<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Polizeidienstausweis</id>
	<title>Polizeidienstausweis - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Polizeidienstausweis"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Polizeidienstausweis&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-12T06:49:01Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Polizeidienstausweis&amp;diff=398075&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;PauleMeister: /* Sachsen */ Elektr. Ausweis im Scheckkartenformat</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Polizeidienstausweis&amp;diff=398075&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-01-14T16:33:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Sachsen: &lt;/span&gt; Elektr. Ausweis im Scheckkartenformat&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Dienstausweis Polizei Bremen 2025 Vorderseite.jpg|mini|Vorderseite des bundeseinheitlichen Dienstausweises der Polizei Bremen]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Dienstausweis Polizei Bremen 2025 Rückseite.jpg|mini|Rückseite des bundeseinheitlichen Dienstausweises der Polizei Bremen]]&lt;br /&gt;
[[Datei:EDA - Polizeidienstausweis VS.jpg|mini|Polizeidienstausweis des Bundes seit 2018]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Polizei-Dienstausweis historisch.JPG|mini|Polizei-Dienstausweis aus der [[Nachkriegszeit in Deutschland|Nachkriegszeit]] ([[Polizei Bayern|Bayerische Polizei]])]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Polizeidienstausweise&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; sind personalisierte [[Ausweis|Sicherheitsdokumente]] von [[Polizeibehörde (Einheitssystem)|Polizeibehörden]], mit denen sich deren Inhaber gegenüber Dritten als Angehörige der [[Polizei (Deutschland)|Polizei]] ausweisen. Je nach Bundes- oder Landesregelung unterscheiden sich die Dienstausweise im Aussehen und den Funktionen. Polizeidienstausweise werden an [[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsbeamten]] und auch an [[Beschäftigter|Beschäftigte]] und [[Beamter (Deutschland)|Verwaltungsbeamte]] ausgestellt. Dabei variieren einzelne Merkmale, wie die Farbe oder die verzeichnete Berufsbezeichnung, um zwischen den jeweiligen [[Laufbahn (Dienstrecht)|Laufbahnen]], [[Funktion (Organisation)|Funktionen]] und [[Berufsklassifikation|Berufsgruppen]] zu differenzieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Der Polizeidienstausweis dient vornehmlich als Sicherheitsdokument, mit dem sich Polizeivollzugsbeamte ausweisen. Er kann über verschiedene [[Sicherheitsmerkmal]]e verfügen. Das Aussehen, die Form, die Funktionsweise, das Material und die Struktur der Ausweise variieren dabei von Polizeibehörde zu Polizeibehörde. In der Regel bestehen die Ausweise aus Papier oder aus Plastik (bzw. [[Polycarbonate|Polycarbonat]]) und werden im Scheckkartenformat ([[ISO/IEC 7810]]) oder [[Chipkarte]]nformat ausgegeben. Auf dem Ausweis befinden sich der jeweilige [[Polizeistern]], der [[Familienname|Familien-]] und Vorname, ggf. die [[Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei|Amtsbezeichnung]], ggf. die Dienstnummer sowie ein [[Lichtbild]] des Inhabers. Auf Polizeidienstausweisen aus Papier befindet sich zusätzlich die Unterschrift des Beamten und das [[Dienstsiegel]] der beschäftigenden Dienststelle, wobei Papierausweise nur noch selten verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Polizeibehörden haben Dienstausweise mit integrierten Chips eingeführt, um die Nutzungsmöglichkeiten des Dienstausweises zu erweitern. So ermöglicht beispielsweise der niedersächsische elektronische Dienstausweis (eDA) mit integriertem [[RFID]]-Chip zusätzliche Funktionen, wie die Bedienung von [[Elektronische Datenverarbeitung|EDV-Geräten]] und [[Anwendungssoftware|IT-Anwendungen]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/organisation/technik_und_finanzen/ausstattung/neuer-dienstausweis-fuer-die-polizei-niedersachsen-115481.html |titel=Modern, kompakt und fälschungssicher {{!}} Portal der Polizei Niedersachsen |abruf=2024-01-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Dienstausweise lösen teils die [[Kriminaldienstmarke]]n ab, die in den meisten Fällen weiterhin zusätzlich genutzt werden. Dabei ist häufig vorgeschrieben, dass die Kriminaldienstmarke den Dienstausweis nicht ersetzt und auf Verlangen zusätzlich vorgezeigt werden muss. In Niedersachsen heißt es zum Beispiel: „Die sogenannte Kriminaldienstmarke behält ihre Gültigkeit und kann, ergänzend zum eDA, von den dafür legitimierten Beamtinnen und Beamten weiter zu Ausweiszwecken vorgezeigt werden. Sie gilt allerdings nicht als Ersatz!“&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.polizei-nds.de/startseite/wir_uber_uns/organisation/technik_und_finanzen/unsere_ausstattung/neuer-dienstausweis-fuer-die-polizei-niedersachsen-115481.html |titel=Modern, kompakt und fälschungssicher {{!}} Portal der Polizei Niedersachsen |abruf=2024-01-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Pflicht zum Ausweisen und der Umgang mit dem Dienstausweis ist in den Bundes- und Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Unter Umständen befinden sich die Vorgaben in ergänzenden (Dienst-)Vorschriften oder Erlassen, teilweise sind auch keine genauen Maßgaben definiert. In diesen Vorschriften kann die generelle Ausweispflicht jedoch auch eingeschränkt werden, wie etwa in [[Polizei Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]]. Dort haben Polizeibeamte den Dienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen, beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Der Ausweis braucht nicht vorgezeigt zu werden, wenn der Zweck der Amtshandlung dadurch beeinträchtigt wird oder durch das Vorzeigen der Polizeibeamte gefährdet wird. Ähnliches gilt in Niedersachsen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Echtheit des Ausweises bzw. die Verifizierung des Inhabers kann im Zweifel auch über die örtlich zuständige Polizeidienststelle oder bei Dringlichkeit sowie in Notfällen über den [[Polizeinotruf]] erfolgen.&lt;br /&gt;
{{Veraltet|dieses Artikels|Informationen zur Einführung der bundeseinheitlichen Dienstausweise fehlen|seit=2025}}&lt;br /&gt;
== Berlin ==&lt;br /&gt;
Im Land [[Berlin]] sind die Ausweise für Auszubildende weiß, für Beamte der [[Schutzpolizei]] grün, [[Kriminalpolizei (Deutschland)|Kriminalpolizisten]] führen rote Ausweise, Angestellte gelbe und die grauen [[Dienstausweis]]e werden für das Verwaltungspersonal ausgegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schleswig-Holstein ==&lt;br /&gt;
In Schleswig-Holstein sind die Ausweise der Vollzugsbeamten in einem dunklen blaugrünen Ton gehalten, diejenigen der Angestellten und Verwaltungsbeamten dagegen in einem hellen Grün.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/POLIZEI/Bilderservice_Presse/Praevention/_bilder/muster_dienstausweis.html Muster-Dienstausweis]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abgesehen von der Farbgebung, lässt sich die Laufbahnzugehörigkeit auch durch die angegebene Amtsbezeichnung erkennen, z.&amp;amp;nbsp;B. Polizeioberkommissar (BesGr. A10, gehobener Dienst).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Landesregierung SH hat im Februar 2023 beschlossen, digitale Chip-Karten bei der Landespolizei einzuführen und die Ausweise als Scheckkarte, anstelle eines Papierformates, auszugeben.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2023/230222_LT-Rede_Dienstausweis_Polizei.html Presse-Erklärung]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sachsen ==&lt;br /&gt;
Die Polizei des Freistaates Sachsen nutzte bis 2026 einlaminierte Papierausweise, welche nunmehr schrittweise gegen den bundeseinheitlichen Polizeidienstausweis im Scheckkartenformat ausgetauscht werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Sächsisches Staatsministerium des Innern |url=https://www.medienservice.sachsen.de/layouts/frontend.html.erb |titel=Polizei Sachsen führt bundeseinheitlichen Dienstausweis ein |sprache=de |abruf=2026-01-14}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
== Niedersachsen ==&lt;br /&gt;
Seit Mai 2021 verfügen alle Bediensteten der Polizei Niedersachsen über einen elektronischen Dienstausweis (eDA oder eDienstausweis) im Scheckkartenformat. Damit löste das Hochsicherheitsdokument den grünen Papierausweis fast vollständig ab, der zuvor rund 34 Jahre als Dienstausweis genutzt wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.pd-lg.polizei-nds.de/praevention/themen_und_tipps/dienstausweise-und-dienstmarken-der-polizei-niedersachsen-115491.html |titel=Dienstausweise und Dienstmarken der Polizei Niedersachsen {{!}} Polizeidirektion Lüneburg |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der neue Ausweis verfügt über mehrere Sicherheitsmerkmale&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/organisation/technik_und_finanzen/ausstattung/neuer-dienstausweis-fuer-die-polizei-niedersachsen-115481.html |titel=Modern, kompakt und fälschungssicher {{!}} Portal der Polizei Niedersachsen |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, wie der farblich veränderbare Umriss Niedersachsens, fünf Hologramme des Landeswappens, [[Guilloche]]nmotive und feine Linienmuster mit dem Schriftzug „Polizei Niedersachsen“ in Mikrodruck. Auf dem Dokument wird zwischen Polizeivollzug und Polizeiverwaltung unterschieden. Laut Erlass darf der Dienstausweis nur für dienstliche Zwecke verwendet werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/85455f65-5080-391d-b2da-cb1d310aecbd/c1526bbb-5826-3fbb-af49-0aac16649fea |titel=Geteilte Ansicht {{!}} Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der elektronische Dienstausweis wurde von der [[Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen|Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen]] entwickelt und verfügt über einen RFID-Chip für die Nutzung von verschiedenen Computergeräten und -anwendungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&amp;amp;gld_nr=2&amp;amp;ugl_nr=20500&amp;amp;bes_id=15104&amp;amp;val=15104&amp;amp;ver=7&amp;amp;sg=0&amp;amp;aufgehoben=N&amp;amp;menu=1 „Polizeidienstausweise, Kriminaldienstmarken und Visitenkarten“ RdErl. d. Innenministeriums - 43.1-58.02.09 v. 12.4.2010]&lt;br /&gt;
* [https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/polizeidienstausweis-niedersachsen-113524.html LKA Niedersachsen: „Polizeidienstausweis! Echt oder falsch?“]&lt;br /&gt;
* [https://www.polizei.sachsen.de/de/3929.htm Polizei Sachsen: „Polizeidienstausweis und Kriminalmarke“]&lt;br /&gt;
* [https://www.polizei.hessen.de/Die-Polizei/Dienstausweis/ Der Dienstausweis der hessischen Polizei]&lt;br /&gt;
* [https://www.polizei.bremen.de/detail.php?gsid=bremen09.c.20534.de Dienstausweise der Polizei Bremen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizei (Deutschland)|Dienstausweis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ausweis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;PauleMeister</name></author>
	</entry>
</feed>