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	<title>Rentenreform - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T16:32:13Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rentenreform&amp;diff=1333659&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Josef J. Jarosch am 21. April 2026 um 19:57 Uhr</title>
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		<updated>2026-04-21T19:57:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rentenreform&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Sozialpolitik|sozialpolitisches]] [[Gesetz]], mit dem die [[Sozialleistung|Leistungen]], die [[Sozialversicherungsbeitrag|Beiträge]] oder die Organisation der [[Gesetzliche Rentenversicherung|Gesetzlichen Rentenversicherung]] neu geregelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rentenform 1998 in Schweden ==&lt;br /&gt;
Nach einem Jahrzehnt Debatten beschloss der schwedische Reichstag 1998 ein neues [[Schwedischer Wohlfahrtsstaat|schwedisches Rentensystem]], welches im ersten Schritt 1999 und 2003 voll in Kraft trat.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rente-grosse-reform-in-schweden-1117163.html |titel=Rente: Große Reform in Schweden |hrsg=FAZ |datum=2003-08-20 |sprache=de |abruf=2025-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Für vor 1938 Geborene blieb auch nach der Neuregelung von 1999 das alte System bestehen, eine durch Steuern, Arbeitgeberbeiträge und Beiträge von Selbständigen finanzierte Volksrente.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Robert von Lucius |url=https://www.genios.de/searchResult/Alle?requestText=%22Der+Mythos+des+Wohlfahrtsstaats+vergeht%22&amp;amp;order=desc&amp;amp;sort=BY_DATE&amp;amp;size=10&amp;amp;view=list |titel=Der Mythos des Wohlfahrtsstaats vergeht |hrsg=FAZ |datum=2002-12-03 |abruf=2025-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;  Die Jahrgänge 1954 und jünger bekommen seit 1999 eine einkommensbezogene, von der Höhe der Beiträge abhängige Rente und eine Garantierente. Für die Jahrgänge zwischen 1938 und 1954 gilt eine Mischlösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Berechnungsgröße für die Renten- und andere Sozialleistungen wurde 1957 ein Grundbetrag eingeführt, der der jährlichen Preisentwicklung folgte. Im Jahr 1998 lag er bei 4.009 Euro. Die Volksrente betrug damals etwa 350 Euro monatlich. Die Bemessungsgrenze lag beim 7,5-fachen des Grundbetrags.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Wissenschaftliche Dienste |url=https://sehrgutachten.de/bt/wd6/079-13-schwedens-rentenreform-1998-entstehung-und-motive |titel=Schwedens Rentenreform 1998 |hrsg=Bundestag |datum=2013 |abruf=2025-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit der Reform sollten die hohe Abhängigkeit vom Wirtschaftswachstum, die Anbindung der Bemessungsgrenze an die Preisentwicklung und die Belastungen durch die demografische Entwicklung verringert oder verändert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine [[Grundrente]] für Bürger ohne zureichende Rentenanwartschaften blieb mit der sogenannten neuen Garantierente in Höhe der Sozialhilfe erhalten. Die volle Garantierente erhält, wer ab dem 25. Lebensjahr über 40 Jahre Anwartschaften, Arbeits-, Ausbildungs- und Wehrdienstzeiten in Schweden erlangt hat. Jeder Schwede zwischen 16 und 64 Jahren ist im neuen Umlageverfahren versichert, wenn er ein jährliches Erwerbseinkommen von mehr als 4400 Euro bezieht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge je zur Hälfte.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot; /&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Basis der neuen Rente ist heute der einkommensbezogene Teil im Umlageverfahren und eine sogenannte kapitalgedeckte Prämienrente. 65 Prozent des Renteneinkommens stammen aus dem öffentlichen Rentensystem. Insgesamt gehen 18,5 Prozent der Gehaltssumme, der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil, an die staatliche Rentenversicherung, davon 16 Prozent für das Umlagesystem und 2,5 Prozent für die &amp;quot;Prämienpension&amp;quot;. Liegen die Rentenausgaben aber über den Einnahmen,  werden Rentensteigerungen verringert. Die Rentenhöhe wird entsprechend der Entwicklung von Preisen und von Nettolöhnen angepasst.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der staatliche Rentenfonds AP7 investiert in ein breit aufgestelltes globales Aktienportfolio, indem er sich in seiner Anlagestrategie am Aktienindex MSCI All Country World orientiert.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Michael Brächer, Florian Diekmann |Titel=(S+) Reform der Altersvorsorge: Was die deutsche Politik von Schweden lernen kann |Sammelwerk=Der Spiegel |Datum=2024-10-30 |ISSN=2195-1349 |Online=https://www.spiegel.de/wirtschaft/reform-der-altersvorsorge-was-die-deutsche-politik-von-schweden-lernen-kann-a-1b5a7901-7c3a-4b42-ab27-39c57b519750 |Abruf=2025-07-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der staatliche Rentenfonds gehört somit zum staatlichen Rentensystem als erster Säule, neben der betrieblichen Altersvorsorge und privaten Rentenversicherungen als zweiter und dritter Säule.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rentenreformen in Deutschland ==&lt;br /&gt;
Nachdem die Rentenreformen von den 1950er bis in die 1970er Jahre hin zu massiven Erhöhungen des [[Rentenniveau]]s geführt haben (siehe z.&amp;amp;nbsp;B. [[Rentenreform 1957]]), waren die Rentenreformen seit Anfang der 1980er Jahre (mit Ausnahme der Integration des [[DDR]]-Rentensystems) mit Kürzungen der nach dem [[Umlageverfahren]] gezahlten Leistungen mindestens für einen Teil der gegenwärtigen und der künftigen Rentenbezieher verbunden. Kritiker bezeichnen den Begriff &amp;#039;&amp;#039;Rentenreform&amp;#039;&amp;#039;  daher seitdem als [[Euphemismus]] für &amp;#039;&amp;#039;Rentenkürzung.&amp;#039;&amp;#039; Die Rentenreformen werden in Gesetzen geregelt, z.&amp;amp;nbsp;B. dem &amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)&amp;#039;&amp;#039; vom 18. Dezember 1989.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Johannes Steffen |url=http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/Sozialpolitische-Chronik.pdf |titel=Sozialpolitische Chronik |datum=2025-01 |abruf=2025-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Chronik der Rentenreformen in Deutschland ===&lt;br /&gt;
[[Rentenreform 1957|1957]] wurde die „bismarcksche Sparrente“, deren Beiträge einst für zehn Jahre samt Rücklagen alle Ausgaben deckten, durch eine [[Umlageverfahren|Umlagefinanzierung]] abgelöst.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Hendrik Munsberg |url=https://www.sueddeutsche.de/politik/rente-altersvorsorge-deutschland-1.5308888 |titel=Altersvorsorge: Die Tücken des deutschen Rentensystems |datum=2021-05-31 |sprache=de |abruf=2025-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Historie/historie_detailseite.html |titel=Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung |hrsg=Deutsche Rentenversicherung |datum=2021 |abruf=2025-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Rentenzahlungen der Umlagefinanzierung wurden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet und ohne Rücklagen monatlich an die Rentner weitergeleitet. Die jährlichen Rentenanpassungen wurden an die Entwicklung der Arbeitseinkommen gekoppelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ab November 1989 orientierten sich die Rentenanpassungen nicht mehr an den Brutto-, sondern an den Nettolöhnen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fr.de/wirtschaft/jahre-rentenreform-11565849.html |titel=20 Jahre Rentenreform |hrsg=Frankfurter Rundschau |datum=2019-01-29 |abruf=2025-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei vorzeitigem Rentenbezug wurden Abschläge eingeführt und der Bundeszuschuss stieg, um den Beitragssatz bis 2030 auf 28 Prozent zu drosseln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1998 wurde in der [[Rentenformel]] ein „[[demografischer Faktor]]“ eingebaut, um eine entsprechend der gestiegenen Lebenserwartung längere [[Rentenbezugsdauer]] auszugleichen. Diesen von der letzten Regierung Kohl eingeführten Faktor schaffte die Regierung Schröder im gleichen Jahr wieder ab. Stattdessen wurden durch die sogenannte Riester-Treppe von 2002 bis 2010 anstehende Rentenanpassungen jedes Jahr um 0,6 Prozent gekürzt. Die entstehende Lücke sollte durch freiwillige private Vorsorge im Rahmen der „[[Riester-Rente]]“ geschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2005 wurde der [[Nachhaltigkeitsfaktor]] als Dämpfung der negativen Effekte durch die hohe Arbeitslosigkeit und die Alterung der Gesellschaft eingeführt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot; /&amp;gt; 2007 beschloss die erste Regierung Merkel die ab 2012 einsetzende, schrittweise Anhebung des [[Rentenalter]]s auf 67, die zum 1. Januar 2031 abgeschlossen sein wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2014 führten die Einführung der [[Mütterrente]] und der [[Rente mit 63]] zu einer Erhöhung des Bundeszuschusses für [[versicherungsfremde Leistungen]]. 2017 einigte sich die letzte Regierung Merkel auf eine doppelte Haltelinie bis 2025, damit das [[Standardrentenniveau|Rentenniveau]] nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt. Seit 2021 gewährt die [[Grundrente]] einen individuellen Zuschlag zur gesetzlichen Rente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2023 unterbreiteten die [[Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung|Wirtschaftsweisen]] einen Vorschlag zu einem grundlegenden Umbau des [[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Rentensystems]]:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Christoph Sackmann |url=https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/jahresgutachten-so-wuerden-die-wirtschaftsweisen-die-rente-umbauen_id_242204241.html |titel=Länger arbeiten, Beamte zahlen ein: Was ein Umbau der Rente für Sie bedeutet |hrsg=Focus |datum=2023-11-10 |abruf=2025-07-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Mehr Erwerbstätige werben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Beamte sollen in die Rentenversicherung einzahlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Selbstständige sollen in die Rentenversicherung einzahlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Späteres Renteneintrittsalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Umbau der „Rente mit 63“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6. Neue Berechnung der Renten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7. Mehr Rente für Arme, weniger für Reiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
8. Staatsfonds statt Riester-Rente&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 17. Dezember 2025 beschloss die Bundesregierung die Einsetzung einer Rentenkommission. Sie soll bis Mitte 2026 Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen. Diese Rentenkommission soll sich mit dem grundlegenden Reformbedarf beschäftigen. Die Kommission soll alle drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung – in den Blick nehmen. Sie soll außerdem eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau entwickeln sowie Vorschläge zu Renteneintritt, Rentenentwicklung und Beiträgen erarbeiten. Die Kommission arbeitet unabhängig und frei von Weisungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gremium hat 13 Mitglieder.&lt;br /&gt;
Vorsitzende: [[Frank-Jürgen Weise]] und [[Constanze Janda]]. &lt;br /&gt;
Neben den beiden Vorsitzenden gibt es drei Stellvertreter aus den Reihen des Deutschen Bundestages: [[Pascal Reddig]], [[Florian Dorn]] sowie [[Annika Klose]]. &lt;br /&gt;
Hinzu kommen acht wissenschaftliche Mitglieder: [[Peter Bofinger]], [[Tabea Bucher-Koenen]], [[Georg Cremer]], [[Camille Logeay]], [[Monika Queisser]], [[Jörg Rocholl]], [[Silke Übelmesser]] und [[Martin Werding]].&lt;br /&gt;
Außerdem wird die [[Deutsche Rentenversicherung]] einen dauerhaften Sitz als Sachverständige ohne Stimmrecht in der Kommission haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
[[Allgemeines Pensionsgesetz|Rentenreform 2004 in Österreich]]&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Rentenreform in Frankreich 2023|Rentenreform 2023 in Frankreich]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rentenversicherung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reform]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Josef J. Jarosch</name></author>
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