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	<title>Parlamentsabsolutismus - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-11T17:20:20Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Parlamentsabsolutismus&amp;diff=489386&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Hajo-Muc: /* Gegengewicht */ + Überarbeiten</title>
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		<updated>2023-07-28T03:42:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Gegengewicht: &lt;/span&gt; + Überarbeiten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Parlamentarischer Absolutismus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Parlamentsabsolutismus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Absolutismus des [[Parlament]]s&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist durch die Aufhebung der [[Gewaltenteilung]] gekennzeichnet. Das Parlament übt dabei nicht nur [[legislative]] Aufgaben aus, sondern bildet auch die oberste Instanz der [[Exekutive]] und der [[Judikative]]. Regierung und Gerichte erscheinen dabei als untergeordnete Instanzen des Parlaments.&amp;lt;ref&amp;gt;Bereits [[Karl Kautsky]] überschrieb das VI. Kapitel seiner Schrift &amp;#039;&amp;#039;Der Parlamentarismus, die Volksgesetzgebung und die Socialdemokratie&amp;#039;&amp;#039; (J.H.W. Dietz, 1893): „Monarchischer und parlamentarischer Absolutismus“.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterschied zwischen einer parlamentarischen Regierungsform und einem Parlamentsabsolutismus liegt darin, dass in einer parlamentarischen Regierungsform die Regierung selbständig die Regierungsgeschäfte führt und das Parlament der Regierung zwar das Vertrauen entziehen und die Regierung abwählen kann, nicht aber anstelle der Regierung im Einzelfall Regierungs- und Verwaltungsakte treffen oder in Rechtssachen Einzelentscheidungen treffen oder einzelne Gerichtsurteile annullieren kann. Historisch ist der Parlamentsabsolutismus zumeist die Fassade für die Herrschaft oligarchischer Klüngel, ein [[Einparteiensystem]] oder die Herrschaftsbestrebungen einflussreicher Parteiführer, die aus verschiedenen Gründen eine unverhüllte persönliche Diktatur nicht anstreben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historische Beispiele ==&lt;br /&gt;
Als erster und deutlichster Triumph eines parlamentarischen [[Absolutismus]] gilt der Sieg des [[Englisches Parlament|englischen Parlaments]] im Bürgerkrieg gegen König [[Karl I. (England)|Karl I.]] bzw. in der [[Glorious Revolution]] gegen dessen Sohn [[Jakob II. (England)|Jakob II]]. Hatte zunächst noch [[Oliver Cromwell]] als unumschränkter [[Commonwealth of England|Commonwealth]]-Regent auch das Parlament unter Kontrolle, so festigte nach der Glorreichen Revolution das Parlament seine Position gegenüber dem konstitutionellen Monarchen, der 1720 letztmals sein [[Veto]] im Parlament eingelegt hatte und überstimmt worden war.&amp;lt;ref&amp;gt;Walther Hubatsch: &amp;#039;&amp;#039;Das Zeitalter des Absolutismus. 1600–1789.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Geschichte der Neuzeit.&amp;#039;&amp;#039; Westermann, 1970, S.&amp;amp;nbsp;137.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Regina Pörtner: &amp;#039;&amp;#039;„The highest of time“. Verfassungskrise und politische Theorie in England 1640–1660.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Historische Forschungen.&amp;#039;&amp;#039; Band 90, Duncker &amp;amp; Humblot, 2009, ISBN 978-3-428-13100-6, S.&amp;amp;nbsp;70ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kritik an der Allmacht des Parlaments bzw. an seinem dominierenden Einfluss auf die Regierung wurde allerdings erst im Zusammenhang mit der Dominanz der [[Jakobiner]] und Sansculotten während der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] thematisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein oft angeführtes Beispiel der Neuzeit ist der Parlamentsabsolutismus in der [[Türkei]] bzw. im [[Osmanisches Reich|Osmanischen Reich]] zwischen 1919 und 1923. Die Regierung der [[Jungtürken]] war nach der Niederlage im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] 1918 zusammengebrochen und untergetaucht, der von ihnen gestürzte [[Sultan]] im selben Jahr, ebenso starb dessen von den Jungtürken eingesetzter Nachfolger. Der neue Sultan, ein Bruder beider Vorgänger, befand sich mehr oder weniger in alliierter Gefangenschaft in der besetzten Hauptstadt [[Istanbul]]. Das letzte osmanische Parlament wurde von den Briten aufgelöst und nach [[Malta]] deportiert. In [[Ankara]] erklärten sich 1919 stattdessen nationalistische Anhänger des aufständischen [[General]]s [[Mustafa Kemal Atatürk|Mustafa Kemal]] (Atatürk) zur [[Nationalversammlung|Großen Nationalversammlung]], Kemal wurde Vorsitzender des Verteidigungskomitees und somit bis 1921 faktisch Regierungschef, siehe auch [[Türkischer Befreiungskrieg]]. Alle Staatsgewalt, auch die [[Exekutive]], lag in dieser Zwischenzeit in der Hand des Parlaments und seines Vorsitzenden. Nach dem Sturz des Sultans 1922 wurde Kemal auch offiziell [[Parlamentspräsident]] und 1923 Präsident der [[Republik]], der im Parlament seinen Willen durchsetzte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gegengewicht ==&lt;br /&gt;
{{Überarbeiten|grund=Dieser ganze Abschnitt ist verfehlt. Ein Parlamentsabsolutismus wird nicht durch ein außerparlamentarisches Machtzentrum verhindert, sondern durch eine an verbindlichen Regeln gebundene Kompetenzverteilung und verbindliche Verfahrensvorschriften. Parlamentsabsolutismus wird nie aus der Mitte des Parlaments heraus geübt, sondern dadurch, dass das Parlament zur Bühne und zum Instrument von Einzelpersonen (Cromwell und Atatürk) oder elitärer Zirkel (engl. Parlament der frühen Neuzeit) wird. Aus einem Gesetzgebungsorgan wird so ein übergesetzliches Herrschaftsinstrument. Der Unterschied zum Parlamentarismus liegt darin, dass in letzterem die Bindung der Regierung an den Willen des Parlaments regelbasiert und von Kompetenzvorschriften bestimmt wird. Zudem ist der Abschnitt so gut wie unbelegt.}}&lt;br /&gt;
Das eigentliche Gegengewicht ist aber nicht die verfassungsrechtliche Macht des Staatsoberhauptes, der in einer parlamentarischen Republik oder parlamentarischen Monarchie ohnehin nur die Rolle der Repräsentative spielt.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Norbert Achterberg: &amp;#039;&amp;#039;Parlamentsrecht.&amp;#039;&amp;#039; Mohr Siebeck, 1984, ISBN 978-3-16-644769-8, S.&amp;amp;nbsp;202.&amp;lt;/ref&amp;gt; Vielmehr wird die Allmacht des Parlaments durch die tatsächliche Macht des Regierungschefs eingeschränkt. [[Fraktionszwang]], [[Fraktionsvorsitzender|Fraktionsvorsitz]] bzw. Parteivorsitz sowie die [[Personalunion]] von [[Trennung von Amt und Mandat|Amt und Mandat]] spielen eine Schlüsselrolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist der Regierungschef zugleich Fraktionsvorsitzender oder Parteivorsitzender jener Regierungspartei, die eine Mehrheit im Parlament hält, kann er durch sein persönliches Gewicht die Abgeordneten seiner Partei durch Fraktionszwang oder Fraktionsdisziplin zur Unterordnung unter die Parteibeschlüsse zwingen. Nicht nur in Großbritannien oder Deutschland basiert das Zusammenspiel zwischen Regierung und Parlament auf derartigen Personalunionen und funktioniert seit Jahrzehnten auf diese Weise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In nahezu allen modernen Demokratien westlicher Prägung ist die [[Mehrheit|Parlamentsmehrheit]] deshalb heute längst Teil, zumindest aber Alliierter der Regierung. Dadurch wird die Rolle des Parlaments als Gegengewicht zur Regierung teilweise aufgehoben, ja die gesamte, im 19. Jahrhundert erkämpfte [[Gewaltenteilung]] an sich ungleich beeinflusst. Faktisch allein der oppositionellen Minderheit im Parlament kommt somit noch dessen ursprüngliche Aufgabe einer Kontrolle der Regierung zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Parlamentswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Demokratieform]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Hajo-Muc</name></author>
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