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	<title>Reichsgerichtsrat - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Reichsgerichtsrat&amp;diff=371124&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Pallaskatz1 am 17. August 2025 um 12:00 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reichsgerichtsrat&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; war die Dienstbezeichnung eines (beisitzenden) [[Richter]]s am [[Reichsgericht]]. Die Vorsitzenden Richter am Reichsgericht führten die Amtsbezeichnung [[Senatspräsident]]. Die Reichsgerichtsräte wurden durch die Länder vorgeschlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
=== Kaiserreich ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Deutsches Kaiserreich}}&lt;br /&gt;
==== Ernennung ====&lt;br /&gt;
Nach dem Ausscheiden eines Richters wurde in der Regel der Bundesstaat, dem der ausscheidende Richter angehörte, aufgefordert einen Vorschlag zu nennen. Der [[Bundesrat (Deutsches Reich)|Bundesrat]] berief meistens dann den Vorgeschlagenen. Mit dem Ausscheiden der ersten Richtergeneration 1896/97 wurde die Besetzung der Ratsstellen in der Presse diskutiert. Immer wieder wurde kritisiert, dass die Richter vom [[Reichsjustizamt]] ausgesucht werden sollten, da vermutet wurde, kleinere Bundesstaaten berücksichtigen die Befähigung bei der Auswahl nicht.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Eduard Müller (Richter)|Eduard Müller]]: Die ersten fünfundzwanzig Jahre des Reichsgerichts, in: Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts, Sonderheft des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht zum 25-jährigen Bestehen des höchsten Deutschen Gerichtshofs, S. 33 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei der Ernennung wurde älteren Richtern regelmäßig der [[Roter Adlerorden|Rote Adlerorden]] IV. Klasse verliehen.&amp;lt;ref&amp;gt; [[Adolf Lobe]]: Die äußere Geschichte des Reichsgerichts, in: Lobe (Hrsg.): Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 9.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Tätigkeit ====&lt;br /&gt;
Ein Wechsel zwischen Straf- und Zivilsenaten war für Richter nicht ungewöhnlich. In der Arbeitsbelastung unterschieden sich Straf- und Zivilsenate.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Richter in Zivilsenaten =====&lt;br /&gt;
Die zivilrechtlichen Senate standen in der Kontinuität zum [[Reichsoberhandelsgericht]]: 1879 waren 17 Richter von 41 Richtern der Zivilsenate vormals [[Liste der Richter am Reichsoberhandelsgericht|Richter des Reichsoberhandelsgerichts]]. Die Reichsgerichtsmitglieder in den Zivilsenaten haben stets über die Arbeitsbelastung geklagt. Neben fehlenden Haushaltsplanstellen lag dies auch daran, dass in den Zivilsenaten die Revision oft zu „Eingriffen des Reichsgerichts in die Beurteilung der Tatfrage“ geführt haben.&amp;lt;ref&amp;gt;Karl Schulz (1844–1929), Reichsgerichtsbibliothekar: &amp;#039;&amp;#039;„Die Entlastung des Reichsgericht“&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Paul Laband]]/[[Georg Jellinek]]/u.&amp;amp;nbsp;a. (Hrsg.): Handbuch der Politik. Band 1: Die Grundlagen der Politik, 2. Auflage, Berlin und Leipzig 1914, S. [http://archive.org/stream/handbuchderpolit01labauoft#page/346/mode/2up 347]; [[Eduard Müller (Richter)|Eduard Müller]]: Die ersten fünfundzwanzig Jahre des Reichsgerichts, in: Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts, Sonderheft des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht zum 25-jährigen Bestehen des höchsten Deutschen Gerichtshofs, S. 36 ff.; [[Emil Boyens]] (1848–1925): Grenze zwischen Tatfrage und Rechtsfrage, in: Die ersten 25 Jahre, S. 153 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Nach [[s:Gerichtsverfassungsgesetz#§. 134.|§ 134 GVG 1879]] durften an sich keine Hilfsrichter zugezogen werden. Es wurde ansonsten die Einflussnahme durch das [[Reichsjustizamt]] auf Entscheidungen befürchtet. Um den Geschäftsanfall der Anfangsjahre zu bewältigen, stellte Preußen auf eigene Kosten Richter für die [[Hilfssenate des Reichsgerichts|Hilfssenate]]. Abhilfe wurde mit Errichtung zweier Senate und entsprechender Ratsstellen 1884/86 geschaffen. In den 1890er Jahren waren die Zivilsenate ausgelastet. Um der drohenden Arbeitsbelastung mit dem neuen BGB vorzubeugen, wurden weitere Ratsstellen und ein neuer Zivilsenat errichtet. Entgegen dem Willen einer bestellten Kommission aus Reichsgerichtsmitgliedern, die seit jeher eine Erhöhung der Revisionssumme auf 3000 Mark favorisierte. 1902 wurde festgestellt, dass der Geschäftsanfall unterschätzt wurde.&lt;br /&gt;
&amp;lt;!---fehlender Teil kommt noch ---&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur Entlastung des Reichsgerichts wurden zur Aufarbeitung der Rückstände zusätzliche [[Hilfsrichter]] ab dem 1. Juni 1910 eingestellt,&amp;lt;ref&amp;gt;[[C:File:Deutsches Reichsgesetzblatt 1910 026 0767.png|Gesetz betreffend die Zuständigkeit des Reichsgerichts vom 22. Mai 1910, RGBl. S. 767]]&amp;lt;/ref&amp;gt; 1913 verlängert bis 1. Juni 1914.&amp;lt;ref&amp;gt;[[C:File:Deutsches Reichsgesetzblatt 1913 071 779.jpeg|Gesetz betreffend die Beschäftigung von Hilfsrichtern beim Reichsgericht vom 8. Dezember 1913 RGBl. S. 779.]]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die 11 Hilfsrichter wurden zur Verstärkung der sieben Zivilsenate eingesetzt. Alle 14 Tage fand eine Sitzung unter Vorsitz des ältesten Richters statt zusätzlich zu den beiden in der Woche stattfindenden Sitzungen.&amp;lt;ref&amp;gt;Karl Schulz (1844–1929), Reichsgerichtsbibliothekar: &amp;#039;&amp;#039;„Die Entlastung des Reichsgericht“&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Paul Laband]]/[[Georg Jellinek]]/u.&amp;amp;nbsp;a. (Hrsg.): Handbuch der Politik. Band 1: Die Grundlagen der Politik, 2. Auflage, Berlin und Leipzig 1914, S. [http://archive.org/stream/handbuchderpolit01labauoft#page/346/mode/2up 346].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Richter in Strafsenaten =====&lt;br /&gt;
Das [[Reichsstrafgesetzbuch]] von 1871 lehnte sich an das [[Preußisches Strafgesetzbuch|Preußische Strafgesetzbuch]] von 1851 an. Daher orientierten sich die Gerichte der übrigen Bundesstaaten am [[Preußisches Obertribunal|Preußischen Obertribunal]] bis zur Gründung des Reichsgerichts 1879. Daher wurden 6 von 18 Richtern vom Obertribunal übernommen.&lt;br /&gt;
Die Richter in den Strafsenaten hatten einen geringeren Arbeitsanfall. Um 1900 wurden Revisionen 4–6 Wochen nach Eingang erledigt. Jeder Senat hielt in der Woche zwei Sitzungen ab in den 12–15 Sachen behandelt wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Johann von Treutlein-Moerdes]] (1858–1916): Die Staatsanwaltschaft bei dem Reichsgerichte, in: Die ersten 25 Jahre des Reichsgerichts, Sonderheft des Sächsischen Archivs für Deutsches Bürgerliches Recht zum 25-jährigen Bestehen des höchsten Deutschen Gerichtshofs, S. 122.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Ruhestand ====&lt;br /&gt;
Nach dem [[s:Gerichtsverfassungsgesetz#§. 130.|§ 130 GVG 1879]] schied ein Reichsgerichtsrat im [[Deutsches Kaiserreich|Kaiserreich]] nur bei andauernder Dienstunfähigkeit aus. So trat [[Rudolf Schlesinger (Richter)|Schlesinger]] im Alter von 81 Jahren nach 32 Dienstjahren als Reichsgerichtsrat in Pension. Bis 1904 wurde routinemäßig bei der [[Pension (Altersversorgung)|Pensionierung]] der [[Roter Adlerorden|Rote Adlerorden]] II. Klasse mit Stern, nach 1904 III. Klasse verliehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Weimarer Republik ===&lt;br /&gt;
In der [[Weimarer Republik]] beklagten die Richter die Arbeitsbelastung durch die Mehrfachmitgliedschaften in den neugeschaffenen Gerichtshöfen, die dem Reichsgericht angegliedert wurden: [[Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich|Staatsgerichtshof]], [[Reichsbahngericht]], [[Wahlprüfungsgericht]] beim [[Reichstag (Weimarer Republik)|Reichstag]], [[Republikschutzgesetz|Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik]]. Hinzu kamen Zuständigkeitszuweisungen wie bei den [[Leipziger Prozesse#Strafverfolgung vor dem Reichsgericht|Kriegsverbrecherprozessen]]. Daneben hatte der Anfall an Revisionen einen neuerlichen Höchststand erreicht. Im Zivilrecht verursachten dies die [[Deutsche Inflation 1914 bis 1923|steigende Inflation]], die Streitigkeiten über die Geschäftsgrundlage langfristiger Verträge auslöste und zu einer faktischen Absenkung der Revisionssumme führte. Einen steilen Anstieg der [[Scheidung|Ehescheidungen]] nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] („Scheidungsseuche“) und nicht amnestierte Straftaten aus den Wirren 1919–1921 führten zu weiteren Revisionen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!---Einfluß der sozialen Stellung der Richter auf die [[Nominalismus (Recht)|Mark-gleich-Mark-Rspr.]] und [[Aufwertungsrechtsprechung]] wird noch ausgeführt ---&amp;gt;&lt;br /&gt;
Seit März 1922 gab es einen Richterverein beim Reichsgericht als Interessenvertretung.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Karl Linz]]: &amp;#039;&amp;#039;Der Richterverein beim Reichsgericht&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Adolf Lobe]] (Hg.): &amp;#039;&amp;#039;Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929&amp;#039;&amp;#039;. Berlin 1929&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Verein konnte nicht verhindern, dass zum Dezember 1923 durch die [[Personalabbauverordnung]]&amp;lt;ref&amp;gt;§ 60a des Reichsbeamtengesetzes idF. des Art. I Nr. IV der Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923, RGBl. I, S. 999, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&amp;amp;datum=1923&amp;amp;page=1134&amp;amp;size=45 1000]&amp;lt;/ref&amp;gt; mehrere Räte altersbedingt ausscheiden mussten, denn seither galt für Mitglieder des Reichsgerichts das 68. Lebensjahr als Altersgrenze. Die Herabsetzung der Altersgrenze für die Reichsrichter auf 65 Jahre wurde in der Justizkrise gefordert. Durch die Affäre des „Kollegen [[Paul Jorns|Jorns]]“ forderte 1930 der [[Mitglied des Reichstages|Reichstagsabgeordnete]] [[Kurt Rosenfeld|Rosenfeld]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]) ein [[Pairsschub|Peers-Schub]] beim Reichsgericht um das hochkonservative Richterkorps zu demokratisieren. Der Reichstag hatte bisher vergeblich versucht, die Rechtsprechung des [[IV. Strafsenat des Reichsgerichts#1926–1934|IV. Strafsenats]] in Fällen des „literarischen [[Hochverrat]]s“ durch Gesetzesänderungen zu korrigieren. Von den 25 neu ernannten Räten in der Republik entstammte keiner einer Arbeiter- oder Angestelltenfamilie.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Kaul&amp;quot;&amp;gt;[[Friedrich Karl Kaul]], Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933–1945), Ost-Berlin 1971, S. 51 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--- Hilfsrichter 1930/1933 ---&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nationalsozialismus ===&lt;br /&gt;
Zu Beginn der [[Zeit des Nationalsozialismus]] bewirkte das [[Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums]] die Zwangspensionierung mehrerer [[Geschichte der Juden in Deutschland|jüdischer]] oder politisch missliebiger Richter. Das sogenannte „[[Frontkämpferprivileg]]“ in § 3 II 1 galt formal für die meisten Räte des Reichsgerichts, da sie ihre berufliche Laufbahn vor dem 1. August 1914 begonnen hatten. Dennoch wurden Nichtarier ([[Alfons David]]) oder der einzige Sozialdemokrat ([[Hermann Großmann (Jurist)|Hermann Großmann]]) geschasst. Weiterhin dominierten im Nationalsozialismus Richter aus Akademikerfamilien (54,5 %) oder aus bürgerlichen Berufsschichten (40,5 %).&amp;lt;ref name=&amp;quot;Kaul&amp;quot; /&amp;gt; Die [[NSDAP]] wirkte bei den Ernennungen der Richter des Reichsgerichts mit. Der [[Stab des Stellvertreters des Führers]] begutachtete den Bewerber.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Lothar Gruchmann]]: Justiz im Dritten Reich 1933–1940: Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. Auflage. Oldenbourg, München 2001, S. [http://books.google.de/books?id=NoDJP2vbuV8C&amp;amp;pg=PA207#v=onepage&amp;amp;q&amp;amp;f=false 207] f.; [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&amp;amp;aid=dra&amp;amp;datum=19350004&amp;amp;zoom=2&amp;amp;seite=00001203&amp;amp;ues=0&amp;amp;x=19&amp;amp;y=12 Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten vom 24. September 1935] (RGBl. I. S. 1203) und die AV des [[Reichsjustizministerium|Reichsjustizministers]] vom 24. November 1935, [[Deutsche Justiz|DJ]] 1935, S. 1656.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--- 1933ff. kommt noch: Zum Staatsakt am 2. April 1935 anlässlich der „Verreichlichung der Justiz“ marschierten Präsident und die Richter des Reichsgerichts an der Spitze der rund 700 Richter, die Hitler langhaltenden Beifall spendeten und Heil riefen.---&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtstracht ==&lt;br /&gt;
Der [[Talar]] der Reichsgerichtsräte bestand aus einer Robe und einem [[Barett]] aus karmesinroten Wollstoff und einem weißen Halstuch mit heraushängenden Zipfeln. Aus rotem [[Samt]] war der Besatz der [[Robe]] und der Barettrand. Der Barettrand wurde beim Präsidenten durch drei goldene Schnüre, bei [[Senatspräsident]]en durch zwei goldene, bei Räten durch zwei rotseidene Schnüre zusammengehalten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Adolf Lobe]]: Die äußere Geschichte des Reichsgerichts, in: Lobe (Hrsg.): Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 7 f.; Abb. Barett {{Webarchiv|url=http://museum.zib.de/sgml_internet/sgml.php?seite=5&amp;amp;fld_0=z0064388 |wayback=20140407072443 |text=(V/366/2008)  }} aus dem [[Stadtgeschichtliches Museum Leipzig|Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig]].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Allerhöchste Erlass zur Amtstracht der Richter des [[Reichsgericht]]s vom 29. Oktober 1879 gilt heute noch für die Roben der Richter am [[Bundesgerichtshof]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Reichsgerichtsrätekommentar ==&lt;br /&gt;
Bekannt sind die Reichsgerichtsräte durch den von ihnen 1910 begründeten Reichsgerichtsräte-Kommentar (RGRK) zum [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Nach 1945 wurde der RGRK im [[Verlag Walter de Gruyter]] (Berlin/New York) weitergeführt, mit Erscheinen der 12. Auflage 1974 allerdings eingestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen 1940 und 1943 erschien zudem ein Reichsgerichteräte-Kommentar zum [[Handelsgesetzbuch]] in erster Auflage (RGRK-HGB). Dabei handelte es sich eigentlich um die 15. Auflage des von [[Hermann Staub]] begründeten Kommentars. Die Namensänderung und neu begonnene Zählung dienten im Einklang mit der nationalsozialistischen Ideologie dazu, den maßgeblichen Einfluss des jüdischen Rechtswissenschaftlers zu verheimlichen. Seit der 4. Auflage 1982 erscheint das Werk wieder unter dem Namen seines Begründers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reichsgericht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht (Deutsches Kaiserreich)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht (Weimarer Republik)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht (Deutsches Reich, 1933–1945)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Pallaskatz1</name></author>
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