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	<title>Refinanzierung - Versionsgeschichte</title>
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		<title>imported&gt;Mathze: Form (falsch verwendete Kursivsetzung)</title>
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		<updated>2026-02-16T16:56:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Form (falsch verwendete Kursivsetzung)&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Refinanzierung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;funding&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;financing&amp;#039;&amp;#039;}}) bedeutet allgemein die [[Beschaffung]] von [[Finanzierungsinstrument|Finanzierungsmitteln]], um [[Kredit]]e zu vergeben. Insbesondere bei [[Kreditinstitut]]en ist es der [[Fachausdruck]] für die [[Kapital]]beschaffung zur [[Finanzierung]] des [[Aktivgeschäft]]s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Gebrauch des Begriffes ist im Deutschen nicht einheitlich. So lehnt sich die Verwendung gelegentlich auch an den englischen Ausdruck &amp;#039;&amp;#039;refinancing&amp;#039;&amp;#039; an, der einer [[Umschuldung]] oder umgangssprachlich einer [[Kreditablösung]] entspricht. Durch die begriffliche Nähe kommt es darüber hinaus auch zu Verwechselungen mit dem allgemeineren Vorgang der &amp;#039;&amp;#039;Finanzierung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wortherkunft ==&lt;br /&gt;
Das [[Kompositum (Grammatik)|Kompositum]] „Refinanzierung“ setzt sich aus dem [[latein]]ischen [[Präfix]] „re“ (&amp;#039;&amp;#039;zurück&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;wieder&amp;#039;&amp;#039; aber auch &amp;#039;&amp;#039;entgegen&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;wider&amp;#039;&amp;#039;) und dem [[Wortstamm]] „Finanzierung“ ({{laS|&amp;#039;&amp;#039;financia&amp;#039;&amp;#039;, „Zahlung“}}) zusammen und ist eine deverbale Ableitung.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=wnVfBwjsT1kC&amp;amp;pg=PA153&amp;amp;dq=pr%C3%A4fix+re+lateinisch&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=pr%C3%A4fix%20re%20lateinisch&amp;amp;f=false Michael Lohde, &amp;#039;&amp;#039;Wortbildung des modernen Deutschen&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 153]&amp;lt;/ref&amp;gt; Refinanzierung ist sprachlich mithin entweder die &amp;#039;&amp;#039;erneute&amp;#039;&amp;#039; Finanzierung wie im englischen &amp;#039;&amp;#039;refinance&amp;#039;&amp;#039; oder aber wie im Deutschen die &amp;#039;&amp;#039;rückwärtige&amp;#039;&amp;#039;, z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Passivseite]] der [[Bilanz]] betreffende, [[Finanzierung]] für auf der [[Aktivseite]] gewährte Kredite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begründung im Rahmen der Geldschöpfung durch Geschäftsbanken ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Commercial Banks Balance Sheets (stylized) - Pic-Fusion comparing Aggregated View to Single View (Pic Source Bank of England 2014).PNG|mini|Stilisierte Bilanzbilder bei Kreditgewährung durch Geschäftsbank(en), einzel- vs. gesamtwirtschaftliche Betrachtung, erstellt durch die Bank of England 2014.]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Credit Mechanics 4 mechanical interrelationships governing the credit volume (Table 1 by F. Decker &amp;amp; C. Goodhart 2021).PNG|mini|Nicht jede Kreditgewährung führt zu einer Erhöhung der Geldmenge (Decker/Goodhart 2021), es hängt von den Zahlungsströmen ab – siehe auch [[Kredittheorie#Kreditmechanik|Kreditmechanik]].]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Vergabe von Krediten oder Ankauf von Vermögenswerten auf der Aktivseite ihrer Bilanz erzeugen Geschäftsbanken [[Buchgeld]] in Form von [[Sichteinlage]]n auf [[Girokonto|Girokonten]] für ihre Kunden auf der Passivseite (siehe [[Geldschöpfung]]). Durch [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisungen]] von Kunden dieser Gelder zu anderen Banken, durch Abhebungen sowie durch [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktionen]] der Bank selbst verändern sich diese Verbindlichkeiten der Bank in andere Formen, wie [[Termineinlage|Termin-]] und [[Spareinlage]]n sowie [[Schuldverschreibung]]en ([[Sparbrief]]e), [[Interbankenhandel|Interbankenkredite]] oder Verbindlichkeiten gegenüber der [[Zentralbank]]. Außerdem müssen Banken [[Mindestreserve]]anforderungen und [[Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken]] im Rahmen von [[Basel III]] erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im weitesten Sinne wird bei einer Bank die risikogerechte Verwaltung aller Bilanzposten, die im Gegenzug zum Aktivgeschäft entstanden sind, als Refinanzierung bezeichnet. Dabei werden Sichteinlagen mit zu den Refinanzierungsquellen gezählt. Im engsten Sinne definiert die [[Deutsche Bundesbank]] Refinanzierung dagegen lediglich als die Beschaffung von [[monetäre Basis|Zentralbankgeld]] durch die Geschäftsbanken.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundesbank.de/de/startseite/glossar Deutsche Bundesbank, Glossar], Refinanzierung&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Refinanzierung spricht man im [[Bankwesen]] nur bei [[liquidität]]swirksamen [[Geldleihe|Geldkredite]]n. Bei Kreditgeschäften im Rahmen der [[Kreditleihe]] ([[Avalkredit]]e wie [[Bürgschaft]]en) hingegen nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Herkunft der Mittel im Bankgeschäft ==&lt;br /&gt;
Bei den Refinanzierungsquellen sind &amp;#039;&amp;#039;passivische&amp;#039;&amp;#039; (die [[Passivseite]] der [[Bankbilanz]] betreffende) und &amp;#039;&amp;#039;aktivische&amp;#039;&amp;#039; (die [[Aktivseite]] der Bankbilanz betreffende) Quellen zu unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Passivische Quellen ===&lt;br /&gt;
Bei der [[Eigenfinanzierung]] ist neben der [[Gewinnthesaurierung]] der [[Aktienmarkt]] die Hauptquelle zur Beschaffung von [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenkapital]] mittels [[Kapitalerhöhung]] durch [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von Aktien oder [[Genussrecht]]en. Bei Nicht-Aktienbanken sind deren [[Gesellschafter]] die Quelle für Kapitalerhöhungen. [[Eigenkapital]] dient – auch bei Kreditinstituten – vornehmlich der Refinanzierung des [[Anlagevermögen]]s und als Grundlage für die Ermittlung der [[Kernkapitalquote]]. Damit können Eigenkapitalerhöhungen auch eine Erfüllung gesetzlicher Vorschriften – wie der Eigenmittelanforderung in Artikel 92 Abs. 1 [[Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)|Kapitaladäquanzverordnung]] – darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Refinanzierungsquellen für die wesentlich bedeutsamere [[Fremdfinanzierung]]&amp;lt;ref&amp;gt;Mathias Hofmann: [https://books.google.de/books?id=SqXZKrCTGYIC&amp;amp;pg=PA9&amp;amp;dq=Refinanzierung+Risikotransformation&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Refinanzierung%20%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Management von Refinanzierungsrisiken in Kreditinstituten&amp;#039;&amp;#039;], 2007, S. 7&amp;lt;/ref&amp;gt; ([[Passivgeschäft]]) sind [[Geldmarkt|Geld-]] und [[Kapitalmarkt]] sowie der [[Devisenmarkt]] für die Refinanzierung in [[Fremdwährung]]. [[Finanzierungsinstrument]]e auf den Geld- und Kapitalmärkten sind [[Sichteinlage|Sicht-]], [[Termineinlage|Termin-]] und [[Spareinlage]]n sowie [[Schuldverschreibung]]en ([[Sparbrief]]e). Auf dem Devisenmarkt können im Rahmen des [[Internationaler Kreditverkehr|internationalen Kreditverkehrs]] [[Fremdwährungskredit]]e aufgenommen werden. [[Datenparameter]] bei der passivischen Kapitalaufnahme sind [[Börsenkurs]]e, [[Zinsniveau]] und [[Devisenkurs]]e.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aktivische Quellen ===&lt;br /&gt;
Während die passivische Kapitalaufnahme meist zu einer [[Bilanzverlängerung]] führt, spielen bei der aktivischen Refinanzierung sowohl der [[Aktivtausch]] als auch die Bilanzverlängerung eine Rolle. Hauptquelle bildet insbesondere die [[Zentralbank]], wobei die [[Europäische Zentralbank]] (EZB) innerhalb des [[Euroraum]]s im Rahmen des [[Eurosystem]]s den [[Geschäftsbank]]en Refinanzierungsmöglichkeiten einräumt. Wichtigste Quellen sind hierbei das [[Hauptrefinanzierungsinstrument]] und die [[Spitzenrefinanzierungsfazilität]]. Beim ersteren müssen die Geschäftsbanken [[Notenbankfähigkeit|notenbankfähige]] [[Kreditsicherheiten]] in Form von [[Wertpapier]]en [[Verpfändung|verpfänden]], die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht hingegen als [[Blankokredit]] zur Verfügung. In beiden Fällen erhalten die Geschäftsbanken von der EZB als [[Gegenleistung]] [[Zentralbankgeld]], das sie im Rahmen eines Aktivtauschs zur Refinanzierung von Krediten an [[Nichtbank]]en umwandeln können. Die frei disponible [[Überschussreserve]] kann ebenfalls für Kredite verwendet werden. Im Rahmen der [[Offenmarktgeschäft]]e mit der EZB können die Geschäftsbanken Zentralbankgeld durch Verkauf von Wertpapieren erhalten und wiederum zur Refinanzierung einsetzen. Kauft die EZB [[Staatsanleihe]]n im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik von den Banken, so übernimmt sie von ihnen möglicherweise risikobehaftete [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögenspositionen]] gegen Überlassung von Zentralbankgeld, das die Geschäftsbanken für die Gewährung weniger riskanter Kredite verwenden können. Ähnliche Refinanzierungsmöglichkeiten gibt es international auch außerhalb des Eurosystems. Die Zentralbanken können in Zeiten der [[Wirtschaftskrise|Wirtschafts-]] oder [[Bankenkrise]] als [[Kreditgeber letzter Instanz]] fungieren und schlimmstenfalls zur einzigen Refinanzierungsquelle werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch selektiven Verkauf aus dem [[Kreditportfolio]] ist der [[Kredithandel]] eine weitere, jedoch sehr begrenzt einsetzbare aktivische Refinanzierungsquelle. Die aus dem Kreditverkauf erlöste Liquidität steht für andere Kreditgewährungen zur Verfügung, das gilt auch für die [[Verbriefung]]. Im [[Interbankenhandel]] können zwecks Refinanzierung auch [[Geldmarktpapier]]e, [[Wertpapierleihe]], [[Wertpapierpensionsgeschäft]]e und [[Rückkaufvereinbarung|Repogeschäfte]] getätigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine noch junge Form der Refinanzierung stellen die &amp;#039;&amp;#039;True Sales&amp;#039;&amp;#039; dar. Hier werden von einem [[Kreditgeber]] Kredite mit identischen Laufzeiten und gleicher Risikostruktur gebündelt und an [[Investor]]en in [[Verbriefung|verbriefter]] Form verkauft. Handelt es sich beim Kreditgeber um ein Kreditinstitut, kann die [[Eigenkapitalquote]] verbessert werden, allerdings entfallen andererseits die Zinseinkünfte aus den verkauften Krediten. Die Verbriefung von [[Subprime-Markt|Subprime-Hypotheken]] spielte bei der [[Finanzkrise ab 2007|Subprime-Krise]] eine zentrale Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bankbetriebliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die [[Bankbetriebslehre]] befasst sich spätestens seit der [[Finanzierungsregeln#Goldene Bankregel|„Goldenen Bankregel“]] aus dem Jahre 1854 eingehend mit Fragen der Refinanzierung, weil das „Asset and Liability Management“ eine existenzielle Bedeutung für Kreditinstitute besitzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allgemeines ===&lt;br /&gt;
Bei der Refinanzierung spielen die bankbetrieblichen Funktionen der [[Fristentransformation]], [[Losgrößentransformation]] und (horizontalen) [[Risikotransformation]] eine wesentliche Rolle. Die Fristentransformation hat im Zusammenhang mit der Refinanzierung die Aufgabe, die passivisch hereingenommenen Laufzeiten unter Beachtung der gesetzlichen Restriktionen ([[Liquiditätsverordnung]]) in die für das Kreditgeschäft erforderlichen Laufzeiten umzuwandeln. Bei einer positiven Fristentransformation liegen die Rückzahlungstermine für [[Verbindlichkeit]]en zeitlich vor den Fälligkeitsterminen für [[Forderung]]en, die Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite sind mithin länger als auf der Passivseite. Der Losgrößentransformation kommt insbesondere die Aufgabe zu, viele kleine Geldanlagen in wenige größere Kredite umzuwandeln. Die horizontale Risikotransformation besteht darin, dass das [[Kreditrisiko]] eines [[Finanzprodukt|Geldanlegers]] durch (überbetriebliche) [[Einlagensicherung]] meist wesentlich geringer ist als das Kreditrisiko, das eine Bank bei der Kreditvergabe eingehen darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liquiditätsrisiko ===&lt;br /&gt;
Das dispositive [[Liquiditätsrisiko]] besteht aus einem Refinanzierungs-, Abruf- und einem Terminrisiko. Termin- und Abrufrisiken sind [[Gegenparteiausfallrisiko|Gegenparteirisiken]], weil diese im Verhalten der Bankkunden begründet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Refinanzierungsrisiko ====&lt;br /&gt;
Ein Refinanzierungsrisiko besteht theoretisch nicht, wenn Kreditinstitute ihr Aktivgeschäft streng im Rahmen der [[Fristenkongruenz]] refinanzieren würden. Da sie jedoch aus Gründen der [[Gewinnmaximierung]] Inkongruenzen eingehen (dürfen), nehmen sie Refinanzierungsrisiken in Kauf. Das Refinanzierungsrisiko besteht in der Gefahr, dass eine Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Liquiditätsrisiko) und bei einem Liquiditätsengpass kurzfristige Mittel nicht oder nur zu einem höheren [[Zinssatz]] beschafft werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;Deutsche Bundesbank, &amp;#039;&amp;#039;Praxis des Liquiditätsrisikomanagements in ausgewählten deutschen Kreditinstituten&amp;#039;&amp;#039;, Januar 2008, S. 5&amp;lt;/ref&amp;gt; Es resultiert vor allem aus der Fristentransformation, mit der Banken von den Zinsdifferenzen zwischen Aktiv- und Passivgeschäft und unterschiedlichen Laufzeiten profitieren wollen.&amp;lt;ref&amp;gt;Jan Scheffler: [https://books.google.de/books?id=eB7MBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA7&amp;amp;dq=Refinanzierungsrisiko&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Refinanzierungsrisiko&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Hedge-Accounting: Jahresabschlussrisiken in Banken&amp;#039;&amp;#039;], 1994, S. 7&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Refinanzierung über die [[Finanzmarkt|Finanzmärkte]] beinhaltet weitere Risiken. Die Eigenfinanzierung ist mit der Gefahr eines nicht kaufbereiten [[Aktienmarkt]]s oder finanziellen Engpässen bei Gesellschaftern verbunden. Engpass bei der Fremdfinanzierung ist die fehlende Bereitschaft der [[Gläubiger]], einer Bank erstmals oder im Rahmen einer [[Anschlussfinanzierung]] Geldmittel zur Verfügung zu stellen oder zu [[Prolongation|prolongieren]], schlimmstenfalls führt in [[Finanzkrise]]n sogar der [[Bankansturm]] zu unerwarteten Einlagenabzügen. Als Datenparameter der Fremdfinanzierung kommen für Kreditinstitute das eigene [[Rating (Finanzwesen)|Rating]], das herrschende Zinsniveau und der [[Leitzins]] in Betracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Insolvenz]] von [[Lehman Brothers]] im September 2008 führte auf dem [[Interbankenhandel|Interbankenmarkt]] zu einem erheblichen Vertrauensverlust mit der Folge, dass Kreditinstitute untereinander kaum noch Kredite vergaben, sondern anstatt dessen die EZB einschalteten.&amp;lt;ref&amp;gt;Karlheinz Ruckriegel: &amp;#039;&amp;#039;Das Verhalten der EZB während der Finanzmarktkrise(n)&amp;#039;&amp;#039;, in: Wirtschaftsdienst 02/2011, 2011, S. 107–114&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei dieser wurden überschüssige Geldanlagen der Banken platziert oder sie musste als [[Kreditgeber]] bei anderen Geschäftsbanken einspringen, die keine Interbankkredite mehr erhielten. Dies traf insbesondere die von der Interbankenrefinanzierung stark abhängigen [[Spezialbank]]en, [[Autobank]]en und [[Regionalbank]]en hart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Terminrisiko ====&lt;br /&gt;
Das Terminrisiko besteht in der Gefahr einer unplanmäßigen Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften etwa durch verspätete [[Kreditzins]]- und/oder [[Tilgung (Geldverkehr)|Tilgungszahlungen]] bei Krediten. Das kann durch die [[Bonität]]sverschlechterung der Kreditnehmer ausgelöst werden, denen [[Stundung]]en ausgesprochen werden müssen. Im Auslandsgeschäft kann es wegen des sich verschlechternden [[Länderrisiko]]s zu [[Moratorium (Wirtschaft)|Moratorien]] mit der Folge eines [[Schuldnerverzug (Deutschland)|Zahlungsverzuges]] kommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Abrufrisiko ====&lt;br /&gt;
Das Abrufrisiko besteht in der Gefahr, dass – bisher nicht ausgenutzte – [[Kreditzusage]]n zwar vertragskonform, aber zeitlich unerwartet in Anspruch genommen werden (&amp;#039;&amp;#039;aktivisches Abrufrisiko&amp;#039;&amp;#039;) oder Einlagen unerwartet abgerufen werden (&amp;#039;&amp;#039;passivisches Abrufrisiko&amp;#039;&amp;#039;). Von Bedeutung ist es insbesondere bei [[Großkredit]]en und Großeinlagen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Henner Schierenbeck]]: &amp;#039;&amp;#039;Ertragsorientiertes Bankmanagement&amp;#039;&amp;#039;, 1991, S. 725&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zinsänderungsrisiko ===&lt;br /&gt;
Ein [[Zinsänderungsrisiko]] – und auch ein Liquiditätsrisiko – besteht bei einer absolut fristenkongruenten Refinanzierung nicht, allerdings existiert ein [[Marge]]nrisiko.&amp;lt;ref&amp;gt;Paul Lerbinger: [https://books.google.de/books?id=LCfwBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA40&amp;amp;dq=Refinanzierung+Zins%C3%A4nderungsrisiko&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Refinanzierung%20Zins%C3%A4nderungsrisiko&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Zins- und Währungsswaps&amp;#039;&amp;#039;], 1988, S. 40&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Zinsänderungsrisiko besteht bei Inkongruenzen in der Gefahr, dass eine Anschlussrefinanzierung zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen werden muss als die Ursprungsrefinanzierung. Die nicht fristenkongruente Refinanzierung verursacht ein Zinsänderungsrisiko, dessen [[Gewinn]] oder [[Jahresfehlbetrag|Verlust]] als &amp;#039;&amp;#039;Transformationsbeitrag&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet wird. Es handelt sich um eine [[Spekulation (Wirtschaft)|Spekulation]],&amp;lt;ref&amp;gt;Henner Schierenbeck/Hubertus Moser: [https://books.google.de/books?id=Bm5_BwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA347&amp;amp;dq=Refinanzierung+Zins%C3%A4nderungsrisiko&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Refinanzierung%20%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Handbuch Bankcontrolling&amp;#039;&amp;#039;], 1995, S. 333&amp;lt;/ref&amp;gt; da die Refinanzierung nicht taggleich mit der Kreditauszahlung stattfindet. Sie führt zu einem [[Zinsspanne]]nrisiko, weil sich die Gewinne oder Verluste dieses Transformationsbeitrags in der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] der refinanzierenden Bank niederschlagen. Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich als Folge der Fristentransformation durch mangelnde [[Elastizität (Wirtschaft)|Elastizität]] der [[Zinsertrag|Zinserträge]] gegenüber dem [[Zinsaufwand]] und umgekehrt.&amp;lt;ref&amp;gt;Michael Cramer: [https://books.google.de/books?id=eTGHBwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA69&amp;amp;dq=Refinanzierungsrisiko+gefahr&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Zins%C3%A4nderungsrisiko%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Das internationale Kreditgeschäft der Banken&amp;#039;&amp;#039;], 1981, S. 68&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bankaufsichtsrechtliche Auswirkungen ==&lt;br /&gt;
Bei Vorliegen einer normalen (also nicht inversen) [[Zinsstruktur]] führt eine Refinanzierung langfristiger Kredite durch kurzfristige Einlagen zu einem Zinsgewinn, weil die kurzfristigen Einlagenzinsen niedriger sind als der langfristige Kreditzins. Dann üben Banken die Funktion der Fristentransformation aus, die in diesem Fall zu einem positiven Transformationsergebnis führt. Dies ist jedoch mit einem Refinanzierungsrisiko verbunden, weil revolvierend eine Anschlussrefinanzierung gesucht werden muss.&amp;lt;ref&amp;gt;Martin Bösch: [http://books.google.de/books?id=baHxAAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA207&amp;amp;dq=Refinanzierungs-Kennziffer&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=lQYPU8L7Os7UsgaEy4GwDQ&amp;amp;ved=0CDAQ6AEwAA#v=onepage&amp;amp;q=Refinanzierungs-Kennziffer&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Finanzwirtschaft: Investition, Finanzierung, Finanzmärkte und Steuerung&amp;#039;&amp;#039;], 2013, S. 206&amp;lt;/ref&amp;gt; Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen Banken zwei Liquiditätskennzahlen erfüllen, die nach {{§|2|liqv|juris}} Abs. 1 [[Liquiditätsverordnung|LiqV]] den Wert eins nicht unterschreiten dürfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kurzfristige Liquiditätsquote ===&lt;br /&gt;
Die kurzfristige, [[Stresstest (Finanzwirtschaft)|stress]]&amp;amp;shy;basierte &amp;#039;&amp;#039;[[Liquiditätsdeckungsquote]]&amp;#039;&amp;#039; oder kurz &amp;#039;&amp;#039;Liquiditätsquote&amp;#039;&amp;#039; (LCR) soll die [[Zahlungsfähigkeit]] einer Bank gewährleisten, ohne dabei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Zu den hochliquiden Aktiva gehören Bargeldbestände, verfügbare Zentralbankguthaben und sichere Staatsanleihen. Mit Kursabschlägen ([[Disagio]]) können aber auch andere Wertpapierbestände einbezogen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\frac{\text{Bestand an hochliquiden Aktiva}}{\text{Nettozahlungsabgang in 30 Tagen unter Stress}} \ge 1&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kennzahl gibt an, ob es gelingt, Aktiva möglicherweise mit Verlust zu veräußern, um die Liquiditätsanforderungen unter ungünstigen Umständen für mindestens 30 Tage zu erfüllen. Sie wird zu 60 % ab Januar 2015 eingeführt, ihre volle Wirksamkeit ist für Januar 2019 beschlossen worden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Aufgaben/Bankenaufsicht/Basel/2012_12_basel3_monitoring_deutsche_institute.pdf?__blob=publicationFile |wayback=20140303103942 |text=&amp;#039;&amp;#039;Ergebnisse des Basel III-Monitoring für deutsche Institute&amp;#039;&amp;#039; |archiv-bot=2024-04-24 00:45:09 InternetArchiveBot }}, Deutsche Bundesbank vom September 2013, S. 24 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strukturelle Liquiditätsquote ===&lt;br /&gt;
Die mittelfristige, &amp;#039;&amp;#039;[[strukturelle Liquiditätsquote]]&amp;#039;&amp;#039; (NSFR) stellt vorhandene Refinanzierungsmittel (englisch &amp;#039;&amp;#039;{{lang|en|available stable funding}}&amp;#039;&amp;#039;; ASF) den zu refinanzierenden Aktiva (englisch &amp;#039;&amp;#039;{{lang|en|required stable funding}}&amp;#039;&amp;#039;; RSF) gegenüber. Sie soll gewährleisten, dass mittelfristig die Aktiva einer Bank mindestens anteilig mit „stabilen“ Passiva refinanziert werden. Dabei wird die [[Liquidierbarkeit]] der Aktiva berücksichtigt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\frac{\text{tatsächliche vorhandene Refinanzierungsmittel}}{\text{erforderliche zu refinanzierende Aktiva}} \ge 1&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als „tatsächliche vorhandene Refinanzierung“ werden jene Passiva angesehen, die einer Bank auch in Stresssituationen noch mindestens 1 Jahr zur Verfügung stehen. Zu den „erforderlichen zu refinanzierenden Aktiva“ gehören etwa hochliquide [[Staatsanleihe]]n; sie werden mit einem Gewicht von 5 % berücksichtigt. Die Kennzahl schafft Anreize, Aktiva mit Hilfe langfristiger, wenig volatiler Passiva zu refinanzieren.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Ergebnisse des Basel III-Monitoring für deutsche Institute&amp;#039;&amp;#039;, Deutsche Bundesbank vom September 2013, S. 29.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Kennzahl wird ab 2018 verbindlich eingeführt. Die Summe der „gemäß ihrer dauerhaften Verfügbarkeit gewichteten Passiva“ (&amp;#039;&amp;#039;tatsächliche stabile Refinanzierung&amp;#039;&amp;#039;) muss mindestens der Summe der nach ihrer Liquiditätsnähe gewichteten Aktiva zuzüglich des mittelfristigen [[Finanzierungsbedarf]]s aus außerbilanziellen Positionen (&amp;#039;&amp;#039;erforderliche stabile Refinanzierung&amp;#039;&amp;#039;) übertreffen.&amp;lt;ref&amp;gt;Deutsche Bundesbank, &amp;#039;&amp;#039;Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken&amp;#039;&amp;#039;, August 2011, S. 32&amp;lt;/ref&amp;gt; Es gilt mithin:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\frac{\text{verfügbare stabile Refinanzierung}}{\text{erforderliche stabile Refinanzierung}} \ge 1&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Transformation ==&lt;br /&gt;
Die [[Refinanzierungskosten]] für das Kreditgeschäft sind in einem erheblichen Maße von [[Unsicherheit]] über die künftige [[Zins]]entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt geprägt. Diese Unsicherheit wird umso größer, je weiter die zu prognostizierenden Zinsen in der Zukunft liegen. Durch [[Zinsderivat]]e kann versucht werden, künftige Entwicklungen zu antizipieren und das Risiko abzusichern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Im Regelfall werden Refinanzierungen unmittelbar vor oder spätestens bei Kreditgewährung kongruent (deckungsgleich) vorgenommen. Von &amp;#039;&amp;#039;Betragstransformation&amp;#039;&amp;#039; wird gesprochen, wenn zunächst keine oder mehr Refinanzierungsmittel beschafft werden, als dies dem konkreten Kreditneugeschäft entspricht. Man unterscheidet zwei Arten:&lt;br /&gt;
** Werden Kredite gewährt, ohne dass es zur sofortigen Refinanzierung kommt, handelt es sich um einen so genannten &amp;#039;&amp;#039;Aktivvorgriff&amp;#039;&amp;#039;. Entscheidet sich eine Bank für einen Aktivvorgriff, so kommt es bei Kreditgewährungen zunächst nicht zu einer sofortigen Refinanzierungstransaktion. Folge ist eine Liquiditätsverknappung, die etwa aufgrund eines [[Liquiditätsüberschuss]]es hingenommen werden kann. Ziel dieses Aktivvorgriffs ist eine erwartete Zinssenkung auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, die bei zeitlich später vorgenommener Refinanzierung zu niedrigeren Refinanzierungskosten und damit zu einem Zusatzgewinn (Transformationsgewinn) führt.&lt;br /&gt;
** Umgekehrt wird bei einem &amp;#039;&amp;#039;Passivvorgriff&amp;#039;&amp;#039; mit steigenden Zinsen gerechnet und nach Kapitalanlegern (etwa durch Emission von Bankschuldverschreibungen) gesucht, ohne dass gleichzeitig entsprechende Kredite gewährt werden. Bis zur Kreditvergabe werden derartige Beträge zinsbringend – meist mit kürzeren Laufzeiten bei anderen Banken – am Geldmarkt temporär platziert. Im Falle späterer Kreditgewährungen werden die temporär angelegten Gelder aufgelöst und als Refinanzierung der Kredite eingesetzt.&lt;br /&gt;
:Beide Maßnahmen können auch mit einer erwarteten Änderung des [[Rating (Finanzwesen)|Bankratings]] zusammenhängen, das wiederum mit Auswirkungen auf die zu zahlenden [[Habenzins]]en verbunden sein kann. Aktiv- und Passivvorgriff beinhalten ein [[Zinsänderungsrisiko]] und möglicherweise ein Anschlussrefinanzierungsrisiko.&lt;br /&gt;
* Die zunehmende [[Globalisierung]] kann Refinanzierungsmaßnahmen in fremder [[Währung]] erforderlich oder – nach Einschätzung der Währungsrisiken – auch wünschenswert machen. In diesem Fall wäre eine &amp;#039;&amp;#039;Währungstransformation&amp;#039;&amp;#039; durchzuführen, die durch [[Devisen]]derivate absicherbar ist. Hier lassen sich einerseits Refinanzierungsmittel in anderen Währungen beschaffen, als sie als Kredit Verwendung finden. Andererseits entstehen am Markt Kreditprodukte, die dem Kreditnehmer Wahlrechte lassen, in welcher Währung Kredite zurückgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zweckgebundene Refinanzierungen ==&lt;br /&gt;
Streng zweckgebundene Refinanzierungen weisen [[Hypothekenbank]]en, [[Pfandbriefbank]]en und [[Bausparkasse]]n auf. Hypotheken- und Pfandbriefbanken refinanzieren durch gesetzlichen Zwang ([[Pfandbriefgesetz]]) [[Realkredit]]e und sonstige [[Hypothekendarlehen]] überwiegend durch die [[Emission (Wirtschaft)|Emission]] von [[Pfandbrief]]en und/oder [[Hypothekenanleihe]]n (auch {{enS|&amp;#039;&amp;#039;Mortgage Covered Bonds&amp;#039;&amp;#039;}} genannt), die mit den Hypothekendarlehen in einem Deckungsregister verknüpft werden. Das gilt auch für [[Kommunalkredit]]e/[[Staatsverschuldung|Staatskredite]] (durch [[Kommunalobligation]]en/öffentliche Pfandbriefe, genannt {{enS|&amp;#039;&amp;#039;public sector bonds&amp;#039;&amp;#039;/&amp;#039;&amp;#039;municipal bonds&amp;#039;&amp;#039;}}, ebenfalls mit Deckungsregister). Bausparkassen refinanzieren ihre Bauspardarlehen ausschließlich aus Bausparguthaben („Kollektivgeschäft“), nur [[Zwischenfinanzierung]]en dürfen auf dem Geldmarkt aufgenommen werden. Bei [[Finanzielle Fördermittel|Förderkrediten]], die über eine [[Hausbank]] abgewickelt werden müssen, muss die Hausbank einen so genannten Refinanzierungsantrag an die [[Förderbank]] richten,&amp;lt;ref&amp;gt;Hans Menzel: [http://books.google.de/books?id=g4q9qeMZeiIC&amp;amp;pg=PA101&amp;amp;dq=kredite+nicht+refinanzieren&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=Q0sOU4ulN9CKswa0q4GgAg&amp;amp;ved=0CE4Q6AEwAjgK#v=snippet&amp;amp;q=spricht&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Die Mitwirkung der Hausbanken bei der Vergebung und Verwaltung öffentlicher Kredite&amp;#039;&amp;#039;], 1960, S. 101&amp;lt;/ref&amp;gt; die dann der Hausbank die Fördermittel zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer zur Verfügung stellt. Streng zweckbestimmte Refinanzierungen sind ausschließlich passivisch zu refinanzieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation ==&lt;br /&gt;
Nach der Organisationsvorgabe des {{§|25a|kredwg|juris}} Abs. 1 [[Kreditwesengesetz|KWG]] müssen Kreditinstitute über eine „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet“. Zwecks Erfüllung dieser gesetzlichen und bankbetrieblichen Erfordernisse besitzen die meisten Banken eigene Abteilungen, die sich ausschließlich mit Refinanzierungsaufgaben befassen. Diese gehören zum [[Liquiditätsmanagement]] von Kreditinstituten. Sobald die operative Abwicklung der [[Bankgeschäft]]e [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]] ([[Einzahlung]]s- und [[Auszahlung]]sströme) auslöst, wirkt sich dies auf die Refinanzierung aus. In diesen Abteilungen laufen die Zahlungseingänge und -ausgänge zusammen, sie nehmen den passivischen oder aktivischen Ausgleich vor und optimieren unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und des [[Unternehmensziel#Arten|Liquiditätsziels]] das [[Betriebsergebnis]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Refinanzierungsmix ==&lt;br /&gt;
Die verschiedenen passivischen Quellen werden zins- und laufzeitbedingt gezielt genutzt. Im Jahre 2010 wurden Kredite von deutschen Kreditinstituten zu 34 % aus [[Sichteinlage|Sicht-]] und [[Termingeld|Termineinlagen]] von [[Nichtbank]]en, 28 % aus Interbankverbindlichkeiten, 27 % aus Bankschuldverschreibungen und zu 9 % aus [[Spareinlage]]n refinanziert.&amp;lt;ref&amp;gt;Jens Tolckmitt: [http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/0/74539ABD6FC129F1C1257951004A03FA/$FILE/2011_ZKW14_711_714_tolckmitt_Autor.pdf?OpenElement &amp;#039;&amp;#039;Bankenrefinanzierung im Umbruch – was heißt das für Covered Bonds/Pfandbriefe?&amp;#039;&amp;#039;], in: Kreditwesen 14/2011, S. 30&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Anteile der einzelnen Refinanzierungsquellen kann sowohl zinsbedingt als auch aus Gründen der Minimierung von Gläubigerrisiken schwanken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Fristentransformation]]&lt;br /&gt;
* [[Kreditablösung]]&lt;br /&gt;
* [[Kreditsanierung]]&lt;br /&gt;
* [[Losgrößentransformation]]&lt;br /&gt;
* [[Umschuldung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4177329-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Mathze</name></author>
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