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	<title>Reichsritter - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;PeterCollins: /* Reichsritter als Inhaber kaiserlicher Ritterdiplome</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;/* Reichsritter als Inhaber kaiserlicher Ritterdiplome&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reichsritter&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine Bezeichnung für [[Deutscher Adel|Adlige]] im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]]. Als Reichsritter wurden zwei unterschiedliche Personenkreise bezeichnet:&lt;br /&gt;
* Mitglieder der freien [[Reichsritterschaft]] &amp;#039;&amp;#039;(siehe: [[Ständeordnung]])&amp;#039;&amp;#039;. Das Präfix „Reichs-“ soll anzeigen, dass diese Adligen direkt dem [[Deutscher König|König]] bzw. Kaiser des Reichs und nicht einem [[Fürst#Wortbedeutung|Landesfürsten]] unterstanden. Sie waren damit zwar [[reichsunmittelbar]], gehörten jedoch nicht zu den [[Reichsstände]]n, da sie keinen eigenen Sitz mit Stimmberechtigung im [[Reichstag (HRR)|Reichstag]] besaßen. Sie werden daher auch dem Niederen und nicht dem [[Hoher Adel|Hohen Adel]] zugerechnet.&lt;br /&gt;
* Adlige, die ihre Titel vom Kaiser verliehen bekommen hatten, ohne aber Inhaber reichsunmittelbarer Herrschaften zu sein bzw. der Reichsritterschaft anzugehören. Auch solche Titelträger blieben im niederen Adel. In diesem Fall zeigte das Präfix „Reichs-“ an, dass diese Adligen ihre Diplome direkt vom [[Römisch-deutscher Kaiser|römisch-deutschen Kaiser]] oder einem [[Reichsvikar]] erhalten hatten. Reichsritter dieses Typs unterstanden stets einem [[Fürst#Wortbedeutung|Landesfürsten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Mitglieder der Reichsritterschaft ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Reichsritterschaft}}&lt;br /&gt;
„Reichsritterschaft“ ist der Oberbegriff für die Angehörigen von Korporationen des reichsfreien oder „immediaten“ niederen Adels im Heiligen Römischen Reich. Vor allem in [[Schwaben]], [[Franken (Region)|Franken]] und im [[Rheinland]] hatten sich Adlige ihre aus dem Mittelalter herrührende unmittelbare [[Lehen|Lehnsbeziehung]] zu Kaiser und Reich für ihre Besitzungen bewahren können. Historisch handelte es sich bei den Reichsrittern entweder um Nachfahren (und Erben) von Inhabern mittelalterlicher Lehen, deren Lehnsgeber ausgestorben waren, sodass das Oberlehen an das Reich und sein Oberhaupt zurückgefallen (und anschließend nicht neu ausgegeben worden) war, oder um Nachfahren alter [[Ministeriale|Reichsministerialen]], die ihre Lehen schon immer direkt vom Reich genommen hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Reichsständen der [[Reichstag (HRR)|Reichstag]] und seine – an bestimmte Territorien gebundenen – Sitze zu einer festen Institution der Reichsverfassung wurden, bekamen allerdings nur die Inhaber großer Reichslehen (Kurfürsten, Herzöge, Fürsten, Grafen und Reichsprälaten) solche Sitze zugeteilt. Die Reichsritter, deren [[Grundherrschaft]]en von der Größe her meist nur durchschnittlichen [[Rittergut|Rittergütern]] entsprachen, die von einem Landesfürsten zu Lehen gingen, erhielten keine solchen Sitze und damit keine [[Reichsstandschaft]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Werner Hechberger]]: &amp;#039;&amp;#039;Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter&amp;#039;&amp;#039;. München 2004, S. 41.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Inhaber der kleineren Reichslehen schlossen sich daraufhin in Schwaben, Franken und im Rheinland in den drei entsprechenden [[Ritterkreis]]en zusammen, die ihrerseits in „Kantone“ gegliedert waren, um politisch ihre Interessen innerhalb ihres jeweiligen [[Reichskreis]]es geltend zu machen. Durch Erbschaft oder Kauf eines solchen Reichslehens konnte eine Adelsfamilie auch später noch in diese Ritterkreise aufgenommen und damit zu Reichsrittern werden. In anderen Reichskreisen (von denen es insgesamt zehn gab) existierte keine solche Interessenvertretung, da es dort oft nur wenige freie Reichsritter gab. Diese besaßen oft nicht einmal die Kreisstandschaft, also Sitz und Stimme im Kreistag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Burg Hornberg am Neckar.JPG|mini|[[Burg Hornberg (Neckarzimmern)|Burg Hornberg]] im Neckartal, Sitz des Reichsritters [[Götz von Berlichingen]]]]&lt;br /&gt;
Reichsritter konnten vom Kaiser auch in den Freiherren- oder Grafenstand erhoben werden und bezeichneten sich dann oft als [[Reichsfreiherr]]en oder [[Reichsgraf]]en. Damit war aber in der Regel nicht der Aufstieg vom Reichsritter in die Reichsstandschaft verbunden, da Letztere an den [[Territorialisierung|Territorien]] hing, nicht am Titel. Nur durch den Erwerb eines Territoriums mit Sitz und Stimme im Reichstag war ein Aufstieg in den Kreis der [[Reichsfürst]]en und regierenden Reichsgrafen und damit die Reichsstandschaft möglich. (Ausnahme war die Aufnahme als [[Personalist]], diese aber nicht erblich.) In sehr seltenen Fällen nur wurden neue erbliche Sitze im Reichstag geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Fränkischer Ritterkreis|Fränkische Ritterkreis]], der [[Schwäbischer Ritterkreis|Schwäbische Ritterkreis]] und der [[Rheinischer Ritterkreis|Rheinische Ritterkreis]] wurden mit dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 aufgelöst und die Reichsritter kamen durch [[Mediatisierung]] unter die Herrschaft von Mitgliedsstaaten des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]]. Am Ende des [[Heiliges Römisches Reich|Alten Reiches]] umfasste die Reichsritterschaft etwa 350 Familien mit ungefähr 450.000 Untertanen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reichsritter als Inhaber kaiserlicher Ritterdiplome ==&lt;br /&gt;
[[File:Sebastiansfriedhof Rubinich von Rottenfeld - Detail.jpg|thumb|[[Sebastiansfriedhof|Sebastiansfriedhof Salzburg]]: Grabmal des Sigmund  Rubinich von Rottenfeld mit der Bezeichnung &amp;#039;&amp;#039;Römischer Reichs Ritter&amp;#039;&amp;#039;]]&lt;br /&gt;
Als Reichsritter wurden aber auch solche Adelige bezeichnet, die ihren Rittertitel durch eine Urkunde des [[Römisch-deutscher Kaiser|römisch-deutschen Kaisers]] oder eines [[Reichsvikar]]s verliehen bekommen hatten, gleichgültig ob sie dem [[Uradel]] angehörten&amp;amp;nbsp;– und auf diese Weise eine Rangerhöhung erfuhren&amp;amp;nbsp;– oder dem [[Briefadel]]. Entsprechendes konnte auch für [[Reichsfreiherr]]en und [[Reichsgraf#Reichsgrafen_als_Inhaber_kaiserlicher_Grafendiplome|Reichsgraf]]en gelten. Der formelle Titel lautete immer nur &amp;#039;&amp;#039;Ritter&amp;#039;&amp;#039;, das Präfix „Reichs“- ist zwar in Ritterdiplomen und Bildinschriften des 17. und 18. Jahrhunderts, meist in der Version &amp;#039;&amp;#039;des Heiligen Römischen Reichs Ritter&amp;#039;&amp;#039;, gelegentlich zu lesen, bildete aber nie einen offiziellen Titel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Standeserhöhung durch den Kaiser (in dieser Eigenschaft, denn er konnte ebenso Titel mit Beschränkung auf seine [[Habsburgische Erblande|Erblande]] verleihen) war im ganzen Reich gültig. Ausländische Titel mussten hingegen bei [[Naturalisierung]] im Reich anerkannt werden. Mit Reichsunmittelbarkeit oder einer Belehnung mit [[Reichsgut]] hatte der Titel in diesem Fall nichts zu tun, sondern war lediglich ein Hinweis darauf, dass er vor 1806 durch den [[Römisch-deutscher Kaiser|Kaiser]] oder einen Reichsvikar verliehen worden war. Dies traf vor 1806 auf die meisten Erhebungen in den Ritterstand zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reichsritter| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Heiliges Römisches Reich]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Standesbezeichnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;PeterCollins</name></author>
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