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	<title>Ortsdurchfahrt - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Huste: /* Ausnahmen */ Stil und Typo</title>
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		<updated>2026-02-23T15:01:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Ausnahmen: &lt;/span&gt; Stil und Typo&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Ortsdurchfahrt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (häufig abgekürzt als OD) ist eine überörtliche Wege- bzw. Straßenverbindung, die durch einen [[Ortschaft|Ort]] führt. Das bundesdeutsche [[Straßenrecht]] bezeichnet als Ortsdurchfahrt den Straßenabschnitt einer [[Bundesstraße|Bundes-]], [[Landesstraße|Landes-]] oder [[Kreisstraße]] innerhalb einer Ortschaft ([[Stadt]], [[Gemeinde]]), der für den inner- und außerörtlichen Straßenverkehr bestimmt ist. Für diesen Ortsabschnitt bestehen besondere Bedingungen für die [[Straßenbaulast]], für die Unterhaltung und den Anbau. Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt werden vom überörtlichen Baulastträger in Rücksprache mit der jeweiligen Gemeinde förmlich festgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterhaltungspflicht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verpflichtungen, eine Straße dem Verkehrsbedürfnis entsprechend auszubauen und zu unterhalten, obliegen dem Träger der Straßenbaulast. Bei einer innerörtlichen Straße ([[Gemeindestraße]]) ist Straßenbaulastträger die betreffende Gemeinde. Handelt es sich dagegen um eine überörtliche Straßen- und Wegeverbindung, dazu gehört die Ortsdurchfahrt, ist nach dem föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland Straßenbaulastträger in der Regel der Bund (für Bundesstraßen), das Land (für [[Landesstraße]]n oder [[Staatsstraße]]n) oder der Kreis (für [[Kreisstraße]]n). Eine abweichende bundesgesetzliche Regelung besteht bei Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern (bei Bundesstraßen). In diesem Fall trägt die Gemeinde/Stadt die Straßenbaulast ihrer Ortsdurchfahrt. Ähnliche Regelungen existieren auch im Straßenrecht der Länder für Land- und Kreisstraßen, die Einwohnergrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich, z.&amp;amp;nbsp;B. in Baden-Württemberg liegt diese bei 30.000 Einwohnern&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=StrG+BW&amp;amp;psml=bsbawueprod.psml&amp;amp;max=true&amp;amp;aiz=true#jlr-StrGBW1992V11P3-jlr-StrGBW1992V10P3 § 43 Absatz 3 Straßengesetz Baden-Württemberg]&amp;lt;/ref&amp;gt; und in Nordrhein-Westfalen bei 80.000 Einwohnern.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320100122085732243#det358443 § 44, Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen]&amp;lt;/ref&amp;gt; Innerhalb einer Ortsdurchfahrt gelten keine [[Anbaubeschränkung]]en, wie beispielsweise auf der freien Strecke einer Straße. Das heißt, dass Grundstücke in vielen Fällen direkt durch die Ortsdurchfahrt erschlossen werden. Dies erhöht die Anzahl möglicher Konflikte, da Fahrzeuge nicht nur an Knotenpunkten einbiegen oder abbiegen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung der Ortsdurchfahrt zur freien Strecke ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ortstafel-Ortsdurchfahrt.jpg|miniatur|Ortseingangsschild Ortsdurchfahrt]]&lt;br /&gt;
[[Datei:OD-NeuWulmstorf-HH-B73.jpg|miniatur|OD-Stein neben der B73 in [[Neu Wulmstorf]] ([[Landkreis Harburg]]) kurz vor der [[Hamburg]]er Grenze (Ortsschild im Hintergrund)]]&lt;br /&gt;
Beginn und Ende einer straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt (im Sinne der Frage: wer ist Baulastträger, also zuständig für bauliche Maßnahmen) werden durch OD-Steine oder -Tafeln markiert. Die straßenverkehrsrechtliche Festlegung hingegen (innerorts/außerorts) wird durch die (gelben) &amp;#039;&amp;#039;[[Ortstafel (Deutschland)|Ortstafeln]]&amp;#039;&amp;#039; bestimmt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm |titel=Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) |abruf=2024-11-27 |zitat=Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese markieren Beginn und Ende der sog. [[Geschlossene Ortschaft]] im Sinne, ab hier gilt grundsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50&amp;amp;nbsp;km/h. Die straßenverkehrsrechtlichen Kriterien zum Beginn der geschlossenen Ortschaft sind in der [[Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung|VwV-StVO]] festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein OD-Stein ist in der Regel ca. 50&amp;amp;nbsp;cm hoch, weiß oder gelb und trägt die Aufschrift „OD“ (Abkürzung für Ortsdurchfahrt). Er kann dabei die Form eines Dreieckprismas oder Quaders haben und auch als Beton- oder Kunststoff-„Stein“ hergestellt sein; teilweise wird der Stein ersetzt durch ein Schild mit der Aufschrift „OD“ auf weißem oder gelben Hintergrund. In manchen deutschen Bundesländern ist die Form des Steins auch quaderförmig mit einem halbrunden Bogen auf der Oberseite. Auf ihm ist manchmal die Nummer der Straße, die Kilometrierung oder eine Netzwerk-Nummer angegeben (siehe hierzu [[Stationszeichen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
OD-Stein und Ortseingangsschild liegen zwar oftmals dicht beieinander, müssen dies aber nicht, da sie unabhängig voneinander platziert werden können. So kann eine Ortsdurchfahrt sowohl innerhalb als auch außerhalb des bebauten Gebietes beginnen und enden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausnahmen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Straße durch einen geschlossenen Ort wird aber nicht in jedem Fall als Ortsdurchfahrt behandelt. Am bekanntesten dürften in dieser Hinsicht die durch Stadtgebiet führenden [[Autobahn]]en und [[Kraftfahrstraße]]n sein. Sie zählen straßenrechtlich wie auch straßenverkehrsrechtlich als außerorts, auch wenn sie mitten im Siedlungsgebiet liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verknüpfungs- und Erschließungsbereiche ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An Bundesstraßen und in mehreren Bundesländern werden die Ortsdurchfahrten bestimmter klassifizierter Straßen noch einmal weiter untergliedert in normalerweise [[Straßenkategorie|anbaufreie]] Verknüpfungsbereiche (ODV) und angebaute Erschließungsbereiche (ODE).&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/richtlinien-fuer-die-rechtliche-behandlung-von-ortsdurchfahrten.html |titel=BMDV - Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR) |abruf=2024-11-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Aus der jeweiligen Festsetzung leiten sich zum Beispiel nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz straßenrechtliche Konsequenzen für Zufahrten, Sondernutzungen und die Bauverbotszonen ab. In der [[Anweisung Straßeninformationsbank]] (Teilsystem: Netzdaten) ist der Erschließungsbereich wie folgt beschrieben:&lt;br /&gt;
{{Zitat|Bereich, in dem Grundstücke durch Zufahrten oder Zugänge an eine aufzunehmende Straße erschlossen werden. Die rechtliche Zulässigkeit folgt aus den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder aus der Lage der Straße in einem nach § 34 BBauG beurteilten Gebiet.|Autor=[[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]]|Quelle={{Webarchiv|url=http://www.bast.de/cln_015/nn_795118/DE/Publikationen/Regelwerke/Downloads/asb-netzdaten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/asb-netzdaten.pdf|wayback=20140311193633|text=ASB, Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem: Netzdaten, Version 2.02, S. 50., im Internetarchiv}} (PDF-Datei; 2,5&amp;amp;nbsp;MB)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery perrow=&amp;quot;5&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Alte Dorfstraße.JPG|Ortsdurchfahrt um 1900&lt;br /&gt;
Lindlar - Hauptstraße 01 ies.jpg|Enge Ortsdurchfahrt&lt;br /&gt;
2008-08-17RS-Lennep42.jpg|Verkehrsregelung bei der Ortsdurchfahrt&lt;br /&gt;
Rotenburg (Wümme) - Große Straße 19 ies.jpg|Fußgängerzone (ehemalige Ortsdurchfahrt)&lt;br /&gt;
OD-Stein 1.jpg|Alter OD-Stein mit [[Kilometerstein|Kilometerschild]] an der L202 (früher [[Bundesstraße 61|B61]]) in [[Sulingen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Kilometerstein]]&lt;br /&gt;
* [[Geschlossene Ortschaft]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4172888-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Straßentyp]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Huste</name></author>
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