<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Rahmenvertrag</id>
	<title>Rahmenvertrag - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Rahmenvertrag"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rahmenvertrag&amp;action=history"/>
	<updated>2026-05-28T12:00:34Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rahmenvertrag&amp;diff=331330&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Stephan Klage: Wie wäre es endlich mal mit der Überprüfung der eigenen Rechtsschreibung?</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Rahmenvertrag&amp;diff=331330&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-03-29T12:50:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wie wäre es endlich mal mit der Überprüfung der eigenen Rechtsschreibung?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rahmenvertrag&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in der [[Wirtschaft]] ein [[Vertrag]], der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer [[Rechtsbeziehung]], die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Vertragspartei|Vertragspartner]] sind [[juristische Person]]en, [[Personengesellschaft]]en oder auch (seltener) [[natürliche Person]]en, die eine Zusammenarbeit anstreben, welche ihnen künftig [[Rechtssicherheit]] bieten soll. Der Rahmenvertrag sichert eine auf Dauer angelegte [[Geschäftsbeziehung]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=BJqHLN9rlUUC&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;dq=rahmenvertrag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwilyYaUgMLdAhWPL1AKHbOkDoAQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=rahmenvertrag&amp;amp;f=false Christiane Hoffbauer, &amp;#039;&amp;#039;Der Rahmenvertrag in der Lieferbeziehung&amp;#039;&amp;#039;, 2010, S. 13]&amp;lt;/ref&amp;gt; In Betracht kommt zwischen beiden etwa ein [[Auftraggeber]]-[[Auftragnehmer]]-Verhältnis oder ein [[Verkäufer]]-[[Kaufvertrag|Käufer]]-Verhältnis. Der Rahmenvertrag kommt im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] nicht vor, sondern leitet sich aus der allgemeinen [[Vertragsfreiheit]] des [[Schuldrecht (Deutschland)|Schuldrechts]] ab. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt == &lt;br /&gt;
Üblicherweise werden Rahmenverträge vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit im Voraus zu regeln, sie sollen jedoch später weiterhin Freiraum für konkrete Einzelfälle belassen. Eine [[Präambel]] legt Grundfragen und gegenseitige Interessenlagen fest, weitere Vertragsinhalte sind [[Lieferungsbedingungen|Lieferungs-]] und [[Zahlungsbedingungen]], [[Qualität]]sanforderungen, etwaige [[Abnahmepflicht]]en, [[Laufzeit (Wirtschaft)|Vertragslaufzeit]], [[Kündigungsfrist]], [[Preis (Wirtschaft)|Preise]] oder [[Preisgleitklausel]]n. Rahmenverträge können auch als [[Kontingent]]e ausgestaltet sein, so dass ihr Gesamtvolumen bei der Ausnutzung durch Einzelverträge abnimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Das [[Service-Level-Agreement]] regelt wiederkehrende [[Dienstleistung]]en oft zunächst in Form des Rahmenvertrags. Auch [[Sukzessivlieferungsvertrag]] oder [[Werklieferungsvertrag]] gelten wirtschaftlich als Rahmenvertrag. Das [[Bankwesen]] kennt eine Vielzahl von als Rahmenverträgen ausgestalteten [[Rahmenkredit]]en, und zwar [[Fazilität]], [[Revolving Credit]], [[Roll-over-Kredit]] oder [[Stand-by-Kredit]]. Der typische Rahmenkredit ist durch verschiedene [[Kreditart]]en und/oder durch verschiedene [[Kreditnehmer]] innerhalb eines [[Konzern]]s ausnutzbar. Im [[Versicherungswesen]] wird mit Hilfe eines Rahmenvertrages eine Vereinbarung mit einem [[Versicherer]] über den Inhalt von [[Versicherungsvertrag|Versicherungsverträgen]] getroffen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=oKNE_W44NkMC&amp;amp;pg=PA509&amp;amp;dq=rahmenvertrag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwj96uyOu8LdAhXRY1AKHcfGDWo4ChDoAQg3MAM#v=onepage&amp;amp;q=rahmenvertrag&amp;amp;f=false Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth/Alfons Weiss, &amp;#039;&amp;#039;Versicherungs-Alphabet&amp;#039;&amp;#039;, 2001, S. 509]&amp;lt;/ref&amp;gt; Es gibt ihn beispielsweise häufig bei der [[Feuerversicherung]] für die [[Betriebsstätte]]n mehrerer [[Tochterunternehmen]] eines Konzerns. Gemäß {{§|651a|bgb|juris}} Abs. 5 Nr. 3 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] gelten die Vorschriften über [[Pauschalreise]]n nicht für Rahmenverträge, welche die Organisation von [[Geschäftsreise]]n mit einem Reisenden, der [[Unternehmer]] ist, zum Inhalt haben und für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rahmenverträgen für Warenlieferungen können die Menge und der Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktes vereinbart werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalb des im Rahmenvertrag vorgesehenen Zeitrahmens in [[Losgröße]]n abgerufen. Hierbei haben Käufer den Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen im Normalfall ein niedrigerer Preis erzielt werden kann und die Produkte einfach abgerufen werden können. Dem Verkäufer bieten Rahmenverträge Sicherheit bei der [[Absatzplanung]] und/oder der [[Produktionsplanung]]. Ein [[Wartung]]svertrag kann ebenfalls in Form des Rahmenvertrages abgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rahmenvertrag über die [[Arzneimittel]]versorgung nach {{§|129|sgb_5|juris}} Abs. 2 [[SGB V]] wird zwischen dem [[Spitzenverband Bund der Krankenkassen]] und dem [[Deutscher Apothekerverband|Deutschen Apothekerverband e. V.]] geschlossen und hat die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zum Ziel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch [[Bierlieferungsvertrag]] und [[Sukzessivlieferungsvertrag#Wiederkehrschuldverhältnis|Wiederkehrschuldverhältnis]] sind aus wirtschaftlicher Sicht Rahmenverträge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzungen ==&lt;br /&gt;
Die bloße [[Absichtserklärung]] enthält keine rechtsverbindlichen [[Verpflichtung]]en, während sich die Vertragsparteien beim Rahmenvertrag gegenseitig zu Einzelverträgen verpflichten. Der [[Vorvertrag]] und der Rahmenvertrag haben gemeinsam, dass sie den Abschluss weiterer Verträge vorsehen, doch erledigt sich der Vorvertrag mit Abschluss des Hauptvertrages,&amp;lt;ref&amp;gt;Christiane Hoffbauer, &amp;#039;&amp;#039;Der Rahmenvertrag in der Lieferbeziehung&amp;#039;&amp;#039;, 2010, S. 22&amp;lt;/ref&amp;gt; während der Rahmenvertrag weiterhin wirksam bleibt. Der Rahmenvertrag ist ein [[Dauerschuldverhältnis]]. Er ist auf die dauerhafte Zusammenarbeit der Vertragsparteien angelegt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Christiane Hoffbauer |Titel=Der Rahmenvertrag in der Lieferbeziehung |Verlag=Logos Verlag Berlin GmbH |Datum=2010 |ISBN=978-3-8325-2510-1 |Seiten=19 |Online=https://books.google.de/books?id=BJqHLN9rlUUC&amp;amp;printsec=frontcover&amp;amp;dq=rahmenvertrag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwilyYaUgMLdAhWPL1AKHbOkDoAQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=rahmenvertrag&amp;amp;f=false |Abruf=2022-12-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Er ist kein [[Sukzessivlieferungsvertrag]], da bei letzterem Teilleistungen erbracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Regelung im französischen Vertragsrecht ==&lt;br /&gt;
Im französischen Vertragsrecht wurde der Rahmenvertrag als Sonderform eines [[Vorvertrag]]es durch die große Vertragsreform von 2016 im Art. 1111 des [[Code civil]] aufgenommen. Demnach ist ein Rahmenvertrag eine solche Vereinbarung, bei denen sich die Vertragsparteien über allgemeine Bedingungen zukünftiger Vertragsbeziehungen festsetzen. Erforderlich sind dabei sogenannte &amp;#039;&amp;#039;Anwendungsverträge&amp;#039;&amp;#039;, welche die erforderlichen Ausführungshandlungen statuieren.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Regelfall wird einer der Parteien ein [[Leistungsbestimmungsrecht]] zur Preisfixierung eingeräumt, wobei eine unbillige Preisfixierung [[Schadensersatzanspruch|Schadensersatzansprüche]] auslöst und, gegebenenfalls, zur Nichtigkeit des Vertrags führen kann (Art. 1164 Code Civil). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Rahmenabkommen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4176888-7}}   &lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vertragstyp]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Stephan Klage</name></author>
	</entry>
</feed>