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	<title>Preisbindung - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Preisbindung&amp;diff=216908&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Schotterebene: Archivbotlink geprüft</title>
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		<updated>2025-11-12T13:18:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Archivbotlink geprüft&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Preisbindung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man im [[Wettbewerbsrecht (Deutschland)|Wettbewerbsrecht]] ein [[Marktverhalten]], wonach der [[Verkäufer]] einer [[Ware]] oder [[Dienstleistung]] durch [[Rechtsvorschrift]] oder [[Vertrag]] mit einem Dritten verpflichtet ist, einen bestimmten [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] für seine [[Leistung (Rechnungswesen)|Leistung]] zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die staatliche vorgegebene Preisbindung wie auch die [[Preisabsprache]] von Preiskartellen widersprechen dem für eine [[Marktwirtschaft]] typischen [[Preiswettbewerb]], denn ein [[Marktpreis]] entsteht durch [[Preisbildung]] aus [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebot]] und [[Nachfrage]].&amp;lt;ref&amp;gt;Klaus Bodemann, &amp;#039;&amp;#039;Produktivität, Preisbildung und Wettbewerb im Handel&amp;#039;&amp;#039;, 1966, S. 174&amp;lt;/ref&amp;gt; Vorrangiges Ziel der Preisbindung ist die Festlegung der [[Gewinnspanne]]n für alle an der Preisbindung beteiligten [[Unternehmen]] und die Harmonisierung unterschiedlicher Preise identischer Leistungen zur Verbesserung der [[Markttransparenz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Preisbindung ist ein Mittel der [[Preispolitik]], das den Preiswettbewerb ausschaltet und damit zu [[Marktstörung]]en führen kann. Ziele können dabei die [[Qualitätssicherung]] von [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gütern]] oder Vertriebsform, eine Ermöglichung von [[Quersubvention]]en oder ein verringerter [[Kaufanreiz]] sein. Teilweise werden niedrige Preise in Zusammenhang mit einer gewährten [[Subvention]] vorgeschrieben. Eine zeitlich begrenzte Preisbindung bezeichnet man als &amp;#039;&amp;#039;Preismoratorium&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Preisbindungen, je nachdem, in welchem Verhältnis die sich absprechenden Parteien zueinander stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Horizontale Preisbindung ===&lt;br /&gt;
Unter &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;horizontaler Preisbindung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man Preisabsprachen zwischen Unternehmen, die innerhalb der Produktions- oder Vertriebskette auf derselben Stufe stehen. Die Unternehmen wären somit bei einem freien Markt Konkurrenten, deren Angebote oder Dienstleistungen einem Preiswettbewerb unterlägen. Die bekannteste Form einer horizontalen Preisbindung ist die [[Wirtschaftskartell|Kartellabsprache]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vertikale Preisbindung ===&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;vertikale Preisbindung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; liegt vor, wenn Unternehmen verschiedener Stufen der Produktions- bzw. Vertriebskette eines Produkts eine Preisabsprache treffen. Ein Beispiel hierfür wäre ein durch den Hersteller vertraglich festgelegter Mindestpreis für den Verkauf des Produkts bei einem Händler.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte der Preisbindungen in Deutschland ==&lt;br /&gt;
In der [[Weimarer Republik]] wurde am 10. Dezember 1931 eine Institution geschaffen, deren Leiter [[Carl Friedrich Goerdeler]] „Reichskommissar für Preisüberwachung“ war. Während der [[Zeit des Nationalsozialismus]] gab es ab November 1936 einen [[Reichskommissar für die Preisbildung]] (manchmal auch „Reichskommissar für die Preisüberwachung“ genannt).&amp;lt;ref&amp;gt;Gesetz über die Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Verbot vertikaler Preisbindungen in der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] wurde bereits in den 1960er Jahren diskutiert.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.zeit.de/1964/16/mit-der-preisbindung-leben |titel=Mit der Preisbindung leben |werk=zeit.de |datum=1964-04-17 |zugriff=2017-03-22}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) erklärte schließlich im Juni 1966 die vertikale Preisbindung für unzulässig.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 30. Juni 1966, Az. KZR 5/65 = {{Rspr|BGHZ 46, 74}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Preisbindungen sind mit der Änderung des [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen|Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen]] (GWB) zum 1. Januar 1974 grundsätzlich für unzulässig erklärt worden; zuvor waren sie bei [[Markenartikel]]n die Regel. In späteren Fassungen entfielen die {{§|_4_bis_17|gwb|juris|text=§§ 4 bis 17}} GWB. Seit 1974 gibt es als indirekte Fortführung der horizontalen Preisbindung die [[Unverbindliche Preisempfehlung]] in der BRD für Artikel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] und ihrer [[Zentralverwaltungswirtschaft]] galt ein [[Einzelhandelsverkaufspreis]] für hergestellte Lebensmittel und andere Produkte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) untersagte im Jahre 1999 dem [[Leihwagen|Mietwagenunternehmen]] [[Sixt SE|Sixt]], seinen [[Franchising|Franchisenehmern]] die Preise verbindlich vorzuschreiben. Die Sixt AG unterhält etwa 200 Filialen in Deutschland, darüber hinaus hat sie mit 13 selbständigen Betrieben sogenannte Franchise-Verträge. Die Konzessionäre sind in das Reservierungssystem von Sixt eingebunden, und ihnen wurde vertraglich empfohlen, die von Sixt veröffentlichten Preise zu übernehmen. Folgten sie der „Empfehlung“ nicht, waren sie aufgefordert, den von Sixt vermittelten Auftrag wieder an das Unternehmen zurückzugeben. Bereits das [[Oberlandesgericht München]] hatte diese [[Vertragsgestaltung]] 1997 als unzulässige Preisbindung beurteilt. Auf die von Sixt eingelegte Revision bestätigte der [[Kartellsenat des Bundesgerichtshofs]] das Münchener Urteil in allen wesentlichen Punkten. In der Begründung hieß es, das Verbot der Preisbindung gelte grundsätzlich auch für Franchisebeziehungen. Die Regelung der Sixt AG stellte aber eine kartellrechtswidrige Umgehung dieses Verbots dar. Zwar gebe es in den Verträgen keine ausdrückliche Absprache zur Übernahme der Sixt-Preise, aber faktisch seien die Franchisenehmer jedoch hierzu gezwungen gewesen.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 2. Februar 1999, Az.: KZR 11/97 = {{Rspr|BGHZ 140, 342}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 2016 wurde der [[Lego]]-Konzern in Deutschland durch das [[Bundeskartellamt]] zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 130.000 Euro verurteilt. Die deutsche Tochter des dänischen Spielwarenherstellers hatte gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung verstoßen.&amp;lt;ref&amp;gt;Michael Gassmann: [https://www.welt.de/wirtschaft/article150909205/Lego-setzte-Einzelhaendler-massiv-unter-Druck.html &amp;#039;&amp;#039;Lego setzte Einzelhändler massiv unter Druck&amp;#039;&amp;#039;], in: &amp;#039;&amp;#039;Welt.de&amp;#039;&amp;#039;, 12. Januar 2016.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr&amp;amp;nbsp;2017 hat das [[Bundeskartellamt]] wegen vertikaler Preisbindungspraktiken im Zeitraum von&amp;amp;nbsp;2008 bis&amp;amp;nbsp;2013 gegen [[Peek &amp;amp; Cloppenburg (Düsseldorf)]] und den Bekleidungshersteller [[Wellensteyn]] ein [[Bußgeld]] in Höhe von 10,9&amp;amp;nbsp;Mio. Euro verhängt.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/25_07_2017_Bekleidung.html Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisbindungen bei Bekleidung in Höhe von insgesamt rund 10,9 Mio. Euro.] Pressemitteilung des [[Bundeskartellamt]]es vom 25. Juli 2017. Abgerufen am 10. Oktober 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/wellensteyn-und-pundc-kartellamt-verhaengt-millionenbussen-gegen-textilfirmen/20104096.html Wellensteyn und P&amp;amp;C: Kartellamt verhängt Millionenbußen gegen Textilfirmen.] In: [[Handelsblatt]], 25. Juli 2017. Abgerufen am 10. Oktober 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manager-magazin.de/unternehmen/handel/peek-cloppenburg-millionenbussgeld-nach-preisabsprachen-a-1159637.html Kartellamt verhängt hohe Strafen: Preisabsprachen kosten P&amp;amp;C und Wellensteyn Millionen] in [[Manager Magazin]], 25. Juli 2017. Abgerufen am 10. Oktober 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Ermittlungen, welche bereits 2013 begannen, wurden 2015 öffentlich bekannt, als das Bundeskartellamt Büroräume der Geschäftsleitung von Peek &amp;amp; Cloppenburg in Düsseldorf durchsuchen ließ.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-razzia-bei-peek-und-cloppenburg-pundc-in-der-berliner-allee_aid-21857947 Kartellamt vermutet Absprachen: Razzia bei Peek &amp;amp; Cloppenburg in Düsseldorf.] In: [[Rheinische Post]], 25. Juni 2015. Abgerufen am 10. Oktober 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/peek-und-cloppenburg-kartellamt-ermittelt-gegen-textilbranche/11968686.html Peek &amp;amp; Cloppenburg: Kartellamt ermittelt gegen Textilbranche.] In: [[Handelsblatt]], 25. Juni 2015. Abgerufen am 10. Oktober 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte der Preisbindungen in Europa und der übrigen Welt ==&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] regelt das Preisüberwachungsgesetz (PüG) die Preisentwicklung, die durch einen [[Preisüberwacher]] beobachtet wird ({{Art.|4|942.20|ch}} PüG). Er verhindert oder beseitigt die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen. Preismissbrauch kann nach {{Art.|12|942.20|ch}} PüG nur vorliegen, wenn die Preise auf dem betreffenden Markt nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind. Wirksamer Wettbewerb besteht insbesondere, wenn die Abnehmer die Möglichkeit haben, ohne erheblichen Aufwand auf vergleichbare Angebote auszuweichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Österreich]] kennt wie Deutschland die Buchpreisbindung. Sie ist im {{§§|Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern|RIS-B|GesetzNr=20000789}} (BuPrbG) geregelt. Danach ist der Verleger oder Importeur einer Ware gemäß {{§|3|BuPrbG|RIS-B|DokNr=NOR40109649}} BuPrbG verpflichtet, für die von ihm verlegten oder die von ihm in das Bundesgebiet importierten Waren einen Letztverkaufspreis festzusetzen und diesen bekannt zu machen. Letztverkäufer dürfen bei [[Veräußerung]] von Waren an Letztverbraucher den nach § 3 BuPrbG festgesetzten Letztverkaufspreis höchstens bis zu 5 % unterschreiten ({{§|5|BuPrbG|RIS-B|DokNr=NOR40009332}} BuPrbG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von 32 Staaten in [[Europa]] haben 14 gebundene Endkundenpreise für Bücher. Die wichtigsten Länder sind außer den genannten [[Frankreich]], [[Italien]] und [[Spanien]]. Außerhalb Europas kennen [[Argentinien]], [[Japan]], [[Mexiko]] und [[Südkorea]] eine Buchpreisbindung.&amp;lt;ref&amp;gt;International Publishers Association (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Global Fixed Book Price Report&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 46 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] schaffte [[Edward Heath]] (1963/1964 Präsident der Handelsbehörde und Minister für Industrie, Handel und Regionalentwicklung) unter Premierminister [[Alec Douglas-Home]] 1963/1964 die Preisüberwachung des Handels ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Amazon.com|Amazon]] schrieb seinen Händlern mehrere Jahre lang vor, dass sie ihre Produkte nirgendwo anders günstiger anbieten dürften. Amazon gab diese Praxis erst auf, als das Kartellamt tätig wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://www.heise.de/newsticker/meldung/Preisparitaet-Kartellamt-stellt-Verfahren-gegen-Amazon-ein-2054142.html|titel=Preisparität: Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon ein|autor=heise online|zugriff=2017-02-08}}&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Booking.com]] verwendete eine Klausel, wonach der Zimmerpreis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein durfte als das Angebot auf dem Buchungsportal, bis das Kartellamt einschritt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Kartellsenat verhandelt über Bestpreisklauseln von Booking.com |Hrsg=[[FAZ]] |Sammelwerk=Frankfurter Allgemeine Zeitung |Datum=2017-02-08 |ISSN=0174-4909 |Online=http://web.archive.org/web/20170211080222/http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/kartellsenat-verhandelt-ueber-bestpreisklauseln-von-booking-com-14867221.html}} {{Webarchiv |url=http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/kartellsenat-verhandelt-ueber-bestpreisklauseln-von-booking-com-14867221.html |text=Kartellsenat verhandelt über Bestpreisklauseln von Booking.com |wayback=20170208082159}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Unterschieden wird zwischen der vertikalen und horizontalen Preisbindung:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Ludwig Delp |Titel=Buchwissenschaften-Dokumentation und Information: fünfzig Jahre Deutsches Bucharchiv München : eine zeitdokumentarische Bestandsaufnahme |Verlag=Otto Harrassowitz Verlag |Datum=1997 |ISBN=978-3-447-03910-9 |Online=https://www.google.de/books/edition/Grenz%C3%BCberschreitende_Buchpreisbindung_u/wfQEGGiaW_MC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Preisbindung+horizontale&amp;amp;pg=PA7&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1621875025104 |Abruf=2025-11-12}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Die &amp;#039;&amp;#039;vertikale Preisbindung&amp;#039;&amp;#039; (auch „Preisbindung der zweiten Hand“ genannt) betrifft [[Fertigungsstufe]]n oder [[Handelsstufe]]n wie zwischen [[Hersteller]]n, [[Großhandel]] und [[Einzelhandel]]; der Hersteller bestimmt einen [[Festpreis]] für den Groß- und den Einzelhandel. Vertikale Preisbindung gibt es gemäß {{§|28|gwb|juris}} [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen|GWB]] für bestimmte [[Agrarprodukt]]e und gemäß {{§|30|gwb|juris}} GWB für [[Zeitung]]en und [[Zeitschrift]]en. Auch wer [[Buch|Bücher]] für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland [[Verleger|verlegt]] oder [[Importeur|importiert]] ([[Buchpreisbindung]]), ist verpflichtet, einen Preis einschließlich [[Umsatzsteuer]] (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen ({{§|5|buchprg|juris}} Abs. 1 [[Buchpreisbindungsgesetz|BuchPrBG]]).&lt;br /&gt;
:Gemäß {{§|26|tabstg_2009|juris}} Abs. 1 [[TabStG]] darf bei Abgabe von [[Tabakwaren]] an [[Verbraucher]] der auf dem [[Banderole|Steuerzeichen]] angegebene Packungspreis oder der sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis vom [[Händler]], außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden. Der Händler darf auch keinen [[Rabatt]] gewähren, ausgenommen sind [[Zigarre]]n und [[Zigarillo]]s nach {{§|27|tabstg_2009|juris}} TabStG. Gleichzeitig spricht {{§|28|tabstg_2009|juris}} TabStG auch einen [[Höchstpreis]] aus.&lt;br /&gt;
:Seit Januar 1974 ist die vertikale Preisbindung für [[Markenartikel]] unzulässig. Für sie ist jetzt nur noch die so genannte [[unverbindliche Preisempfehlung]] möglich. Sie ist im Gegensatz zur Preisbindung nicht verbindlich.&lt;br /&gt;
* Eine &amp;#039;&amp;#039;horizontale Preisbindung&amp;#039;&amp;#039; erfolgt durch einheitliche [[Verkaufspreis]]e etwa durch alle Einzelhändler für alle Käufer oder auf einer Fertigungsstufe durch [[Preiskartell]]e mehrerer Produzenten. Die [[OPEC]] ist mit der einheitlichen Festsetzung des [[Ölpreis]]es ein solches Preiskartell, zu dem sich mehrere ölfördernde Staaten zu [[Preisabsprache]]n über den Ölpreis zusammengeschlossen haben. Dabei hat die OPEC ihr Marktverhalten geändert, denn sie verändert nicht mehr den Ölpreis, sondern das [[Absatzvolumen]] des Rohöls über vorgegebene [[Produktionsquote]]n, wodurch sich eine mittelbare Preisveränderung ergibt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Günther Hönn |Titel=Klausurenkurs im Wettbewerbs- und Kartellrecht: ein Fallbuch zur Wiederholung und Vertiefung |Verlag=Müller |Datum=2010 |ISBN=978-3-8114-9728-3 |Online=https://www.google.de/books/edition/Klausurenkurs_im_Wettbewerbs_und_Kartell/d0WLUup245EC?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Preisbindung+opec&amp;amp;pg=PA20&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1623687969104 |Abruf=2025-11-12}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Mit dem Ölpreis weist der [[Gaspreis]] eine hohe positive [[Korrelation]] auf, denn die wenigen europäischen Förderländer ([[Russland]], [[Norwegen]] und die [[Niederlande]]) legen in ihren langfristigen Lieferverträgen den [[Heizöl#Preise|Heizölpreis]] zugrunde.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Heinrich Eibl |Titel=ETFs: Exchange Traded Funds ; [Profitieren Sie von der Revolution am Finanzmarkt!] |Verlag=FinanzBuch-Verlag |Datum=2008 |ISBN=978-3-89879-392-6 |Online=https://www.google.de/books/edition/ETFs/d-zm3wfGQ34C?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Preisbindung+erdgas&amp;amp;pg=PA90&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1623689031339 |Abruf=2025-11-12}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Diese Preisbindungen finden ausschließlich in der [[Privatwirtschaft]] statt oder haben Auswirkung auf diese. Vertikale Preisbindungen sind meist verboten, weil sie den Wettbewerb zwischen den [[Einzelhandel|Einzelhändlern]] behindern.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Mareike Walter |Titel=Die Preisbindung der zweiten Hand |Hrsg=Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht |Sammelwerk=Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht (StudIPR) |Band= |Nummer=389 |Auflage= |Verlag=Mohr Siebeck |Ort=Tübingen |Datum=2017 |Seiten=399 |ISBN=978-3161553301}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausnahmsweise gibt es in marktwirtschaftlich organisierten Staaten jedoch auch &amp;#039;&amp;#039;staatliche Preisbindungen&amp;#039;&amp;#039;. Eine der bedeutsamsten sind in Deutschland die Arzneimittelpreise, deren Preisspannen des Großhandels nach {{§|1|ampreisv|juris}} [[Arzneimittelpreisverordnung|AmPreisV]] für [[verschreibungspflicht]]ige [[Arzneimittel]] gesetzlich vorgegeben sind. [[Apotheke]]n dürfen verordnete Arzneimittel an [[Versicherte Person|Versicherte]] als Sachleistungen nur abgeben und können unmittelbar mit den [[Krankenkasse]]n nur abrechnen, wenn der [[Rahmenvertrag]] für sie Rechtswirkung hat. Bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte als Sachleistungen sind Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkungen hat, zur Einhaltung der in der nach {{§|78|amg_1976|juris}} [[Arzneimittelgesetz (Deutschland)|AMG]] erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise verpflichtet ({{§|129|sgb_5|juris}} [[SGB V]]). Für &amp;#039;&amp;#039;apothekenpflichtige&amp;#039;&amp;#039;, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der [[Selbstmedikation]] als [[OTC-Arzneimittel]] bezogen werden, besteht seit Januar 2004 keine Preisbindung mehr.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Naturheilpraxis_heute/dbg3AAAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=preisbindung+arzneimittel&amp;amp;pg=PA67&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1622140745300 Heike Hübner/Henriette Rintelen, &amp;#039;&amp;#039;Naturheilpraxis heute&amp;#039;&amp;#039;, 2000, S. 67]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere staatliche Preisbindungen sind die Beförderungsentgelte für die [[Taxi]]fahrten im so genannten Pflichtbereich. Die Taxitarife in Deutschland und Österreich bestimmen die jeweiligen [[Landesregierung]]en per Verordnung. Das ist in {{§|51|pbefg|juris}} Abs. 1 [[PBefG]] (Deutschland) bzw. {{§|14|gelverkg|RIS-B}} [[Gelegenheitsverkehrsgesetz|GelverkG]] (Österreich) geregelt. [[Immobiliarmiete|Mieten]] im [[Sozialer Wohnungsbau|sozialen Wohnungsbau]] sind gesetzlich festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Probleme staatlicher Preisregulierung ==&lt;br /&gt;
Aus einer staatlichen Preisbindung kann sich folgendes Problem ergeben, wenn der festgesetzte Höchstpreis zu niedrig ist: Für Anbieter einer Ware wird deren Herstellung unwirtschaftlich. Statt des staatlichen Ziels, einen niedrigen Preis für die Endverbraucher durchzusetzen, wird das Angebot daher knapper oder ganz verschwinden. Auf dem [[Schwarzmarkt]] sind die Güter weiter erhältlich, allerdings zu einem [[marktwirtschaft]]lich entstehenden höheren Preis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem oberhalb vom Marktniveau festgelegten Preis lohnt sich dagegen die illegale Einfuhr der betroffenen Erzeugnisse aus Staatsgebieten mit niedrigeren Preisen, also [[Schmuggel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Preisbindung wurde im Laufe der Geschichte oft – und vergeblich – versucht. Beispiele:&lt;br /&gt;
* Am [[4. Mai]] 1793 legte der französische [[Wohlfahrtsausschuss]] im &amp;#039;&amp;#039;Kleinen [[Maximumgesetz]]&amp;#039;&amp;#039; einen Höchstpreis für [[Getreide]] fest, um damit einer [[Versorgungskrise]] entgegenzuwirken.&lt;br /&gt;
* In den 1970er Jahren verlor der [[US-Dollar]] erheblich an Wert, weil die USA über ihre Verhältnisse lebten ([[Vietnam-Krieg]], [[Apollo-Programm]], atomare und konventionelle Rüstung im Kalten Krieg). US-Präsident [[Richard Nixon]] versuchte 1971 vergeblich, die Inflation durch Preisbindungen von Gütern und Gehältern zu stoppen (Näheres im Artikel [[Nixon-Schock]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die Preisbindung stellt eine [[Wettbewerbsbeschränkung]] dar, die dem [[funktionsfähiger Wettbewerb|funktionsfähigen Wettbewerb]] widerspricht, deshalb dem [[Kartellverbot]] des {{§|1|gwb|juris}} GWB unterliegt und nur mit wenigen [[Legalausnahme]]n zulässig ist. Werden [[Mindestpreis]]e festgelegt, so können [[Angebotsüberhang|Angebotsüberhänge]] entstehen, bei [[Höchstpreis]]en entsprechend [[Nachfrageüberhang|Nachfrageüberhänge]]. Beide Preisarten können zu Marktstörungen führen, weil der [[Gleichgewichtspreis]] nicht erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Horizontale und vertikale Preisbindung sind voneinander abhängig. Die vertikale Preisbindung kann im Grunde nur funktionieren, wenn eine horizontale Preisgleichheit auf der letzten Fertigungs- oder Handelsstufe zustande kommt. Die volkswirtschaftlichen Argumente für eine Preisbindung (geringeres [[Lagerrisiko]] und verringerte [[Kapitalbindung]] der Unternehmen, [[Markttransparenz]] für Verbraucher) und auch die Sicherung von Gewinnspannen innerhalb einer [[Lieferkette]] können in einer Marktwirtschaft den fehlenden Wettbewerb und deshalb tendenziell sinkende Marktpreise nicht aufwiegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Denn es ist für die Wirtschaft charakteristisch, dass überall dort, wo staatliche Preise fixiert wurden, tendenziell eine Verteuerung der [[Lebenshaltungskosten|Lebenshaltung]] durch [[Inflation]] eintritt.&amp;lt;ref&amp;gt;Verlag Oldenbourg (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, 1945-1949&amp;#039;&amp;#039;, Band 5, 1976, S. 369&amp;lt;/ref&amp;gt; Es handelt sich dabei um einen [[Administrierter Preis|administrierten Preis]], dessen Inflationsursache mit steigendem Anteil am [[Warenkorb]] zunimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4047105-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wettbewerbstheorie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Preispolitik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Schotterebene</name></author>
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