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	<title>Schulgeld - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Schulgeld&amp;diff=253425&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Goesseln: /* Deutschland */</title>
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		<updated>2026-01-01T00:12:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Deutschland&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt die &amp;#039;&amp;#039;Gebühr&amp;#039;&amp;#039; für den Schulbesuch. Zur gleichnamigen &amp;#039;&amp;#039;Sozialleistung&amp;#039;&amp;#039; siehe [[Zusätzliche Leistung für die Schule]].}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Salzuflen - Schulgeld-Quittung (Realschule 1915).jpg|mini|hochkant=1.4|Schulgeld-Quittung der Realschule [[Bad Salzuflen|Salzuflen]] aus dem Jahr 1915]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schulgeld&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Gebühr]], die für die Ausbildung an einer [[Schule]] bezahlt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte und Perspektive ==&lt;br /&gt;
Historisch war die Entwicklung des Schulwesens nur durch die Finanzierung der Schulen und Lehrer durch Schulgeld möglich. Beispielsweise gab es im 19. Jahrhundert insbesondere auf dem Land für die Lehrer (neben den [[Dotation]]en) durch die Einwohner zu leistende [[Abgabe|Naturalabgaben]], siehe [[Gömnigk#Geschichte der Dorfschule|&amp;#039;&amp;#039;Geschichte der Dorfschule Gömnigk&amp;#039;&amp;#039;]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Schulgeld für die [[Volksschule]] wurde in Deutschland 1919 durch die [[Weimarer Verfassung|Weimarer Reichsverfassung]] mit Art. 145 abgeschafft.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#VIERTER_ABSCHNITT02 |titel=Die Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Reichsverfassung“) vom 11. August 1919 |werk=documentArchiv.de |zugriff=2015-03-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Für [[Mittelschule]]n betrug das Schulgeld zwischen 1924 und 1930 je nach Schule 3 bis 10 [[Reichsmark|RM]] pro Monat, für [[Gymnasium|Gymnasien]] etwa das Doppelte. Für Gymnasien wurde es in den meisten [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] zum Schuljahr 1958/59 abgeschafft; zu diesem Zeitpunkt lag es bei 15 bis 20 [[Deutsche Mark|DM]] pro Monat. In der [[Sowjetische Besatzungszone|SBZ]] und ab 1949 in der DDR wurde mit dem [[Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule]] von 1946 das Schulgeld durch die Landesregierungen in Ostdeutschland abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schulgeldfreiheit ===&lt;br /&gt;
Die Diskussion über die Abschaffung des Schulgelds und die Finanzierung des Schulwesens durch [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaften]] oder den [[Staat]] entstand bereits im 19.&amp;amp;nbsp;Jahrhundert. 1871 wurde in [[Würzburg]] eine Schulgeldfreiheit eingeführt.&amp;lt;ref&amp;gt;Sybille Grübel: &amp;#039;&amp;#039;Zeittafel zur Geschichte der Stadt von 1814–2006.&amp;#039;&amp;#039; In: Ulrich Wagner (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Geschichte der Stadt Würzburg.&amp;#039;&amp;#039; 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: &amp;#039;&amp;#039;Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert.&amp;#039;&amp;#039; Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1225–1247; hier: S. 1231.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Rahmen der Einführung der [[Schulpflicht]] stellte sich zunächst die Frage nach dem Schulgeld für diejenigen, die sich dieses nicht leisten konnten. Dem wurde vielfach durch Einführung von Schulgeldbefreiungsregelungen für Niedrigverdiener Rechnung getragen (siehe auch [[Schulgeldersatz|Schulgelderstattung]]). Daneben wurde die Forderung nach einer allgemeinen &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schulgeldfreiheit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; erhoben. Begründet wurde dies primär mit der Sorge, Eltern würden wegen des Schulgelds auf eine Schulbildung ihrer Kinder verzichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ökonomen sprechen davon, dass Bildung ein [[Meritorisches Gut]] sei: Auch wenn sich die [[Bildungsökonomik|Investition in Bildung]] ökonomisch langfristig lohne, werde der Wert der Bildung in der Praxis unterschätzt. Deshalb lohne sich aus Sicht der Eltern die Investition in Schulgeld nicht. Nur durch den Verzicht auf Schulgeld wird nach dieser Überlegung eine effiziente Nachfrage nach Bildung entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine entgegengesetzte Position vertritt die [[Institutionenökonomik]]. Hier wird argumentiert, durch den Verzicht auf Schulgeld gehe ein wichtiger Anreiz der Institution Schule verloren, nämlich ein optimales Angebot für die Schüler bereitzustellen. Ein hohes Schulgeld werde nur akzeptiert, wenn entsprechend hohe Leistungen erbracht würden. Ohne Schulgeld sei es unmöglich, [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerb]] zwischen Schulen zu organisieren. Das Modell der [[Bildungsgutschein]]e trägt diesen Bedenken Rechnung, ohne die Nachfrage nach Bildung zu beeinträchtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Situation ==&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
In Deutschland sind für den Besuch [[Schule in öffentlicher Trägerschaft|öffentlicher Schulen]] –&amp;amp;nbsp;mit Ausnahme der [[Europäische Schule|Europäischen Schulen]]&amp;amp;nbsp;– keine Gebühren zu entrichten. Die Gebühr für Hochschulen wird im Allgemeinen als [[Studiengebühr]] bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Besuch von [[Privatschule]]n &amp;#039;&amp;#039;(Schulen in freier Trägerschaft)&amp;#039;&amp;#039; wird in der Regel ein Schulgeld erhoben. Einige private Schulen bieten jedoch [[Stipendium|Stipendien]] an, um auch Kindern, die sich einen Besuch solcher Lehranstalten sonst nicht leisten könnten, die kostenlose Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Solche Stipendien sind meist an gewisse Leistungen wie einen bestimmten Notenschnitt gebunden. Aus dem in der Anerkennungspraxis der Bundesländer bisher missachteten bzw. nicht ernst genommenen [[Sonderungsverbot]] ergäbe sich eine Begrenzung der zur Deckung der notwendigen Kosten erforderlichen Schulgeldhöhe bzw. Vorgaben, wie diese nach Einkommen gestaffelt zu erheben wäre.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.stb-web.de/news/article.php/id/2682 |titel=Zum FG Urteil 10 K 7404/01 „Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig“ |werk=STB WEB |hrsg= |datum=26.03.2008 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180527074259/https://www.stb-web.de/news/article.php/id/2682 |zugriff=27.05.2018 |sprache= |zitat=Das FG Köln begründete seine abweichende Entscheidung damit, dass dieses „Sonderungsverbot“ in der Anerkennungspraxis der Bundesländer nicht Ernst genommen werde. So gebe es beispielsweise staatlich anerkannte Ersatzschulen mit einem Schulgeld bis zu 30.000 Euro jährlich.}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz |titel=Genehmigung von Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz Schulpolitik und Verwaltungspraxis zementieren soziale Abschottung privater Schulen |hrsg=Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) |datum=16.11.2016 |zugriff=27.05.2018 |sprache=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Zeitschrift &amp;quot;Erziehungskunst&amp;quot; |url=https://www.erziehungskunst.de/nachrichten/wissenschaft/privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=1 |titel=Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz |werk=erziehungsKUNST Waldorfpädagogik heute |hrsg=Bund der Waldorfschulen |datum=November 2016 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180527071035/https://www.erziehungskunst.de/nachrichten/wissenschaft/privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=1 |zugriff=27.05.2018 |sprache=de |zitat=Die Mehrheit der Länder konkretisiert das Sonderungsverbot nicht in eigenen Landesgesetzen. Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können. …&lt;br /&gt;
Die tatsächliche Aufnahmepraxis an den Privatschulen auf Einhaltung des Sonderungsverbots wird von keinem einzigen Bundesland überprüft.}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In einem Bundesland ([[Nordrhein-Westfalen]]) gibt es eine De-facto-Schulgeldfreiheit für alle Ersatzschulen, die die staatlichen Finanzhilfen in Höhe von 94 % (bzw. 98 % für private Förderschulen) erhalten. Allerdings wird diese von den Behörden kaum kontrolliert, wie u.&amp;amp;nbsp;a. Recherchen des WDR im Jahr 2017 ergaben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Welt |Titel=Rheine: Privatschule kassierte trotz Schulgeld Zuschüsse |Sammelwerk=Die Welt |Datum=2016-02-15 |Online=https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html |Abruf=2018-05-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Westpol/Torsten Reschke |Titel=Privatschulen: Wie freiwillig sind Elternbeiträge wirklich? |Datum=2017-09-10 |Online=https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html |Abruf=2018-05-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Privatschulen: Der gute Umgang |Sammelwerk=Zeit Online |Online=https://www.zeit.de/2018/22/privatschulen-soziale-ungleichheit-schueler-auswahl |Abruf=2018-05-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Das Erste |url=https://www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Bildungssystem-Wie-der-Boom-der-Privats/Das-Erste/Video?bcastId=438224&amp;amp;documentId=52502150 |titel=Video „Bildungssystem: Wie der Boom der Privatschulen die Spaltung der Gesellschaft fördert“ – Monitor |datum=2018-05-17 |zugriff=2018-05-26 |sprache=de-DE}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[[Renate Hendricks]], MdL NRW/SPD: [http://www.renate-hendricks.de/index.php?seite=3024 Stellt die Spendenpraxis an Privatschulen die Schulgeldfreiheit in Frage?], 15. Februar 2006&amp;lt;/ref&amp;gt;  In Rheinland-Pfalz wird gemäß § 28 Abs. 2 des Privatschulgesetzes die staatliche Finanzhilfe nur solchen Ersatzschulen gewährt, die kein Schulgeld erheben. In zwei Bundesländern ([[Bayern]] und [[Sachsen]]) gibt es einen [[Schulgeldersatz]] für finanziell schwache Familien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen ist nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als [[Sonderausgabe (Steuerrecht)|Sonderausgabe]] abzugsfähig ({{§|10|EStG|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;9 EStG). Seit Januar 2009 gilt ein Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kalenderjahr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
In [[Österreich]] sind für den Besuch öffentlicher Schulen ebenfalls keine Gebühren zu entrichten. Private Schulen und [[Internat]]e mit [[Öffentlichkeitsrecht]] dürfen mit Begrenzungen Schulgeld erheben. Die Ausnahmen hängen davon ab, wie weit die nächste öffentliche Schule vom Wohnort des Schülers entfernt liegt. Rein private im Schulgesetz anerkannte Schulen dürfen unabhängig und unbegrenzt Schulgeld erheben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entwicklungsländer ===&lt;br /&gt;
In [[Entwicklungsland|Entwicklungsländern]] können Schulgebühren ein Hindernis für den Schulbesuch armer Kinder darstellen, wenn deren Eltern das erforderliche Geld nicht aufbringen können. Unter anderem [[Burundi]], [[Kenia]], [[Malawi]], [[Namibia]], [[Tansania]] und [[Uganda]]&amp;lt;ref&amp;gt;[http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/4260092.stm BBC News: Burundians flock to free schools]&amp;lt;/ref&amp;gt; haben das Schulgeld in den letzten Jahren (Stand: August 2018) zumindest für die Grundschule abgeschafft, was zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahl wie auch zu einer zeitweiligen Überlastung des Schulsystems und massiv vergrößerten Klassen geführt hat.&amp;lt;ref&amp;gt;UNICEF: Zur Situation der Kinder in der Welt 2004, S. 114–116: „Schluss mit Schulgebühren – das Beispiel Kenia“&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Sierra Leone]] hat die Abschaffung für Grund- und weiterführende Schulen für September 2018 in Aussicht gestellt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.news24.com/Africa/News/sierra-leone-launches-free-education-programme-20180820 &amp;#039;&amp;#039;Sierra Leone launches free education programme.&amp;#039;&amp;#039; NEws24.com, 21. August 2018.]&amp;lt;/ref&amp;gt;{{Zukunft|2018|09}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Schulgebühr}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Schulgeld}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4563045-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4563045-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulbildungskosten]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Goesseln</name></author>
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