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	<title>Neuwagen - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-10T21:28:42Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Neuwagen&amp;diff=1035085&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;YMS: Sprache</title>
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		<updated>2025-12-01T21:07:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Sprache&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Mazda 2 Neuwagen.jpg|mini|Ein [[Mazda2#2 (Typ DJ, seit 2014)|Mazda2]]-Neuwagen in einem [[Mazda]]-Autohaus]]&lt;br /&gt;
Unter einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Neuwagen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; versteht man ein [[Kraftfahrzeug]], meist einen [[PKW]]. In der Regel werden Neuwagen von [[Autohaus|Autohäusern]] verkauft, die einen Vertrag mit einem Autohersteller geschlossen haben (sog. Markenautohaus oder [[Vertragshändler]]). Käufer werden im Autohaus vor Ort fündig oder auch auf Internet-Fahrzeugmärkten. Bei den Käufern handelt es sich in ca. 37 Prozent der Fälle um Privatkunden und in 63 Prozent um Gewerbekunden (Stand 2020),&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5098/umfrage/anteil-von-privaten-gewerblichen-haltern-bei-pkw-neuzulassungen/ | titel=Anteil an Pkw-Neuzulassungen in Deutschland nach Haltergruppen 2020 |werk=[[Statista]] |abruf=2021-04-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt; rund 30 Prozent der Neuwagen werden erstmals auf den Hersteller (Werksfahrzeug) oder einen Vertragshändler (Vorführfahrzeug, Tageszulassung) zugelassen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/motor/news/article144103172/Eigenzulassungen-im-ersten-Halbjahr.html |titel=Eigenzulassungen im ersten Halbjahr |werk=welt.de |datum=2015-07-16 |abruf=2021-04-15 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Definition ==&lt;br /&gt;
Der Neuwagen ist in [[Deutschland]] nur dann als &amp;#039;&amp;#039;fabrikneu&amp;#039;&amp;#039; klassifiziert, wenn:&lt;br /&gt;
* nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;&lt;br /&gt;
* er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);&lt;br /&gt;
* er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;&lt;br /&gt;
* das Modell noch unverändert hergestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage [[Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr|zugelassen]] wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Bundesgerichtshof]] (BGH), Urteil vom 12. Januar 2005, Az.: VIII ZR 109/04.&amp;lt;/ref&amp;gt; Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, über 12 Monate gelagerten Fahrzeug aufgrund der [[Wertminderung]] und des Zustands des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003, Az.: VIII ZR 227/02.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsprechung ==&lt;br /&gt;
Zitiert nach [[Gerichtsorganisation in Österreich#Oberlandesgerichte|Oberlandesgericht]] [[Wien]], September 2008, unter Bezugnahmen u.&amp;amp;nbsp;a. auf den [[Deutschland|deutschen]] [[Bundesgerichtshof]]:&amp;lt;ref&amp;gt;OLG Wien, 1R86/08m, 30.&amp;amp;nbsp;September 2008. [https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&amp;amp;Dokumentnummer=JJT_20080930_OLG0009_00100R00086_08M0000_000&amp;amp;IncludeSelf=True Rechtssatz und Volltext der Entscheidung] im [[Rechtsinformationssystem der Republik Österreich]]. (Anm.: In der Entscheidung bezieht sich das OLG Wien auch auf diesen Wikipediaartikel: {{&amp;quot;|Text=Unter einem Neuwagen versteht man ein Fahrzeug, das noch keinen Vorbesitzer hatte und fabriksneu ist.}})&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler liegt idR daher die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug fabriksneu ist (BGH NJW&amp;amp;nbsp;1980,&amp;amp;nbsp;1097; BGH NJW&amp;amp;nbsp;1980,&amp;amp;nbsp;2127; BGH ZVR&amp;amp;nbsp;2001,&amp;amp;nbsp;102). Zusätzlich kann diese Eigenschaft bei einem Neuwagen als gewöhnlich vorausgesetzt gelten (vgl 1&amp;amp;nbsp;Ob&amp;amp;nbsp;555/94 = ecolex&amp;amp;nbsp;1994,&amp;amp;nbsp;754).}}&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Neuwagen und fabriksneu sind daher im Wesentlichen Synonyme&amp;amp;nbsp;…}}&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Allein der Umstand, dass zwischen der Produktion eines Kraftfahrzeuges und der Übergabe an den Erstkäufer eine Zeitspanne liegt, nimmt einem bisher unbenutzten Fahrzeug noch nicht die Eigenschaft als fabriksneu (vgl BGH VII&amp;amp;nbsp;ZR&amp;amp;nbsp;227/02 = ZVR-LS&amp;amp;nbsp;2004/24).}}&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Die Eigenschaft eines technischen Gerätes als fabriksneu geht daher aufgrund einer Standzeit grundsätzlich nicht verloren, solange es noch nicht wertmindernd verwendet worden ist (1&amp;amp;nbsp;Ob&amp;amp;nbsp;555/94 = ecolex 1994,&amp;amp;nbsp;754).}}&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Gerade in der schnelllebigen und innovativen Automobilbranche ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Modelle laufend weiter entwickelt werden. Bei der konkreten Festlegung der noch „unschädlichen“ Standzeit orientierte sich das Erstgericht an der einschlägigen [[ÖNORM|Ö-Norm]] V&amp;amp;nbsp;5021.}}&lt;br /&gt;
* {{&amp;quot;|Text=Nach dieser Ö-Norm sei ein Fahrzeug nicht mehr als fabriksneu anzusehen, das bei Übergabe (je nach Herstellungsort) älter als 11&amp;amp;nbsp;bzw 13&amp;amp;nbsp;Monate sei.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Fahrzeugüberführung eines Neuwagens ==&lt;br /&gt;
Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Fahrzeugüberführung und dabei nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Oberlandesgericht Stuttgart]], Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: 4 U 53/00&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tageszulassung ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Tageszulassung}}&lt;br /&gt;
Eine besondere Form von Neuwagen sind sogenannte Tageszulassungen. Sie sind ebenfalls Neuwagen, wurden jedoch einen Tag zugelassen, um von Seiten des Händlers höhere Rabatte geben zu können. Dies macht sie zu einem [[Gebrauchtwagen]]. Für den Käufer ergibt sich daraus eine Möglichkeit, einen (fast) Neuwagen günstiger erwerben zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== EU-Neuwagen ==&lt;br /&gt;
Als EU-Neuwagen werden Fahrzeuge bezeichnet, die aus dem Produktionsland in das Zielland innerhalb der EU importiert und anschließend wieder [[Reimport|reimportiert]] werden. Zölle fallen dabei innerhalb der EU nicht an. Oft handelt es sich um in Deutschland produzierte Neuwagen, die ins EU-Ausland exportiert und anschließend wieder reimportiert werden. Gegenüber einem Neuwagen lässt sich so unter Umständen mit einem EU-Neuwagen beim Kauf Geld sparen, da die Steuern auf den Netto-Verkaufspreis von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen können. Die Steuern fallen jedoch nur dort an, wo das Fahrzeug zugelassen und gefahren wird. Allerdings werden die Fahrzeuge für den jeweiligen, ursprünglich vorgesehenen Zielmarkt produziert, so dass sich Ausstattungsmerkmale zu den in Deutschland üblichen teils deutlich unterscheiden können.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://rp-online.de/leben/auto/autokauf/eu-autos-vorteile-und-nachteile-beim-reimport_aid-17654445|titel=EU-Autos: die Vor- und Nachteile|hrsg=RP online|abruf=2020-02-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Lagerfahrzeug ==&lt;br /&gt;
Sogenannte Lagerfahrzeuge werden nicht im konkreten Endkundenauftrag produziert, sondern mit einer Ausstattung, die vermeintlich viele potenzielle Käufer ansprechen soll. Diese Fahrzeuge stehen mitunter Jahre auf dem Hof des Autohändlers, bevor sie verkauft werden. Auch Logistik-Dienstleister haben meist Stellflächen, die zur Zwischenlagerung von Fahrzeugen dienen. Zwar waren sie dann beim Verkauf noch nie zum Verkehr zugelassen, aber sie dürfen, sofern die Lagerdauer einen Zeitraum von 12 Monaten&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://autokaufrecht.info/2005/07/bezeichnung-eines-fahrzeugs-als-lagerfahrzeug/|titel=Bezeichnung eines Fahrzeugs als „Lagerfahrzeug“|abruf=2020-02-09|hrsg=AutoKaufRecht}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ab Produktion überschreitet, nicht als &amp;#039;&amp;#039;Neuwagen&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Lagerfahrzeuge stehen in der Regel bis zum Verkauf im Eigentum des Herstellers. Sinn der Produktion »auf Halde« ist einerseits, die Fertigung einigermaßen gleichmäßig auszulasten und andererseits auch die Wünsche von Kunden bedienen zu können, die nicht die oft erhebliche [[Lieferzeit]] bei Neuwagen abwarten können oder wollen, beispielsweise aufgrund eines Unfalls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Daten zu Neuwagenkäufern ==&lt;br /&gt;
Nach einer am 25. August 2013 von [[Ferdinand Dudenhöffer]] bekanntgegebenen Studie des &amp;#039;&amp;#039;CAR-Center Automotive Research&amp;#039;&amp;#039; an der [[Universität Duisburg-Essen]] betrug der Altersschnitt eines Neuwagenkäufers in Deutschland 52,4 Jahre. Das Institut wertete dabei die Neuzulassungen auf Privatpersonen von Anfang Januar bis Ende Juli 2013 aus. Im Jahr 1995 betrug der Altersschnitt noch 46,1 Jahre. Als wesentliche Gründe hierfür sieht das Institut den [[Demografischer Wandel in Deutschland|demografischen Wandel in Deutschland]], den zunehmenden Bedeutungsverlust des Autos als [[Prestige]]objekt bei jüngeren Menschen in den Großstädten und fehlende [[Ästhetik]] der Neuwagen für jüngere Käufer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Altersstruktur der privaten Neuwagenkäufer 2013&lt;br /&gt;
! Alter der Person !! Anteil in Prozent&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 18 bis 30 Jahre || {{0}}6,9 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 31 bis 59 Jahre || 46,0 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 60 bis 69 Jahre || 33,0 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 70 Jahre und älter || 14,1 %&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Innengeruch von Neuwagen ==&lt;br /&gt;
Der typische Innengeruch eines Neuwagens ist sehr auffällig und wirkt im Allgemeinen angenehm auf Fahrer und Beifahrer. Die Luft in Neuwagen umfasst ein Gemisch von um die 100 flüchtigen Verbindungen, darunter verzweigte und unverzweigte [[Alkane]], [[Alkohole]], [[Aromaten]], [[Ether]], [[Glykole]] und [[Ketone]]. Mengenmäßig führend sind die Lösungsmittel [[Butanon]] und [[Toluol]], die lange ausgasen, weiterhin Weichmacher (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Diethylhexylphthalat]] sowie [[Formaldehyd]]). Zusätzliche Substanzen sind beispielsweise [[Texanoldiisobutyrat]], [[N-Methyl-2-pyrrolidon]] und [[1-Butoxy-2-propanol]].&amp;lt;ref name=&amp;quot;Legrum2015&amp;quot;&amp;gt;{{cite book|author=Wolfgang Legrum|title=Riechstoffe, zwischen Gestank und Duft: Vorkommen, Eigenschaften und Anwendung von Riechstoffen und deren Gemischen|url=https://books.google.de/books?id=g-ndBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA181&amp;amp;hl=de|date=25. Februar 2015|publisher=Springer-Verlag|isbn=978-3-658-07310-7|pages=181}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Andere Substanzen können von Geruchsdesignern für dem Wagentyp angepasste Geruchsnoten zusammengestellt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Claudius Lüder: &amp;#039;&amp;#039;[https://www.welt.de/motor/article138131980/So-kreieren-Hersteller-den-perfekten-Neuwagen-Geruch.html Duftnote von Autos - So kreieren Hersteller den perfekten Neuwagen-Geruch]&amp;#039;&amp;#039;, Die Welt (PS Automagazin), 6. März 2015, abgerufen am 4. April 2015.&amp;lt;/ref&amp;gt; Verarbeitung von echtem Leder im Neuwagen kann weitere Gerüche bedingen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Automobile]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Fahrzeughandel]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;YMS</name></author>
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