<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Rechnungsperiode</id>
	<title>Rechnungsperiode - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Rechnungsperiode"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rechnungsperiode&amp;action=history"/>
	<updated>2026-05-28T06:34:54Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rechnungsperiode&amp;diff=327758&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: Tippfehler entfernt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rechnungsperiode&amp;diff=327758&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2023-07-31T18:35:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|Beschreibt die Rechnungsperiode im kaufmännischen Rechnungswesen. Für die Rechnungsperiode beim Kontokorrent siehe [[Rechnungsabschluss]].}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechnungsperiode&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im [[Rechnungswesen]] und in anderen [[Fachgebiet]]en der [[Zeitintervall|Zeitraum]], für den eine [[Abrechnung]] erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Wortbestandteil „Periode“ weist darauf hin, dass es sich um sich wiederholende Zeiträume handelt, für die eine Abrechnung gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechnungsperioden sind in der [[Wirtschaft]] erforderlich, um ökonomische Größen (wie beispielsweise das [[Bruttosozialprodukt]] in der [[Volkswirtschaftslehre]] oder die [[Umsatzerlös]]e in der [[Betriebswirtschaftslehre]]) einem bestimmten [[Geschäftsjahr]], [[Haushaltsjahr]], [[Kalenderjahr]], [[Veranlagungszeitraum]] oder [[Wirtschaftsjahr]] oder kürzeren Zeiträumen zuordnen zu können. Auf diese Weise werden diese Größen von anderen Größen abgegrenzt, die in früheren oder späteren Rechnungsperioden angefallen sind oder noch anfallen werden. Außerdem ermöglichen Rechnungsperioden einen [[Vergleich (Zahlen)|Vergleich]] mehrerer Rechnungsperioden oder verschiedener [[Wirtschaftssubjekt]]e ([[Betriebsvergleich]]), um Veränderungen oder Unterschiede sichtbar zu machen. Rechnungsperioden gibt es sowohl für [[Bestandsgröße|Bestands-]] als auch für [[Stromgröße]]n.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
In {{§|240|hgb|juris}} Abs. 2 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] ist vorgeschrieben, dass bei [[Unternehmen]] die Dauer des Geschäftsjahrs zwölf Monate nicht überschreiten darf. Regelfall ist die Übereinstimmung des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr, Abweichungen sind jedoch zulässig (etwa bei [[Saisonbetrieb]]en). Aus diesem Grunde übernimmt die gesamte Wirtschaft als Rechnungsperiode meist das zwölf Monate dauernde Kalenderjahr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Abrechnung mit Rechnungsperioden kommen [[Jahresabrechnung]], [[Jahresabschluss]], [[Rechnungsabschluss]], [[Wirtschaftsperiode]] oder [[Zinsrechnung]] in Frage, die allesamt auf Kalenderjahren aufbauen. So beginnt beispielsweise die [[Bilanz]] als Teil des Jahresabschlusses meist mit dem [[1. Januar]], die Rechnungsperiode endet am [[31. Dezember]] desselben Kalenderjahres. Sie schließt eine Rechnungsperiode ab und dient gleichzeitig als [[Eröffnungsbilanz]] der kommenden Periode.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=WfafBwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA89&amp;amp;dq=Rechnungsperiode+begriff&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjwy_6VsPvmAhUSaVAKHYnFB4c4ChDoAQgqMAA#v=onepage&amp;amp;q=Rechnungsperiode%20begriff&amp;amp;f=false Reinhold Sellien, &amp;#039;&amp;#039;Betriebswirtschaftslehre kurz gefasst&amp;#039;&amp;#039;, 1961, S. 89]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rechnungsabschluss des [[Kontokorrent]]s, dem auch [[Girokonto|Girokonten]] und andere [[Bankkonto|Bankkonten]] zugrunde liegen, geschieht nach {{§|355|hgb|juris}} Abs. 2 HGB jährlich einmal. Die Rechnungsperiode findet „in regelmäßigen Zeitabschnitten“ statt (§ 355 Abs. 1 HGB). Das Haushaltsjahr entspricht für den Bund gemäß {{§|4|bho|juris}} [[Bundeshaushaltsordnung|BHO]] dem Kalenderjahr, was nach {{§|4|hgrg|juris}} [[Haushaltsgrundsätzegesetz]] gleichermaßen für die Bundesländer gilt. Nach mehreren [[Steuergesetz]]en ist der Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr (beispielsweise {{§|25|estg|juris}} Abs. 1 [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]]), das [[Umsatzsteuergesetz (Deutschland)|Umsatzsteuergesetz]] spricht in {{§|16|UStG|juris}} UStG vom [[Besteuerungszeitraum]], der in der Regel dem Kalenderjahr entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Rechnungsperiode ist auch der Zeitraum, für den Teilrechnungen des betrieblichen Rechnungswesens eines Unternehmens ([[Deckungsbeitragsrechnung]], [[Erfolgsrechnung]], [[Kapitalflussrechnung]], [[Kosten- und Leistungsrechnung]]) erstellt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=ptHNBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA189&amp;amp;dq=Rechnungsperiode+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjv1u_DpvvmAhURaFAKHZb7ClUQ6AEIQDAD#v=onepage&amp;amp;q=Rechnungsperiode%20lexikon&amp;amp;f=false Peter Koch/Wieland Weiß (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gabler Versicherungs Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1994, S. 671]&amp;lt;/ref&amp;gt; Für Zwecke des [[Internes Rechnungswesen|internen Rechnungswesens]] kommen auch kürzere Zeiträume als ein Jahr (Halbjahr, Quartal oder Monat) für eine Rechnungsperiode in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Konsequenterweise müssen jene ökonomischen Größen, die mehrere Rechnungsperioden berühren, zeitlich abgegrenzt werden. Deshalb gibt es die [[Rechnungsabgrenzung]], um ökonomische Größen der richtigen Rechnungsperiode zuzuordnen. Aus diesem Grund bestimmt {{§|250|hgb|juris}} HGB, dass als [[Rechnungsabgrenzungsposten]] auf der [[Aktivseite]] der [[Bilanz]] [[Ausgabe (Rechnungswesen)|Ausgaben]] &amp;#039;&amp;#039;vor&amp;#039;&amp;#039; dem [[Bilanzstichtag]] auszuweisen sind, soweit sie [[Aufwand]] für eine bestimmte Zeit &amp;#039;&amp;#039;nach&amp;#039;&amp;#039; diesem Tag darstellen. Korrespondierend sind auf der [[Passivseite]] als Rechnungsabgrenzungsposten [[Einnahme]]n &amp;#039;&amp;#039;vor&amp;#039;&amp;#039; dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie [[Ertrag]] für eine bestimmte Zeit &amp;#039;&amp;#039;nach&amp;#039;&amp;#039; diesem Tag darstellen. Eine periodengerechte Rechnungslegung geht von dem Grundsatz aus, dass einem Geschäftsjahr nur derjenige [[Erfolg]] zuzurechnen ist, der in dieser Rechnungsperiode auch tatsächlich entstanden ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung darf nur den der aktuellen Rechnungsperiode zugehörigen Aufwand und Ertrag enthalten. Auch [[Rückstellung]]en dienen der Abgrenzung, denn sie beinhalten als ungewisse [[Verbindlichkeit]]en Aufwand, der erst in künftigen Rechnungsperioden entstehen könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buchführung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Zeitraum (Wirtschaft)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
	</entry>
</feed>