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	<title>Schulhort - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Schulhort&amp;diff=106151&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Eduevokrit: 1 Archivlink überprüft, k</title>
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		<updated>2024-07-14T12:13:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;1 Archivlink überprüft, k&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE&amp;lt;!--sic ab hier--&amp;gt;}}&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schulhort&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kinderhort&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder einfach nur &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Hort&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in fast allen deutschen Bundesländern eine [[Sozialpädagogik|sozialpädagogische]] Einrichtung der [[Kinder- und Jugendhilfe]]. Er dient der [[Kindertagesbetreuung]] von [[Grundschule|Grundschülern]] und wird meist bis zur vierten Klasse besucht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Situation in Deutschland ==&lt;br /&gt;
=== Allgemein ===&lt;br /&gt;
Der Bedarf an Hortplätzen hängt stark davon ab, ob es [[Ganztagsschule]]n gibt und welches Angebot von diesen abgedeckt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans Gängler, Katharina Weinhold, Thomas Markert: &amp;#039;&amp;#039;Miteinander-Nebeneinander-Durcheinander? Der Hort im Sog der Ganztagsschule.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Neue Praxis.&amp;#039;&amp;#039; Jahrgang 43, Heft 2, 2013, {{ISSN|0342-9857}}, S. 154–175.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für die Gewährung von Ansprüchen und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländern]] Deutschlands die örtlichen [[Jugendamt|Jugendämter]] zuständig. Die [[Elterliche Sorge (Deutschland)|Personensorgeberechtigten]] ([[Elternschaft|Eltern]]) zahlen in der Regel Elternbeiträge für die Hortbetreuung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entwicklung und Verbreitung des Hortes ist bundeslandspezifisch. Generell lassen sich drei Ausbaumodelle erkennen: Erstens gibt es Bundesländer, die den Hort abgeschafft und flächendeckend Ganztagsschulen eingeführt haben (z.&amp;amp;nbsp;B. in [[Nordrhein-Westfalen]], [[Hamburg]]). Zweitens existieren mehrere westdeutsche Flächenländer, in denen sowohl Ganztagsschulen wie auch Horte ausgebaut werden ([[Bayern]], [[Baden-Württemberg]], [[Niedersachsen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Saarland]], [[Schleswig-Holstein]]). Und drittens bilden die ostdeutschen Flächenländer ([[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Brandenburg]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]]) mit ihrer Horttradition und der politisch gewollten Verzahnung des Jugendhilfeangebotes Hort mit der Grundschule zu einem Ganztagsangebot dazu einen Kontrast.&amp;lt;ref&amp;gt;Jens Lange: &amp;#039;&amp;#039;Der Hort: viel genutzt, wenig beachtet&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;DJI Impulse&amp;#039;&amp;#039; Heft 2, 2016, {{ISSN|2192-9335}}, S. 21–23.&amp;lt;/ref&amp;gt; Lediglich in [[Thüringen]] sind Horte grundsätzlich dem Schulwesen zugeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut Statistischem Bundesamt nutzten im März 2020 494.854 Schulkinder im Alter von 5 bis 11 Jahren einen Hort.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Publikationen/Downloads-Kindertagesbetreuung/tageseinrichtungen-kindertagespflege-5225402207004.pdf?__blob=publicationFile |titel=Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe |hrsg=Statistisches Bundesamt |datum=2020-09-30 |abruf=2021-04-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtliche Grundlagen ===&lt;br /&gt;
Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und haben (wie der [[Kindergarten]] oder die [[Kinderkrippe]]) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag (§&amp;amp;nbsp;22 Abs.&amp;amp;nbsp;3 [[Achtes Buch Sozialgesetzbuch|SGB VIII]]). Ansprüche auf Hortbetreuung ergeben sich aus §&amp;amp;nbsp;24 Abs.&amp;amp;nbsp;4 SGB VIII, wobei das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut sein soll. Das Landesrecht sichert in einzelnen Bundesländern bereits einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz zu (bspw. Brandenburg). Die Einführung eines bundesweit geltenden [[Rechtsanspruch]]s für Grundschulkinder auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung im Umfang von acht Stunden täglich bei einer jährlichen Schließzeit von maximal vier Wochen wurde durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;amp;jumpTo=bgbl121s4602.pdf#__bgbl__//*%5B@attr_id=%27bgbl121s4602.pdf%27%5D__1658332076111 |titel=Bundesgesetzblatt |abruf=2022-07-20}}&amp;lt;/ref&amp;gt; rechtlich normiert. Erstmals besteht der Rechtsanspruch für die Einschulung zum Schuljahr 2026/2027 und gilt dann zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe eins und wird in den Folgejahren um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Damit wird zum Schuljahresbeginn 2029/2030 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rechtsanspruch kann grundsätzlich durch Kindertageseinrichtungen bzw. Horte in [[Freier Träger|freier]] oder [[Öffentliche Trägerschaft|öffentlicher Trägerschaft]] oder offene sowie gebundene Ganztagsschulmodelle abgedeckt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Carsten Haider |url=https://www.socialnet.de/lexikon/Ganztagsfoerderungsgesetz |titel=Artikel Ganztagsförderungsgesetz |sprache=de |abruf=2022-07-20}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pädagogisches Personal ===&lt;br /&gt;
Das Personal des Hortes besteht überwiegend aus [[Erzieher|staatlich anerkannten Erziehern und Erzieherinnen]], da es keine spezialisierte Ausbildung für Hortnerinnen/Hortner gibt. Der Betreuungsschlüssel ist je nach Bundesland verschieden. In Sachsen beträgt er beispielsweise 0,9 pädagogische Fachkraft pro 20 Kinder.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1079-Gesetz_ueber_Kindertageseinrichtungen#x1000 |titel=Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen |hrsg=Freistaat Sachsen |datum=2009-05-15 |abruf=2017-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Angebot ===&lt;br /&gt;
Der Hort öffnet je nach Bedarf schon vor Schulbeginn (Frühhort) und bietet den Kindern auch Gelegenheit zum Frühstücken. Er wird zentral nach Ende des Schulunterrichtes angeboten und von den Kindern meist bis 16:00 Uhr besucht, zum Teil auch länger (Späthort). Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Vor allem in den östlichen Bundesländern haben viele Horte auch über die [[Schulferien]] geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in eigenen Horthäusern betrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schulhort in der DDR ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-71670-0003, Bucha, Hausaufgabenbetreuung im Hort.jpg|mini|hochkant|Hausaufgabenbetreuung im Hort, 1960]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] gehörte der Schulhort im Rahmen der &amp;#039;&amp;#039;Tageserziehung&amp;#039;&amp;#039; fest zum Schulkonzept und war Bestandteil des Bildungswesens. Er hatte eine Betreuungs- und Bildungsfunktion und damit auch eine ideologische Funktion.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. bspw. das Praxisbeispiel: Ursula Ballmann: &amp;#039;&amp;#039;Schulanfänger lieben Rollenspiele.&amp;#039;&amp;#039; In: Ursula Ballmann: &amp;#039;&amp;#039;Freizeit im Hort. Beiträge aus pädagogischen Lesungen.&amp;#039;&amp;#039; Berlin 1984, S. 9–30.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Jahr 1989 waren 81 % der Schüler der Klassenstufen eins bis vier im Schulhort angemeldet.&amp;lt;ref&amp;gt;Statistisches Amt der DDR: &amp;#039;&amp;#039;Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik – 1990.&amp;#039;&amp;#039; 35. Jahrgang, Berlin 1990, S. 331.&amp;lt;/ref&amp;gt; In der Mittagspause oder nach dem Ende des Unterrichts gingen die Unterstufenklassen zum Mittagessen. [[Schulspeisung|Schulküchen]] und Speiseräume waren an allen Schulen seit den 1950er Jahren vorhanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anschließend stand für Schüler der ersten Klasse der verpflichtende [[Mittagsschlaf]] an. Sie mussten wenigstens ruhen, wenn sie nicht schlafen konnten oder wollten.  Eine längere Mittagsruhe sah die DDR-Pädagogik als unabdingbar an, um den Kindern einen regelmäßigen, geordneten Tagesablauf in einem stabilen Umfeld zu bieten, damit sie in der als &amp;#039;&amp;#039;organisierte Freizeit&amp;#039;&amp;#039; bezeichneten Nachmittagsbetreuung wieder aktiv, leistungsfähig, konzentrationsfähig und ausgewogen waren. Der Mittagsschlaf im Kindergarten und der [[Polytechnische Oberschule#Unterstufe|Unterstufe]] war deswegen auch Gegenstand ausgiebiger pädagogischer Untersuchungen. Nach dem Mittagsschlaf und der Hygiene nach dem Aufstehen folgte die [[Zwischenmahlzeit|Vesper]]. Das war eine gemeinschaftliche kleine Mahlzeit für alle Kinder einer Hortgruppe, bei der Gebäck und Tee bzw. Kakao gereicht wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anschließend waren sämtliche erteilten [[Hausaufgabe]]n des Schultags zu erledigen. Es wurde gesteigerter Wert auf die &amp;#039;&amp;#039;gediegenen Grundfertigkeiten&amp;#039;&amp;#039; Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, Strebsamkeit, Beharrlichkeit und Fleiß gelegt; die Kinder hatten ruhig, konzentriert und mit Mindestanforderungen an die äußere Form zu arbeiten. Hatte ein Kind die Aufgaben gelöst, legte es die Ergebnisse dem für die Hortgruppe verantwortlichen Erzieher vor. Der Erzieher unterschrieb zum Zeichen des Einverständnisses oder wies gegebenenfalls auf Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Form hin. Mit der Unterschrift unter die Hausaufgabe konnte das Kind den Arbeitsbereich verlassen und bis zum Ende seiner Hortzeit frei spielen. Die Verweigerung der Unterschrift bedeutete für das Schulkind die Verpflichtung zur Nachbesserung, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erzieher, die ebenfalls ein Fachschulstudium an den [[Institut für Lehrerbildung|Instituten für Lehrerbildung]] bzw. den Pädagogischen Instituten absolviert hatten und nach ihrer Ausbildung Lehrer für ein Fach der Unterstufe waren, besprachen oft auch auftretende Probleme aus den Bereichen Lernen, Leistung und Verhalten mit den Kindern. Sie arbeiteten eng mit den Lehrern und dem [[Klassenlehrer]] zusammen. Die [[Leistungsbeurteilung (Schule)|Leistungsbeurteilung]] war allerdings ausschließlich Aufgabe der Lehrer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Situation in anderen Ländern ==&lt;br /&gt;
=== Vereinigte Staaten ===&lt;br /&gt;
In den [[Vereinigte Staaten von Amerika|USA]] sind zwar Ganztagsschulen üblich, doch ergeben sich auch dort am Morgen und am Nachmittag für viele Familien Betreuungslücken. Viele Grundschulen des öffentlichen Schulsystems stellen darum ihre Räumlichkeiten außerhalb der Unterrichtszeiten unabhängigen Trägern zur Verfügung, die dort ein für die Familien kostenpflichtiges Betreuungsprogramm (&amp;#039;&amp;#039;after-school childcare&amp;#039;&amp;#039;) anbieten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://childcare.about.com/od/evaluations/a/afterschoolcare.htm |wayback=20071013143455 |text=Choose the Right After-School Program }}; {{Webarchiv|url=http://www.wate.com/Global/story.asp?S=366282 |wayback=20071013143455 |text=Choosing After-School Child Care}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Mehrkindfamilie#Beispiel: Hortregelung in Niederösterreich]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4025901-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Organisation (Schulwesen)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulsozialarbeit]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kindertagesstätte]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Eduevokrit</name></author>
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