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	<title>Schwarzgeld - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-12T10:30:41Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Schwarzgeld&amp;diff=248338&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Phrontis: /* Schwarze Kasse */ +Herkunft</title>
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		<updated>2025-07-14T19:45:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Schwarze Kasse: &lt;/span&gt; +Herkunft&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schwarzgeld&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein rechtswidrig erlangter [[Vermögensvorteil]]. Häufig entsteht dieser Vorteil durch rechtswidrige Taten oder, indem legal erworbenes Vermögen nicht gegenüber öffentlichen Stellen angezeigt wird, um zumeist der [[Besteuerung]] zu entgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Wortteil „schwarz“ [[Konnotation|konnotiert]] mit dem Heimlichen, Unerlaubten, im Schutze der Dunkelheit Ausgeführten.&amp;lt;ref&amp;gt;Lutz Röhrich, &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten.&amp;#039;&amp;#039; Band 4, 5. Auflage 2001, S. 1436, ISBN 3-451-05200-8&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Claus Sprick, &amp;#039;&amp;#039;Hömma! Sprache im Ruhrgebiet&amp;#039;&amp;#039;, Straelen 1984, S. 67, ISBN 3-89107-001-2; Hans-Lothar Merten/Johannes Fiala, &amp;#039;&amp;#039;Wer hat unser Geld verbrannt? Vermögen absichern – Risiken vermeiden. Finanzwissen für Anleger und Berater&amp;#039;&amp;#039;, Regensburg 2008, S. 183, ISBN 978-3-8029-3423-0&amp;lt;/ref&amp;gt; Schwarzgeld gehört zur [[Schattenwirtschaft]], wobei „Geld“ sowohl [[Bargeld]] als auch [[Buchgeld]] sein kann. Bargeld eignet sich am besten für Schwarzgeld, weil [[Zahlungspflichtiger]] und [[Zahlungsempfänger]] bei der [[Übergabe (Sachenrecht)|Übergabe]] des Bargelds [[Anonymität|anonym]] bleiben. Gründe für die erwünschte Anonymität sind von [[Strafverfolgungsbehörde]]n zunächst durch Anonymität unerkannt bleibende [[Straftäter]] und deren Straftaten, Verstöße gegen [[Gesetzliches Verbot|gesetzliche Verbote]], Steuerhinterziehung der [[Kapitalertrag|Kapitalerträge]] oder [[Kursgewinn|Wertsteigerungen]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=8NTzBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA4&amp;amp;dq=Schwarzgeld+anonym&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjQ1aL1-oTgAhUMElAKHVeXCLMQ6AEIMjAC#v=onepage&amp;amp;q=Schwarzgeld%20anonym&amp;amp;f=false Peter Schöllhorn, &amp;#039;&amp;#039;Geldanlage und Vermögensverwaltung international&amp;#039;&amp;#039;, 1991, S. 4]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder sonstige rechtswidrige [[Rechtshandlung]]en. Beim Buchgeld als Schwarzgeld sind Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger bei den [[Kreditinstitut]]en zwar registriert; es müssen deshalb zur Verschleierung [[Briefkastengesellschaft]]en, [[Identitätsdiebstahl]], [[Schattenbank]]en oder [[Strohmann|Strohmänner]] eingesetzt werden, oftmals in wenig [[Marktregulierung|regulierten]] [[Niedrigsteuerland|Niedrigsteuerländern]] und [[Steueroase]]n.&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen}}&lt;br /&gt;
Auch [[Rechtmäßigkeit|rechtmäßig]] erzielte Einkommen werden zu Schwarzgeld, wenn sie vorsätzlich der Besteuerung entzogen werden. Der [[Bundesbank]] zufolge wurden 2014 in [[Café]]s, [[Imbissstube]]n, [[Kneipe]]n oder [[Schnellrestaurant]]s 94 Prozent aller Umsätze in bar abgewickelt. Die Umsätze wurden legal erwirtschaftet, doch ihre Nichtversteuerung macht sie zu Schwarzgeld. Auch unversteuertes [[Trinkgeld]] ist Schwarzgeld. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der [[Gastronomie]] Schwarzgeld umgesetzt wird, ist hier deshalb am höchsten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schwarze Kasse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schwarze Kasse&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man Gelder aus (illegal) abgezweigten Mitteln, nicht angezeigten Spenden oder aus vor der Steuer verstecktem Schwarzgeld, die in der Regel zur politischen Einflussnahme oder zur Zahlung von [[Schmiergeld]]ern benutzt werden. Dies kann sowohl durch privatwirtschaftliche Firmen oder auch staatliche Organe (z.&amp;amp;nbsp;B. Regierungen oder Parteien) geschehen. Folglich wird über deren Verwendung auch keine öffentliche Rechenschaft abgelegt. Derartige Gelder werden auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dispositionsfonds&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Reptilienfonds]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff ist als wörtliche Übersetzung von « Caisse noire » dem [[Französisch]]en entlehnt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{ANNO|mop|20|06|1880|2|Die „schwarze Kasse“|HERVORHEBUNG=caisse&amp;amp;#32;noire}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Situation in Deutschland ==&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
=== Wichtige Quellen ===&lt;br /&gt;
Schwarzgeld stammt aus [[Vermögensdelikt (Deutschland)|Vermögensdelikten]], insbesondere [[Erpressung]] ({{§|253|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]), [[Hehlerei (Deutschland)|Hehlerei]] ({{§|259|stgb|juris}} StGB), [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] ({{§|263|stgb|juris}} StGB), [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] ({{§|266|stgb|juris}} StGB), [[Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten]] ({{§|266b|stgb|juris}} StGB) oder [[Glücksspiel]] ({{§|284|stgb|juris}} StGB). Auch der [[Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl]] nach {{§|242|stgb|juris}} StGB kann als [[Eigentumsdelikt]] zu Schwarzgeld durch Hehlerei führen. Schwarzgeld resultiert ferner aus [[Rauschgifthandel]] ({{§|29|btmg_1981|juris}} [[BtMG]]), [[Rotlichtmilieu]] ({{§|232|stgb|juris}} StGB), [[Schmiergeld]]zahlungen, [[Schwarzarbeit]] ({{§|266a|stgb|juris}} StGB), [[Schwarzgastronomie]] ({{§|12|gastg|juris}} [[GastG]]), Steuerhinterziehung ([[Zahlung]] ohne [[Rechnung]]), [[Terrorismus]]finanzierung oder [[Waffenhandel#Illegaler Waffenhandel|illegalem Waffenhandel]] ({{§|51|waffg_2002|juris}} [[Waffengesetz (Deutschland)|WaffG]] bis {{§|54|waffg_2002|juris}} WaffG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere im [[Organisiertes Verbrechen|Organisierten Verbrechen]] entstehen durch illegale Tätigkeiten, welche strafbewehrt sind, beträchtliche Mengen an Schwarzgeld. Auch durch [[Parteispende]]n, die nicht den Vorschriften der Offenlegung des [[Gesetz über die politischen Parteien|Parteiengesetzes]] entsprechen, entsteht im Prinzip Schwarzgeld; siehe z.&amp;amp;nbsp;B. die [[CDU-Spendenaffäre]] von 1999 und die [[Kölner Spendenaffäre]] der [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]] von 1994/99.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn das Schwarzgeld nicht einer einzelnen Person zuordenbar ist, sich also in Besitz einer Organisation oder Gruppe befindet, ist auch der Terminus [[Schwarze Kasse]] gebräuchlich. Die Bildung derartiger schwarzer Kassen verstößt in Deutschland gegen geltende [[Haushaltsgrundsätze]] und kann als [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] nach {{§|266|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] bestraft werden. Auch Gelder aus [[Korruption]] sind meist Schwarzgeld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsfragen ===&lt;br /&gt;
Aus Straftaten erlangte Vermögensvorteile des Straftäters kann dieser solange illegal nutzen, wie die Straftat unentdeckt bleibt. {{§|40|ao_1977|juris}} [[Abgabenordnung|AO]] stellt klar, dass es für die Besteuerung unerheblich ist, ob ein [[Verhalten (Psychologie)|Verhalten]] gegen ein gesetzliches [[Gebot (Rechtswissenschaft)|Gebot]], [[Verbot]] oder gegen die [[Gute Sitten|guten Sitten]] verstößt. Deshalb sind auch die Einkommen/Vermögen aus strafbaren oder sittenwidrigen Handlungen steuerpflichtig. Zu Schwarzgeld werden die Vermögensvorteile, wenn der Straftäter mit ihnen [[Steuerhinterziehung (Deutschland)|Steuerhinterziehung]] begeht. Die Steuerhinterziehung ist gemäß {{§|370|ao_1977|juris}} AO eine rechtswidrige Straftat, die mit Hilfe der illegalen Steuerersparnis zu einem Vermögensvorteil des Täters führt. Schwarzgeld im steuerstrafrechtlichen Sinne ist deshalb unversteuertes Geld, also [[Einkommen]], das einer ordnungsgemäßen Besteuerung vorenthalten wird.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=qDc4V1tkFugC&amp;amp;pg=PA47&amp;amp;dq=Schwarzgeld+definition&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjwquau9PTfAhUGZ1AKHfovC2AQ6AEILTAB#v=onepage&amp;amp;q=Schwarzgeld%20definition&amp;amp;f=false Anton-Rudolf Götzenberger, &amp;#039;&amp;#039;Schwarzgeld richtig legalisieren: Wege zurück in die Steuerehrlichkeit&amp;#039;&amp;#039;, 2009, S. 47]&amp;lt;/ref&amp;gt; Steuerhinterziehung liegt auch dann vor, wenn mit [[Ware]]n gehandelt wird, deren [[Import]], [[Export]] oder [[Transithandel]] verboten ist (§ 370 Abs. 5 AO). [[Schulden]] und andere Lasten, [[Betriebsausgabe]]n, [[Werbungskosten]] und andere [[Ausgabe (Rechnungswesen)|Ausgaben]] dürfen gemäß {{§|160|ao_1977|juris}} Abs. 1 AO steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn der [[Steuerpflichtiger|Steuerpflichtige]] die [[Gläubiger]] oder die [[Zahlungsempfänger]] genau benennt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Geldwäsche]] ist zunächst der [[Versuch (StGB)|Versuch]] des Straftäters, Schwarzgeld durch [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktionen]] zu legalisieren, um seine illegale Herkunft zu verschleiern. Wer einen [[Gegenstand]], der aus einer rechtswidrigen Straftat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird gemäß {{§|261|stgb|juris}} Abs. 1 StGB wegen Geldwäsche mit Freiheitsstrafe bestraft. Das aus Vermögens- oder Eigentumsdelikten stammende Vermögen oder Einkommen unterliegt gemäß {{§|73|stgb|juris}} StGB der [[Einziehung (StGB-D)|Einziehung]] durch die Strafverfolgungsbehörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Geldwäschegesetz]] (GwG) regelt, welche [[Rechtssubjekt]]e verpflichtet sind, hinsichtlich der Bekämpfung dieser Geldwäsche spezielle Vorkehrungen wie die [[Dokumentation]] von [[Bareinzahlung]]en ab 15.000&amp;amp;nbsp;Euro oder bestimmte [[Identitätsfeststellung]]en vorzunehmen. Dazu regelt das Gesetz in {{§|2|gwg_2017|juris}} GwG die Verpflichtung für [[Kreditinstitut]]e, [[Versicherer|Versicherungen]], [[Gewerbetreibender|Gewerbetreibende]], [[Spielbank]]en, [[Rechtsberatung|rechtsberatende Berufe]] und eine Vielzahl weiterer [[Normadressat]]en, bei [[Verdacht]] auf Geldwäsche eine [[Anfangsverdacht|Verdachtsanzeige]] zu erstatten. Der Anzeigeerstatter ist von jeglicher [[Haftung (Recht)|Haftung]] befreit, es sei denn, die Meldung oder Strafanzeige ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr erstattet worden ({{§|48|gwg_2017|juris}} GwG). Eine Verdachtsanzeige muss auch dann erstattet werden, wenn der Verdacht auf die [[Finanzierung]] einer [[Terroristische Vereinigung|terroristischen Vereinigung]] besteht ({{§|1|gwg_2017|juris}} Abs. 2 GwG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Pflicht zur Angabe der [[Steuernummer]] oder [[Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]] auf [[Rechnung]]en ({{§|14|ustg_1980|juris}} Abs. 4 Nr. 2 [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|UStG]]), insbesondere in der Gastronomie, ist die Legalisierung von Schwarzgeld weiter erschwert worden. Das gilt auch für [[Handwerkerleistung]]en im Rahmen [[Haushaltsnahe Dienstleistung|haushaltsnaher Dienstleistungen]] nach {{§|35a|estg|juris}} Abs. 3 [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]], die bei [[Wohnungseigentum (Deutschland)|Eigentumswohnungen]], [[Einfamilienhaus|Einfamilien-]] oder [[Mehrfamilienhaus|Mehrfamilienhäusern]] nur absetzbar sind, wenn eine Rechnung vorgelegt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wirtschaftliche Aspekte ===&lt;br /&gt;
In Deutschland unterliegen schätzungsweise mindestens 50 Milliarden Euro jährlich der [[Geldwäsche]], davon außerhalb der Kreditinstitute etwa 20 Milliarden Euro.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geldwaescher-gehen-neue-wege-14964108.html FAZ.net vom 14. April 2017, &amp;#039;&amp;#039;Geldwäsche im Möbelhaus&amp;#039;&amp;#039;], abgerufen am 5. Januar 2019&amp;lt;/ref&amp;gt; Geldwäsche kann deshalb bis zu zwei Prozent des erwirtschafteten [[Bruttoinlandsprodukt]]s erreichen. Aus Griechenland flossen seit 2003 etwa 207 Milliarden Euro an Schwarzgeld in das Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Situation in den Vereinigten Staaten ==&lt;br /&gt;
Schwarzgeld beziehungsweise Geldwäsche (eng. money laundering) wird nach dem [[Money Laundering Control Act]] von 1986 an als Straftat geahndet. Geahndet wird mit einer Geldstrafe von unter 500.000 US-Dollar, dem doppelten des betreffenden Vermögens oder eine Haftstrafe von nicht mehr als 20 Jahre.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=U.S. Congress |url=https://www.govinfo.gov/content/pkg/STATUTE-100/pdf/STATUTE-100-Pg3207.pdf |titel=US-Zivilrecht Statut 100 (99-570) |datum=1986-10-27 |format=PDF |sprache=en |abruf=2024-01-01}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|Schwarzgeld|TEXT=Literatur über}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4219499-4}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftskriminalität]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Deliktsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Phrontis</name></author>
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