<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Pendlerpauschale</id>
	<title>Pendlerpauschale - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Pendlerpauschale"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Pendlerpauschale&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-07T16:21:47Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Pendlerpauschale&amp;diff=501287&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2025-41221-40: /* Große Pendlerpauschale */</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Pendlerpauschale&amp;diff=501287&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-12-17T14:17:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Große Pendlerpauschale&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt die Situation in Österreich. Zur Situation in Deutschland siehe [[Entfernungspauschale]].}}&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Pendlerpauschale&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; dient im österreichischen [[Einkommensteuerrecht]] zur pauschalen Abgeltung von [[Kosten]] für tägliche Fahrten von [[Pendler]]n zwischen [[Wohnung]] und [[Arbeitsstätte]]. [[Arbeitnehmer]] in Österreich haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diesen [[Freibetrag]], der mittels des Formblattes L34 beantragt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Funktionsweise, Voraussetzungen und Höhe ==&lt;br /&gt;
=== Inanspruchnahme ===&lt;br /&gt;
Das Pendlerpauschale gilt nach §&amp;amp;nbsp;16 Abs.&amp;amp;nbsp;1 Z&amp;amp;nbsp;6 [[Einkommensteuer (Österreich)|Einkommensteuergesetz (EStG) 1988]] als eine Form der [[Werbungskosten]] und steht für Fahrten ab zwei beziehungsweise 20 km Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu. Mit den Pauschalbeträgen werden die angenommenen Kosten ab dieser Entfernung abgegolten. Die Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unter 20 km werden hingegen mit dem „Verkehrsabsetzbetrag“ (2024: 468 Euro pro Jahr, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag 798 Euro) abgegolten, welcher jedem Arbeitnehmer ohne Antrag allgemein zugesprochen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten der Inanspruchnahme: Das Pendlerpauschale kann entweder vom Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden (in diesem Falle ist das Formular L34 dem Arbeitgeber vorzulegen) oder es wird im Zuge der durch den Arbeitnehmer selbst durchgeführten jährlichen Meldung zur Arbeitnehmerveranlagung (früher: „Jahresausgleich“) vom Finanzamt direkt vergütet, indem der zustehende Betrag für das gesamte Kalenderjahr vom Jahreseinkommen abgezogen wird (Formular L34 ist in diesem Fall der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beizulegen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Höhe ===&lt;br /&gt;
Das Pauschale wird von Zeit zu Zeit dem allgemeinen Preisniveau angeglichen. Ab Mai 2022 wurde das Pauschale befristet bis zum 30. Juni 2023 um 50 % angehoben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://people-organisation.pwc.at/2022/05/erhoehung-des-pendlerpauschales-und-pendlereuros-ab-mai-2022/ |titel=Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros ab Mai 2022 |hrsg=PwC Österreich |datum=2022-05-02 |abruf=2022-06-03}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Kleine Pendlerpauschale ====&lt;br /&gt;
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt ist und bei denen die „Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar“&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.help.gv.at/Content.Node/193/Seite.800600.html help.gv.at], abgerufen am 10. März 2011.&amp;lt;/ref&amp;gt; ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
    Grenzen (monatliche Beträge ab 07/2023):&lt;br /&gt;
    * ab 20 km: EUR  58,—&lt;br /&gt;
    * ab 40 km: EUR 113,—&lt;br /&gt;
    * ab 60 km: EUR 168,—&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Große Pendlerpauschale ====&lt;br /&gt;
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt ist, bei denen jedoch die „Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar“ ist:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
   Grenzen (monatliche Beträge ab 07/2023):&lt;br /&gt;
   * ab 2 km:    EUR  31,—&lt;br /&gt;
   * ab 20 km:   EUR 123,—&lt;br /&gt;
   * ab 40 km:   EUR 214,—&lt;br /&gt;
   * ab 60 km:   EUR 306,—&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Regelung für Arbeitnehmer in Teilzeit ====&lt;br /&gt;
Das volle Pendlerpauschale (große oder kleine) steht einem Arbeitnehmer erst dann zu, wenn er an mindestens elf Tagen pro Monat den Arbeitsweg beschreitet. Seit [[1. Jänner]] [[2013]] ist es auch Teilzeitkräften möglich, ein Pendlerpauschale zu erhalten. Fährt ein Arbeitnehmer an mindestens vier, aber maximal sieben Tagen im Monat zur Arbeit steht ihm ein Pendlerpauschale in Höhe von einem Drittel des vollen Betrages zu. Sind es mindestens acht, aber maximal zehn Tage im Monat stehen ihm zwei Drittel des vollen Satzes zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Pendlereuro ====&lt;br /&gt;
So weit Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht, steht Arbeitnehmern zusätzlich ein &amp;#039;&amp;#039;Pendlereuro&amp;#039;&amp;#039; zu. Dieser beträgt jährlich 2 Euro pro km der einfachen Wegstrecke (eine Erhöhung auf 6 Euro ist für 2026 geplant&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.finanz.at/news/sparpaket-budget-2025-11015/ |titel=Sparpaket Budget 2025 |hrsg=Finanz.at |datum=2025-05-13 |abruf=2025-05-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;) und wird als steuerlicher Absetzbetrag direkt von der Lohnsteuer abgezogen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zumutbarkeit ===&lt;br /&gt;
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist genau dann nicht [[Zumutbarkeit|zumutbar]], wenn:&lt;br /&gt;
* zumindest auf dem halben [[Arbeitsweg]] kein öffentliches Verkehrsmittel oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt,&lt;br /&gt;
* eine starke Gehbehinderung dauernd vorliegt oder&lt;br /&gt;
* folgende Wegzeiten überschritten werden:&lt;br /&gt;
** Bei einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Teilzeitjob&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gelten eineinhalb Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar – unabhängig vom Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.&lt;br /&gt;
** Bei einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vollzeitjob&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; gelten zwei Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg zumutbar.&lt;br /&gt;
** Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Überschreiten&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; der genannten Wegzeiten ist unter besonderen Umständen möglich – z. B. wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise längere Wegzeiten zurücklegen oder besonders günstige Arbeitsbedingungen aus Sicht des Arbeitnehmers angeboten werden.&lt;br /&gt;
Die Wegzeit wird berechnet vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen beim Arbeitsplatz. Im Falle von unterschiedlichen Wegzeiten für die Hin- und Rückfahrt gilt die jeweils längere Fahrtzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Volumen und Kritik ==&lt;br /&gt;
Laut einer Studie des [[Verkehrsclub Österreich|Verkehrsclubs Österreich]] (VCÖ) ist die Anzahl der Bezieher des Pendlerpauschales zwischen 1996 und 2006 von 589.000 auf 737.000 gestiegen. Die aktuellen Zahlen gehen aus einer parlamentarischen Anfrage hervor.&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.help.gv.at/Content.Node/193/Seite.800600.html&amp;lt;/ref&amp;gt; Dem [[Bundesministerium für Finanzen]] zufolge, gab es in den Jahren 2008 und 2009 rund 850.000 Bezieher des Pendlerpauschales. Im Jahr 2006 wurden 581 Mio. Euro an Pendlerpauschale geltend gemacht, was einer Verdoppelung des Betrages innerhalb von zehn Jahren entspricht. Ebenfalls dem Finanzministerium zufolge wurden in den Jahren 2008 und 2009 rund 800 Mio. Euro geltend gemacht, was Steuermindereinnahmen von rund 320 Mio. Euro verursacht. Aufgrund der Erhöhung des Pendlerpauschales 2011 kam es zu einer weiteren Steigerung. Laut einer aktuellen VCÖ-Aufstellung hat sich das steuerlich geltend gemachte Pendlerpauschale auf hochgerechnet 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2013 erhöht.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/4662031/Pendlerpauschale_Ein-Funftel-geht-an-Gutverdiener diepresse.com], abgerufen am 11. Juli 2016.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Verkehrsexperten kritisieren die negativen Folgen des Pauschales und plädieren für eine Reform oder Abschaffung. Kritikpunkte sind etwa die mangelnde soziale Treffsicherheit und falsche verkehrspolitische Lenkungseffekte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sprachgebrauch in D-A-CH ==&lt;br /&gt;
Der Begriff „Pendlerpauschale“ stammt aus dem österreichischen Steuerrecht. Die (z.&amp;amp;nbsp;B. im Einkommensteuergesetz oder auf der von der österreichischen Bundesregierung betriebenen Website [[HELP.gv.at]]) offiziell verwendete und gesetzlich korrekte Bezeichnung lautet „das Pendlerpauschale“ (Neutrum).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/pendlerpauschale_und_kilometergeld/1/Seite.1930200.html |titel= Allgemeines zu Pendlerpauschale und Pendlereuro |hrsg=BMF Österreich |datum=2024-03-19 |abruf=2025-05-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Demgegenüber ist im alltäglichen Sprachgebrauch in Österreich auch die weibliche Form „die Pendlerpauschale“ gebräuchlich. Der Duden sieht die Neutrum-Form „das Pauschale“ als veraltet an, in der aktuellen Ausgabe zur Rechtschreibung wird bei „Pauschale“ nur der feminine Artikel angeführt. Das [[Österreichisches Wörterbuch|Österreichische Wörterbuch]] hingegen listet den sächlichen Artikel an erster Stelle, sieht aber die Variante mit dem femininen Artikel als gleichberechtigt an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] ist der Ausdruck „Pendlerpauschale“ umgangssprachlich ebenfalls geläufig, die offizielle Bezeichnung lautet dort aber [[Entfernungspauschale]], im Volksmund oft auch „Kilometerpauschale“ genannt. Diese ist – gleich wie das österreichische Pendlerpauschale – nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls pauschalierten [[Kilometergeld]], das aber eine Kostenerstattung für [[Dienstreise]]n darstellt. Ebenso existiert in der [[Schweiz]] die Möglichkeit einer pauschalen Geltendmachung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40099696/NOR40099696.html Text im EStG §&amp;amp;nbsp;16]&lt;br /&gt;
* [http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Steuern/pdfs/9999/L34.pdf Formblatt L34] auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (PDF; 112&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* [https://finanzierung.or.at/pendlerpauschale/ Pendlerrechner] für die Pendlerpauschale des BMF Österreich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=7565724-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht (Österreich)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>~2025-41221-40</name></author>
	</entry>
</feed>