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	<title>Richtpreis - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Invisigoth67: form</title>
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		<updated>2018-09-04T14:12:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;form&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Richtpreis&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in der [[Wirtschaft]] ein in vielen [[Wirtschaftszweig]]en vorkommender vorläufiger [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] für [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]], zu deren [[Preisbildung]] die [[Preiskalkulation]] noch nicht sicher feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Richtpreis ist unverbindlich und erfüllt daher nur eine Orientierungsfunktion. Er wird von [[Unternehmen]] vor allem dann angesetzt, wenn wesentliche [[Kalkulation]]sgrundlagen wie [[Einstandspreis]], [[Selbstkostenpreis]] oder die [[Gewinnspanne]] noch nicht sicher feststehen. Bei Verkäufen braucht er deshalb nicht eingehalten zu werden. Steht beispielsweise in der [[Automobilindustrie]] bei einem neuen [[Losfertigung|Fahrzeugmodell]] dessen [[Losgröße]] (Umfang der produzierten Menge) noch nicht fest, so kann die mögliche [[Kostensenkung]] aus dem [[Gesetz der Massenproduktion]] noch nicht abschließend beurteilt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Verlag Dr. Th. Gabler, &amp;#039;&amp;#039;Gablers Wirtschaftslexikon&amp;#039;&amp;#039;, Band 5, 1984, Sp. 1053 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Stellt sich später bei sicherer Kalkulation der Richtpreis als zutreffend heraus, wird aus ihm meist ein [[Festpreis]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelne Branchen ==&lt;br /&gt;
In der [[Gemeinsame Agrarpolitik der EU|Gemeinsamen Agrarpolitik der EU]] gab es für jede der Hauptgetreidearten (Weizen, Gerste, Roggen, Mais) einen vom [[Rat der Europäischen Union|EU-Ministerrat]] festgesetzten Richtpreis. Er galt als agrarpolitisch erwünschter Erzeugerpreis und wurde zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres von den Gemeinschaftsorganen bestimmt und vor dem 1. August für das im folgenden Jahr beginnende Getreidewirtschaftsjahr (1. August – 31. Juli) in seiner Höhe festgelegt,&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=tTmR_vyNdfgC&amp;amp;pg=PA93&amp;amp;dq=Richtpreis&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjmndqYvozaAhUjM8AKHUaMB3cQ6AEIKzAB#v=onepage&amp;amp;q=Richtpreis&amp;amp;f=false Willi Albers (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft&amp;#039;&amp;#039;, Band 1, 1977, S. 93]&amp;lt;/ref&amp;gt; Er signalisierte den Anbietern und Nachfragern auf den Getreidemärkten das von der EU angestrebte [[Preisniveau]]. Einerseits stellte er den [[Höchstpreis]] für Getreide dar, andererseits garantierte er den Landwirten ein gesichertes Einkommen. Von diesem Richtpreis leitete die EU [[Mindestpreis]]e ab, bei denen die vorgesehenen Interventionsstellen die Produkte zum – deutlich unter dem Mindestpreis liegenden – Interventionspreis erwerben mussten.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=haNOFUY7v7oC&amp;amp;pg=PA110&amp;amp;dq=Richtpreis+getreide&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwip_bPIio3aAhUKlSwKHdJEAcsQ6AEIRTAF#v=onepage&amp;amp;q=Richtpreis%20getreide&amp;amp;f=false Thomas Geppert, &amp;#039;&amp;#039;EU-Agrar- und Regionalpolitik&amp;#039;&amp;#039;, 2012, S. 110]&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit dem Förderjahr 1993 begann eine radikale Umstellung, die Preisstützungen wurden verringert, Interventionspreise gibt es noch. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Richtpreis im [[Einzelhandel]] ist ein Preis, welcher vom Hersteller, einer vorgeschalteten Verkaufsorganisation oder einem [[Handelsverband]] empfohlen und für ein ähnliches Produkt gewöhnlich dem [[Verbraucher]] abverlangt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=Pvq26FkmYsMC&amp;amp;pg=PA232&amp;amp;dq=Richtpreis&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjmndqYvozaAhUjM8AKHUaMB3cQ6AEISjAH#v=onepage&amp;amp;q=Richtpreis&amp;amp;f=false Peter Schotthöfer (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Handbuch des Werberechts in den EU-Staaten&amp;#039;&amp;#039;, 1997, S. 232]&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
[[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrechtlich]] kann der Begriff Richtpreis für den Verbraucher [[irreführende Werbung]] darstellen ({{§|5|uwg_2004|juris}} Abs. 1 Nr. 2 [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb|UWG]]), weil hierunter ein eigener Festpreis des [[Händler]]s, eine [[unverbindliche Preisempfehlung]] oder ein [[Listenpreis]] verstanden werden kann. Grundsätzlich sind Preisempfehlungen des Herstellers, also Empfehlungen, zu welchem Preis die Ware verkauft werden soll, verboten („empfohlener Richtpreis“). „Empfehlen“ bezeichnet nach dem normalen Sprachgebrauch gerade keine verbindliche [[Anordnung (Recht)|Anordnung]], sondern einen Vorschlag oder ein Anraten.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az.: I ZR 271/03&amp;lt;/ref&amp;gt; Unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller sind nur für die [[Wiederverkäufer|Weiterveräußerung]] von [[Markenartikel]]n unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die vergleichende Werbung mit dem Ausdruck „Richtpreis“ schlechthin, also auch ohne Beifügung der Worte „empfohlener“ oder „verbindlicher“, wird wegen Irreführung bzw. Täuschungsgefahr für unzulässig gehalten,&amp;lt;ref&amp;gt;BGH [[Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht|GRUR]] 1966, 327 - Richtpreiswerbung I&amp;lt;/ref&amp;gt; ebenso der Vergleich des angebotenen Verkaufspreises mit dem „empfohlenen Richtpreis“, wenn der Hersteller sowieso nur an den Werbenden als einziges Einzelhandelsunternehmen liefert.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH GRUR 1966, 686&amp;lt;/ref&amp;gt; Der empfohlene Richtpreis darf keine willkürliche Größe darstellen, sondern er muss vom Hersteller aufgrund einer gewissenhaften Prüfung der für die Preisbildung maßgebenden Faktoren errechnet sein, also nach der ernsthaften Kalkulation des Herstellers den angemessenen Verbraucherpreis widerspiegeln.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Rspr|BGHZ 45, 115}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4178101-6}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konsum]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Preispolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Invisigoth67</name></author>
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