<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Saisonarbeit</id>
	<title>Saisonarbeit - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Saisonarbeit"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Saisonarbeit&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-04T16:03:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Saisonarbeit&amp;diff=162760&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2026-49893-2 am 23. Januar 2026 um 09:42 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Saisonarbeit&amp;diff=162760&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-01-23T09:42:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:20120511Spargelernte5.jpg|mini|320px|Spargelernte bei Hockenheim (Gemarkung [[Reilingen]]; Mai 2005)]]&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Saisonarbeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird in der [[Wirtschaft]] jede [[Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)|Arbeit]] bezeichnet, die zu einer [[Saison|bestimmten Zeit]] innerhalb eines Jahres anfällt und typisch ist für [[Saisonbetrieb]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Saisonarbeit kann einerseits [[witterung]]sbedingte Ursachen haben wie die [[Spargel|Spargelernte]] in der [[Landwirtschaft]] oder die [[Hochsaison]] im [[Tourismus]]. Andererseits kann auch das [[Kaufverhalten]] der [[Verbraucher]] zur Saisonarbeit beitragen wie beispielsweise bei [[Feuerwerkskörper]]n oder [[Weihnachtsgebäck]]. Dadurch ist die Saisonarbeit durch [[Vollbeschäftigung]] oder sogar [[Überbeschäftigung]] während der Saison und [[Unterbeschäftigung]] außerhalb der Saison gekennzeichnet, was zu einem wechselnden [[Arbeitskraft|Arbeitskräftebedarf]] führt.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Saisonarbeiter&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Saisonier&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Saisonniers&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;befristete Beschäftigte&amp;#039;&amp;#039;) bezeichnet man [[Arbeitsperson]]en, die nur für einen vorübergehenden Zeitraum, die [[Saison]], eine [[Erwerbstätigkeit]] ausüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Volkswirtschaftlich betrachtet erfolgt saisonale [[Beschäftigung]] in großem Ausmaß von aus- und inländischen Saisoniers, [[Wanderarbeiter]]n und [[Arbeitsmigration|Arbeitsmigranten]]. Sie findet häufig unter schlechten [[Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)|Arbeitsbedingungen]] hinsichtlich [[Entlohnung]] ([[Tagelöhner]], [[Mindestlohn]]), [[Arbeitsschutz]] oder [[Unterkunft]], mit befristeten [[Aufenthaltsgenehmigung]]en oder auch illegal als [[Schwarzarbeit]] statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Ländern der [[Europäische Union|Europäischen Union]] sind Saisoniers und [[Erntehelfer]] zum größten Teil Migranten aus [[Osteuropa]] und [[Afrika]], teilweise auch aus [[Asien]] oder [[Südamerika]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Union ==&lt;br /&gt;
Europarechtlich ist die Saisonarbeit in der Saisonarbeitsrichtlinie (2014/36/EU) geregelt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0036&amp;amp;from=IT Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer].&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundestag.de/resource/blob/998936/e7ba47846e5013a0af1f6c7b9abf1cef/EU-6-007-24-pdf.pdf Ausarbeitung: &amp;#039;&amp;#039;Zu den Anforderungen der Umsetzung der Richtlinie 2014/36/EU (Saisonarbeiter-Richtlinie) in nationales Recht&amp;#039;&amp;#039;], Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, EU 6-3000-007/24, 4. März 2024.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
=== Geschichte ===&lt;br /&gt;
Schon zur Zeit des [[Deutsches Kaiserreich|deutschen Kaiserreichs]] gab es Formen von Saisonarbeit. So wanderten aus dem Sauerland jedes Jahr zahlreiche Bauhandwerker für einige Monate ins Ruhrgebiet, um dort zu arbeiten, und kehrten ebenso regelmäßig in den Wintermonaten wieder zurück. Mit der Einführung günstiger Arbeitertarife durch [[Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft|die Eisenbahn]] nahm auch die Pendelwanderung erheblich zu. Beide Formen einer temporären Migration machten eine dauerhafte Abwanderung unnötig und ermöglichten es insbesondere den Besitzern kleiner unrentabler Höfe, ihren Besitz zu halten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Wolfgang Köllmann]], &amp;#039;&amp;#039;Bevölkerungsgeschichte 1800–1870&amp;#039;&amp;#039;, in: Wolfgang Zorn (Hrsg.), Deutsche Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte, Band 2: Das 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart, 1976, S. 20–27&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Hans-Ulrich Wehler, &amp;#039;&amp;#039;Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch&amp;#039;&amp;#039;, Band 2, 2008, S. 38–41&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gegenwart ===&lt;br /&gt;
Saisonarbeiter aus osteuropäischen Ländern arbeiten in [[Deutschland]] nach den Vorgaben von Vermittlungsabsprachen. In diesen wird der temporäre Arbeitsmarktzugang zur Ausübung einer Saisonbeschäftigung gewährt&amp;lt;ref&amp;gt;[[Arbeitsagentur]]: {{Webarchiv|url=http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Vermittlung-Saisonarbeiter.pdf |wayback=20101202112751 |text=Durchführungsanweisungen zur zwischenstaatlichen Arbeitsvermittlung, Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen  }} (PDF; 440&amp;amp;nbsp;kB) Stand: 07/2008&amp;lt;/ref&amp;gt; Seit Mitte der 1990er Jahre stellten polnische Staatsangehörige weit über 80 Prozent aller Saisonarbeitnehmer in Deutschland (insgesamt 228.807 Personen; 2006: 236.267; Vermittlungen polnischer Saisonarbeitskräfte und Schaustellergehilfen von insgesamt 299.657 im Jahr 2007). Etwa 90 Prozent der Saisonarbeitnehmer arbeiteten 2006 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, etwa sieben Prozent im [[Hotel- und Gaststättengewerbe]] und ungefähr drei Prozent als [[Schausteller]]gehilfen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/migrationsbericht-2007.pdf?__blob=publicationFile BAMF, &amp;#039;&amp;#039;Migrationsbericht 2007&amp;#039;&amp;#039;, 2.5.1.2]&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Zuge der [[EU-Erweiterung 2004|EU-Osterweiterung]] und des [[Erweiterung der Europäischen Union #Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007|Beitritts von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union]] kommen zunehmend mehr Saisonarbeiter aus Rumänien nach Deutschland (siehe [[Arbeitnehmerfreizügigkeit]]). Durch die sich in Polen stetig verbessernden Lebens- und Arbeitsverhältnisse ziehen es viele Polen vor, in ihrem Heimatland zu bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rechtsfragen ===&lt;br /&gt;
Das [[Kündigungsschutzgesetz]] (KSchG) berücksichtigt auch die Saisonarbeit und bestimmt in {{§|22|kschg|juris}} Abs. 1 KschG, dass auf Saisonbetriebe und Kampagne-Betriebe einige Vorschriften bei Entlassungen von Saisonarbeitern, die durch diese Eigenart der Betriebe bedingt sind, keine Anwendung finden. Das bedeutet, dass bei Entlassung von Saisonarbeitern der [[Arbeitgeber]] gegenüber der [[Agentur für Arbeit]] keine [[Massenentlassungsanzeige]] gemäß {{§|17|kschg|juris}} KschG erstatten muss und auch keine [[Kurzarbeit]] zu beantragen hat ({{§|19|kschg|juris}} Abs. 1 KschG). Keine Saisonbetriebe sind [[Bauunternehmen]], deren ganzjährige Beschäftigung durch das [[SGB III]] ({{§|102|sgb_3|juris}} SGB III) gefördert wird ([[Wintergeld]]; § 22 Abs. 2 KschG).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=6_HQBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA391&amp;amp;dq=Konnossementsgarantie&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwi5mpWejoThAhUFJVAKHadhAg0Q6AEIXjAJ#v=onepage&amp;amp;q=saldo&amp;amp;f=false Eggert Winter (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1998, S. 826]&amp;lt;/ref&amp;gt; Ist die Saison oder Kampagne beendet, können die Saisonarbeiter demnach entlassen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeitsbedingungen ===&lt;br /&gt;
12 oder 13 Stunden [[Ackerbau|Feldarbeit]] pro Tag seien laut [[Deutscher Gewerkschaftsbund|Deutschen Gewerkschaftsbund]] (DGB) keine Seltenheit, auch nicht am Wochenende. Da die wenigsten Saisonarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind, herrsche oftmals Bezahlung nach abgeernteten Ertrag, statt nach Stunden. Daraus resultiere nicht selten eine Bezahlung deutlich unterhalb des [[Mindestlohn]]s. Daher stünden laut DGB die geleisteten Arbeitsstunden nicht auf der Lohnabrechnung. Oftmals werden den Saisonarbeitern bei der Anwerbung in ihren Heimatländern niedrige Unterkunftskosten versprochen. Bei der Abrechnung seien die abgezogenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten dann aber höher als versprochen. Laut dem DGB werden die Arbeitnehmer teilweise mit einer fristlosen Kündigung erpresst, wenn diese bei einer Arbeitsschutzkontrolle der deutschen Behörden über die wahren Zustände berichten. So sind Saisonarbeiter häufig in beengten Räumlichkeiten untergebracht, die nicht den Mindeststandards entsprechen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Hannes Schrader, Nils Klawitter |hrsg=Der Spiegel |url=https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/saisonarbeiter-in-der-spargel-und-erdbeerernte-arbeitgeber-wetten-darauf-dass-die-menschen-sich-nicht-wehren-a-b1f82efa-0189-4159-b031-0f99998adb64 |titel=Saisonarbeiter in der Spargel- und Erdbeerernte: &amp;#039;&amp;#039;Arbeitgeber wetten darauf, dass die Menschen sich nicht wehren&amp;#039;&amp;#039; – Der Spiegel – Wirtschaft |abruf=2020-07-21 |sprache=de}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
Der [[Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend|Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit]] legt die wirtschaftlichen [[Wirtschaftszweig|Branchen]] und die [[Kontingent]]e fest, in denen ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigt werden dürfen. Für Erntehelfer in der Landwirtschaft besteht ein gesondertes Kontingent. Seit dem Jahr 1999 hat die österreichische Regierung die Zahl der Saisonarbeiterinnen von 12.000 auf 30.000 erhöht. Die Zulassung als befristeter Beschäftigter erfolgt über die Erteilung einer [[Beschäftigungsbewilligung]] vom [[Arbeitsmarktservice]] und der Erteilung einer [[Aufenthaltserlaubnis]] durch die Aufenthaltsbehörde. Befristet Beschäftigten wird nur ein vorübergehender Aufenthalt gestattet, der mit der Auflösung des befristeten Arbeitsverhältnisses endet. Auch wenn befristete Arbeitsverhältnisse über mehrere Jahre – mit den erforderlichen Unterbrechungen – ausgeübt werden, erwerben befristet Beschäftigte kein Bleiberecht. Das System der Aufenthaltsverfestigung ist auf sie nicht anzuwenden, die Mitnahme oder der Nachzug von Familienangehörigen ist nicht gestattet. Der Zugang zu sozialen Rechten ist eingeschränkt, so besteht z.&amp;amp;nbsp;B. kein Anspruch auf [[Arbeitslosengeld]] oder [[Notstandshilfe]]. Viele Saisonarbeitskräfte warten in der [[Illegalität]] auf ihren nächsten Saisonniervertrag.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Alfred Gusenbauer]]: [http://www.falter.at/falter/2006/06/06/ich-fuehle-mich-geneppt/ „Ich fühle mich geneppt“] Interview im Falter 23/2006 vom 7. Juni 2006&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
Das [[Saisonnierstatut]] von 1934 wurde 1991 für Personen von außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) aufgehoben. Nach dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union am 1. Juni 2002 verlor das Saisonnierstatut auch für EU-Bürger seine Gültigkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/8672.pdf Pressemitteilung des Integrationsbüros EDA] (PDF; 113&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Revision des ANAG (Ausländergesetz von 1931) und dem Inkrafttreten des [[Ausländergesetz (Schweiz)|Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer]]&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.admin.ch/ch/d/sr/142_20/index.html Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer]&amp;lt;/ref&amp;gt; 2005 ist der Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz neu geregelt worden. Die Einführung eines neuen Saisonnierstatuts wurde vom Parlament 2004 abgelehnt.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.news.ch/Kein+neues+Saisonnierstatut+im+Auslaenderrecht/177086/detail.htm news.ch vom 6. Mai 2004, &amp;#039;&amp;#039;Kein neues Saisonnierstatut im Ausländerrecht&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Saisonarbeiter}}&lt;br /&gt;
* [https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp89-saisonarbeitskraefte.html Anwerbung und Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften], Europäisches Netzwerk Migration (EMN), 22.&amp;amp;nbsp;Dezember 2020&lt;br /&gt;
* {{HLS|7934|Saisonarbeit|Autor=Sandro Guzzi-Heeb}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4452733-0}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsmigration]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>~2026-49893-2</name></author>
	</entry>
</feed>