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	<title>Schlechtleistung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T11:41:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Schlechtleistung&amp;diff=528735&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Stephan Klage: OK. Schlechtleistungskriterien gehen weit über die dargestellten Verträge hinaus. Durch den Einzug einer zusätzlichen Überschrift, kann ich aber mit den weiteren Ausführungen leben / daher Baustein wieder ex</title>
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		<updated>2025-10-15T12:17:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;OK. Schlechtleistungskriterien gehen weit über die dargestellten Verträge hinaus. Durch den Einzug einer zusätzlichen Überschrift, kann ich aber mit den weiteren Ausführungen leben / daher Baustein wieder ex&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Schlechtleistung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Rechtsbegriff]] aus dem [[Schuldrecht (Deutschland)|Schuldrecht]] und eine Kategorie der [[Leistungsstörung]]. Eine solche liegt vor, wenn die geforderte [[Leistung (Recht)|Leistung]] zwar erbracht wurde, diese qualitativ aber nicht dem geschuldeten „Soll“ entspricht. &amp;#039;&amp;#039;Schlechtleistungen&amp;#039;&amp;#039; können bei der [[Pflichtverletzung|Verletzung]] von [[Hauptleistungspflicht|Haupt-]], sowie [[Nebenleistungspflicht]]en auftreten, etwa im Zusammenhang mit vorhandenen [[Mangel (Recht)|Mängeln]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Mohamad Soliman |url=https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/zivilrecht/schuldrecht-kaufvertrag |titel=Schuldrecht, Kaufvertrag |sprache=de-DE |abruf=2025-10-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendungsbereich ==&lt;br /&gt;
Bei gegenseitigen [[Rechtsgeschäft]]en im [[Synallagma]]verhältnis liegt der [[Tatbestand]] einer Schlechtleistung gemäß den §{{§|323|bgb|juris}} Abs. 1, Abs. 5 Satz 2 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], {{§|326|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 2 BGB vor, wenn eine [[Fälligkeit|fällige]] „Leistung […] nicht vertragsgemäß“ erbracht wurde. Diese Regelung gilt im bürgerlichen Recht allgemein und berechtigt zum [[Rücktritt (Zivilrecht)|Rücktritt]] vom Vertrag. Fälle der Schlechtleistung werden für einzelne Vertragstypen durch besondere Regelungen allerdings noch konkretisiert,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Roland Schwarze]]: &amp;#039;&amp;#039;Das Recht der Leistungsstörungen&amp;#039;&amp;#039;. Berlin 2022 (zuerst 2008), ISBN 978-3-11-059799-8. S.&amp;amp;nbsp;205.&amp;lt;/ref&amp;gt; etwa im Kauf-, Miet-, Reise- oder Werkvertragsrecht. Welche Leistung der Schuldner konkret zu erbringen hat, ergibt sich aus dem konkret geschlossenen Vertrag. Als Maßstab gilt, dass der Käufer Anspruch auf eine handelsübliche Qualität in „mittlerer Art und Güte“ hat. Das bedeutet, dass der Verkäufer weder dazu angehalten ist, eines seiner besten Stücke zu übergeben, noch eines seiner schlechtesten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Hans Brox]], [[Wolf-Dietrich Walker]], &amp;#039;&amp;#039;Allgemeines Schuldrecht&amp;#039;&amp;#039;, 39. Auflage, 2015. S.&amp;amp;nbsp;88.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Soweit der Leistungsschuldner die fällige „Leistung nicht [...] wie geschuldet erbringt“, muss der Gläubiger ihm im Sinne des {{§|281|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 1 2. Alternative BGB eine angemessene Frist zur Leistung beziehungsweise [[Nacherfüllung]] setzen. Ist diese Frist erfolglos verstrichen, kann er gemäß {{§|280|bgb|juris}} Abs. 1 BGB [[Schadensersatz]] vom Schuldner verlangen. Bei einer Schlechtleistung sieht das Gesetz für einzelne Vertragstypen unterschiedliche Rechtsfolgen vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vertragsspezifische Besonderheiten ==&lt;br /&gt;
=== Kaufvertrag ===&lt;br /&gt;
Sieht ein Kaufvertrag beispielsweise die Lieferung eines [[Neuwagen]]s vor, so ist der Leistungsschuldner verpflichtet, diesen dem Käufer gemäß {{§|433|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 2 BGB frei von [[Sachmangel|Sach-]] und [[Rechtsmangel|Rechtsmängeln]] zu übertragen. Als Neuwagen hat das Fahrzeug die vom Hersteller zugesicherte Beschaffenheit aufzuweisen, insbesondere hat er „fabrikneu“ zu sein ({{§|434|bgb|juris}} Abs. 1 BGB).&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003, Az.: VIII ZR 227/02&amp;lt;/ref&amp;gt; Gewisse Toleranzen sind zu dulden. Si ist eine Abweichung des [[Kraftstoffverbrauch]]s von weniger als 10 % unerheblich und weder Sachmangel, noch Schlechtleistung.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://lexetius.com/2007,1191 BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007, Az.: VIII ZR 19/05]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Verdeutlichung ein in weiteres Beispiel. Der Käufer einer funktionsuntüchtigen Lampe hat nach {{§|437|bgb|juris}} BGB folgende Optionen:&lt;br /&gt;
* er kann nach §§ 439 Abs. 1, 437 Nr. 1 BGB [[Nachbesserung]] verlangen, also Beseitigung eines Mangels etwa durch [[Reparatur]];&lt;br /&gt;
* er kann vom Kaufvertrag gemäß {{§|437|bgb|juris}} Nr. 2, {{§|323|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 1 BGB [[Rücktritt (Zivilrecht)|zurücktreten]], wenn der Tatbestand des Sachmangels erfüllt und die [[Gewährleistung]]sfrist ({{§|438|bgb|juris}} BGB) noch nicht verstrichen ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Roland Schwarze, &amp;#039;&amp;#039;Das Recht der Leistungsstörungen&amp;#039;&amp;#039;, 2017, S. 205&amp;lt;/ref&amp;gt;;&lt;br /&gt;
* er kann nach § 441 BGB den Kaufpreis [[Minderung|mindern]] oder&lt;br /&gt;
* er kann nach den §§ 440, {{§|280|bgb|juris}}, {{§|281|bgb|juris}}, {{§|283|bgb|juris}} und {{§|311a|bgb|juris}} BGB Schadensersatz oder nach  {{§|284|bgb|juris}} BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.&lt;br /&gt;
Dabei muss er die in {{§|438|bgb|juris}} BGB enthaltenen [[Verjährung (Deutschland)|Verjährungsfristen]] beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsvertrag ===&lt;br /&gt;
Ein [[Arbeitnehmer]] genügt seiner Vertragspflicht aus dem Arbeitsvertrag, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen [[Körperliche Leistungsfähigkeit|Leistungsfähigkeit]] arbeitet. Bei einer negativen Abweichung von der geschuldeten Arbeitsleistung liegt Schlechtleistung vor, die den [[Arbeitgeber]] zu [[Arbeitsrecht (Deutschland)|arbeitsrechtlichen]] Maßnahmen bis hin zur [[Beendigung des Arbeitsverhältnisses|Kündigung]] berechtigen kann.&amp;lt;ref&amp;gt;Oliver Vollstädt, Daniela Turck, Patrick Wiederhake, Ivonne Faerber: &amp;#039;&amp;#039;Umgang mit schwierigen Mitarbeitern&amp;#039;&amp;#039;, 2016, S.&amp;amp;nbsp;57.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schlechtleistung bedeutet im Arbeitsrecht auch: abweichende Arbeitsintensität ([[Prokrastination]], [[Bummelstreik]], Langsamarbeit, [[Dienst nach Vorschrift|passive Resistenz]]).&amp;lt;ref&amp;gt;[[Kerstin Tillmanns]]: &amp;#039;&amp;#039;Strukturfragen des Dienstvertrages. Leistungsstörungen im freien Dienstvertrag und im Arbeitsvertrag&amp;#039;&amp;#039;. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 3-16-148739-7. S.&amp;amp;nbsp;216.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob eine Leistung als Schlechtleistung anzusehen ist, beurteilt sich nach dem Arbeitsvertrag. Ist die Arbeitsleistung im Vertrag üblicherweise dem Arbeitsvolumen und der Arbeitsqualität nach nicht oder nicht näher beschrieben, so richtet sich der Inhalt des Leistungsversprechens einerseits nach dem vom Arbeitgeber durch Ausübung des [[Direktionsrecht]]s festzulegenden Arbeitsinhalt und andererseits nach dem persönlichen, subjektiven Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 21. Mai 1992, Az.: 2 AZR 551/91&amp;lt;/ref&amp;gt; Bleiben mithin die Leistungen eines Arbeitnehmers deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurück und unterschreiten die Durchschnittsleistung erheblich, so kann von einer Schlechtleistung gesprochen werden. Bei ihr ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stark beeinträchtigt. Auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen sind geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 26. Juni 1997, Az.: 2 AZR 502/96&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Kündigung wegen schlechter Arbeitsqualität ist einem Urteil des [[Bundesarbeitsgericht]]s (BAG) vom Januar 2008 zufolge rechtlich nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg unterdurchschnittliche Leistungen erbringt und dabei entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler macht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb oder wenn er nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage ist.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://lexetius.com/2008,1014 BAG, Urteil vom 17. Januar 2008, Az.: 2 AZR 536/06]&amp;lt;/ref&amp;gt; Im zitierten Fall ging es um eine Versandarbeiterin in einem Versandkaufhaus, die eine [[Fehlerquote]] zwischen 4,01 ‰ und 5,44 ‰ aufwies, während die durchschnittliche Fehlerquote der 209 eingesetzten vergleichbaren Mitarbeiter demgegenüber nur 1,34 ‰ erreichte. Im Urteil machte das BAG deutlich, dass die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein kann, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mietvertrag ===&lt;br /&gt;
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter gemäß {{§|535|bgb|juris}} Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu gewähren. Insbesondere sind Mieträume im bezugsfertigen Zustand zu übergeben. Nicht renovierte Mietwohnungen stellen hingegen bei ihrer Übernahme durch den Mieter keinen Mangel dar und dürfen später auch unrenoviert übergeben werden.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 18. März 2015, Az.: VII ZR 185/14&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hat nach {{§|536|bgb|juris}} Abs. 1 BGB die Mietsache bei Überlassung oder während der Mietzeit einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, so ist der Mieter zunächst nach {{§|536c|bgb|juris}} Abs. 1 BGB zur Anzeige des Mangels beim Vermieter verpflichtet und dann von der Entrichtung der Miete befreit oder braucht nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Die [[Rechtsprechung]] hat für die zahlreichen Mietmängel Prozentsätze der Mietminderung entwickelt, die je nach Schwere variieren können ([[Schimmelpilz]] bis 100 % der Miete, [[Ratten]]befall bis 80 %, [[Heizung]]sausfall im Winter bis 75 %, erhebliche [[Bauwesen|Bauarbeiten]] im Haus bis 60 %, [[Feuchtigkeit]] in den Wänden bis 50 %, [[Lärmbelästigung]] durch Nachbarn bis 35 %, [[Ungeziefer]] bis 25 %, Ausfall der [[Wasserversorgung]] bis 10 %).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html Mietrecht-Hilfe.de, Mietminderungstabelle]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Mieter kann nach {{§|536a|bgb|juris}} Abs. 1 BGB optional auch Schadensersatz verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Reisevertrag ===&lt;br /&gt;
Nach {{§|651i|bgb|juris}} BGB ist der [[Reiseveranstalter]] verpflichtet, die [[Pauschalreise]] frei von [[Reisemangel|Reisemängeln]] zu verschaffen. Er muss die Reise so erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Der Fehlerbegriff beinhaltet alle Störungen, die Ereignisse und Umstände umfassen, welche die gesamte Reise oder einzelne Reiseleistungen beeinträchtigen. Dazu gehören auch die vom Reiseveranstalter nicht beeinflussbaren Risiken wie [[Tropensturm]] oder [[Bürgerkrieg]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Otto Palandt]]/Hartwig Sprau, &amp;#039;&amp;#039;BGB-Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 73. Auflage, 2014, § 651c Rn. 2&amp;lt;/ref&amp;gt; Zugesicherte Reiseeigenschaften sind alle Umstände, die sich nach der [[Verkehrssitte]] wegen ihrer Art und Dauer auf den Wert und die Tauglichkeit der Reise auswirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem vorliegenden Reisemangel kann der Reisende nach {{§|651i|bgb|juris}} Abs. 3 BGB nach {{§|651k|bgb|juris}} Abs. 1 BGB [[Abhilfe]] verlangen, nach § 651k Abs. 2 BGB selbst Abhilfe schaffen und [[Aufwendungsersatz]] verlangen, nach § 651k Abs. 3 BGB Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen, nach § 651k Abs. 4 und 5 BGB Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen, den Vertrag nach {{§|651l|bgb|juris}} BGB [[Kündigung|kündigen]], die sich aus einer [[Minderung]] des Reisepreises ({{§|651m|bgb|juris}} BGB) ergebenden Rechte geltend machen und nach {{§|651n|bgb|juris}} BGB [[Schadensersatz]] oder nach {{§|284|bgb|juris}} BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Werkvertrag ===&lt;br /&gt;
Hat beim Werkvertrag das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit, so liegt nach {{§|633|bgb|juris}} Abs. 2 BGB ein Sachmangel und damit Schlechtleistung vor. Beim Werkvertrag kommt hinzu, dass der [[Unternehmer]] das versprochene Werk mängelfrei abzuliefern hat, weil der tatsächliche Leistungserfolg für das Zustandekommen des Werkvertrages maßgeblich ist. Sofern nicht anders zu bestimmen, können der [[Stand der Technik]] bzw. der Maßstab [[Lege artis|de lege artis]] für die geschuldete Leistung angenommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Schlechtleistung kann der [[Bestellung|Besteller]] Nacherfüllung gemäß {{§|635|bgb|juris}} BGB verlangen, den Mangel nach {{§|637|bgb|juris}} BGB selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag gemäß §{{§|636|bgb|juris}}, 323 und 326 Abs. 5 BGB zurücktreten oder nach {{§|638|bgb|juris}} BGB die Vergütung mindern oder nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen ({{§|634|bgb|juris}} BGB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4175432-3}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Allgemeines Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Stephan Klage</name></author>
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