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	<title>Reservierung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-03T00:42:46Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Reservierung&amp;diff=453066&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Crazy1880: Vorlagen-fix (Hrsg)</title>
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		<updated>2026-02-10T13:13:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Vorlagen-fix (Hrsg)&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Platzreservierung.jpg|mini|Gebührenfreie Platzreservierung in der Bahn 1987]]&lt;br /&gt;
Unter einer &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reservierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man im [[Dienstleistungssektor]] die [[rechtsverbindlich]]e [[Vormerkung#Sonstiges|Vormerkung]] zu Gunsten eines [[Wirtschaftssubjekt]]s für dessen [[Nutzung (Recht)|Nutzung]] einer [[Dienstleistung]] zu einem bestimmten künftigen [[Termin]] oder Zeitraum, sodass diese während der fraglichen Zeit möglicherweise nicht mehr für andere Wirtschaftssubjekte zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Unverbindlich ist dagegen nur die [[Anfrage (Wirtschaft)|Anfrage]]. Rechtsverbindlichkeit bedeutet bei der Reservierung, dass bereits durch sie wie bei der [[Bestellung]] in der Regel ein [[Vertrag]] zustande kommt. Typisch für Reservierungen ist, dass die Dienstleistung nicht sofort in Anspruch genommen werden soll und der Reservierende mit seiner Reservierung sicherstellen möchte, dass er die Dienstleistung zum vorgesehenen Termin in Anspruch nehmen kann. Der Reservierungsempfänger kann durch Versendung einer &amp;#039;&amp;#039;Reservierungsbestätigung&amp;#039;&amp;#039; dem Reservierenden die Reservierungsdaten und das Zustandekommen des Vertrags bestätigen. Eingehende Reservierungen werden sodann in ein [[Reservierungsbuch]] eingetragen. Gelegentlich wird anstelle der Reservierung auch der Begriff [[Buchung (Reise)|Buchung]] sinnverwandt benutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine (Vor-)Reservierung einer Reise, die nur den [[Reiseveranstalter]] für eine vorgegebene Zeitspanne (maximal eine Woche) bindet, nennt man auch &amp;#039;&amp;#039;Optionsbuchung&amp;#039;&amp;#039;. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass zunächst keine Reiseunterlagen ([[Ticket (Luftfahrt)|Tickets]], [[Gutschein|Vouchers]]) ausgestellt werden und innerhalb dieser [[Frist]] kostenlos storniert werden darf.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Wolfgang Fuchs, Jörn W. Mundt, Hans-Dieter Zollondz |Titel=Lexikon Tourismus: Destinationen, Gastronomie, Hotellerie, Reisemittler, Reiseveranstalter, Verkehrsträger |Verlag=Walter de Gruyter |Datum=2008 |ISBN=978-3-486-71113-4 |Online={{Google Buch |BuchID=C-jnBQAAQBAJ |Seite=493 |Hervorhebung=Optionsbuchung}}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Sagt der Reservierende innerhalb der Frist zu, kommt der [[Reisevertrag]] zustande.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Bei der unverbindlichen Anfrage wünscht jemand eine Auskunft, ob beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum ein Einzelzimmer im Hotel verfügbar ist. Wird die [[Verfügbarkeit]] vom Hotel bejaht und der Anfragende erklärt, dass er dieses Einzelzimmer im fraglichen Zeitraum belegen möchte, kommt es zur [[Verbindlichkeit (Recht und Moral)|Verbindlichkeit]] in Form der Reservierung.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Karl Heinz Hänssler |Titel=Management in der Hotellerie und Gastronomie: Betriebswirtschaftliche Grundlagen |Verlag=Oldenbourg Verlag |Datum=2011 |ISBN=978-3-486-70961-2 |Online={{Google Buch |BuchID=zEajn5VksboC |Seite=387 |Hervorhebung=Reservierung Angebot bgb}}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Reservierung ist rechtlich als [[Angebot (Recht)|Angebot]] gemäß {{§|145|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] einzustufen, das den Reservierenden bindet. Als einseitige, [[empfangsbedürftige Willenserklärung]] wird das Angebot mit [[Zugang (Recht)|Zugang]] beim Angebotsempfänger wirksam ({{§|130|bgb|juris}} BGB). Der Reservierende hat es also nicht mehr in der Hand, nach Zugang das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Reservierungen eignen sich insbesondere [[Gastronomie]], [[Hotel]]s, [[Reise]]n (mit [[Omnibus|Bus]], [[Eisenbahn]], [[Flugzeug]] oder [[Schiff]]) oder [[Veranstaltung]]en ([[Kino]], [[Sport]], [[Theater]]), insbesondere wenn knappe [[Kapazität (Wirtschaft)|Kapazitäten]] vorhanden sind. Meist ist eine &amp;#039;&amp;#039;Platzreservierung&amp;#039;&amp;#039; möglich, die sich auf einen bestimmten [[Sitzplatz]], ein [[Zimmer]] oder eine [[Kabine]] bezieht. &amp;#039;&amp;#039;Tischreservierungen&amp;#039;&amp;#039; in der Gastronomie sind dagegen üblicherweise nicht für einen konkreten Tisch möglich. Auch Tischreservierungen führen zu einem Vertrag, sodass der [[Gast]] für den [[Vertrauensschaden|Schaden]] aufkommen muss, der dem [[Gastwirt]] im Vertrauen auf die Reservierung entstanden ist ({{§|311|bgb|juris}} Abs. 2 BGB),&amp;lt;ref&amp;gt;[[Landgericht Kiel]], Urteil vom 22. Januar 1998, Az.: 8 S 160/97 = {{Rspr|NJW 1998, 2539}}&amp;lt;/ref&amp;gt; wenn der Gast trotz Reservierung nicht erscheint ({{enS|[[no-show]]}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Reservierung kann entweder ein [[Beherbergungsvertrag]] oder nur ein [[Vorvertrag]] geschlossen werden. Ein Vorvertrag wird angenommen, wenn ein [[Reiseveranstalter]] mit einem Beherbergungsunternehmen eine Hotelreservierung abschließt, bei der die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2002/30_U_216_01urteil20020529.html OLG Hamm, Urteil vom 29. Mai 2002, Az. 30 U 216/01] Volltext&amp;lt;/ref&amp;gt; In diesem Fall folgt erst später der Abschluss des Beherbergungsvertrags. Durch eine Zimmerreservierung kann es auch sofort zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags kommen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url=https://www.jurion.de/urteile/olg-duesseldorf/1991-05-02/10-u-191_90/ |text=OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Mai 1991, Az. 10 U 191/90 |wayback=20171004191604 |archiv-bot=2024-04-25 10:36:55 InternetArchiveBot}} Leitsatz&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reservierungsarten im Hotel ==&lt;br /&gt;
; Zimmer-Reservierung&lt;br /&gt;
: Ein bestimmtes Zimmer wird vergeben (an Stammgäste)&lt;br /&gt;
; Kategorie-Reservierung&lt;br /&gt;
: Es wird vom Bestand einer bestimmten Kategorie abgebucht – das eigentliche Zimmer wird erst beim [[Check-in]] vergeben. Diese Art der Reservierung ist flexibler und wirtschaftlicher, da bei geringerer Auslastung eine Etage oder ein bestimmter Bereich des Hotels nicht versorgt werden muss.&lt;br /&gt;
; 18-Uhr-Reservierung&lt;br /&gt;
: Ab 18:00&amp;amp;nbsp;Uhr verfällt die Reservierung. Das freie Zimmer kann jetzt an andere Gäste weitergegeben werden.&lt;br /&gt;
; Garantierte Buchung&lt;br /&gt;
: Das Zimmer muss auch nach 18:00&amp;amp;nbsp;Uhr freigehalten werden.&lt;br /&gt;
; Options-Reservierung (auch tentative Reservierung)&lt;br /&gt;
: Reisebüro oder Veranstalter haben bis zur [[Option (Wirtschaft)|Optionsfrist]] ein Vorrecht auf dieses Zimmer; meistens jedoch bei [[Kontingent]]en (verfügbare Zimmer für Hotelvermittler).&lt;br /&gt;
; Zentrales Reservierungssystem&lt;br /&gt;
: Das Zimmer wird über eine externe Reservierungsstelle gebucht, was eine mögliche höhere Belegung und mehr Umsatz ermöglicht, aber auch evtl. Mitgliederbeiträge, Jahresgebühren oder [[Provision]]en kostet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pflege der Buchungskanäle / Reservierungssysteme ===&lt;br /&gt;
Viele Hotels aktualisieren die Preise und Verfügbarkeiten manuell in den einzelnen Buchungskanälen, hinzu kommt oft noch ein [[Computerreservierungssystem]]. Durch diese manuelle Pflege kommt es leicht zu Preisunterschieden. Manchmal kommt es zu Reklamationen seitens der Gäste  oder dazu, dass der Gast über den günstigsten Buchungskanal bucht. Hotels sollten darauf achten, dass die Buchung nicht nur über diese Systeme, sondern auf der eigenen Webseite online buchbar sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pflege der Buchungskanäle / Channel Management ===&lt;br /&gt;
Viele Hotels verwenden nur wenige Buchungssysteme, um die Verwaltungsarbeit bzw. tägliche Pflege der Preise und Verfügbarkeiten gering zu halten. Um diese Arbeit zu vereinfachen und auf vielen Reservierungsportalen mit aktuellen Preisen und Verfügbarkeiten präsent zu sein, wurden so genannte &amp;#039;&amp;#039;Channel Manager Programme&amp;#039;&amp;#039; entwickelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sitzplatzreservierung ==&lt;br /&gt;
Die Sitzplatzreservierung stellt eine kostenpflichtige oder unentgeltliche Reservierung in [[Transportmittel]]n mit knappem [[Sitzplatz]]angebot dar.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Hrsg=Walter Linden |Titel=Dr. Gablers Verkehrs-Lexikon |Verlag=Springer-Verlag |Datum=2013 |ISBN=978-3-322-98890-4 |Online={{Google Buch |BuchID=AtWnBgAAQBAJ |Seite=1400 |Hervorhebung=flugroute lexikon}}}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Insbesondere ist sie in [[Eisenbahn]]en und [[Flugzeug]]en üblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bestimmte Bahnunternehmen verlangen von Reisenden, je nach [[Zuggattung]], zwingend eine Platzreservierung. So können für Züge der [[Eurostar Group]] nur [[Fahrkarte]]n mit fester Sitzplatzreservierung gebucht werden. In Zügen der deutschen [[DB Fernverkehr]] besteht dagegen keine Reservierungspflicht. Schon 1929 galt die Platzkarte in Deutschland als exklusiv für [[Schnellzug|Schnellzüge]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Beiderseits vom Schienenweg]], Ausgabe Berlin–[[Bytom|Beuthen]], 1930, S. 5&amp;lt;/ref&amp;gt; Seit dem Sommerfahrplan 1957 galt im Bereich der [[Deutsche Bundesbahn|Deutschen Bundesbahn]] dafür in den [[Personenwagen]], in denen Plätze reserviert werden konnten, ein Nummernsystem aus einer vorangestellten Abteilnummer, der eine Sitzplatznummer folgte.&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesbahndirektion Mainz (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Amtsblatt der Bundesbahndirektion Mainz&amp;#039;&amp;#039; vom 22. März 1957, Nr. 13. Bekanntmachung Nr. 149, S. 73.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== No-Show-Gebühr in Spitzenrestaurants ==&lt;br /&gt;
Dass Gäste trotz Reservierung nicht erscheinen ({{enS|[[No-show]]}}), ist für [[Restaurant]]s im Fine-Dining-Bereich schon länger ein Problem; bis zu 30 % der Gäste erscheinen nicht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Gourmetwelten |url=https://www.nikos-weinwelten.de/beitrag/no_show_gebuehren_in_restaurants_wer_nicht_auftaucht_zahlt_trotzdem/ |titel=No-Show-Gebühren in Restaurants: Wer nicht auftaucht, zahlt trotzdem |sprache=de |abruf=2021-07-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dort werden oft hochwertige [[Zutat]]en angeboten, die meist am selben Tag gekauft und verarbeitet werden; sie drohen zu verderben, wenn eine Reservierung nicht wahrgenommen wird. In den USA ist es bereits gängiger als in Europa, dass Restaurants sich bei der Reservierung eine [[Kreditkarte]]nnummer geben lassen, von der bei Bedarf eine No-Show-Gebühr eingezogen werden kann.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.stern.de/genuss/essen/restaurants--das-problem-der-gastronomen--wenn-tische-leer-bleiben-8568424.html |titel=Das Problem mit den No-Shows: Warum Restaurants Geld berechnen, wenn die Tische leer bleiben |sprache=de |abruf=2021-07-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die Reservierung ermöglicht dem Reservierenden, eine bestimmte Dienstleistung in Zukunft in Anspruch nehmen zu können; Reservierungen führen deshalb zu Planungssicherheit für beide [[Vertragspartei]]en. Es kann allerdings vorkommen, dass vom Dienstleister auch Reservierungen vorgenommen werden, die zu einer [[Überbuchung]] führen. Diese [[Leistungsstörung]]en haben [[Schadensersatz]]ansprüche des Reservierenden zur Folge. Reservierungen sind stets dann sinnvoll, wenn die Dienstleister lediglich knappe Kapazitäten vorhalten oder als [[Saisonbetrieb]]e während der [[Hauptsaison]] einen hohen [[Beschäftigung (Kostenrechnung)|Beschäftigungsgrad]] aufweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Stornierung]] einer Reservierung ist meist mit Kosten verbunden. Bei [[Pauschalreise]]n darf die vom Reisenden zu zahlende [[Entschädigung]] in den [[Allgemeine Reisebedingungen|Allgemeinen Reisebedingungen]] gemäß {{§|651h|bgb|juris}} Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Zeitraum zwischen dem [[Rücktritt (Zivilrecht)|Rücktritt]] und dem Reisebeginn abhängig gemacht werden. Je näher der Zeitpunkt der Stornierung am Reisebeginn liegt, umso höher fällt die Entschädigung aus und umgekehrt. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei anderen Dienstleistungsunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonstiges ==&lt;br /&gt;
Im [[Einzelhandel]] wird die Vormerkung für eine [[Ware]], die momentan [[vergriffen]] ist oder die erst zu einem späteren Zeitpunkt erworben werden soll, Reservierung genannt. Hierbei handelt es sich um ein schuldrechtliches [[Vorkaufsrecht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=7856650-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beschaffungslogistik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gastronomie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hotellerie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Luftverkehr]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Crazy1880</name></author>
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