]] ohne technische Sicherungen (d.&amp;amp;nbsp;h. Bahnübergänge, die nicht mit [[Schranke]]n oder Lichtzeichen, sondern nur mit [[Andreaskreuz]]en ausgerüstet sind), dann darf eine geschobene Sperrfahrt nur 20&amp;amp;nbsp;km/h fahren. Für von Kleinwagen angetriebene Kleinwagenfahrten gelten maximal 25 km/h.&amp;lt;ref name=&amp;quot;408.2481-7&amp;quot; /&amp;gt; Die zulässige Geschwindigkeit einer Schneeräumfahrt ist die in der Bedienungsanweisung des Schneeräumfahrzeugs angegebene Geschwindigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bahnübergänge ===&lt;br /&gt;
Vor Bahnübergängen mit offenen Schranken muss der Triebfahrzeugführer anhalten, bis die Schranken geschlossen sind. Bei Rück- oder Weiterfahrt [[Auf Sicht fahren|auf Sicht]] muss er auch bei geschlossenen Schranken zunächst anhalten. Wenn eine Verständigung mit dem [[Schrankenwärter]] nicht möglich ist, verfährt der Triebfahrzeugführer nach Richtlinie 408.2671 Abschnitt 2 Absatz (7). Bei geschobenen Sperrfahrten teilt der Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer die Lage von Bahnübergängen ohne technische Sicherung durch Befehl 95.95 mit. Für Sperrfahrten zum Bedienen von Anschlussstellen können Regeln im Streckenbuch stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Halt auf freier Strecke ===&lt;br /&gt;
Bei Halt auf freier Strecke muss der Triebfahrzeugführer den Fahrdienstleiter der ablassenden Zugmeldestelle oder den Fahrdienstleiter, der das Gleis gesperrt hat, über die Rück- oder Weiterfahrt verständigen und die Zustimmung einholen. Bis dies geschehen ist, muss der Triebfahrzeugführer auf Sicht fahren. Die Meldung über die Rück- oder Weiterfahrt darf erst erfolgen, wenn die Sperrfahrt vorbereitet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== ETCS ===&lt;br /&gt;
Bei mehreren Sperrfahrten in einem Gleis auf Strecken mit [[ETCS Level 2]] fragt der Fahrdienstleiter beim Triebfahrzeugführer nach, ob der Zug mit [[European Train Control System|ETCS]] ausgerüstet ist und sich in [[Shunting|ETCS-Betriebsart SH]] (Shunting) befindet. Ist dies nicht der Fall, muss der Triebfahrzeugführer nach mündlicher Aufforderung in SH wechseln und dies bestätigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In mit [[ETCS Level 2 ohne Signale]] ausgerüsteten Bereichen erfolgen Sperrfahrten so weit wie möglich in den [[European Train Control System#Betriebsarten|Betriebsarten]] [[Full Supervision]] (FS), [[On Sight (ETCS)|On Sight]] (OS) oder [[Staff Responsible]] (SR), ansonsten in SH.&amp;lt;ref name=&amp;quot;ei-2026-01-16&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur | Autor=Florian Benischke, Detlef Brückner, Phillip Möller, Michael Kümmling, Alexander Pflug | Titel=Rangieren im Digitalen Knoten Stuttgart | Sammelwerk=[[Der Eisenbahningenieur]] | Band=77 | Nummer=1 | ISSN=0013-2810 | Datum=2026-01 | Seiten=16–20 | Online= [https://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/resource/blob/13771432/b55360c7da80e73e948898e8ff1749ec/202601_Rangieren-im-Digitalen-Knoten-Stuttgart-Der-Eisenbahningenieur-1_2026-data.pdf PDF] }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sperrfahrt beenden ===&lt;br /&gt;
Die Sperrung kann erst dann aufgehoben werden, wenn alle in den gesperrten Bereich eingelassenen Sperrfahrten (sowie vor der Sperrung eingelassenen Züge) den gesperrten Bereich wieder verlassen haben. Hierzu muss der Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter die Ankunft aller Fahrzeuge melden, sofern die Sperrfahrt auf einer Zugmeldestelle endet. Die Feststellungen zur Räumung trifft der Zugführer und informiert den Triebfahrzeugführer. Wenn die Sperrfahrt auf der freien Strecke endet (außer auf Abzweigstellen), meldet der Triebfahrzeugführer dem entsprechenden Fahrdienstleiter, dass das Gleis geräumt ist. Signaltechnische Einrichtungen zum Einschließen einer Sperrfahrt in einer Ausweichanschlussstelle darf der Triebfahrzeugführer erst nach der Meldung bedienen; er darf den Zugführer damit beauftragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Meldeverfahren ===&lt;br /&gt;
Bei Sperrfahrten wird das [[Zugmeldeverfahren]] angewandt. Sollen nach einer abgemeldeten Sperrfahrt weitere Sperrfahrten in das gesperrte Streckengleis eingelassen werden, muss vor der nächsten Fahrt der ersten Sperrfahrt der Befehl 6 mit dem Inhalt „Fahren auf Sicht“ für den Bereich des gesperrten Streckengleises aufgetragen werden. Danach erhält die zweite Sperrfahrt einen Befehl mit demselben Inhalt. Unvorhergesehene Sperrfahrten verkehren nach einem [[Ersatzfahrplan]]. Die [[Zugnummer]] muss der Fahrdienstleiter, der die Sperrfahrt ablässt, bei der [[Betriebszentrale (DB InfraGO)|Betriebszentrale]] erfragen.&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.0481 Abschnitt 3&amp;lt;/ref&amp;gt; Falls mehrere Sperrfahrten vor einem Fahrtzeigenden Signal stehen, gilt das Fahrtzeigende Signal nur für die erste Sperrfahrt.&amp;lt;ref&amp;gt;DB-Ril 408.2481 Abschnitt 6&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Betrieblichen Zielbildes der [[DB InfraGO]] sollen Sperrfahrten in Bereichen, die mit ETCS „ohne Signale“ ausgerüstet werden, in den [[European Train Control System#ETCS-Betriebsarten|ETCS-Betriebsarten]] [[Full Supervision|Vollüberwachung (FS)]] oder [[On Sight (ETCS)|On Sight (OS)]] erfolgen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;db-netz-2021-11-15&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Matthias Kopitzki, Wolfgang Braun, Sebastian Post |url=https://www.ews.tu-berlin.de/fileadmin/fg98/aushaenge/2021-wise/2021-11-15_EWS_Kopitzki_Braun_Post_DB_Netz_Zielbild_digitaler_Bahnbetrieb.pdf |titel=Betriebliches Zielbild für den digitalen Bahnbetrieb |werk=ews.tu-berlin.de |hrsg=DB InfraGO AG (ehem. Netze) |datum=2021-11-15 |seiten=22–24 |format=PDF; 2,3 MB |sprache=de |archiv-url=https://web.archive.org/web/20211122201414/https://www.ews.tu-berlin.de/fileadmin/fg98/aushaenge/2021-wise/2021-11-15_EWS_Kopitzki_Braun_Post_DB_Netz_Zielbild_digitaler_Bahnbetrieb.pdf |archiv-datum=2021-11-22 |abruf=2021-11-22}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kommunikation ===&lt;br /&gt;
In der Kommunikation werden Sperrfahrten mit „Sperrfahrt … (Zugnummer)“ bezeichnet, Kleinwagenfahrten mit „Sperrfahrt Kl … (Zugnummer)“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
Das Pendant zur Sperrfahrt bei den Österreichischen Bundesbahnen ist die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nebenfahrt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;. Man unterscheidet zwischen der &amp;#039;&amp;#039;NO-Fahrt&amp;#039;&amp;#039; (zwischen Bahnhof und der freien Strecke), der &amp;#039;&amp;#039;NM-Fahrt&amp;#039;&amp;#039; (zwischen zwei Bahnhöfen) und der &amp;#039;&amp;#039;SKL-Fahrt&amp;#039;&amp;#039; (zwischen zwei oder mehreren Bahnhöfen, analog einer Zugfahrt). Während NO- und NM-Fahrten vorwiegend zur Abwicklung von Bauarbeiten benötigt werden, werden SKL-Fahrten auch im Normalbetrieb, beispielsweise für Überstellfahrten von Fahrzeugen, herangezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Gotthard Inside (22207679732).jpg|mini|Rangierbewegung im gesperrten [[Gotthardtunnel]]]]&lt;br /&gt;
Sperrfahrten werden in der Schweiz als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rangierbewegungen in gesperrte Gleise&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet. Daneben gibt es die Vorschriften „Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen auf die Strecke“, die bei in Betrieb stehenden Gleisen angewendet werden. Sie kommen hauptsächlich zur Anwendung, wenn ein steckengebliebener Zug abgeholt werden muss oder wenn die Sicherungsanlage nach der [[Zug (Schienenverkehr)#Andere Länder|Zugfahrt]] die Grundstellung nicht erreicht. Grundsätzlich sind jedoch soweit möglich Fahrten auf die Strecke als Zugfahrt durchzuführen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{BAV-FDV|4|1.1 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen auf die Strecke. Grundsatz}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Bestimmungen für Rangierbewegungen in gesperrte Gleise&amp;#039;&amp;#039; gelten wegen Arbeiten auf gesperrten Gleisen&amp;lt;ref&amp;gt;FDV. R 300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;1.2 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in gesperrte Gleise. Umfang der Gleissperrung&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; auf der Strecke, im Bahnhof und im Bereich der [[Führerstandsignalisierung]].&amp;lt;ref&amp;gt;FDV. R 300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;1.1 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in gesperrte Gleise. Grundsatz&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auf gesperrten Gleisen wird [[Auf Sicht fahren|auf Sicht gefahren]].&amp;lt;ref&amp;gt;FDV. R 300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;1.4 Fahrt auf Sicht&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Bahnhof gelten die Bremsvorschriften für Rangierbewegungen, auf der Strecke die Bremsvorschriften für Züge.&amp;lt;ref&amp;gt;FDV. R 300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;3.4 Bremsvorschriften für Rangierbewegungen in gesperrten Gleisen&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Bahnübergangsanlagen werden, sofern dies technisch möglich ist, durch den [[Rangierleiter]] eingeschaltet.&amp;lt;ref&amp;gt;FDV. R 300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;5.4 Befahren von Bahnübergangs- und Verkehrsregelungsanlagen&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references responsive /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bahnbetrieb]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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