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	<title>Personenkontrolle - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-25T01:46:41Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Personenkontrolle&amp;diff=268866&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;LingoMaeleon: Gelöscht: Beleg fehlt, Sprache, Satzbau: &quot;Auch bei privaten Sicherheitsdiensten im Objekt-und Werkschutz wie z.B. Chemiebetriebe, kerntechnische Anlagen, militärische Liegenschaft etc. werden oft auch, in Verbindung mit staatlicher Beleihung, personenkontrollen durchgeführt.&quot;</title>
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		<updated>2024-12-05T21:22:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Gelöscht: Beleg fehlt, Sprache, Satzbau: &amp;quot;Auch bei privaten Sicherheitsdiensten im Objekt-und Werkschutz wie z.B. Chemiebetriebe, kerntechnische Anlagen, militärische Liegenschaft etc. werden oft auch, in Verbindung mit staatlicher Beleihung, personenkontrollen durchgeführt.&amp;quot;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Polizist der Bundespolizei (Kiel 33.308).jpg|mini|Beamter des [[Bundesgrenzschutz]]es bei der Personenkontrolle eines Reisenden im Fährhafen am [[Ostseekai|Oslokai]] in Kiel im Juni 1964.]]&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
{{Dieser Artikel|beschreibt die umgangssprachliche Bezeichnung einer Identitätsfeststellung durch [[Behörden]] und [[Privatperson]]en. Zu den technischen Personen- bzw. Zugangskontrollen siehe: [[Zugangsberechtigung]].}}&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Personenkontrolle&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] die amtliche bzw. polizeiliche [[Identitätsfeststellung (Recht)|Identitätsfeststellung]] (IDF) bei einer Person anhand von [[Ausweisdokument]]en oder [[Gesprochene Sprache|phonetischen]] Angaben. Der Begriff wird vereinzelnd auch für die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder einzelner Identifikationsmerkmale an Privatpersonen (bspw. [[Sicherheitsdienst]] und [[Kassierer]]) oder [[Computer]]systemen (bspw. [[Altersverifizierungssystem]]) zur eigennützigen Legitimierung verwendet. Weiterhin umfasst der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch das Zulassen einer Identitätsfeststellung und Überprüfung der eigenen Person durch [[Sicherheitsbehörde (Deutschland)|Sicherheitsbehörden]], um beispielsweise Zutritt zu [[Sicherheitsbereich]]en in [[Flughafen|Flughäfen]] zu erhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begriffsbestimmung ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Identitätsfeststellung (Recht)|Durchsuchung (Recht)|Ausweiskontrolle}}Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Personenkontrolle&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird in der Umgangssprache die [[Staatlich|staatliche]] Kontrolle einer Person zur Feststellung ihrer Identität beschrieben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.duden.de/rechtschreibung/Personenkontrolle |titel=Duden {{!}} Personenkontrolle {{!}} Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft |sprache=de |abruf=2024-01-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Obwohl der Begriff selbst nicht im [[Formelles Recht|formellen Recht]] verankert ist, wird er im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, um das hoheitliche [[Anhalten (Straßenverkehr)|Anhalten]] oder [[Festnahme|Festhalten]] einer Person durch [[Amtsträger]] zur [[Identitätsfeststellung (Recht)|Identitätsfeststellung]] zu beschreiben. Häufig umfasst der Begriff auch eine anschließende [[Durchsuchung (Recht)|Durchsuchung]] der Person sowie der mitgeführten [[Gegenstand|Gegenstände]], einschließlich des Abgleichs der erhobenen Daten mit vorhandenen Erkenntnissen und [[Datenbanksystem|Datenbanksystemen]] (bspw. [[POLAS]]). Somit ist die „Personenkontrolle“ keine, wie häufig [[Irrtum|irrtümlich]] angenommen, durch den Gesetzgeber genormte Maßnahme, sondern beschreibt vielmehr den [[Hoheitsakt|hoheitlichen]] Gesamtakt aller Maßnahmen und Abläufe, um eine Person zu identifizieren und zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der in der Umgangssprache geläufige Begriff „allgemeine Personenkontrolle“ existiert somit ebenfalls nicht im formellen Recht und ergibt – per Definition eines [[Rechtsstaat]]es – auch keinen Sinn, da die Feststellung der Identität einer Person durch Befragen und die Aufforderung, dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt, immer in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit [[Art. 1 Abs. 1 GG|Art. 1 Abs. 1]] [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] (GG) verbürgte Recht auf [[informationelle Selbstbestimmung]] eingreift.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-072.html |titel=Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut |abruf=2024-01-23 | hrsg=Bundesverfassungsgericht }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Hierfür bedarf es zwingend einer [[Eingriffsermächtigung]] zum Zwecke der [[Strafverfolgung]] oder [[Gefahrenabwehr]], sodass eine Personenkontrolle immer aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt wird. Im Volksmund ist mit der allgemeinen Personenkontrolle also die Identitätsfeststellung aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen durch Amtsträger gemeint. Im engeren Sinne dann, wenn die betroffene Person nicht einer strafbaren Handlung [[Anfangsverdacht|verdächtigt]] wird und deshalb [[Subjektivität|subjektiv]] von einer willkürlichen Maßnahme ausgehen könnte. Die gültige [[Befugnisnorm|Befugnis]] für die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme richtet sich im konkreten Einzelfall nach den speziellen Gesetzen, welche inhaltlich leicht variieren können. Sie werden aber häufig unter den Maßnahmen Identitätsfeststellung und Durchsuchung zusammengefasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter einer Personenkontrolle wird im weitesten Sinne auch der Vorgang bezeichnet, bei dem eine Person ein Ausweisdokument an eine Behörde aushändigt, um sich für den Zutritt zu einem geschützten [[Sicherheitsbereich]] zu legitimieren. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Personen- oder [[Ausweiskontrolle]] an einem [[Flughafen]] durch die [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] oder die Durchsuchung des mitgeführten [[Gepäck]]s durch den [[Zoll (Abgabe)|Zoll]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die gänzlich freiwillige Herausgabe von Personaldaten oder Ausweisdokumenten an [[Privatperson|Privatpersonen]] oder [[Unternehmen]] fordert hingegen keine Eingriffsermächtigung, wird im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch auch häufig unter dem Begriff Personenkontrolle zusammengefasst. Im Wesentlichen bezeichnet die „freiwillige Personenkontrolle“ den Gesamtakt, bei dem eine Person bereitwillig und ohne behördlichen Zwang die Feststellung der eigenen Person oder einzelner Merkmale durch Dritte (auch Systeme) zulässt, um ein eigennütziges Ziel zu erreichen. Klassisches Beispiel hierfür ist die Herausgabe des [[Personalausweis (Deutschland)|Bundespersonalausweises]] an [[Sicherheitsdienst|Sicherheitspersonal]] vor einer [[Diskothek]] oder [[Bar (Lokal)|Bar]], um Zutritt zu erhalten. Ein weiteres Beispiel ist die Personenkontrolle auf einer [[Webseite]], um bestimmte [[Ware]]n oder [[Dienstleistung|Dienstleistungen]] erwerben zu können, die nur für Personen einer bestimmten Altersklasse vorgesehen sind. Eine Personenkontrolle kann auch als Form einer [[Leibesvisitation]] bezeichnet werden – z.&amp;amp;nbsp;B. im Rahmen einer Einlasskontrolle zu [[Großveranstaltung|Großveranstaltungen]]. Je nach Situation wird die Personenkontrolle [[gemeinsprachlich]] auch als [[Ausweiskontrolle|Passkontrolle]], [[Alterskontrolle]], Altersverifikation oder Altersnachweis bezeichnet.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Sicherheitskontrolle|Kontrollstelle (Strafverfahren)|}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfsmittel ==&lt;br /&gt;
Als technische Hilfsmittel für Personenkontrollen – insbesondere bei Unternehmen, [[Großveranstaltung|Großveranstaltungen]], in [[Sicherheitsbereich|Sicherheitsbereichen]] oder wenn die Identifizierung einer Person nicht auf herkömmliche Weise erfolgen kann – werden unter anderem [[Durchzugleser]], tragbare [[Dokumentenscanner]], [[Vereinzelungsanlage]]n, [[Fingerabdruckscanner]] und [[Iris-Erkennung|Irisscanner]] eingesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4244981-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizeiliches Handeln]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;LingoMaeleon</name></author>
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