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	<title>Recht auf Bildung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-03T21:16:33Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Recht_auf_Bildung&amp;diff=556775&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;NDG: Änderungen von ~2026-12865-15 (Diskussion) auf die letzte Version von WAH zurückgesetzt</title>
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		<updated>2026-02-26T14:12:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderungen von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/~2026-12865-15&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/~2026-12865-15&quot;&gt;~2026-12865-15&lt;/a&gt; (&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer_Diskussion:~2026-12865-15&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer Diskussion:~2026-12865-15 (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Diskussion&lt;/a&gt;) auf die letzte Version von &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:WAH&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:WAH (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;WAH&lt;/a&gt; zurückgesetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Recht auf Bildung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Menschenrecht]] gemäß Artikel 26 der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und wurde im Sinne eines [[kulturelles Menschenrecht|kulturellen Menschenrechtes]] gemäß Artikel 13 des [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]] (IPwskR) noch erweitert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht auf Bildung ist zugleich in Artikel 28 der [[Kinderrechtskonvention]] verankert. Artikel 22 der [[Genfer Flüchtlingskonvention]] schreibt den Zugang zu öffentlicher Erziehung, insbesondere zum Unterricht in Volksschulen, auch für [[Flüchtling]]e vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bildung ist wichtig für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für grundlegende Rechte anderer zu engagieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gilt für alle gleichermaßen ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status (Artikel 2.2 IPwskR).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Pakt wurde am 19. Dezember 1966 von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet und ist ein multilateraler (mehrseitiger) völkerrechtlicher Vertrag, der die Einhaltung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte garantieren soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zentrales Instrument ==&lt;br /&gt;
Dieses Menschenrecht ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu [[Bildung]], auf [[Chancengleichheit]] sowie das [[Schulrecht]]. Bildung ist hierbei die Voraussetzung für die Fähigkeit des Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für grundlegende Rechte anderer zu engagieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Überwachung ==&lt;br /&gt;
Dieses [[Grundrecht]] wird sowohl durch die [[UN-Menschenrechtskommission]] als auch durch den [[UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]] überwacht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der UN-Sonderberichterstatter [[Vernor Muñoz]] inspizierte in diesem Zusammenhang im Februar 2006 Deutschland. {{Hauptartikel|Bericht über den Deutschlandbesuch des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Einordnung ==&lt;br /&gt;
=== {{Anker|Rechtliche Einordnung in Deutschland}}Deutschland ===&lt;br /&gt;
Deutschland hat den [[Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte|Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte]] (IPwskR) am 9. Oktober 1968 unterzeichnet. Auch die [[DDR]] hatte den IPwskR anerkannt&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Anja Mihr |Titel=Amnesty International in der DDR: der Einsatz für Menschenrechte im Visier der Stasi, Forschungen zur DDR-Gesellschaft |Verlag=Ch. Links Verlag |Jahr=2002 |ISBN=9783861532637 |Seiten=37, |Online=http://books.google.de/books?id=pslPpOCasZIC&amp;amp;pg=PA37}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, das Recht auf Bildung (wie auch die anderen Menschenrechte) wurde aber in der Praxis nicht umgesetzt (siehe [[Erweiterte_Oberschule#Bildungsdiskriminierung_als_Repressionsinstrument|Bildungsdiskriminierung als Repressionsinstrument]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]] wird ein &amp;#039;&amp;#039;Recht auf Bildung&amp;#039;&amp;#039; nicht ausdrücklich normiert. Jedoch ergibt sich das Recht auf Bildung (-smöglichkeiten) aus den im Grundgesetz festgeschriebenen [[Grundrechte (Deutschland)|Grundrechten]]. Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG folgt ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern (Recht auf schulische Bildung).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=1 Senat Bundesverfassungsgericht |url=https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr097121.html |titel=Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig |datum=2021-11-19 |sprache=de |abruf=2021-11-30}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das elementare Grundprinzip der [[Menschenwürde]] verbietet es, Menschen Bildungschancen willkürlich vorzuenthalten. Das Verfassungsprinzip der [[Gleichberechtigung]] verbietet es, Menschen wegen des Geschlechtes, der Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung wegen beim Erwerb von Bildung zu benachteiligen oder zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Länderverfassungen schreiben teilweise weitergehende Rechte fest. So erlaubt z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Verfassung des Landes Hessen]] die Erhebung von Schul- oder Hochschulgebühren nur, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Durchsetzung des Rechtes auf Bildung besteht in Deutschland [[Schulpflicht]]. Das Recht auf Bildung steht dadurch in einem Konflikt zum Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder. Insbesondere im Bereich der [[Sexualkunde|Sexualerziehung]] lehnen Eltern teilweise die Forderung des Staates auf Aufklärung ab und fordern ein Recht, ihre Kinder vor der Konfrontation mit ihrer Sexualität zu „schützen“. In extremen Fällen führt dies zur [[Schulverweigerung]]. Um dennoch eine fachliche Bildung der Kinder zu ermöglichen, wird in diesen Fällen teilweise die Legalisierung des [[Homeschooling]] gefordert. Ein prominenter Vertreter dieser Forderung ist [[Vernor Muñoz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Frage der [[Schulpflicht (Deutschland)#Asylbewerber, Ausländer ohne Aufenthaltsstatus|Schulpflicht für Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus]] kommt es in Deutschland immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen und politischen Diskussionen um das Recht auf Bildung, so auch im Kontext der [[Integration von Zugewanderten]] im Zuge der [[Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015|Flüchtlingskrise]]. Beispielsweise war die Schulpflicht für [[Flüchtlingskind]]er ein zentrales Element der Debatte um den &amp;#039;&amp;#039;Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz&amp;#039;&amp;#039;. Zudem kam es zu Gerichtsurteilen um den [[Koedukation|gemischtgeschlechtlichen]] Sport- und [[Schwimmen#Schwimmunterricht|Schwimmunterricht]] sowie um das [[Kopftuchstreit#Deutschland|Tragen eines Kopftuchs in der Schule]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Auch in Österreich ist ein &amp;#039;&amp;#039;Recht auf Bildung&amp;#039;&amp;#039; nicht ausdrücklich Teil der [[Bundesverfassung (Österreich)|verfassungsgesetzlich]] gewährleisteten Grundrechte.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=oesterreich.gv.at-Redaktion |url=https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/G/Seite.991535.html |titel=Begriffslexikon&amp;amp;nbsp;– Begriffe mit G&amp;amp;nbsp;– Grundrechte |werk=oesterreich.gv.at |hrsg=[[Bundesministerium für Finanzen]] |datum=2023-05-11 |format= |abruf=2023-06-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Wie in Deutschland gibt es eine [[Schulpflicht#Schulpflicht in Österreich|allgemeine Schulpflicht]] von neun Jahren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Bundesministerium für Bildung]], oesterreich.gv.at-Redaktion |url=https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/Seite.110002.html |titel=Allgemeine Schulpflicht |werk=oesterreich.gv.at |hrsg=[[Bundeskanzleramt (Österreich)]] |datum=2021-02-26 |abruf=2023-06-08 |zitat=Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht.}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bildungspflicht]]&lt;br /&gt;
* [[Menschenrechtsbildung]]&lt;br /&gt;
* [[Schulgeldfreiheit]]&lt;br /&gt;
* [[Open Educational Resources]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Axel Bernd Kunze: Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung, Bielefeld 2012.&lt;br /&gt;
* Axel Bernd Kunze: Bildung als Freiheitsrecht. Eine kritische Zwischenbilanz des Diskurses um Bildungsgerechtigkeit, Berlin 2012.&lt;br /&gt;
* Claudia Lohrenscheit: Das Recht auf Menschenrechtsbildung. Frankfurt/Main 2004&lt;br /&gt;
* Mona Motakef: &amp;#039;&amp;#039;Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminierung&amp;#039;&amp;#039;, Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, ISBN 3-937714-19-7 (als [http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/studie_das_menschenrecht_auf_bildung_u_der_schutz_vor_diskriminierung.pdf PDF verfügbar])&lt;br /&gt;
* Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Axel Bernd Kunze (Hrsg.): Das Menschenrecht auf Bildung und seine Umsetzung in Deutschland. Diagnosen - Reflexionen - Perspektiven, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-7639-3542-0&lt;br /&gt;
* Bernd Overwien, Annedore Pregel (Hrsg.): Recht auf Bildung. Zum Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen in Deutschland. Verlag Barbara Budrich, Leverkusen 2007, ISBN 978386649-076-5&lt;br /&gt;
* Marianne Heimbach-Steins, Gerhard Kruip, Katja Neuhoff (Hrsg.): Bildungswege als Hindernisläufe. Zum Menschenrecht auf Bildung in Deutschland, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-7639-3545-1&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Ralf Poscher, Johannes Rux, Thomas Langer |Titel=Das Recht auf Bildung - Völkerrechtliche Grundlagen und innerstaatliche Umsetzung |Verlag=Nomos |Ort=Baden-Baden |Jahr=2009 |ISBN=978-3-8329-4398-1}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Pascal Förster |Titel=Das Recht auf Bildung in den Landesverfassungen |Verlag=GRIN Verlag |Ort=München |Jahr=2016 |ISBN=978-3-6681-1393-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wikinews|UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung kritisiert Bildungsföderalismus in Deutschland}}&lt;br /&gt;
* [http://www.menschenrecht-auf-bildung.de Forschungsprojekt &amp;quot;Menschenrecht auf Bildung&amp;quot; an der Universität Bamberg, gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)]&lt;br /&gt;
* &amp;quot;[http://www.bildungsserver.de/Fluechtlinge-in-Deutschland-Bildungsaspekte-im-Fokus-11422.html Flüchtlinge in Deutschland - Bildungsaspekte im Fokus]&amp;quot;, Dossier des Deutschen Bildungsserver (DBS) &lt;br /&gt;
* &amp;quot;[http://www.bildung-weltweit.de/Bildung-fuer-Fluechtlinge-in-internationaler-Perspektive-7037.html Bildung für Flüchtlinge in internationaler Perspektive]&amp;quot;, Dossier des DBS-Portals Bildung Weltweit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Menschenrechte]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bildungspolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bildung und Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;NDG</name></author>
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