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	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Nutzungsausfall</id>
	<title>Nutzungsausfall - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-21T01:09:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Nutzungsausfall&amp;diff=537406&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Saehrimnir: BKL Fix</title>
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		<updated>2025-07-21T13:34:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;BKL Fix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;„Nutzungsausfall“&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird eine Situation bezeichnet, in der ein [[Gegenstand]] aufgrund eines – in der Regel [[Schaden|schädigenden]] – Ereignisses vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nutzungsausfalls[[entschädigung]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird die Entschädigungs[[Leistung (Recht)|leistung]] bezeichnet, die als [[Schadensersatzrecht|Schadensersatz]] für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch des Gegenstandes während des Nutzungsausfalls nicht möglich ist, sofern dieser Gebrauch einen [[Geldwerter Vorteil|geldwerten]] [[Vermögen (Recht)|Vermögens]]&amp;lt;nowiki/&amp;gt;bestandteil dargestellt hätte. Voraussetzung dafür ist das Bestehen von Nutzungs[[Wille#In der Rechtswissenschaft|wille]] und Nutzungsmöglichkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://www.unfallhelden.de/blog/view/nutzungsausfallentschaedigung|titel=Nutzungsausfallentschädigung|zugriff=2017-03-20}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Hauptanwendungsfall ist derjenige, in dem ein Kraftfahrzeug aufgrund [[Schaden|Beschädigungen]] durch einen [[Straßenverkehrsunfall|Verkehrsunfall]] nicht zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die entgangene [[Nutzung (Recht)|Nutzung]] stellt nicht nur bei Kraftfahrzeugen, sondern auch bei anderen Sachen unter bestimmten engen Voraussetzungen einen [[Vermögensschaden]] dar, der im deutschen [[Schadensersatz]]recht ersatzfähig ist ({{§|249|bgb|juris|text = §§ 249}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]). Das ist nach der deutschen [[Rechtsprechung]] dann der Fall, wenn die [[Nutzungsrecht|Nutzung]] der in Frage stehenden Sache kommerzialisiert ist, also für Geld zu erwerben ist. Ferner muss es sich bei der in Frage stehenden Sache um ein [[Rechtsgut|Wirtschaftsgut]] von allgemeiner und zentraler Bedeutung für die [[Lebenshaltungskosten|Lebenshaltung]] handeln, auf dessen ständige Verfügbarkeit man typischerweise angewiesen ist, so z.&amp;amp;nbsp;B. bei [[Kraftfahrzeug]]en und selbst bewohnten [[Haus|Häusern]]. Hiervon sind diejenigen Güter abzugrenzen, die lediglich „[[Luxusgut|Luxusbedürfnisse]]“ befriedigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis geht es meistens darum, dass der [[Eigentum|Eigentümer]] oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs dieses wegen eines Unfalls (oder einer sonstigen [[unerlaubte Handlung|unerlaubten Handlung]]) zeitweise nicht mehr nutzen kann. Diese Entschädigung wird i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. für die [[Reparatur]]- oder [[Wiederbeschaffungskosten|Wiederbeschaffungs]]&amp;lt;nowiki/&amp;gt;dauer des geschädigten Fahrzeugs gezahlt. Voraussetzung für die [[Zahlung]] einer [[Nutzungsentschädigung|Nutzungsausfallentschädigung]] ist stets, dass tatsächlich ein Nutzungsausfall eingetreten ist. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Besitzer des Kraftfahrzeugs den Schaden nicht reparieren lässt, sondern auf der Grundlage fiktiver Abrechnung geltend macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geltendmachung von Nutzungsausfall für die dem Unfalltag folgenden Tage bei einem unfallbedingt nicht mehr fahrbereiten Fahrzeug steht die Geltendmachung von [[Taxi]]- oder [[Bahn (Verkehr)|Bahn]][[kosten]] am Unfalltag nicht entgegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe des [[Schadensersatz]]es richtet sich nach einer Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind (sog. Sanden/[[Maximilian Danner|Danner]]-Tabelle). Sie wird je nach [[Fahrzeugklasse|Fahrzeugtyp]] in Gruppen von A (derzeit 23 €) bis L (derzeit 175 €) eingeteilt. Diese Entschädigung beinhaltet die sog. Vorhaltekosten (quasi die „Grundkosten“ des Fahrzeugs, wie [[Steuer]], [[Versicherungsvertrag|Versicherung]], [[Betriebskosten (Betriebswirtschaftslehre)|Betriebskosten]], [[Abschreibung]] u.&amp;amp;nbsp;ä.) und den [[Nutzungswert]] des Fahrzeugs. Für gewerblich oder nur in der Freizeit genutzte Fahrzeuge (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Motorrad|Motorräder]] und [[Wohnmobil|Wohnmobile]]) werden i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. nur die Vorhaltekosten gezahlt. Außerdem ist nach der geltenden [[Rechtsprechung]] bei älteren Fahrzeugen i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. ein Abschlag auf die Werte aus der Tabelle vorzunehmen. Bei regelmäßig genutzten [[Fahrrad|Fahrrädern]] ist eine am Mietpreis eines vergleichbaren Fahrrads für den [[Verfügbarkeit|Ausfallzeitraum]] orientierte Entschädigung fällig.&amp;lt;ref&amp;gt;Landgericht Lübeck, Urteil vom 8. Juli 2011, Az.{{Rspr|1 S 16/11}}.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
[[Kfz-Haftpflichtversicherung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Straßenverkehrsunfall]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Pannenhilfe]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Verkehrszivilrecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Georg Bitter: &amp;#039;&amp;#039;Wertverlust durch Nutzungsausfall [de]&amp;#039;&amp;#039;. In: Archiv für die civilistische Praxis (AcP), Bd. 205 (2005), S. 743–794&lt;br /&gt;
* Bodo Herz: &amp;#039;&amp;#039;Nutzungsausfallentschädigung für Kraftfahrzeuge&amp;#039;&amp;#039;, [[NJW]]-Spezial 07/2011, 201&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kraftfahrzeuge]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Saehrimnir</name></author>
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