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	<title>Ruhetag (Wirtschaft) - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-01T02:16:04Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;R2Dine: /* International */</title>
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		<updated>2023-10-04T12:10:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;International&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ruhetage&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;closing day&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;day of rest&amp;#039;&amp;#039;}}) sind im [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] [[Wochentag]]e, an denen die [[Arbeit (Sozialwissenschaften)|Arbeit]] ruht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Ruhetag ist auf den [[Sabbat]] zurückzuführen ({{heS|שבת&amp;amp;lrm;}}, {{IPA|ʃaˈbat}}, „Ruhetag“, „Ruhepause“). Er war nach der [[Bibel|biblischen]] Überlieferung der Ruhetag [[Gott]]es. In sechs Tagen erschuf Gott alle Dinge, am siebten Tag, dem „ersten Tag der Woche“ {{Bibel|Mt|28|1}}, ruhte er ({{B|1 Mos|2|2-3}}). Die [[Christ]]en versammelten sich an diesem Tag zu abendlichen Mahlfeiern, um der Auferstehung ihres Herrn zu gedenken {{Bibel|Lk|24|30-43}}. Deshalb soll auch der [[Mensch]] nach sechs [[Arbeitstag]]en am siebten Tag einen Ruhetag halten.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=A1Y_AAAAcAAJ&amp;amp;pg=PA420&amp;amp;dq=ruhetag+werktag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=ruhetag%20werktag&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Katholische Geheimnis- und Sittenreden&amp;#039;&amp;#039;, Bände 1-2, 1821, S. 420]&amp;lt;/ref&amp;gt; Kaiser [[Konstantin der Große|Konstantin]] verband im Jahr 321 die Feier des Gottesdienstes mit dem arbeitsfreien Ruhetag am [[Sonntag]]; in der Folge dessen war gegen Ende des 4. Jahrhunderts der Sonntag als christlicher Ruhetag etabliert. Diese Tradition findet sich heute noch in allen [[Christentum|christlich]] geprägten Staaten wieder. Die [[Internationale Arbeitsorganisation]] schuf mit der &amp;#039;&amp;#039;Internationalen Arbeitskonferenz&amp;#039;&amp;#039; ein [[Organ (Recht)|Organ]], das im Jahre 1921 mit der dritten Konferenz in Genf unter anderem den Vorschlag eines wöchentlichen Ruhetages in gewerblichen [[Handelsbetrieb]]en annahm.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=tJLLBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA221&amp;amp;dq=ruhetag+werktag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=ruhetag%20%20&amp;amp;f=false Walter Kaskel, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 1927, S. 404]&amp;lt;/ref&amp;gt; Für den [[Jurist]]en [[Walter Kaskel]] war es 1927 ein Anliegen, die Beschäftigung des Arbeitnehmers wegen [[Nahrung]], [[Schlaf]] und [[Erholung]] zu unterbrechen, so dass für den einzelnen Arbeitstag [[Arbeitspause]]n und für die [[Arbeitswoche]] „Ruhetage“ neben den Feiertagen vorzusehen waren.&amp;lt;ref&amp;gt;Walter Kaskel, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 1927, S. 210&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitszeitgesetz ==&lt;br /&gt;
Das [[Arbeitszeitgesetz]] (ArbZG) bestimmt deshalb in {{§|9|arbzg|juris}} Abs. 1 ArbZG, dass [[Arbeitnehmer]] an Sonn- und [[Gesetzlicher Feiertag|gesetzlichen Feiertagen]] von 0 Uhr bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Nur ausnahmsweise ist die [[Beschäftigung]] von Arbeitnehmern an einem Sonntag statthaft. Dann jedoch steht ihnen nach {{§|11|arbzg|juris}} Abs. 3 Satz 1 ArbZG ein &amp;#039;&amp;#039;Ersatzruhetag&amp;#039;&amp;#039; zu, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen [[Werktag]] fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag bekommen, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorschrift des § 11 Abs. 3 ArbZG soll dem Arbeitnehmer wenigstens ein Minimum an Ruhezeit gewähren, die ihm lediglich der Sonntag bietet. Wird der Grundsatz durchbrochen, dass nach sechs Arbeitstagen ein Ruhetag – der Sonntag – folgt, soll der Ersatzruhetag dies auffangen. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 ArbZG hat einem Urteil des [[Bundesarbeitsgericht]]s (BAG) seine Begründung im [[Arbeitsschutz]].&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 22. April 2005, Az.: 3 Sa 747/04&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie solle dem Arbeitnehmer ein Mindestmaß an Erholung gewähren und wolle lediglich verhindern, dass ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vollständig ohne einen Erholungstag auskommen müsse. Ist jedoch ein solcher freier Tag in Form eines ohnehin freien [[Samstag]]s gegeben, begründet § 11 Abs. 3 ArbZG keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Der Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ist nicht notwendigerweise ein zusätzlicher bezahlter freier Tag.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 19. September 2012, Az.: 5 AZR 727/11&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG, nach dem Arbeitnehmer bei Beschäftigung an einem Sonntag einen Ersatzruhetag erhalten müssen. Nach dem Wortlaut der Norm kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag oder ein schichtplanmäßig freier sonstiger Werktag, in Betracht. Das ArbZG geht von einer [[Wochenarbeitszeit|Sechs-Tage-Woche]] aus, auch wenn viele Tarifverträge die Fünf-Tage-Woche vorsehen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Samstag ein Werktag bleibt und nicht als Feiertag anzusehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ruhetage im Alltag ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz]]e oder [[Tarifvertrag|Tarifverträge]] sprechen meist nicht von Ruhetagen, sondern von arbeitsfreien Tagen als Gegensatz zum [[Arbeitstag|Arbeits-]] oder [[Werktag]]. Deshalb wird das Wort Ruhetag in der [[Alltag]]spraxis für diejenigen Werktage benutzt, an denen insbesondere [[Dienstleistungsbetrieb]]e wie die [[Gastronomie]] geschlossen sind, weil sie an einem Feiertag oder [[Wochenende]] geöffnet waren. Dazu gehört der [[Blauer Montag|blaue Montag]] des [[Friseur]]handwerks, in der Gastronomie und bei vielen [[Museum|Museen]]. Welche Ruhetage geschlossen bleiben, ergibt sich aus den [[Ladenöffnungszeit]]en. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Die Art der Ruhetage hängt stark vom [[Kulturkreis]] ab. In [[islam]]ischen Ländern sind Samstag und Sonntag meist Werktage, das [[Freitagsgebet]] ([[arabische Sprache|arabisch]] {{lang|ar-Latn|&amp;#039;&amp;#039;salāt al-dschumʿa&amp;#039;&amp;#039;}}) macht den Freitag nicht zum Ruhetag, denn vielfach ruht nur während der [[Salāt#Gebetszeiten|Gebetszeit]] die Arbeit. Der [[Koran]] erlaubt nämlich die Erwerbstätigkeit nach dem Freitagsgebet.&amp;lt;ref&amp;gt;Koran, [[Sure]]n 62:9-10&amp;lt;/ref&amp;gt; Bestimmte [[islamische Festtage]] sind in islamischen Ländern Ruhetage. In [[Israel]] ist der [[Sabbat]] kein Werktag, denn das vierte Gebot ({{heS|מצוה}}, &amp;#039;&amp;#039;[[Mitzwa|Mitzvot]]&amp;#039;&amp;#039;) der [[Thora]] erklärt den Sabbat zum Ruhetag. Auch die [[Jüdische Feiertage|jüdischen Feiertage]] sind gesetzliche Ruhetage in Israel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den [[Vereinigte Staaten von Amerika|USA]] werden Gesetze und Verordnungen, welche die [[Sonntagsruhe]] schützen sollen, umgangssprachlich als [[Blue law]] bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Betriebsruhe]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitstag]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tagesbegriff]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;R2Dine</name></author>
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