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	<title>Sixpack (EU) - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-21T04:45:13Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<updated>2025-05-22T08:13:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;growthexperiments-addlink-summary-summary:2|0|0&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sixpack&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet insgesamt sechs europäische Gesetzgebungsmaßnahmen, die die Reform des [[Stabilitäts- und Wachstumspakt]]es und das neue gesamtwirtschaftliche Überwachungsverfahren auf den Weg bringen. Sie wurden in den Verhandlungen zwischen [[Europäischer Rat|Europäischem Rat]] und [[Europäisches Parlament|Europäischem Parlament]] gebündelt („Sixpack“).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2012/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-der-fruehwarnbericht-2012.html Seite des Bundesfinanzministeriums Deutschland]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.europarl.europa.eu/de/headlines/content/20110429FCS18371/html/Reform-der-EU-Wirtschaftsregierung-Wider-die-Schuldenspirale Seite des Europäischen Parlaments (deutsch), im englischen Text wird „sixpack“ genannt.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Sixpack trat am 13. Dezember 2011 in Kraft.&amp;lt;ref&amp;gt;tagesschau.de, Wolfgang Landmesser, 13. Dezember 2011: [https://www.tagesschau.de/wirtschaft/sixpack102.html „Verschärfter Stabilitätspakt tritt in Kraft - Mit dem Sixpack gegen lasche Haushaltspolitik“]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vier der sechs Rechtsakte dienen der Reform des [[Stabilitäts- und Wachstumspakt]]s der EU. Darin wurden Referenzwerte für das jährliche öffentliche Defizit (3 % des Bruttoinlandsprodukts BIP) und für die Bruttoschuldenquote (60 % des BIP) festgelegt. Falls diese Vorgaben nicht eingehalten werden, wird das sogenannte „Verfahren bei übermäßigem Defizit“ (VÜD) eingeleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den mit dem Sixpack reformierten Vorschriften wird stärkeres Gewicht auf den Abbau des [[Staatsdefizit|öffentlichen Defizits]] gelegt. Mitgliedstaaten mit einem [[Schuldenstand]] von mehr als 60 % des BIP werden verpflichtet, diesen zu verringern, und zwar auch dann, wenn ihr jährliches öffentliches Defizit unter dem Referenzwert von 3 % des BIP liegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Durchsetzung des Einhaltens der Defizitgrenze in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets greifen die Sanktionen nun früher und direkter als bisher. Ein Land, gegen das ein Defizitverfahren läuft oder das nicht auf die Empfehlungen im Zuge einer Frühwarnung durch den ECOFIN-Rat reagiert, kann zu verzinslichen Einlagen i.H.v. 0,2 % des BIP&amp;lt;ref&amp;gt;[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-11-898_de.htm Memo der Europäischen Kommission, MEMO/11/898]&amp;lt;/ref&amp;gt; verpflichtet werden. Sollte dieses Land auch weiterhin die Empfehlungen missachten oder die wirtschaftspolitischen Anstrengungen nicht ausreichen, kann die Einlage in eine unverzinsliche umgewandelt werden. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung würde die hinterlegte Einlage in eine [[Geldbuße]] umgewandelt. Darüber hinaus würde die [[Sanktion]] automatischer ausgelöst als bisher: Hierzu ist ein strikteres Verfahren mit geändertem Abstimmungsmodus im Rat vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig werden die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistiken und die Prognosepraxis der Mitgliedstaaten an den EU-Standard angepasst. Wenn festgestellt wird, dass ein Land falsche Daten gemeldet hat, kann eine zusätzliche Geldbuße verhängt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/six-pack-reform-des-stabilitatspakts-bestatigt-005460 Gesetze, Erläuterungen, Reaktionen „Six-Pack: Reform des Stabilitätspakts bestätigt“] EurActiv.de 6. Oktober 2011&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die verbleibenden zwei Rechtsakten betreffen ein [[Gesamtwirtschaftliches Ungleichgewichtsverfahren|Frühwarnsystem für übermäßige makroökonomisches Ungleichgewichte]] sowie den dazugehörigen Korrekturmechanismus. Das Verfahren basiert auf einem „Scoreboard“ von Indikatoren bzgl. Auslands- und Privatverschuldung sowie Wettbewerbsfähigkeit sowie vertieften Analysen und resultiert in wirtschaftspolitische Empfehlungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen und Richtlinien: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Haushaltspolitik ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Verordnung des [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlaments]] und des [[Rat der Europäischen Union|Rates]] zur Änderung der&lt;br /&gt;
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der [[öffentlicher Haushalt|haushalt]]spolitischen&lt;br /&gt;
Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
2. Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
3. Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame&lt;br /&gt;
Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euroraum&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
4. Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Makroökonomische Ungleichgewichte ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Gesamtwirtschaftliches Ungleichgewichtsverfahren}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
6. Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im [[Euroraum]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Europäische Währungsunion]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konzept der europäischen Integration]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Chapta Basky</name></author>
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