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	<title>Rechtshilfe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-28T12:46:53Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rechtshilfe&amp;diff=476466&amp;oldid=prev</id>
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		<updated>2023-04-13T17:08:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Weblinks: &lt;/span&gt; https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtshilfe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes [[Gericht]] als das Gericht, das grundsätzlich mit der Rechtssache befasst ist, zum Beispiel die Vernehmung eines auswärts wohnenden Zeugen durch einen Richter, in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge wohnt. Hierbei muss es sich um eine Amtshandlung handeln, die auch das ersuchende Gericht vornehmen kann, die Übertragung jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen auf den ersuchten Richter erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass alle Gerichte im Bereich ihrer Gerichtsbarkeit zur Rechtshilfe verpflichtet sind. Eine Ablehnung der Rechtshilfe ist nur dann möglich, wenn die verlangte Amtshandlung nach dem Recht des ersuchten Gerichtes unzulässig wäre ({{§|158|GVG|buzer}} des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es (GVG)).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiervon zu unterscheiden ist die [[Amtshilfe]], bei der es sich um eine Anfrage zur Hilfeleistung einer [[Behörde]] an eine andere Behörde oder ein Gericht handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu unterscheiden ist hierbei zwischen &amp;#039;&amp;#039;innerstaatlicher&amp;#039;&amp;#039; Rechtshilfe, die systematisch zu {{Art.|35|GG|buzer}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] gehört, und der &amp;#039;&amp;#039;internationalen&amp;#039;&amp;#039; Rechtshilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Spezialregelungen zur innerstaatlichen Rechtshilfe finden sich zum Beispiel in {{§|156,158|GVG|buzer|text=§§&amp;amp;nbsp;156, 158}} GVG, {{§|13|arbgg|juris}} [[Arbeitsgerichtsgesetz|ArbGG]], {{§|14|vwgo|juris}} [[Verwaltungsgerichtsordnung|VwGO]], {{§|13|fgo|juris}} [[Finanzgerichtsordnung|FGO]] und {{§|5|sgg|juris}} [[Sozialgerichtsgesetz|SGG]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Internationale Rechtshilfe ==&lt;br /&gt;
Unter Internationaler Rechtshilfe ist zu verstehen, dass Hilfe durch ausländische Behörden, insbesondere Gerichte und [[konsularische Vertretung|Konsulate]], geleistet wird. Internationale Rechtshilfe wird in erster Linie aufgrund gegenseitiger internationaler Verträge über Rechtshilfe und [[Auslieferungsabkommen|Auslieferung]] gewährt, kann aber auch vertragslos erfolgen („&amp;#039;&amp;#039;Courtoisie&amp;#039;&amp;#039;“, „&amp;#039;&amp;#039;mutual legal assistance&amp;#039;&amp;#039;“). Grundlagen für Internationale Rechtshilfe sind in Zivil- und Handelssachen unter anderem das [[Haager Zustellungsübereinkommen]] und das [[Haager Beweisaufnahmeübereinkommen]]; im Strafrecht Auslieferungs- und Rechtshilfeverträge. Die Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen ohne völkerrechtliche Grundlage (sog. Kulanzrechtshilfe) erfolgt in Deutschland nach dem [[Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen]] (IRG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen wird unterschieden zwischen&lt;br /&gt;
* der [[Auslieferung (Recht)|Auslieferung]] in den ersuchenden Staat (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;große Rechtshilfe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) und&lt;br /&gt;
* der Ausführung aller anderen Handlungen der [[Strafverfolgung]] für einen fremden Staat, wie Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Befragung von [[Zeuge]]n oder Beschaffung und Herausgabe von [[Beweismittel]]n (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;kleine Rechtshilfe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Auslieferungsverfahren ist ein formales [[Verwaltungsverfahren|Verfahren]], bei dem eine Person von dem Staat, in dem er sich aufhält, in den ersuchenden Staat verbracht werden soll, um dort vor [[Gericht]] gestellt zu werden oder eine bereits verhängte [[Strafe]] zu verbüßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der kleinen Rechtshilfe sind im Wesentlichen das Bewirken von Zustellungen, die Vernehmung von Zeugen und die Beschaffung von Beweismitteln durch [[Durchsuchung (Recht)|Durchsuchungen]], die [[Sicherstellung (Recht)|Sicherstellung]] und Herausgabe von [[Urkunde]]n (insbesondere Geschäftsunterlagen) sowie Auskünfte (z. B. Bankauskünfte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtshilfe wird grundsätzlich durch Justizbehörden geleistet (Justizrechtshilfe). Rechtshilfe kann auch in Verfahren in Bezug auf Handlungen geleistet werden, die nach dem innerstaatlichen Recht der ersuchenden Vertragspartei oder der ersuchten Vertragspartei als Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften durch Verwaltungsbehörden geahndet werden, gegen deren Entscheidung ein insbesondere in Strafsachen zuständiges Gericht angerufen werden kann (Art. 1 IV 2. ZP-EuRhÜbk) (Verwaltungsrechtshilfe).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Übermittlung der Ersuchen erfolgt normalerweise auf diplomatischem Weg, da der Weg von Gericht zu Gericht nur bedingt möglich ist. Internationale Rechtshilfe setzt voraus, dass die sogenannte &amp;#039;&amp;#039;[[ordre public]]&amp;#039;&amp;#039; eingehalten wird, was bedeutet, dass sie nur geleistet werden kann, wenn sie den Grundsätzen der innerstaatlichen Rechtsordnung nicht widerspricht. Dies ergibt sich zum Beispiel für Deutschland aus {{§|30|irg|juris}} IRG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wikisource|Gesetz, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe|Gesetz, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe (Norddeutscher Bund 1869)}}&lt;br /&gt;
* [https://www.bmj.de/SiteGlobals/Forms/Suche/RiVaStsuche_Formular.html?nn=6425014&amp;amp;templateQueryString=Suchbegriff Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) auf den Internetpräsenz des BMJ]&lt;br /&gt;
* {{§§|Europäisches Haftbefehlsgesetz|buzer}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gerichtsorganisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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