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	<title>Personalkosten - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T23:16:08Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Personalkosten&amp;diff=133776&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;YMS: Sprache</title>
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		<updated>2025-12-20T11:11:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Sprache&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Personalkosten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (oder &amp;#039;&amp;#039;Personalaufwand&amp;#039;&amp;#039;; {{enS|&amp;#039;&amp;#039;staff costs&amp;#039;&amp;#039;}}) sind im [[Rechnungswesen]] [[Kosten]], die durch den Einsatz von [[Arbeitnehmer]]n im [[Produktionsprozess]] verursacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Personalkosten sind in vielen [[Unternehmen]]sarten die wichtigste [[Kostenart]]. Sie wird ausgelöst durch den Einsatz des [[Produktionsfaktor]]s [[Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)|Arbeit]]. Als planmäßige Tätigkeit transformiert [[Arbeit (Philosophie)#Konkrete Arbeit|menschliche Arbeit]] ein [[Arbeitsobjekt]] in ein ideell vorgegebenes, angestrebtes [[Arbeitsergebnis]], welches ein [[Marktreife|marktfähiges]] [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]] darstellt. Das Arbeitsobjekt ist eine Kombination materieller ([[Rohstoff (Produktion)|Roh-]], [[Hilfsstoff (Rechnungswesen)|Hilfs-]] und [[Betriebsstoff]]e) und immaterieller Güter ([[Information]]en, [[Arbeitsanweisung]]en, [[Entscheidung]]en), die im Rahmen eines [[Arbeitsprozess (Betriebswirtschaft)|Arbeitsprozesses]] in ein marktfähiges Produkt umgewandelt werden. Im Arbeitsprozess können Arbeitshilfsmittel (so genannte [[Potenzialfaktor]]en) repetitiv eingesetzt werden, die die menschliche Arbeitsleistung unterstützen, ohne jedoch selbst in das Produkt einzugehen (etwa Werkzeuge, Computer).&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Lück (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der Betriebswirtschaft.&amp;#039;&amp;#039; 1990, S. 78 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Teil der Umwandlung von Arbeitsobjekten in ein Produkt, der in der Produktion auf menschliche Tätigkeit zurückzuführen ist, heißt Personalkosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung ==&lt;br /&gt;
Arbeit hat daher einen [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] in Form einer Entlohnung ([[Arbeitsentgelt]]), die aus betrieblicher Perspektive Kosten darstellt. Entscheidend für die Zuordnung von Kosten zur Kostenart Personalkosten ist die arbeitsrechtliche Funktion als Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu gehören – neben der Masse der Beschäftigten – auch [[Auszubildender|Auszubildende]], [[Praktikant]]en sowie [[Führungskraft (Wirtschaft)|Führungskräfte]] bis hin zu [[Vorstand]] und [[Geschäftsführung (Deutschland)|Geschäftsführung]]. Nicht zu den Arbeitnehmern gehören [[Arbeitskraft|Arbeitskräfte]] wie [[Handelsvertreter]], [[Subunternehmen|Arbeitnehmer von Subunternehmen]], Arbeitnehmer mit ihren Arbeitskostenzuschüssen oder [[Leiharbeit]]skräfte. Nach [[Herrschende Meinung|herrschender Meinung]] sind Aufwendungen für Leiharbeitnehmer ausdrücklich nicht dem Personalaufwand zuzuordnen. Grund hierfür ist, dass der Personalaufwand ein rechtliches Anstellungsverhältnis erfordert. Da Leih- und Zeitarbeitskräfte rechtlich bei einer Fremdfirma angestellt sind, fallen diese somit nicht unter den Personalaufwand. Aufwendungen für Leih- und Zeitarbeitskräfte sind deshalb unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen auszuweisen.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Bömelburg, Achim Curd Rägle, Marco Gahm: {{Webarchiv|url=http://epaper-archiv.de/der_betrieb/15_2013/index.html#/13/zoomed |wayback=20130420090657 |text=&amp;#039;&amp;#039;Aufwendungen für Zeitarbeitskräfte in der GuV.&amp;#039;&amp;#039; |archiv-bot=2019-05-06 20:59:23 InternetArchiveBot }} In: &amp;#039;&amp;#039;Der Betrieb.&amp;#039;&amp;#039; 12. April 2013, S. 765 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten der Personalkosten ==&lt;br /&gt;
Die Personalkosten können nach ihrem Entstehungsgrund wie folgt unterteilt werden:&amp;lt;ref&amp;gt;Heinz Kußmaul: [https://books.google.de/books?id=0L-LS7NSQOkC&amp;amp;pg=PA75&amp;amp;dq=Personalkosten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=yhpjU-fCBsiv7QbrgoHwCA#v=onepage&amp;amp;q=Personalkosten&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer.&amp;#039;&amp;#039;] 2008, S. 142.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Löhne ([[Zeitlohn]], [[Akkordlohn]], [[Prämienlohn]], [[Überstunden]]lohn);&lt;br /&gt;
** [[Fertigungslohn|Fertigungslöhne]];&lt;br /&gt;
** [[Hilfslohn|Hilfslöhne]];&lt;br /&gt;
* Gehälter ([[Zeitlohn]]);&lt;br /&gt;
* Gesetzliche, tarifliche und betriebliche [[Sozialkosten]] (Personalnebenkosten);&lt;br /&gt;
** Gesetzliche Sozialkosten: [[Arbeitgeberanteil]]e zur [[Sozialversicherung]];&lt;br /&gt;
** Primäre vertragliche Sozialkosten (direkte Zahlung an Arbeitnehmer): Essenszuschüsse, [[Urlaubsgeld]], [[Jubiläumszuwendung]]en, [[Gratifikation|Jahresabschlussvergütungen]];&lt;br /&gt;
** Sekundäre vertragliche Sozialkosten (kommen dem Arbeitnehmer indirekt zugute): [[Kantine]], [[Betriebsarzt]], [[Kindergarten]], [[betriebliche Altersversorgung]] und Unterstützung;&lt;br /&gt;
* Sonstige Personalkosten (entstehen durch [[Fluktuation]]en): [[Stellenanzeige]]n, [[Abfindung (deutsches Arbeitsrecht)|Abfindungen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;Personalnebenkosten&amp;#039;&amp;#039; haben eine zunehmende Bedeutung erlangt. Sie betragen bei [[Kreditinstitut]]en bis zu 98 % des Bruttoverdienstes, liegen in der [[Industrie]] bei bis zu 80 % und im [[Einzelhandel]] bei etwa 70 %.&amp;lt;ref&amp;gt;Roman Macha: [https://books.google.de/books?id=HSY5xxay-6oC&amp;amp;pg=PA54&amp;amp;dq=Personalnebenkosten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=_CNjU5CsNZSQ7AbZ_YGIDQ#v=onepage&amp;amp;q=Personalnebenkosten&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung.&amp;#039;&amp;#039;] 2011, S. 54.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arten der Personalnebenkosten:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;gesetzliche Personalnebenkosten&amp;#039;&amp;#039;: Arbeitgeberanteile an der [[Gesetzliche Rentenversicherung|Renten-]], [[Krankenkasse|Kranken-]], [[Arbeitslosenversicherung|Arbeitslosen-]], [[Pflegeversicherung]] oder [[Unfallkasse]]n, die gesetzlich vorgeschriebene [[Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall]] und die bezahlten [[Feiertag]]e und [[Urlaub]]stage.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;tarifliche Personalnebenkosten&amp;#039;&amp;#039;: Werksarzt, Kantine, Arbeitsbekleidung, Kuren.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;vertragliche Personalnebenkosten&amp;#039;&amp;#039;: Abfindungen&lt;br /&gt;
Die Summe aus Personalkosten, Personalnebenkosten (Personalbasisaufwand) und Sachaufwand „Soziale Dienste“ plus Sachaufwand „Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter“ (Personalzusatzaufwand) ergibt den Personalgesamtaufwand.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Magnus Radke, Die große betriebswirtschaftliche Formelsammlung, Landsberg/Lech: mi, Verl. Moderne Industrie, 1999, S. 346.               &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personalkosten können sowohl [[Fixkosten]] ([[Arbeitskapazität (Betriebswirtschaftslehre)|Kosten der Arbeitskapazität]], Personal in der Verwaltung) als auch [[variable Kosten]]bestandteile (Akkordlöhne) enthalten. Wo sie dem [[Kostenträger]] direkt zurechenbar sind, gehören sie zu den [[Einzelkosten]], eine Umlage auf die Produkte ist bei [[Gemeinkosten]] erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erfassung und Buchung ==&lt;br /&gt;
Das mitlaufende und zeitnahe automatische Erfassen der Personaleinzelkosten ist der einzige taugliche Ansatz, um zu einer authentischen Datenbasis zu gelangen. Jede [[Selbstaufschreibung]] wird durch Interessen der Beteiligten verzerrt sein und erlaubt keine [[Revisionssicherheit|revisionsfeste]] Nachkalkulation. Das erfordert mindestens die Erfassung einzelner Verrichtungen durch Methoden der [[Zeiterfassung]] für Anfangszeiten, nachfolgende [[Verteilzeit]]en fallen dabei jeweils der laufenden Verrichtung zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der wesentliche [[Buchungssatz]] für Lohn- und Gehaltszahlungen lautet:&lt;br /&gt;
    * Lohnaufwand ([[Bruttolohn]]) an&lt;br /&gt;
      ** Bankkonto&lt;br /&gt;
      ** Zugang [[Lohnsteuer]]verbindlichkeit&lt;br /&gt;
      ** Zugang Verbindlichkeit [[Sozialversicherung]] ([[Arbeitnehmeranteil]])&lt;br /&gt;
    * Aufwand aus gesetzlichen Sozialversicherungskosten an&lt;br /&gt;
      ** Zugang Verbindlichkeit [[Sozialversicherung]] ([[Arbeitgeberanteil]])&lt;br /&gt;
Die Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) wird zum drittletzten Banktag des laufenden Monats überwiesen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird am 10. Arbeitstag des Folgemonats an das Finanzamt überwiesen. Der Buchungssatz lautet: Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern an Bank sowie Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden an Bank.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Coenenberg, Adolf Gerhard; Bergmann, Iris (2014): Einführung in das Rechnungswesen : Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung / Adolf G. Coenenberg, 5., Aufl., Stuttgart : Schäffer-Poeschel, S. 178–179.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kennzahlen ==&lt;br /&gt;
Personalkostenkennzahlen sind [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]]en, die als [[Verhältniszahl]]en „absolute Personalkostenwerte relativieren“.&amp;lt;ref&amp;gt;Christian Scholz: &amp;#039;&amp;#039;Personalmanagement.&amp;#039;&amp;#039; 2000, S. 720.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie sind von allgemeinem Interesse und Gegenstand der öffentlichen Diskussion.&amp;lt;ref&amp;gt;Roman Macha: &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung.&amp;#039;&amp;#039; 2011, S. 52.&amp;lt;/ref&amp;gt; Da Personalkosten neben den [[Materialkosten]] meist die bedeutendste Kostenart darstellen, unterliegen sie einer besonderen Beobachtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geläufige Kennzahlen im Zusammenhang mit Personalkosten sind neben der [[Personalaufwandsquote]] die Personalintensität:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\mathrm{Personalintensit\ddot{a}t} = \frac{\text{Personalkosten}}{\text{Gesamtkosten oder Umsatzerlöse}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betriebe mit hoher Materialintensität haben meist eine geringe Personalintensität und umgekehrt, da zwischen beiden eine hohe negative [[Korrelation]] besteht. Zu den personalintensiven Betrieben gehören jene, bei denen der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten oder Umsatzerlösen über 50 % liegt. Das trifft insbesondere bei [[Metallindustrie]], [[Elektrotechnik]] oder [[Straßenbau]] zu, wo die Umsatzanteile bei mindestens 20 % und die Anteile am Rohertrag bei mindestens 60 % liegen. Auch im [[Dienstleistungssektor]], im [[Handel]] und [[Handwerk]] besteht eine hohe Personalintensität. Personalintensive Betriebe weisen eine hohe Sensibilität für (tarifliche) Lohn- und Gehaltsveränderungen auf. Gleichzeitig sind solche Betriebe anfällig für [[Beschäftigung (Kostenrechnung)|Beschäftigungsschwankungen]], insbesondere bei fixen Personalkosten. [[Kostenremanenz]]en gibt es insbesondere bei Personalkosten durch gesetzliche oder vertragliche [[Kündigungsfrist]]en, wodurch Personal nicht so schnell abgebaut werden kann wie die Umsatzerlöse zurückgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die durchschnittlichen Personalkosten pro Mitarbeiter sind von allgemeinem Interesse:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\mathrm{Personalkosten\ pro \ Arbeitnehmer} = \frac\text{Personalkosten}{\text{durchschn. Personalbestand}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Durchschnittszahl gibt an, wie hoch das durchschnittliche Jahreseinkommen pro Beschäftigten liegt, und kann bei Betriebsvergleichen derselben Branche herangezogen werden. Ihre Aussagefähigkeit nimmt jedoch ab, wenn das Einkommensgefälle in einem Betrieb groß ist. Im Rahmen des [[Personalcontrolling]]s können die [[Produktivität]] und [[Flexibilisierung]] im Personalbereich erhöht und Personalkosten und [[Abwesenheit vom Arbeitsplatz|Fehlzeiten]] verringert werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinz Kußmaul: &amp;#039;&amp;#039;Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer.&amp;#039;&amp;#039; 2008, S. 59.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Personalbasisaufwand gibt den Personalaufwand für die geleistete Arbeitszeit wieder. Dieser setzt sich aus Löhnen und Gehältern laut GuV Position 16 abzüglich Löhne und Gehälter für bezahlte Ausfallzeiten abzüglich Löhne und Gehälter ohne Stundenleistung sowie abzüglich der Ausbildungsvergütungen ohne produktiven Zeitanteil zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bilanzierung ==&lt;br /&gt;
Die [[Gewinn- und Verlustrechnung]] unterscheidet für das [[Gesamtkostenverfahren]] in {{§|275|hgb|juris}} Abs. 2 Nr. 6 a) [[Handelsgesetzbuch|HGB]] zwischen „Löhne und Gehälter“ und „soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 b) HGB). Die [[Zuführung (Rechnungswesen)|Zuführung]] zu den [[Pensionsrückstellung]]en ist somit Bestandteil der Personalkosten. Beim [[Umsatzkostenverfahren]] gilt {{§|285|hgb|juris}} Nr. 8 b) HGB. Wird eigenes Personal zur [[Reparatur]] oder [[Wartung]] von Produktionsanlagen eingesetzt, ist dies über die Position aktivierte [[Eigenleistung]]en zu verrechnen. Denn der Einsatz von Arbeitnehmern für Eigenleistungen verursacht [[Aufwand|Aufwendungen]], die nicht zum eigentlichen Produktionsprozess gehören. Deshalb sieht {{§|275|hgb|juris}} Abs. 2 Nr. 3 HGB für das Gesamtkostenverfahren vor, dass die für Eigenleistungen angefallenen Personal- (und Materialkosten) durch den Ertragsposten „andere aktivierte Eigenleistungen“ wieder neutralisiert werden müssen. Dadurch wird das [[Betriebsergebnis]] um Vorgänge korrigiert, die mit der eigentlichen Leistungserstellung nichts zu tun haben. Ohne Korrektur würde das Betriebsergebnis schlechter (niedrigerer Gewinn oder höherer Verlust) ausfallen. Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 5 b) HGB oder § 275 Abs. 3 Nr. 2 HGB werden die Löhne und Gehälter für fremde Arbeitskräfte ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für von Dritten bezogene Leistungen darstellen und betriebswirtschaftlich dem Materialaufwand zuzuordnen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Die [[International Financial Reporting Standards]] (IFRS) kennen keine speziellen Vorschriften zum Begriff der Personalaufwendungen. Nach IAS 1.91 ist der Personalaufwand bei der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, IAS 1.93 verlangt bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens zusätzliche Angaben über den Personalaufwand. Für beide Darstellungsformen wird eine genaue Aufgliederung des Personalaufwandes nicht vorgeschrieben. Die „staff costs“ / „employee benefits“ werden in IAS 19 behandelt. Die Vorschrift ist mit der deutschen Auslegung identisch und beinhaltet alle Personal- und Personalnebenkosten einschließlich etwaiger [[Sachbezug|Sachbezüge]] ([[Deputatlohn]]). Kein Personalaufwand stellen pauschalierte Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen dar sowie Aufwendungen für den [[Aufsichtsrat]] oder [[Beirat]]. Diese gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Unterschiede zum HGB ergeben sich aus den Pensionsrückstellungen, weil die Höhe des Pensionsaufwands zwischen HGB und IAS teilweise nicht übereinstimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Lohnnebenkosten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* J. Berthel, F. G. Becker: &amp;#039;&amp;#039;Personal-Management.&amp;#039;&amp;#039; 8. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-7910-2614-5.&lt;br /&gt;
* M. Kolb: &amp;#039;&amp;#039;Personalmanagement.&amp;#039;&amp;#039; Gabler, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0907-7.&lt;br /&gt;
* C. Scholz: &amp;#039;&amp;#039;Personalmanagement.&amp;#039;&amp;#039; 5. Auflage. Franz Vahlen, München 2000, ISBN 3-8006-2182-7.&lt;br /&gt;
* G. Siebert: &amp;#039;&amp;#039;Personalaufwendungen.&amp;#039;&amp;#039; In: [[Wolfgang Ballwieser|W. Ballwieser]], [[Adolf G. Coenenberg|A. G. Coenenberg]], [[Klaus von Wysocki|K. v. Wysocki]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung.&amp;#039;&amp;#039; 3. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2002, ISBN 3-7910-8046-6, Sp. 1648–1662.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4127578-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechnungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Personalwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kostenrechnung]]&lt;/div&gt;</summary>
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