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	<title>Scheingewinn - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-28T07:11:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Scheingewinn&amp;diff=1855103&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Grim: Linkfix</title>
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		<updated>2020-12-12T12:08:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Linkfix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Scheingewinn&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|fictitious gain}}) wird bei [[Unternehmen]] ein [[Gewinn]] verstanden, der durch die zwischen [[Beschaffung]] und [[Wiederbeschaffungskosten|Wiederbeschaffung]] [[verbrauch]]ter [[Produktionsmittel]], [[Rohstoff (Produktion)|Roh-]], [[Hilfsstoff (Rechnungswesen)|Hilfs-]] und [[Betriebsstoff]]e eingetretene [[Geldwert|Geldentwertung]] entstanden ist. Gegensatz ist der &amp;#039;&amp;#039;Scheinverlust&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Scheingewinn ist ein Gewinn, der nicht durch den eigentlichen [[Betriebszweck]] und die kommerziellen Aktivitäten eines Unternehmens entstanden ist, sondern lediglich auf externe [[inflation]]äre Preissteigerungen zurückzuführen ist. Durch die Preisentwicklung muss zwischen dem [[Realwert]] und dem [[Nominalwert]] einer [[Geldeinheit]] unterschieden werden. Dann gehört der Scheingewinn zur Realwertbetrachtung, bei der die Preisentwicklung berücksichtigt wird. Steigen nämlich die [[Anschaffungskosten]] bei gleichbleibendem [[Verkaufspreis]], so entsteht in Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten und den gestiegenen Wiederbeschaffungskosten desselben Guts ein scheinbarer Gewinn. Dieser Scheingewinn ist mithin kein echter Gewinn, weil er letztlich nur aus der positiven Differenz zwischen den Anschaffungskosten der verbrauchten Güter und den Anschaffungskosten der wiederbeschafften Güter besteht.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Eckardt-S41&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=Horst Eckardt |Titel=Die Substanzerhaltung industrieller Betriebe |Datum=1963 |Seiten=41 |Online={{Google Buch |BuchID=BunvBgAAQBAJ |Seite=41 }}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ergibt sich ein [[Jahresfehlbetrag]], so liegt ein Scheingewinn vor, wenn dieser Verlust bei der Verrechnung der entsprechenden Anschaffungskosten noch größer wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebswirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Scheingewinne treten bei [[Inflation]] und insbesondere bei [[Hyperinflation]] auf. Der Gewinn setzt sich dann – bei der Betrachtung des Realwerts – aus echtem Gewinn und Scheingewinn bzw. aus echtem Gewinn und Scheinverlust bzw. aus echtem Verlust und Scheingewinn zusammen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Gerhard Gotzen |Titel=Die Behandlung von realisierten und unrealisierten Gewinnen und Verlusten in der Bilanz |Datum=1963 |Seiten=188}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Scheingewinne gefährden die notwendige nominelle [[Bilanztheorie#Kapital- und Substanzerhaltung|Kapitalerhaltung]], weil sie zu einer Entwertung des [[Eigenkapital]]s führen. Diese nominelle Kapitalerhaltung wird bei der [[Ausschüttung]] von Scheingewinnen nicht erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Scheingewinn ist mithin die positive Differenz zwischen dem Gewinn bei nomineller Kapitalerhaltung und dem Gewinn bei realer Kapitalerhaltung:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Scheingewinn} = {\text{nominelle Kapitalerhaltung} - \text{reale Kapitalerhaltung}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Substanzgewinn ergibt sich, wenn man den Scheingewinn vom Nominalgewinn subtrahiert:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Substanzgewinn} = {\text{Nominalgewinn} - \text{Scheingewinn}}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Beispiel&lt;br /&gt;
Der für die [[Produktion]] in einem Unternehmen benötigte Rohstoff [[Kupfer]] kostete bei seiner Beschaffung am 10. Mai eines Jahres 18 Geldeinheiten (GE)/100 kg. Vor seinem produktionsbedingten [[Verbrauch]] am 20. Juli desselben Jahres kostete Kupfer bei seiner Wiederbeschaffung inflationsbedingt nunmehr 22 GE/100 kg. Der Umsatzprozess hat zu einem Verkaufspreis von 25 GE auf der Grundlage der alten Anschaffungskosten geführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraus ergibt sich&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   Anschaffungskosten Kupfer        || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; | 18 GE ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   Wiederbeschaffungspreis Kupfer   || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; | 22 GE ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   Verkaufspreis Produkt            || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; | 25 GE ||&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   Nominalgewinn                    || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; |  7 GE || (25-18)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   substanzorientierter Gewinn      || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; |  3 GE || (25-22)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|   Scheingewinn                     || style=&amp;quot;text-align: right;&amp;quot; |  4 GE || (7-3)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
Es wird ein Nominalgewinn von 7 GE erzielt, aber ein substanzorientierter Gewinn von nur 3 GE, so dass ein Scheingewinn von 4 GE im Gewinn enthalten ist. Ein derartiger Scheingewinn darf nicht wie ein echter – substanzorientierter – Gewinn behandelt werden, dürfte also weder besteuert noch ausgeschüttet werden. Wird der Scheingewinn dennoch ausgeschüttet, liegt in Wirklichkeit eine Ausschüttung von [[Realkapital]] vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehung ==&lt;br /&gt;
Bei einer Geldwertminderung verlieren die eigenen Geldmittel ([[Kassenbestand]], [[Bankguthaben]], [[Wertpapier]]e) und [[Forderung]]en ([[Debitor]]en) an Wert, aber auch die korrespondierenden [[Verbindlichkeit]]en. Daraus resultieren einerseits Scheingewinne und andererseits Scheinverluste. Hält das Unternehmen diese [[Bilanzposition]]en in Menge und [[Fälligkeit]] im Gleichgewicht, so gleichen sich Scheingewinn und Scheinverlust aus. Übrig bleiben Scheingewinne/Scheinverluste lediglich bei [[Lagerbestand]] und [[Sachanlage]]n.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Aribert Peeckel |Titel=Scheingewinne und Eiserner Bestand |Datum=1970 |Seiten=23}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Scheingewinne entstehen jedoch nicht nur durch das Auseinanderfallen von Beschaffungs- und Verkaufspreisen, sondern auch durch [[Technischer Fortschritt|technischen Fortschritt]] und [[Bedarf]]swandlungen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Eckardt-S41&amp;quot; /&amp;gt; Unternehmen müssen stets neuartige [[Produktionsverfahren]] anwenden, modernste [[Maschine]]n einsetzen und die ergiebigsten Rohstoffe verwenden. Die Preise der bisherigen und der modernen Ersatzgüter stimmen meist nicht überein, so dass auch hierdurch Scheingewinne entstehen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Horst Eckardt |Titel=Die Substanzerhaltung industrieller Betriebe |Datum=1963 |Seiten=48}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bedarfswandlungen betreffen das geänderte [[Kaufverhalten]] der Kunden, so dass Scheingewinne bei der [[Anpassung (Betriebswirtschaftslehre)|Anpassung]] an diesen Bedarf entstehen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Horst Eckardt |Titel=Die Substanzerhaltung industrieller Betriebe |Datum=1963 |Seiten=50}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Besteuerung ==&lt;br /&gt;
Die Problematik von Scheingewinnen liegt darin, dass sie wie die „echten“ Gewinne der [[Besteuerung]] und der [[Ausschüttung]] unterliegen, weil sie aus der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] nicht erkennbar sind. Das im [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuerrecht]] dominierende [[Nominalwertprinzip]] verlangt auch die Besteuerung von Scheingewinnen. Auch das [[Handelsrecht (Deutschland)|Handelsrecht]] geht gemäß {{§|244|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]] vom Euro als [[Nennwert]] des Geldes aus ([[Nominalismus (Recht)|Nominalismus]]: Euro 2002 = Euro 2017) und lässt die Geldentwertung unberücksichtigt. [[Abschreibung]]en sind infolgedessen lediglich von den Anschaffungskosten erlaubt und nicht vom höheren [[Wiederbeschaffungswert]] (nominelle Kapitalerhaltung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Steuerrecht gestattet jedoch beim [[Umlaufvermögen]], inflationsbedingte Preisänderungen zu berücksichtigen. Es handelt sich um das [[Verbrauchsfolgeverfahren]] der [[Last In – First Out|LIFO-Methode]], die bei kontinuierlich steigenden Preisen tendenziell geeignet ist, Scheingewinne nicht entstehen zu lassen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Klaus von Wysocki]] |Titel=Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch |Datum=2005 |Seiten=157}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Es fällt kein Scheingewinn an, wenn die Produktion ausschließlich aus der Beschaffung des laufenden [[Geschäftsjahr]]es erfolgt und der ursprüngliche Anfangsbestand nicht angegriffen wird. Gemäß {{§|256|hgb|juris}} HGB ist diese Methode auch in der Handelsbilanz zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Ausgangspunkt der Problematik von Scheingewinnen war die [[deutsche Inflation 1914 bis 1923]]. Der [[Betriebswirt]] [[Erwin Geldmacher]] wies als erster im Oktober 1920 in einem Zeitungsartikel auf das Versagen der überlieferten Nominalwert-Rechnung bei der Besteuerung von Unternehmen hin.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Erwin Geldmacher |Titel=Bilanzsorgen |Sammelwerk=Industrie- und Handelszeitung |Datum=1920-10 |Seiten=364}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Er forderte 1923 ein [[Ausschüttungssperre|Ausschüttungsverbot]] für Scheingewinne.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Erwin Geldmacher |Titel=Wirtschaftsunruhe und Bilanz |Band=1 |Datum=1923 |Seiten=52}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ihm folgte sein Kölner Universitätskollege [[Ernst Walb]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Ernst Walb |Titel=Das Problem der Scheingewinne |Datum= |Seiten=14 |Kommentar=1921/1922}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Beide lösten eine breite Diskussion über die gesamte Thematik aus, denn auch [[Walter Mahlberg]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Walter Mahlberg |Titel=Bilanztechnik und Bewertung bei schwankender Währung |Datum=1921 |Seiten=36}}&amp;lt;/ref&amp;gt; oder [[Eugen Schmalenbach]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Eugen Schmalenbach |Titel=Die steuerliche Behandlung der Scheingewinne |Datum=1922 |Seiten=9}}&amp;lt;/ref&amp;gt; äußerten sich hierzu innerhalb kürzester Zeit. Schmalenbach wies darauf hin, dass durch die Scheingewinne die Unternehmen Substanzverluste erlitten hätten. Substanzverluste entstehen, wenn die Verkaufspreise unter den Wiederbeschaffungspreisen der Einsatzgüter liegen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Dieter Lindenlaub |Titel=Maschinenbauunternehmen in der Deutschen Inflation 1919–1923 |Datum=1985 |Seiten=58 |Online={{Google Buch |BuchID=SLIDDgAAQBAJ |Seite=58 }}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Problematik der Scheingewinne fand noch 1921 Eingang in die organische [[Bilanztheorie]] von [[Fritz Schmidt (Betriebswirt)|Fritz Schmidt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Milderung des Ausweises von Scheingewinnen hatte der Gesetzgeber im Jahre 1955 eine so genannte Preissteigerungsrücklage ({{§|74|estdv|juris}} [[Einkommensteuer-Durchführungsverordnung|EStDV]]) eingeführt, aber 1989 wieder abgeschafft. Dabei durfte ein den Scheingewinn teilweise eliminierender Aufwandsposten gebildet werden, der in die auf 4 Jahre (ab 1957: 6 Jahre) befristete [[Rücklage]] eingestellt werden konnte. Sie konnte gebildet werden, wenn der [[Börsenpreis|Börsen-]] oder [[Marktpreis]] zum [[Bilanzstichtag]] mehr als 10 % über demjenigen des vorangegangenen Bilanzstichtages gestiegen war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4179470-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Grim</name></author>
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