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	<title>Rechtsberatung - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;growthexperiments-addlink-summary-summary:2|0|0&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Weiterleitungshinweis|Rechtsberater|Für das entsprechende Amt der Bundeswehr siehe [[Rechtsberater (Bundeswehr)]].}}&lt;br /&gt;
[[File:Gustav von Strobele, Bozen-Bolzano.png|thumb|Rechtsberatung Gustav von Strobeles, [[Bozen]] 1927]]&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtsberatung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Rechtsdienstleistung]], die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder [[Juristische Person|juristische Personen]] umfasst. Von der Beratungstätigkeit sind die Tätigkeiten der [[Rechtsbesorgung]] und [[Rechtsvertretung]] abzugrenzen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|2|berathig|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 und Abs.&amp;amp;nbsp;2 Satz&amp;amp;nbsp;1 legen beispielhaft die Unterscheidung zwischen Beratung und Vertretung nahe. (Stand: 12.&amp;amp;nbsp;Dezember&amp;amp;nbsp;2008. Paragraph wird in Kürze wegen Verfassungswidrigkeit geändert. Die beiden relevanten Sätze: (a)&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;„Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung.“;&amp;#039;&amp;#039; (b)&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;„In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.“)&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; In Erweiterung der Beratungstätigkeit finden jedoch regelmäßig auch Rechtsbesorgung und -vertretung statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Formen der Rechtsberatung sind die [[Online-Rechtsberatung]], bei der der Nutzer oder [[Klient|Mandant]] ausschließlich oder hauptsächlich über das [[Internet]] mit dem [[Rechtsanwalt]] kommuniziert, oder die telefonische Rechtsberatung, bei der der Ratsuchende über einen Sprachmehrwertdienst sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden wird, der ihn direkt am Telefon berät; umgangssprachlich [[Anwaltshotline]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das [[Rechtsdienstleistungsgesetz]] gesetzlich reglementiert, das zum 1.&amp;amp;nbsp;Juli&amp;amp;nbsp;2008 das [[Rechtsberatungsgesetz]] abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]], [[Rechtsbeistand|Rechtsbeistände]], [[Steuerberater]] und [[Patentanwalt|Patentanwälte]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit [[Befähigung zum Richteramt]] oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt;&amp;lt;ref name=&amp;quot;rdg_p6_abs2_sz1&amp;quot;&amp;gt;{{§|6|rdg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 Satz&amp;amp;nbsp;1 Rechtsdienstleistungsgesetz&amp;lt;/ref&amp;gt; diese Anleitung muss allerdings nicht im Einzelfall erfolgen und ist ggf. als erfüllt anzusehen, wenn eine regelmäßige Fortbildung der Beratenden Person durch eine befugte Person stattfindet und eine solche der beratenden Person im Zweifel auch für Einzelfallfragen zur Verfügung steht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Das RDG und seine Auswirkungen auf die Erbringung von unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen |Hrsg=Manuel Tanck |Sammelwerk=[[Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis|ZeRB]] |Nummer=08 |Datum=2008 |ISSN=1439-3182 |Online=https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zerb-082008-das-rdg-und-seine-auswirkungen-auf-die-erb-v-unentgeltliche-rechtsdienstleistungen_idesk_PI17574_HI2758494.html |Abruf=2023-03-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verschiedene andere Personen und Personengruppen können unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Beratung im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen. Voraussetzung können z.&amp;amp;nbsp;B. die behördliche Registrierung oder die Anleitung durch bestimmte, zu weitergehender Rechtsberatung berechtigte Personen sein. Insbesondere die behördliche Registrierung zieht hierbei weitere, umfangreiche Voraussetzungen zur Leistungsberechtigung (Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung etc.) nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Verbraucherzentrale]]n etwa sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur außergerichtlichen Rechtsberatung (und sonstigen Rechtsdienstleistung) im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs legitimiert. Andere juristische Personen wie beispielsweise Banken dürfen in der Regel keine rechtliche Beratung erteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob die telefonische Rechtsberatung bzw. die [[Online-Rechtsberatung]] zulässig sind, war zunächst umstritten. Die ersten Anbieter mussten deshalb eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verfahren über sich ergehen lassen, bis schließlich der [[Bundesgerichtshof]] diese Formen der Rechtsberatung für zulässig erklärte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im militärischen Bereich gibt es Beamte, die als so genannte Rechtsberater eingesetzt sind. Diese beraten die militärischen Kommandeure in allen Angelegenheiten und sind im Nebenamt Wehrdisziplinaranwälte. Sie nehmen an Auslandseinsätzen der [[Bundeswehr]] im Soldatenstatus teil als Rechtsberaterstabsoffiziere.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den Amtsgerichten können Rechtssuchende [[Beratungshilfe]] beantragen. Mit dem dort erteilten Beratungshilfeschein kann sodann eine qualifizierte Beratungsperson aufgesucht werden, welche die Beratung vornimmt. Alternativ ist auch eine Antragstellung durch die Beratungsperson möglich.&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahren/vf_Beratungshilfe.php&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
In der Schweiz ist die Rechtsberatung gesetzlich nicht reglementiert. Jedermann darf rechtliche Beratung erteilen. Auch in gerichtlichen Verfahren besteht kein Anwaltszwang, d.&amp;amp;nbsp;h. jede geschäftsfähige Person kann und darf ihre Sache vor Gerichten selbst vertreten. Die &amp;#039;&amp;#039;regelmäßige&amp;#039;&amp;#039; entgeltliche Vertretung in Zivil- und Strafverfahren fällt im Allgemeinen unter das kantonale [[Anwaltsmonopol]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-017.html Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2006]&lt;br /&gt;
* {{§§|berathig|juris|text=Text des Beratungshilfegesetzes}}&lt;br /&gt;
* {{§§|rdg|juris|text=Text des Rechtsdienstleistungsgesetzes}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4048770-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Anwaltschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beratung (Dienstleistung)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Unknown user</name></author>
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