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	<title>Sachnorm - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-01T00:30:11Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Sachnorm&amp;diff=1160860&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Agathenon: 2x BKL-fix</title>
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		<updated>2021-02-16T16:05:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;2x BKL-fix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Sachnormen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Normen des Sachrechts&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) sind diejenigen [[Rechtsnorm|Normen]] bzw. Rechtsvorschriften, welche eine [[Rechtsfolge]] auf der Ebene des [[materielles Recht|materiellen Rechts]] enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Sachnorm&amp;#039;&amp;#039; wird im [[Internationales Privatrecht|Internationalen Privatrecht]] (IPR) eine Rechtsvorschrift bezeichnet, die materielle Fragen für eine Rechtsfrage eines [[Sachverhalt]]es mit [[Auslandsberührung]] regelt und insoweit streitentscheidend für den Rechtsfall ist. &lt;br /&gt;
Mit [[Kollisionsnorm]] wird hingegen eine Rechtsregelung bezeichnet, die erst einmal die Frage der anwendbaren [[Rechtsordnung]] regelt, die die für den Sachverhalt maßgeblichen Sachnormen enthält. Bei der Prüfung eines Rechtsfalles mit [[Auslandsberührung|Auslandsbezug]] wird immer zuerst die maßgebliche Kollisionsnorm ermittelt und ausgelegt. Diese wird grundsätzlich dem IPR-Recht des [[Forumstaat]]es entnommen, um dann der so ermittelten Kollisionsnorm mittels Anknüpfung die jeweils anwendbare Rechtsordnung zu entnehmen. Aus dieser Rechtsordnung sind wiederum dann die für den Fall maßgeblichen Sachnormen unmittelbar zu entnehmen, sofern eine [[Sachnormverweisung]] vorliegt.&lt;br /&gt;
Bei einer Sachnormverweisung wird gemäß Art. 3a I [[Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche|EGBGB]] nur auf die anwendbaren Sachnormen verwiesen, ohne auf die im IPR-Recht enthaltenen Kollisionsnormen der anwendbaren Rechtsordnung mitzuverweisen. &lt;br /&gt;
Bei einer [[Gesamtverweisung]] hingegen verweist eine Kollisionsnorm des Forumstaates sowohl auf die Sach- als auch auf diejenigen Kollisionsnormen, die sich aus dem IPR-Recht der nunmehr anwendbaren Rechtsordnung ergeben. Dadurch werden die anwendbaren Sachnormen, auf die mitverwiesen wird, noch nicht endgültig festgelegt, denn es können sich andere Sachnormen aus einer nachfolgenden Weiter- und [[Rückverweisung]] auf der Kollisionsnormebene ergeben. Zweck einer Gesamtverweisung ist es, einen internationalen Entscheidungseinklang im Bereich des IPR, d.&amp;amp;nbsp;h. des anwendbaren Kollisionsrechtes zu bewirken. Bei einer Sachnormverweisung steht hingegen die materielle Gerechtigkeit im Vordergrund, die sich aus einer für zwingender erachteten Wertung des Forumstaates ergibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer [[Terminus technicus]] in diesem Zusammenhang ist die [[lex causae]]. Als lex causae wird dasjenige Recht bezeichnet, das auch die für die Sachfrage eines Rechtsfalles mit Auslandsberührung maßgeblichen Sachnormen enthält und zur Anwendung nach Festlegung der anwendbaren Rechtsordnung mittels des IPR-Rechts berufen ist. Die lex causae bezeichnet somit die zur Anwendung berufenen Sachnormen derjenigen Rechtsordnung, die sich aus der Festlegung des IPR-Rechtes des Forumstaates ergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland finden sich die meisten Sachnormen im [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] und im [[Handelsgesetzbuch|HGB]].&lt;br /&gt;
Beispielsweise bestimmt die Kollisionsnorm des Art. 7 I 1 EGBGB, dass sich die [[Geschäftsfähigkeit]] eines Neunjährigen nach seiner [[Staatsangehörigkeit]] richtet. Seine nur beschränkte Geschäftsfähigkeit ergibt sich aus der Sachnorm des § 21 II öst. ABGB (Unmündigkeit), sofern er Österreicher ist. Wäre er deutscher Staatsangehöriger, wäre § 104 Nr. 1 BGB die maßgebliche Sachnorm. Deutsches Recht ist also im Fall der deutschen Staatsangehörigkeit aus Sicht des Forumstaates (hier: Deutschland) [[lex causae]] für die Rechtsfrage der Geschäftsfähigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4660092-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Internationales Privatrecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[ja:法廷地法]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Agathenon</name></author>
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