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	<title>Rechtsgespräch - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T04:27:22Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rechtsgespr%C3%A4ch&amp;diff=146010&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Yoursmile: +Wikt</title>
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		<updated>2025-09-02T07:53:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;+Wikt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtsgespräch&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man den im Rahmen eines [[Gerichtsverfahren]]s unternommenen Versuch des Gerichts und der Beteiligten, eine Verständigung zwischen den [[Partei (Recht)|Parteien]] herbeizuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sinn und Zweck ==&lt;br /&gt;
Generell dient eine [[mündliche Verhandlung]] oder, wie sie im Strafprozess genannt wird, eine [[Hauptverhandlung]] auch dem Bemühen, den Beteiligten Klarheit über die entscheidungserheblichen Rechtsfragen und die von den Parteien und dem [[Gericht]] hierzu eingenommenen Standpunkte zu verschaffen. Durch diese Erörterung der rechtlichen Probleme wird im Idealfall zugleich der Grundstein für eine Verständigung hinsichtlich des Verfahrensausganges gelegt. Die Möglichkeiten hierzu divergieren allerdings innerhalb der verschiedenen Verfahrensarten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anwendungsbereiche ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zivilprozess ===&lt;br /&gt;
Im [[Zivilprozessrecht|Zivilprozess]], zu dem in diesem Zusammenhang auch das [[Arbeitsgericht|arbeitsgerichtliche Verfahren]] zählt, ist das Rechtsgespräch im Sinne einer Erörterung des Sach- und Streitstandes ein sinnvoller Ausgangspunkt für einen [[Vergleich (Recht)|Vergleichsvorschlag]], den das Gericht den Parteien unterbreiten soll. Beim Arbeitsgericht ist das Rechtsgespräch vor allem in der regelmäßig durchzuführenden [[Güteverhandlung]] von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verwaltungsprozess ===&lt;br /&gt;
In den [[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtlichen]] Verfahren, also dem [[Verwaltungsprozess]], dem [[Finanzgerichtsbarkeit|finanz-]] und [[Sozialgerichtsbarkeit|sozialgerichtlichen Verfahren]] sowie den Streitigkeiten vor den [[Verfassungsgerichtsbarkeit|Verfassungsgerichten]] hat der Vergleich eine geringere Bedeutung als im Zivilrecht, wenngleich er auch hier in Form der sogenannten [[Tatsächliche Verständigung|tatsächlichen Verständigung]] vorkommt. Das Rechtsgespräch dient hier also weniger der Vorbereitung einer gütlichen Einigung, als vielmehr dem gerade in den sensiblen Bereichen [[Staat|staatlicher]] [[Macht]]ausübung wichtigen Bemühen, dem Betroffenen aufzuzeigen, aus welchen Gründen er möglicherweise nicht obsiegen kann und so dem Eindruck der [[Willkür (Recht)|Willkür]] entgegenzuwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Strafprozess ===&lt;br /&gt;
Im [[Strafprozess]] schließlich nimmt das auf eine Verständigung gerichtete Rechtsgespräch eine Sonderrolle ein: die [[Verständigung im Strafverfahren]], mitunter als „Deal“ bezeichnet, ist schließlich nur unter einigen Einschränkungen zulässig.&amp;lt;br /&amp;gt;Allgemein ist die [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]] vergleichsfeindlich ausgestaltet: der Prozess darf sich nicht zu einem „Handel mit der Gerechtigkeit“ entwickeln. Dennoch hat die Rechtsprechung des [[Bundesgerichtshof]]s die Verständigung im Strafverfahren für zulässig erklärt, wenn unter anderem ausschließlich der Strafausspruch zur Erörterung gestellt wird, dem [[Angeklagter|Angeklagten]] keine verfahrensfremden Leistungen abverlangt werden und die Verfahrensbeteiligten sich mit der Absprache nicht zugleich verpflichten, auf [[Rechtsmittel]] gegen das ergehende [[Urteil (Rechtswissenschaft)|Urteil]] zu [[Rechtsmittelverzicht|verzichten]].&amp;lt;br /&amp;gt; Die Erörterungen über eine derartige Verständigung werden im [[Forensik|forensischen]] Alltag gleichfalls als Rechtsgespräch bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Richterliche Hinweise ==&lt;br /&gt;
Im Rechtsgespräch greift die [[Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)|gerichtliche Hinweispflicht]] ein, {{§|139|zpo|juris}}&amp;amp;nbsp;ZPO, die nach allgemeiner Auffassung gegenüber [[Naturpartei|Naturparteien]] strenger gefasst ist als bei solchen, die durch einen juristisch gebildeten Prozessbevollmächtigten, insbesondere durch einen [[Rechtsanwalt]], vertreten sind.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Rüdiger Zuck]] |Titel=Postulationsfähigkeit und Anwaltszwang: Die Rolle des Anwalts in einer sich wandelnden Welt |Sammelwerk=JuristenZeitung |Band=48 |Nummer=10 |Datum=1993 |ISSN=0022-6882 |Seiten=500–508, 505 mit weiteren Nachweisen |JSTOR=20820975}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Rechtsanwälte nehmen im Regelfall die Funktion einer Schnittstelle wahr, die zwischen [[Richter|Richtern]] und Bürgern vermittelt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=Thorsten Berndt |Hrsg=Karl-Siegbert Rehberg |Titel=Vom kompetenten Umgang mit Sachunverstand vor Gericht: zum professionellen Sonderwissen von Richtern |Sammelwerk=Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2 |Verlag=Campus Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2006 |ISBN=978-3-593-37887-9 |Seiten=3174–3182, 3175, 3181 |URN=nbn:de:0168-ssoar-143057}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Joachim Goebel |Titel=Rechtsgespräch und kreativer Dissens. Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Sprache in der interpretativen Praxis des Zivilprozesses |Sammelwerk=Schriften zur Rechtstheorie |Band=200 |Verlag=Duncker und Humblot |Ort=Berlin |Datum=2001 |ISBN=3-428-10375-0}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Hans-Willi Laumen |Titel=Das Rechtsgespräch im Zivilprozess |Verlag=Heymann |Ort=Köln |Datum=1984 |ISBN=3-452-19681-X |Kommentar=Zugl.: Köln, Univ., Diss., 1983}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Rechtsgesprach}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Yoursmile</name></author>
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