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	<title>Rittergut - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rittergut&amp;diff=98035&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Roland Kutzki: link</title>
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		<updated>2026-04-18T11:51:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;link&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Hohnhorst Nordgut Mühlenmasch 6@01.JPG|mini|[[Gutsanlage Hohnhorst II, Nordgut]] in [[Eldingen|Hohnhorst]], [[Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg]], im Besitz der Familie [[Hohnhorst (Adelsgeschlecht)|Hohnhorst]]]]&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rittergut&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ([[Latein|lat]]. &amp;#039;&amp;#039;praedium nobilium sive equestrium&amp;#039;&amp;#039;) war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht seit dem [[Mittelalter]] bestimmte Vorrechte des Eigentümers, insbesondere die Rechte der [[Grundherrschaft]] über [[Erbuntertänigkeit|erbuntertänige]] und zinspflichtige Bauern (bis zur [[Bauernbefreiung]]) sowie die [[Landstandschaft|Landtagsfähigkeit]] verbunden waren. Hinzu kamen oft die [[Schriftsässigkeit|Kanzleifähigkeit]] (als erste [[Instanz (Recht)|Instanz]] in Rechtsstreitigkeiten) sowie Steuerbefreiungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehung und Vorrechte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Modell Schloss Cronheim.jpg|mini|Rittergut Cronheim, mit [[Schloss Cronheim]], Wehrkirche &amp;#039;&amp;#039;[[St. Maria Magdalena (Cronheim)|St. Maria Magdalena]]&amp;#039;&amp;#039;, [[Allodium Cronheim|Allodium (Vorwerk) Cronheim]] und der Zehntscheune]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Niedertopfstedt-Sammlung Duncker (5412959).jpg|mini|Rittergut [[Niedertopfstedt]] um 1860, Sammlung [[Alexander Duncker]]]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Maldeuten-Sammlung Duncker (5413296).jpg|mini|Rittergut [[Małdyty|Maldeuten]] um 1860, Sammlung Alexander Duncker]]&lt;br /&gt;
Das [[Lehenswesen]] war bereits im [[Fränkisches Reich|Fränkischen Reich]] entstanden, um dem [[Ritter]]stand die ihm obliegende Verpflichtung zu Ritterdiensten als [[Panzerreiter]] wirtschaftlich zu ermöglichen. Damit verbunden waren im [[Heiliges Römisches Reich deutscher Nation|Heiligen Römischen Reich deutscher Nation]] auch Befreiungen von den sonst auf ländlichem Grundbesitz haftenden Steuern und bäuerlichen Lasten (wie etwa der [[Einquartierung]], [[Frondienst|Fronen]] etc.). Die Ritter waren dafür als [[Vasall]]en und [[Ministeriale]] dem [[Lehnswesen#Begriff|Lehnsherr]]en zum Kriegsdienst zu Pferde und später alternativ zu Geldleistungen („Ritterpferdgeldern“) verpflichtet, die teils noch im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] und danach eingetrieben wurden. Weitere Rechte des Lehnsherrn waren vor allem das [[Öffnungsrecht]] sowie der Lehnsheimfall beim Aussterben des [[Mannesstamm]]es der Lehnsnehmerfamilie.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 14. Jahrhundert wurden die alten Lehensheere durch [[Söldner]]truppen ersetzt, was zum Ende des Ritterdienstes und damit auch zu einem wirtschaftlichen Niedergang des [[Deutscher Adel|deutschen Adels]] führte. Sold und [[Kriegsbeute#Mittelalter|Kriegsbeute]] flossen nun in andere Taschen, was eine der Ursachen für das [[Raubritter]]wesen war. Die Besitzer der [[Gutsherrschaft]]en lebten nun überwiegend von den Abgaben ihrer [[Erbuntertänigkeit|Erbuntertänigen]] oder [[Hintersassen]] ([[Höriger|Hörige]] und [[Grundhold]]e), zum geringeren Teil auch durch Eigenversorgung mit Hilfe von [[Knecht]]en und [[Magd|Mägden]]. Die Einkünfte aus Naturalabgaben waren oft relativ bescheiden, denn die Bauern waren meist arm. [[Ulrich von Hutten]] schildert in seinem Brief an [[Willibald Pirckheimer]] aus dem Jahr 1518 anschaulich die beengten und sorgenvollen Zustände auf der heimatlichen Burg.&amp;lt;ref&amp;gt;Digitales Archiv Marburg: [https://www.digam.net/?dok=1275 Auszug aus dem Brief Ulrichs von Hutten (1488-1523) an den Nürnberger Patrizier Willibald Pirckheimer (1470-1530) über das Leben auf einer Burg, 25. Oktober 1518]&amp;lt;/ref&amp;gt; &amp;#039;&amp;#039;(Siehe auch: [[Deutscher Adel#Wirtschaftliche Grundlagen|Wirtschaftliche Grundlagen des deutschen Adels]])&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem waren mit den Rittergütern noch weitere Vorrechte verbunden. Die Besitzer einer [[Grundherrschaft]] hatten in der [[Ständeordnung]] des [[Mittelalter]]s zumeist die [[Niedere Gerichtsbarkeit]] bzw. [[Patrimonialgerichtsbarkeit|Patrimonialjurisdiktion]] inne, in selteneren Fällen auch die [[Hohe Gerichtsbarkeit]]. Sie übten damit – bis zur [[Bauernbefreiung]] – zugleich rechtsprechende Funktionen aus und stellten außerdem die örtliche Obrigkeit mit lokaler Polizeigewalt dar (vergleichbar einem Bürgermeister), teilweise noch bis ins 20. Jahrhundert. Ferner gehörten zu den Vorrechten der Rittergutsbesitzer die [[Waidgerechtigkeit|Jagdgerechtigkeit]], häufig [[Fischereirecht]]e, [[Braurecht|Braugerechtigkeit]] und andere [[Bannrecht]]e. Das kirchliche [[Patronatsrecht]] ist oft bis heute mit dem Besitz eines Rittergutes verbunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Verteidigung ihrer politischen Rechte organisierten sich die Besitzer von [[Lehen]]s- oder [[Allod]]ialgütern im Spätmittelalter in manchen Regionen in Verbänden, den sogenannten &amp;#039;&amp;#039;Ritterschaften&amp;#039;&amp;#039;. Diese übten politische Mitbestimmungsrechte in den [[Landtag (historisch)|Landtagen]] aus, wo die Rittergutsbesitzer die [[Ritterschaft]] innerhalb der [[Landstände]] bildeten. Die [[Landstandschaft]] stand ursprünglich allen Adligen der Region als Personalrecht zu&amp;lt;ref&amp;gt;Die Mitgliedschaft in der [[Althessische Ritterschaft|Althessischen Ritterschaft]] ist bis heute ein Personalrecht geblieben.&amp;lt;/ref&amp;gt;, wurde mit der Zeit aber in Form eines Realrechts als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (&amp;#039;&amp;#039;nobilitas realis&amp;#039;&amp;#039;). In Preußen und auch in anderen Staaten wurden wegen ihrer Bedeutung für die ständischen und landschaftlichen Wahlen Verzeichnisse der Rittergüter geführt, die sogenannten &amp;#039;&amp;#039;Rittergutsmatrikel&amp;#039;&amp;#039;, als Verzeichnisse der jeweiligen Güter sowie ihrer aktuellen Gutsbesitzer. Nur den immatrikulierten Gutsbesitzern stand die Landstandschaft zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während ursprünglich nur [[Deutscher Adel|Adlige]] Rittergutsbesitzer sein durften, konnten ab dem 16. Jahrhundert Rittergüter auch von Bürgerlichen erworben werden, meist mit landesfürstlicher Ausnahmegenehmigung, wobei auch die Ritterschaften durch die Immatrikulierung mitwirken mussten. Meist suchten die neuen Rittergutsbesitzer dann beim Landesherrn um Nobilitierung nach und wurden oft auch geadelt. Im 17. Jahrhundert gab es zunehmend auch bürgerliche Rittergutsbesitzer, seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stieg ihre Zahl stark an. Mit dem Erwerb eines Rittergutes gingen auch die mit dem Gut verbundenen Realrechte auf den neuen Eigentümer über.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den moderneren Verfassungen, so in der [[Preußische Verfassung (1848/1850)|preußischen Verfassung von 1850]], wurde dieses Recht einer besonderen Vertretung der Rittergutsbesitzer in den Landtagen oft vollständig aufgehoben. In Preußen kam den Rittergütern danach aber noch eine Bedeutung für die Kreis- und Provinzialversammlungen zu. Rittergüter in [[Preußen]] bildeten meist eigene kommunalrechtliche [[Gutsbezirk]]e, die neben der meist gleichnamigen [[Landgemeinde (Preußen)|Landgemeinde]] bis etwa 1929 bestanden. In [[Mecklenburg]] bestand die allgemeine Landstandschaft der Rittergutsbesitzer noch bis 1918, in [[Niedersachsen]] existiert sie bis heute (siehe unten &amp;#039;&amp;#039;Gegenwart&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der wirtschaftliche Betrieb des meist weit ausgedehnten Grundbesitzes eines solchen Gutes erforderte bestimmte Gebäude. Diese bestanden aus einem [[Herrenhaus (Gebäude)|Herrenhaus]], oft auch einem Verwaltergebäude, aus Stallungen verschiedener Art und Größe, Scheunen, Molkereigebäuden, manchmal einer Brennerei oder Brauerei, sowie den nötigen Wohnungen für die Arbeiter. Bei der Anlage der Güter herrschte der Grundsatz, dass Aufbau und Unterhaltung aus den Erträgen des Gutes zu beschaffen waren und die Ertragsgrenzen demnach nicht überschritten werden durften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorbedingungen ==&lt;br /&gt;
Mit den Rittergütern waren Verpflichtungen und Privilegien verbunden. An das Gut waren staatsrechtliche Befugnisse in Form von Realrechten gebunden – Rechte, die nur dem jeweiligen Rittergutsbesitzer zustanden. Die staatsrechtlichen Befugnisse waren also unmittelbar mit dem Betrieb verbunden und gingen bei Übertragung auf den neuen Eigentümer über. Dieser musste sich dann in der jeweiligen Ritterschaft gegen Zahlung einer Aufnahmegebühr immatrikulieren lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einigen Ländern mussten Rittergüter eine Mindestgröße besitzen, um dem in der Regel adligen Eigentümer eine unabhängige und damit standesgemäße Existenz zu ermöglichen; die mögliche zusätzliche Ausübung eines bürgerlichen Berufs war hierbei irrelevant. In [[Königreich Preußen|Preußen]] betrug dieses Mindestmaß am Ende des 18. Jahrhunderts zwischen 40 und 80 [[Morgen (Einheit)|Morgen]] (10 bis 20 [[Hektar]]), jeweils abhängig von der Bodenqualität und den Rechtsvorschriften der einzelnen Landesprovinzen. Weitere Voraussetzung war ein sogenanntes &amp;#039;&amp;#039;castrum nobile&amp;#039;&amp;#039;, also die Existenz eines [[Herrenhaus (Gebäude)|Herrenhauses]]. In Brandenburg zählte um das Jahr 1900 ein Rittergut ab einem Grundsteuerreinertrag von 1500&amp;amp;nbsp;[[Mark (1871)|Mark]] jährlich zum [[Großgrundbesitzer|Großgrundbesitz]]; abhängig von der Bodenqualität war dazu ein Grundeigentum von 100 bis 200 Hektar Voraussetzung. Die Regelung wurde jedoch nicht starr gehandhabt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Schiller&amp;quot;&amp;gt;René Schiller: &amp;#039;&amp;#039;Vom Rittergut zum Grossgrundbesitz.&amp;#039;&amp;#039; Berlin 2003, S. 183f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Teilweise waren die Gutsrechte jedoch nicht an Land gebunden, sondern basierten auf [[Grundherrschaft|grundherrschaftlichen Rechten]] oder auf Kapitalbesitz.&amp;lt;ref&amp;gt;So zum Beispiel das Stillhorner Lehnskapital im Fürstentum Lüneburg. Siehe hierzu: &amp;#039;&amp;#039;Ulrike Hindersmann&amp;#039;&amp;#039;: Rittergüter der Lüneburger Landschaft: Die Rittergüter der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg, 2015, ISBN 978-3-8353-1680-5.&amp;lt;/ref&amp;gt; In den Ritterschaften des [[Königreich Hannover]]s existierten zudem viele alte [[Burgmannshof|Burgmannshöfe]], die in den Matrikeln der Ritterschaften gelistet waren, jedoch nie über größeren Landbesitz verfügt hatten und oft nur aus einem kleinen Wohnhaus bestanden.&amp;lt;ref&amp;gt;Ulrike Hindersmann: &amp;#039;&amp;#039;Der ritterschaftliche Adel im Königreich Hannover&amp;#039;&amp;#039;. Hahn, Hannover 2001, ISBN 978-3-7752-6003-9, zugl. Diss. Univ. Münster, 1999.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergleichbare Gutsformen ==&lt;br /&gt;
Weitere Gutsformen waren das lehnsfreie [[Allod]]ialgut, in [[Schleswig-Holstein]] das [[Adliges Gut|Adlige Gut]] und als dessen Sonderform das [[Kanzleigut]]. Im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] gab es die [[Hofmark]]en und [[Landsasse]]ngüter, in [[Gefürstete Grafschaft Tirol|Tirol]] die Ritterburgen sowie die neuzeitlichen [[Ansitz]]e. Die Hofgüter der Landesherren wurden als Domänen oder [[Kammergut|Kammergüter]] bezeichnet, in Preußen als &amp;#039;&amp;#039;Schatullgüter&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gegenwart ==&lt;br /&gt;
Bis heute existieren noch verschiedene privatrechtliche Vereine sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften unter der Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Ritterschaft&amp;#039;&amp;#039;. Die Vorsitzenden führen die traditionsreiche Amtsbezeichnung [[Landmarschall]] (oder, wenn das Amt in einer Familie erblich ist, &amp;#039;&amp;#039;Erblandmarschall&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Schleswig-Holstein]] blieben die Gutsbesitzer, wie auch in anderen preußischen Provinzen, bis zur Auflösung der [[Gutsbezirk]]e 1928 „Obrigkeit der untersten Verwaltungsebene“, also praktisch [[Bürgermeister]], legitimiert aus dem [[Grundeigentum]] für den Gutsbezirk. Die &amp;#039;&amp;#039;Schleswig-Holsteinische Ritterschaft&amp;#039;&amp;#039; ist heute eine private Vereinigung, in der die adligen Familien, welche im Lande ein historisches Rittergut besitzen, zusammengeschlossen sind.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://sh-ritterschaft.de/mitgliedsfamilien/?cn-reloaded=1 Die ritterschaftlichen Familien] auf: sh-ritterschaft.de, Website der Schleswig-Holsteinischen Ritterschaft&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie unterscheiden sich in die &amp;#039;&amp;#039;[[Equites Originarii]]&amp;#039;&amp;#039; (die „ursprünglichen Ritter“) und die &amp;#039;&amp;#039;Equites Recepti&amp;#039;&amp;#039; (die „aufgenommenen Ritter“). Ferner gehören zu ihnen die Adelsfamilien aus der [[Ritter- und Landschaft (Lauenburg)|Lauenburgischen Ritterschaft]], welcher selbst auch die bürgerlichen Gutsbesitzer im [[Kreis Herzogtum Lauenburg]] angehören. Die schleswig-holsteinischen Rittergüter führen die Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;[[Adliges Gut]]&amp;#039;&amp;#039;, unabhängig von der Zuordnung ihres jeweiligen Besitzers zum historischen Adels- oder Bürgerstand. Mitglieder der Ritterschaft sind jedoch nur die adligen Familien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ritterschaftsgebäudecelle.jpg|mini|Das Gebäude der Ritterschaft und der [[Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg]] in Celle]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Hannover Börse.jpg|mini|Sitz der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft in  Hannover]]&lt;br /&gt;
In [[Niedersachsen]] sind die Ritterschaften keine privaten Vereine, sondern [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] und durch Artikel 72 der [[Niedersächsische Verfassung|Niedersächsischen Verfassung]] in ihrem Bestand geschützt. Regional organisiert sind sie nach den früheren Fürstentümern. Mitglieder sind nach wie vor die Besitzer der in den Rittergutsmatrikeln immatrikulierten Rittergüter. Die Mitgliedschaft ist dabei unabhängig von der Zugehörigkeit des jeweiligen Rittergutsbesitzers zum historischen Adels- oder Bürgerstand. Die Ritterschaften besitzen teilweise noch ihre alten Ständehäuser, wo sie ihre Versammlungen abhalten. Auch die ständischen Rechte blieben in Rudimenten bis heute erhalten, etwa durch die Mitgliedschaft der Ritterschaften in einer [[Landschaft (Landstände)]], und zwar den [[Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen|Landschaften und Landschaftsverbänden in Niedersachsen]], so der [[Ritterschaft des Herzogtums Bremen]] als Mitglied der [[Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden]], der Lüneburger Ritterschaft als Mitglied der [[Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg]], der Osnabrücker Ritterschaft als Mitglied der [[Landschaft des ehemaligen Fürstentums Osnabrück]], der [[Landstände der Grafschaft Schaumburg|Schaumburger Ritterschaft]] als Mitglied der [[Schaumburger Landschaft]], der Hoya-Diepholzschen Ritterschaft als Mitglied der [[Hoya-Diepholzsche Landschaft|Hoya-Diepholzschen Landschaft]], der Ritterschaft des ehemaligen [[Hochstift Hildesheim|Hochstifts Hildesheim]] als Mitglied der [[Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim]], der Ritterschaft des vormaligen [[Fürstentum Calenberg|Fürstentums Calenberg-Grubenhagen-Göttingen]] als Mitglied der [[Calenberg-Grubenhagensche Landschaft|Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft]]; Letztere ist auch Mitglied im [[Landschaftsverband Südniedersachsen]] und [[Landschaftsverband Hameln-Pyrmont]]. Die Ritterschaften von Hildesheim und Calenberg sind darüber hinaus bis heute Träger des [[Calenberger Kreditverein]]s, einer öffentlich-rechtlichen Hypotheken- und Pfandbriefbank. Auch die &amp;#039;&amp;#039;Ritterschaft im alten [[Herzogtum Braunschweig]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;Stimmberechtigte Mitglieder sind die Eigentümer der 43 Rittergüter in dem Gebiet des ehemaligen Landes Braunschweig. Siehe: Gesine Schwarz: &amp;#039;&amp;#039;Die Rittergüter des alten Landes Braunschweig&amp;#039;&amp;#039;, MatrixMedia, Göttingen 2009, ISBN 978-3-932313-27-1&amp;lt;/ref&amp;gt; führte bis 1991 eine eigene Bank, den 1862 gegründeten &amp;#039;&amp;#039;Braunschweigischen ritterschaftlichen Kreditverein&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;Der &amp;#039;&amp;#039;Braunschweigische ritterschaftliche Kreditverein&amp;#039;&amp;#039; von 1862 geriet um 1990 in wirtschaftliche Schwierigkeiten und ging zunächst an die Vereins- und Westbank AG, später dann die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG über.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen ist aus der erstmals 1397 erwähnten des [[Erzstift Bremen|Erzstiftes Bremen]] hervorgegangen und heute eine [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] mit Sitz in [[Stade]]. Sie ist noch gegenwärtig Trägerin des [[Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade|Ritterschaftlichen Kreditinstituts Stade]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zu den niedersächsischen und bremischen Körperschaften sind die traditionsreiche [[Althessische Ritterschaft]] sowie die [[Rheinische Ritterschaft]] heute privatrechtlich organisierte Adelsvereine, denen im ersten Fall die immatrikulierten landsässigen Adelsfamilien in ihrer Gesamtheit und im zweiten Fall die dem historischen Adel zuzurechnenden Besitzer der Rittergüter in der früheren preußischen Rheinprovinz angehören. Die [[Verband der Baltischen Ritterschaften|Baltischen Ritterschaften]] sind ebenfalls Traditionsvereinigungen ehemals landgesessener Adelsfamilien aus dem Baltikum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bis 1945 bestehende [[Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs#Ritterschaft|Mecklenburgische Ritterschaft]] war bis 1918 eine Abteilung des [[Verwaltungsgeschichte Mecklenburgs#Landtag|Mecklenburgischen Landtags]]. Das Ritterschaftliche Gebiet (also die Gesamtheit der Rittergüter) umfasste ca. 46 % der Gesamtfläche Mecklenburgs. Um die Tradition wiederzubeleben, haben sich nach 1990 einige [[Wiedereinrichter]] historischer Gutsbetriebe zur &amp;#039;&amp;#039;Landschaft Mecklenburg-Vorpommern&amp;#039;&amp;#039;, einem privaten Verein, zusammengeschlossen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://landschaft-mv.de/ Website der &amp;#039;&amp;#039;Landschaft Mecklenburg-Vorpommern&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Fränkischer Ritterkreis|Fränkische Ritterkreis]], der [[Schwäbischer Ritterkreis|Schwäbische Ritterkreis]] und der [[Rheinischer Ritterkreis|Rheinische Ritterkreis]] wurden hingegen mit dem Ende des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reichs]] 1806 aufgelöst, weil sie bis dahin die Interessenvertretungen der [[Reichsritterschaft]] – also &amp;#039;&amp;#039;reichsfreier&amp;#039;&amp;#039; ([[reichsunmittelbar]]er, jedoch nicht [[Reichsstände|reichsständischer]]) Ritter – waren, die sodann durch [[Mediatisierung]] unter die Herrschaft von Mitgliedsstaaten des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]] kamen. Das ebenfalls mit seiner vormals reichsunmittelbaren Ratsherrschaft mediatisierte [[Patriziat (Nürnberg)|Nürnberger Patriziat]] gründete 1799 als Interessenvertretung im bayerischen Staat den sogenannten &amp;#039;&amp;#039;[[Selekt des Nürnberger Patriziats]]&amp;#039;&amp;#039;, der als private Vereinigung bis heute besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Manfred Wilde]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Aus dem Deutschen Adelsarchiv.&amp;#039;&amp;#039; Bd. 12). C. A. Starke, Limburg/Lahn 1997, ISBN 3-7980-0687-3 (zugleich: Chemnitz, Technische Universität, Dissertation, 1996).&lt;br /&gt;
* Axel Flügel: &amp;#039;&amp;#039;Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680–1844)&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Bürgertum.&amp;#039;&amp;#039; Bd. 16). Vandenhoeck &amp;amp; Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-35681-1 ([http://books.google.de/books?id=cndRNulBhlQC&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;source=gbs_v2_summary_r&amp;amp;cad=0 Digitalisat]).&lt;br /&gt;
* René Schiller: &amp;#039;&amp;#039;Vom Rittergut zum Grossgrundbesitz. Ökonomische und soziale Transformationsprozesse der ländlichen Eliten in Brandenburg im 19. Jahrhundert&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Elitenwandel in der Moderne.&amp;#039;&amp;#039; Bd. 3). Akademie-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-05-003449-1 ([http://books.google.de/books?id=Kt-aPJ30bKkC&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;source=gbs_v2_summary_r&amp;amp;cad=0 Digitalisat]).&lt;br /&gt;
* [[Sabine Bock]]: &amp;#039;&amp;#039;Gutsanlagen und Herrenhäuser. Betrachtungen zu den historischen Kulturlandschaften Mecklenburg und Vorpommern.&amp;#039;&amp;#039; Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. [[Thomas Helms Verlag]] Schwerin 1996, 2. erweiterte und überarbeitete Auflage 2001, 3. überarbeitete Auflage 2007.&lt;br /&gt;
* Wolf Reinecke: &amp;#039;&amp;#039;Landstände im Verfassungsstaat&amp;#039;&amp;#039;, Göttingen 1975, ISBN 3-509-00610-0.&lt;br /&gt;
* [[Karl Friedrich Rauer]]: &amp;#039;&amp;#039;Alphabetischer Nachweis (Adressbuch) des in den Preussischen Staaten mit Rittergütern angesessenen Adels.&amp;#039;&amp;#039; Berlin 1857 ([http://books.google.de/books?id=4rFAAAAAcAAJ&amp;amp;printsec=frontcover Google Books]).&lt;br /&gt;
* Karl Friedrich Rauer: &amp;#039;&amp;#039;Hand-Matrikel der in sämmtlichen Kreisen des Preussischen Staats auf Kreis- und Landtagen vertretenen Rittergüter.&amp;#039;&amp;#039; Berlin 1857 ([http://books.google.de/books?id=ZpZpAAAAcAAJ&amp;amp;pg=PR1 Google Books]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Rittergüter}}&lt;br /&gt;
{{Wikisource|Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4196106-7}}&lt;br /&gt;
* Hubertus Gerhardt: [https://denkmalatlas.niedersachsen.de/viewer/rittergueter/ &amp;#039;&amp;#039;Rittergüter in Niedersachsen&amp;#039;&amp;#039;] im [[Denkmalatlas Niedersachsen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4196106-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rittergut| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wohngebäudetyp]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftsrecht (Mittelalter)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Agrarrechtsgeschichte]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart (Landwirtschaft)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landwirtschaft (Mittelalter)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Roland Kutzki</name></author>
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