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	<title>Plebiszit - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;FWS AM: Links, – siehe auch</title>
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		<updated>2026-01-13T08:14:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Links, – siehe auch&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Plebiszit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (von {{laS|plebiscitum}} ‚Volksbeschluss‘, von {{lang|la|&amp;#039;&amp;#039;plebs&amp;#039;&amp;#039;}} (Genitiv {{lang|la|&amp;#039;&amp;#039;plebis&amp;#039;&amp;#039;}}) ‚einfaches Volk‘ und {{lang|la|&amp;#039;&amp;#039;scitum&amp;#039;&amp;#039;}} ‚Beschluss‘) ist eine [[Abstimmung]] des [[Stimmvolk]]es über eine Sachfrage. Plebiszit ist ein Oberbegriff, der alle Formen von [[Volksabstimmung]]en, [[Volksentscheid]]en, [[Referendum|Referenden]], [[Bürgerentscheid]]en, [[Volksbefragung]]en und vergleichbaren Instrumenten mehr umfasst, in denen sich das Stimmvolk zu einer Sachfrage unmittelbar durch Stimmabgabe äußert. Sofern ein Plebiszit in verbindlicher Form den Beschluss eines Gesetzes, einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrags bewirkt, ist es Teil der [[Volksgesetzgebung]] einer Demokratie. Auch das [[Völkerrecht]] greift immer wieder auf das Mittel des Plebiszits zurück, zumeist durch Referenden über die territoriale Zugehörigkeit eines bestimmten Gebietes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratien]], in denen die demokratische Willensbildung vorrangig durch die [[Wahl]] von Vertretern geschieht, wird auch von sogenannten &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;plebiszitären Elementen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gesprochen. Damit sind in einem weiteren Sinne alle direktdemokratischen Vorgänge gemeint, bei denen Stimmbürger ihr formales Stimmrecht im Rahmen der Willensbildung einsetzen. Neben den eingangs genannten verschiedenen Formen der Abstimmung, werden beispielsweise auch das Unterschreiben einer [[Volksinitiative]], eines ([[Antrag auf ein Volksbegehren|Antrags auf ein]]) [[Volksbegehren]], eines [[Bürgerbegehren]]s oder eines [[Einwohnerantrag]]s beziehungsweise [[Bürgerantrag]]s zu den plebiszitären Elementen gezählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nicht zuletzt aufgrund verschiedener [[Tradition|Sprach- und Rechtstraditionen]] im [[Deutsche Sprache|deutschsprachigen Raum]] politische Begrifflichkeiten teilweise abweichend gebraucht werden. Neben der Verwendung als neutraler Sammelbegriff, gibt es für den Ausdruck &amp;#039;&amp;#039;Plebiszit&amp;#039;&amp;#039; vor allem in der [[Schweiz]] – aber teilweise auch in [[Deutschland]] – eine Lesart, die darunter ausschließlich die von Parlamenten oder Regierungen angesetzten Referenden versteht. In dieser Tradition wird &amp;#039;&amp;#039;Plebiszit&amp;#039;&amp;#039; als tendenziell negativ wertender Begriff genutzt, mit dem der autoritäre Missbrauch direktdemokratischer Abstimmungen angeprangert wird. Beispielhaft steht hierfür (historisch) der [[Bonapartismus]] oder (zeitgenössisch) die Reform des [[Grundgesetz Ungarns|ungarischen Grundgesetzes von 2012]], bei der direktdemokratische [[Initiativrecht]]e der Stimmbürger eingeschränkt und zugleich das Referendumsrecht der Regierung ausgebaut wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verschiedene Formen von Plebisziten ==&lt;br /&gt;
Plebiszite können anhand verschiedener Kriterien weiter unterteilt werden:&lt;br /&gt;
# Verbindlichkeit: Ist das Ergebnis der Stimmabgabe verbindlich oder hat es nur eine beratende Funktion ([[Volksbefragung]])?&lt;br /&gt;
# Freiwilligkeit: Ist das Plebiszit durch einen Beschluss ausgelöst worden oder muss es aufgrund einer Rechtsvorschrift ([[obligatorisches Referendum]]) durchgeführt werden?&lt;br /&gt;
# Urheberschaft: Wurde der Vorschlag über den im Plebiszit abgestimmt wird vom Stimmvolk ([[Volksentscheid]] oder [[Volksabstimmung]]) oder vom Parlament beziehungsweise der Regierung ([[Referendum]]) erarbeitet?&lt;br /&gt;
# Gegenstand: Bezieht sich das Plebiszit auf die [[Verfassung]], ein [[Gesetz]] oder ein Handeln der Regierung?&lt;br /&gt;
# politische Ebene: Findet das Plebiszit in einer [[Gemeinde]], einer gesetzgebenden [[Gebietskörperschaft]] oder auf [[Supranationalität|überstaatlicher Ebene]] statt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte des Plebiszits ==&lt;br /&gt;
Das sprachliche und historische Vorbild für das moderne Plebiszit stammt aus der [[Römische Republik|römischen Republik]]. Dort war ein Plebiszit ([[Latein|lat.]] &amp;#039;&amp;#039;plebis scitum&amp;#039;&amp;#039;, „Beschluss des nichtadligen Volkes“) ein Gesetz, das im &amp;#039;&amp;#039;[[concilium plebis]]&amp;#039;&amp;#039; auf Antrag eines [[Volkstribun]]s &amp;#039;&amp;#039;([[rogatio]])&amp;#039;&amp;#039; beschlossen wurde: „Plebiscitum est quod plebs plebeio magistratu interrogante, veluti tribuno, constituebat“. ([[Institutiones Gai]] 1,2,4). „Dementsprechend“, gab [[Gaius (Jurist)|Gaius]] später wider, „erklärten die [[Patriziat (Römisches Reich)|Patrizier]], sie seien an Plebiszite nicht gebunden, da sie ohne ihre Zustimmung (&amp;#039;&amp;#039;sine auctoritate eorum&amp;#039;&amp;#039;) zustande gekommen seien“. Nachdem die [[Lex Hortensia]] (287 v. Chr.) sichergestellt hatte, dass Plebiszite Gesetzeskraft erführen und das gesamte römische Volk, also auch den [[Adel]] – binde, hatten sie die gleiche Kraft wie die &amp;#039;&amp;#039;[[Lex|leges]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[[Titus Livius]], &amp;#039;&amp;#039;[[Ab urbe condita (Livius)|Ab urbe condita]]&amp;#039;&amp;#039; 8,12; [[Aulus Gellius]], &amp;#039;&amp;#039;[[Noctes Atticae]]&amp;#039;&amp;#039; 15,27.&amp;lt;/ref&amp;gt; und waren damit den im bisherigen Gesetzgebungsverfahrenen getroffenen Beschlüssen gleichgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als die versammlungsgebenden Veranstaltungen der [[Comitia tributa]] auf die gleiche Stufe wie die [[Comitia centuriata]] gestellt worden waren, erweiterte sich der Begriffshof der &amp;#039;&amp;#039;lex&amp;#039;&amp;#039; auf die Plebiszite. Lex wurde zum allgemeinen Gesetzesbegriff, manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie &amp;#039;&amp;#039;lex plebeivescitum&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;lex sive plebiscitum est&amp;#039;&amp;#039; versehen, um gegebenenfalls die plebiszitäre Herkunft zu verdeutlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In seiner Aufzählung der römischen Rechtsquellen erwähnt [[Marcus Tullius Cicero|Cicero]] keine Plebiszite mehr, die er somit unzweifelhaft unter die &amp;#039;&amp;#039;leges&amp;#039;&amp;#039; subsumiert. Viele Plebiszite werden dann als &amp;#039;&amp;#039;leges&amp;#039;&amp;#039; zitiert, so wie die [[Falcidisches Gesetz|Lex Falcidia]]&amp;lt;ref&amp;gt;Gaius, &amp;#039;&amp;#039;[[Institutiones Gai|Institutiones]]&amp;#039;&amp;#039; 2,227.&amp;lt;/ref&amp;gt; und [[Lex Aquilia]].&amp;lt;ref&amp;gt;Marcus Tullius Cicero, &amp;#039;&amp;#039;Pro Tullio&amp;#039;&amp;#039; 8,11.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auf den Tafeln von [[Herakleia (Basilikata)|Heraclea]] erscheinen die Worte &amp;#039;&amp;#039;lege plebivescito&amp;#039;&amp;#039;, um die gleiche Verordnung zu bezeichnen, und in der Lex Rubria steht die Phrase &amp;#039;&amp;#039;ex lege Rubria sive id plebiscitum est&amp;#039;&amp;#039;.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Friedrich Carl von Savigny]], in: [[Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft]], hrsg. von [[Karl Friedrich Eichhorn]], [[Johann Friedrich Ludwig Göschen]] und [[Friedrich Carl von Savigny]], Band 11 S. 355.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Plebiszite im deutschsprachigen Raum ==&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Direkte Demokratie in Deutschland}}&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Liste der Plebiszite in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] übt gemäß [[Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland|Artikel 20 des Grundgesetzes (GG)]] das Volk die von ihm ausgehende Gewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Im Gegensatz zu Wahlen fehlen jedoch für Abstimmungen weitgehend die zugehörigen Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Derzeit schreibt das Grundgesetz nur für den Fall der [[Neugliederung des Bundesgebietes]] und für die Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung ausdrücklich Plebiszite vor. Weitere plebiszitäre Elemente auf Bundesebene sind nicht ausgeschlossen, allerdings fehlt hierfür bislang die (verfassungs-)rechtliche Ausformulierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Artikel 76, der das [[Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)|Gesetzgebungsverfahren]] beschreibt, kennt derzeit keine direkte Mitwirkung des Volkes. Im Zuge der [[Deutsche Wiedervereinigung|Deutschen Wiedervereinigung]] wurde ein Vorgehen gewählt, das auf Plebiszite verzichtete. So wurde die Ergänzung der Bundesrepublik durch fünf neue Länder (gebildet aus den [[Bezirk (DDR)|Bezirken]] der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]) nicht als Neugliederung des Bundesgebiets angesehen. Ebenso verzichtete der Bundestag 1990 darauf, die Wiedervereinigung als Anlass zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung zu nehmen, welche in einer Volksabstimmung hätte beschlossen werden müssen. Alle im Bundestag unternommenen [[Direkte Demokratie in Deutschland#Gesetzesinitiativen im Bundestag|Vorstöße zum Ausbau plebiszitärer Elemente auf Bundesebene]] durch entsprechende Grundgesetzänderungen, scheiterten an der [[Sperrminorität]] der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Kontrast dazu gibt es in allen [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] Deutschlands mehrere plebiszitäre Elemente, unter anderem&lt;br /&gt;
* die [[Volksinitiative (Deutschland)|Volksinitiativen]] oder den [[Antrag auf ein Volksbegehren]], mit dem das Stimmvolk eine Angelegenheit in das Parlament einbringen kann,&lt;br /&gt;
* das [[Volksbegehren (Deutschland)|Volksbegehren]] (in [[Thüringen]]: [[Volksantrag]]), mit dem das Stimmvolk einen Volksentscheid erwirken kann,&lt;br /&gt;
* den [[Volksentscheid]] beziehungsweise (in [[Baden-Württemberg]]: Volksabstimmung), mit dem das Stimmvolk unmittelbar über eine Vorlage abstimmt,&lt;br /&gt;
* das [[Obligatorisches Referendum|obligatorische Verfassungsreferendum]], das in einigen Bundesländern zwingend ein Plebiszit über (manche) Änderungen der Landesverfassung vorschreibt,&lt;br /&gt;
* das [[Fakultatives Referendum|fakultative Referendum]], mit dem in [[Hamburg]] das Stimmvolk über einen Beschluss der [[Hamburgische Bürgerschaft|Bürgerschaft]] abstimmen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daneben gibt es in deutschen [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]]&lt;br /&gt;
* das [[Bürgerbegehren]], mit dem Stimmbürger eine Angelegenheit zur Abstimmung bringen können,&lt;br /&gt;
* den [[Bürgerentscheid]], mit dem das Stimmvolk direkt über eine Angelegenheit abstimmt, sowie&lt;br /&gt;
* den [[Einwohnerantrag]] (teils auch: Bürgerantrag), mit das Stimmvolk eine Angelegenheit in die gewählte Vertretung einbringen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nutzung und Bedeutsamkeit der plebiszitären Elemente unterscheidet sich allerdings sehr stark zwischen den Bundesländern. So fanden beispielsweise in [[Bayern]] mehr Bürgerbegehren und Bürgerentscheide statt, als im gesamten übrigen Bundesgebiet zusammengenommen. [[Verfassung des Saarlandes|Im Saarland]] wiederum sind die Regelungen derart restriktiv, dass Plebiszite praktisch nicht zur Anwendung kommen können.&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe auch Volksabstimmungsgesetz vom 2. Juni 2014, Volksabstimmungsordnung vom 26. Februar 2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Die [[Österreich|Republik Österreich]] verfügt seit einer Reihe von Reformen zu Beginn der 1970er Jahre über eine ganze Reihe von plebiszitären Elementen. Auch wenn diese eher selten genutzt werden, entfalteten sie einigen Einfluss auf die Politik des Staates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit einer [[Volksabstimmung (Österreich)|Volksabstimmung]] kann der [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] der Bevölkerung eine Frage zur verbindlichen Entscheidung vorlegen, also ein fakultatives und dezisives Plebiszit abhalten. Dies wurde 1978 zur [[Volksabstimmung in Österreich über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf|Abstimmung]] über das [[Kernkraftwerk Zwentendorf]] sowie 1994 über [[Volksabstimmung in Österreich über den Beitritt zur Europäischen Union|die Frage des Beitritt Österreichs zur Europäischen Union]] genutzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Instrument der [[Volksbefragung (Österreich)|Volksbefragung]] kann dem Wahlvolk eine Frage zur Beratung, also in einem fakultativen und konsultativen Plebiszit vorgelegt werden. Diese Möglichkeit wurde bislang in Österreich erst ein Mal genutzt (siehe [[Volksbefragung zur Wehrpflicht in Österreich 2013]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das österreichische [[Volksbegehren (Österreich)|Volksbegehren]] ist ein plebiszitäres Element, das es den Bürgern erlaubt, eine Frage zur Beratung und Abstimmung in den Nationalrat einzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Direkte Demokratie in der Schweiz}}&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] ist die Bezeichnung Plebiszit im politischen Alltag unüblich. In [[Politikwissenschaft|politikwissenschaftlichen]] Diskussionen werden damit einerseits Volksabstimmungen gemeint, die noch keine allgemeine staatsrechtliche Grundlage haben, da sie in einer Ausnahmesituation stattfinden (beispielsweise zwischen 1974 und 1989 die sogenannten [[Juraplebiszite]], die regionalen und kommunalen Abstimmungen in der [[Jurafrage]]).&amp;lt;ref&amp;gt;{{HLS|10378|Abstimmungen|Autor=[[Peter Gilg]]|Datum=2016-07-28|Zugriff=2019-06-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Andererseits wird damit ein [[Populismus|populistischer]] Missbrauch der direkten Demokratie durch Referenden bezeichnet, mit denen das Parlament oder die Regierung das Stimmvolk für seine Agenda zu manipulieren versucht. Dies widerspricht ausdrücklich dem Selbstverständnis der Schweizerischen Demokratie und dementsprechend sind solche Referenden in der eidgenössischen Verfassung nicht vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schweiz als [[direkte Demokratie]] ist das Land mit den am stärksten ausgebauten direktdemokratischen [[politische Rechte (Recht)|politischen Rechten]] weltweit. Die wesentlichen plebiszitären Elemente sind:&lt;br /&gt;
* die [[Volksabstimmung (Schweiz)|Volksabstimmung]] über [[Volksinitiative (Schweiz)|Volksinitiativen]] aus dem Stimmvolk,&lt;br /&gt;
* das [[Fakultatives Referendum (Schweiz)|fakultative Referendum]], das vom Stimmvolk durch Unterschriftensammlung ergriffen werden kann, um über Parlamentsbeschlüsse nachträglich direktdemokratisch abzustimmen, und&lt;br /&gt;
* das [[Obligatorisches Referendum (Schweiz)|obligatorische Referendum]], das für Verfassungsänderungen eine Abstimmung durch das Stimmvolk vorschreibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der Ebene der [[Kanton]]e und [[Gemeinde (Schweiz)|Gemeinden]] sind diese Elemente ebenso vorhanden, teils in etwas anderer Ausgestaltung. Hinzu tritt mancherorts&lt;br /&gt;
* das [[Finanzreferendum]], mit welchem das Stimmvolk (obligatorisch und/oder fakultativ) über besonders hohe öffentliche Ausgaben direktdemokratisch entscheidet, oder&lt;br /&gt;
* die [[Volksmotion]], mit der das Stimmvolk einen Vorschlag in die gewählte Vertretung einbringen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Otmar Jung: &amp;#039;&amp;#039;Grundgesetz und Volksentscheid. Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie.&amp;#039;&amp;#039; Westdeutscher Verlag, Opladen 1994, ISBN 3-531-12638-5.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Plebiszit}}&lt;br /&gt;
* [https://www.mehr-demokratie.de Mehr Demokratie e.&amp;amp;nbsp;V. – Fachverband für direkte Demokratie]&lt;br /&gt;
* [https://direkte-demokratie.de/tabelle/fakten.htm Ausführliche Seite zum Thema Direkte Demokratie]&lt;br /&gt;
* [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44637 Volksabstimmungen] in: Historisches Lexikon Bayerns [Geschichte und Gegenwart]&lt;br /&gt;
* [http://www.plebiscitum.de plebiscitum – Volksentscheide online]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Instrument der direkten Demokratie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Plebiszit| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Politische Ideengeschichte (Antike)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;FWS AM</name></author>
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