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	<title>Reichsamt - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Känguru1890: Keine Belege im gesamten Artikel</title>
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		<updated>2025-05-04T08:40:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Keine Belege im gesamten Artikel&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Belege|--[[Benutzer:Känguru1890|Känguru1890]] ([[Benutzer Diskussion:Känguru1890|Diskussion]]) 10:40, 4. Mai 2025 (CEST)}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reichsämter&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gab es in der deutschen Geschichte sowohl im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] sowie im monarchischen Bundesstaat ab 1867/1871. Die beiden obersten Bundesämter im Norddeutschen Bund wurden 1871 zu Reichsämtern im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]]. In den Folgejahren entstanden weitere Ämter. Die Ämter hatten in gewisser Weise die Funktionen von Ministerien. Doch ihre Amtsleiter waren keine Minister, sondern Beamte, denen der Bundeskanzler bzw. Reichskanzler Weisungen erteilen konnte. Erst in der Weimarer Republik ab 1919 gab es eigentliche Reichsministerien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Heiliges Römisches Reich ==&lt;br /&gt;
Die Reichsämter im [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation]] waren die obersten [[Hofamt|Reichshofämter]], nämlich die mit der [[Kurwürde]] verbundenen [[Erzamt|Erzämter]] und die ihnen zugeordneten [[Erbamt|Erbämter]]. Als Reichsamt gilt außerdem das Amt des [[Burggrafschaft Nürnberg|Burggrafen von Nürnberg]]. In größeren Territorien des Reiches werden die landesherrschaftlichen Hofämter bisweilen ebenfalls Reichsämter genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutsches Kaiserreich ==&lt;br /&gt;
Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Reichsbehörden&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der [[Reichskanzler]] vor, der einziger [[Minister]] im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen [[Staatssekretär]]en geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen [[Ministerium|Ministerien]] vergleichbar, statt von einer echten [[Reichsregierung]] sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Norddeutsche Bund von 1867 kannte nur zwei oberste Ämter: das [[Bundeskanzleramt (Norddeutscher Bund)|Bundeskanzleramt]] als Behörde von Bundeskanzler Bismarck und das [[Auswärtiges Amt (Deutsches Kaiserreich)|Auswärtige Amt]], das Anfang 1870 von Preußen auf den Bund übergegangen war. Ende 1870 traten die süddeutschen Staaten bei und der Bund wurde in Deutsches Reich umbenannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danach wurde die [[Kaiserliche Admiralität]] als drittes Amt geschaffen. Es war für die [[Kaiserliche Marine]] verantwortlich, die aus der norddeutschen Bundesmarine entstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Reichskanzleramt wurde dann mit weiteren Aufgaben beauftragt. Bismarck gliederte einzelne Abteilungen aus und schuf dadurch selbständige Reichsämter:&lt;br /&gt;
* [[Reichseisenbahnamt]] (1873)&lt;br /&gt;
* [[Generalpostmeister]] (1876–1880) bzw. [[Reichspostamt]] (ab 1880)&lt;br /&gt;
* [[Reichsamt für Elsaß-Lothringen|Reichskanzleramt für Elsaß-Lothringen]] (1876–1879) bzw. das [[Reichsamt für Elsaß-Lothringen|Ministerium für Elsaß-Lothringen]] (ab 1879)&lt;br /&gt;
* [[Reichsjustizamt]] (1877)&lt;br /&gt;
* [[Reichsschatzamt]] (1879)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 24. Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in [[Reichsamt des Innern]] umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Kaiser [[Wilhelm II. (Deutsches Reich)|Wilhelm II.]] kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das [[Reichsmarineamt]] hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes [[Reichskolonialamt]] überführt. Während des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieges]] verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das [[Reichsernährungsamt|Kriegsernährungsamt]], das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in [[Reichsernährungsamt]] umbenannt wurde, sowie an das [[Reichswirtschaftsamt]] (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neu gegründete [[Reichsarbeitsamt]] ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Bundesstaaten [[Bayerisches Kriegsministerium|Bayern]], [[Königreich Sachsen|Sachsen]], [[Königreich Württemberg|Württemberg]] und vor allem [[Preußisches Kriegsministerium|Preußen]], dem sich diesbezüglich alle übrigen Staaten bereits bis 1871 [[Militärkonvention|angeschlossen]] hatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Weimarer Republik]] entstanden aus den Reichsbehörden die [[Reichsminister|Reichsministerien]], die Staatssekretäre wurden durch [[Minister]] mit weiterreichenden Befugnissen ersetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reichsamt (Deutsches Reich)| Reichsamt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Känguru1890</name></author>
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