<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Negationismus</id>
	<title>Negationismus - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Negationismus"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Negationismus&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-01T09:50:01Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Negationismus&amp;diff=209676&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;TaxonBot: Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Negationismus&amp;diff=209676&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-04-17T10:43:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Negationismus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird vor allem in [[Frankreich]] &amp;#039;&amp;#039;(Négationnisme)&amp;#039;&amp;#039;, seltener auch in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] &amp;#039;&amp;#039;(Negationism)&amp;#039;&amp;#039; die [[Wissenschaftsleugnung|Leugnung]] von [[Völkermord]]en bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Historiker [[Henry Rousso]] prägte den Begriff 1987. Anders als der deutsche Begriff [[Holocaustleugnung]] bezieht er sich nicht nur auf das Bestreiten, Verharmlosen und Relativieren des [[Holocaust]] am europäischen [[Judentum]], sondern auch auf das Abstreiten oder Minimieren anderer Völkermorde und [[Demozid]]e. In neuerer Vergangenheit (Stand 2011) ist vor allem die [[Leugnung des Völkermords an den Armeniern]] Gegenstand der Rechtsprechung und Strafverfolgung in einigen Staaten Europas, aber auch die Leugnung des [[Massaker von Srebrenica|Massakers von Srebrenica]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.trial-ch.org/fileadmin/user_upload/documents/Evenements_et_manifestations/Pressedossier_D.pdf | wayback=20160226083248 | text=&amp;#039;&amp;#039;Schweizer leugnen Völkermord von Srebrenica – Erste Strafanzeige&amp;#039;&amp;#039;, TRIAL (Track Impunity Always) – Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht, Pressedossier, 19. April 2010}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.stol.it/Artikel/Politik-im-Ueberblick/Politik/UNO-Chefanklaeger-Leugnung-vom-Voelkermord-in-Srebrenica-unannehmbar | wayback=20150910104640 | text=&amp;#039;&amp;#039;UNO-Chefankläger: Leugnung vom Völkermord in Srebrenica unannehmbar&amp;#039;&amp;#039;, stol.it, Nachrichten für Südtirol, 8. Juni 2012}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach [[Gunnar Heinsohn]] befindet sich ein Leugner von Völkermorden in einem merkwürdigen moralischen Paradox:&amp;lt;ref&amp;gt;Gunnar Heinsohn: &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der Völkermorde&amp;#039;&amp;#039;. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1999, ISBN 3-499-22338-4, S. 238.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Zitat|Einerseits steht er mit dem Abstreiten im moralischen Konsens der Verurteilung von Völkermorden. Andererseits schützt er mit dem Abstreiten die Mörder und plädiert damit für die Straflosigkeit dieses Völkermordes.}}&lt;br /&gt;
Nach [[Deborah Lipstadt]] stellt die Leugnung eines Völkermordes dessen letzte Stufe dar, da den Opfern und ihren Nachkommen damit auch noch das Recht auf das Gedächtnis an die erlittene Katastrophe genommen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Länder (alphabetisch) ==&lt;br /&gt;
=== Belgien ===&lt;br /&gt;
In [[Belgien]] wurde im November 2005 die Klage eines Politikers türkischen Ursprungs abgewiesen, der vor Gericht Schadenersatz gefordert hatte, nachdem er im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Armeniern – seiner Meinung nach zu Unrecht – des &amp;#039;&amp;#039;Negationismus&amp;#039;&amp;#039; (bzw. als ‚Negationist‘) bezichtigt worden war. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass „die Position von Herrn E. Kir, die in der Weigerung besteht, die Massaker und Deportationen von Armeniern im Osmanischen Reich 1915–1916 als Völkermord zu qualifizieren, bevor eine Kommission unabhängiger Historiker sich zu dieser Frage geäußert habe, unter Missachtung der zahlreichen zu diesem Thema bereits abgeschlossenen seriösen Arbeiten darauf hinausläuft, jede Entscheidung über eine solche Qualifikation der Vorgänge auf unabsehbare Zeit hinauszuschieben, was de facto bedeutet, dieselbe (d.&amp;amp;nbsp;i. die begriffliche Einordnung der Massaker als Völkermord) zu negieren“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{cite web | url=https://www.suffrage-universel.be/be/kirjugement.htm | title=Tribunal de première instance de Bruxelles 279/14/05 14ème Chambre | publisher=Tribunal de première instance | language=französisch | accessdate=2019-09-13}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] hat das [[Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg]] im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Demonstrationsverbots am 17. März 2005 ein bedeutsames Urteil mit Bezug auf die (negationistische) Bezeichnung des Völkermordes an den Armeniern als „Genozid-Lüge“ gefällt. Für die zunächst verbotene, dann durch den OVG-Beschluss wieder zugelassene Demonstration türkischer Vereine in Berlin zu Ehren von [[Talat Pascha]], der 1915–1917 als Innenminister des Osmanischen Reiches einer der Hauptschuldigen am Genozid am armenischen Volk war und 1921 in Berlin bei einem Attentat durch den armenischen Studenten [[Soghomon Tehlirian]] ums Leben kam, machte das Urteil zur Auflage, die Qualifizierung der Armenier-Massaker als Genozid weder in Wort noch Schrift als „Völkermord-Lüge“ zu bezeichnen, da hierdurch der Straftatbestand des {{§|189|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] ([[Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener]]) erfüllt sei.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.aga-online.org/criminallaw/content/de/Beschluss_OVG_Berlin.pdf Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2006]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit Ende 2022 ist in Deutschland nach einer Änderung des {{§|130|StGB|buzer|text=§ 130 StGB}} auch die „Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung“ von als Völkermord nach dem Völkerstrafrecht einstufbaren Taten strafbar; entscheidend ist die Einstufung bestimmter Handlungen als Kriegsverbrechen durch die Staatsanwaltschaft&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste |url=https://www.bundestag.de/resource/blob/934836/74495c11da75f696859849cfa81118ad/WD-7-111-22-pdf-data.pdf |titel=Völkerrechtsverbrechenbezogene Volksverhetzung |titelerg=Der neue Straftatbestand des § 130 Absatz 5 StGB |werk=Ausarbeitung |hrsg=Deutscher Bundestag |datum=2023-01-16 |seiten=22 |format=pdf |sprache=de |abruf=2024-01-13 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;, ein Urteil eines internationalen Gerichts, wie in einer entsprechenden EU-Verordnung verlangt, ist für die Strafverfolgung nicht mehr notwendig. Dies sowie das Ausbleiben einer öffentlichen Diskussion über die Gesetzesänderung stießen auf Kritik&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Christian Rath|url=https://taz.de/Verharmlosung-von-Kriegsverbrechen/!5889964/ |titel=Gesetzesverschärfung im Eiltempo |titelerg=Der Bundestag hat das Delikt der „Volksverhetzung“ verschärft. In einem völlig intransparenten Verfahren. |werk=[[Die Tageszeitung|taz, die tageszeitung]] |datum=2022-10-23 |abruf=2024-01-13 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;. Die Strafrechtlerin [[Elisa Hoven]] kritisierte dieses Gesetz, weil eine kritische Auseinandersetzung über Kriegsverbrechen in schwelenden Konflikten damit künftig unter dem Damoklesschwert strafrechtlicher Verfolgung stünde&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= Lea Schulze |url=https://www.tagesspiegel.de/politik/aufregung-um-verscharften-volksverhetzungsparagrafen-weitreichender-eingriff-oder-blosse-formalie-8805754.html |titel= Aufregung um verschärften Volksverhetzungsparagrafen: Weitreichender Eingriff oder bloße Formalie? |titelerg=Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich „gröblich“ verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung |werk=[[Der Tagesspiegel]] |hrsg= |datum=2022-10-27 |sprache=de |abruf=2024-01-13 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Frankreich ===&lt;br /&gt;
Analog zur Strafbarkeit der spezifischen Holocaustleugnung seit 1990 wurde im [[Französisches Parlament|französischen Parlament]] in den letzten Jahren mehrmals versucht, auch die Bestreitung des Genozids an den Armeniern unter Strafe zu stellen. Zuletzt scheiterte eine entsprechende parlamentarische Initiative am 18. Mai 2006; der eingebrachte Gesetzentwurf gelangte nach protokollarischer Verzögerungstaktik und entsprechender Intervention des Parlamentspräsidenten erst gar nicht zur Abstimmung. Eine Ausweitung der unter dem Schlagwort „Loi Gayssot“ bekannt gewordenen Gesetzgebung gegen Rassismus, die bisher nur die Holocaustleugnung unter Strafe stellt, wird in der französischen Gesellschaft sehr kontrovers diskutiert. Das hängt u.&amp;amp;nbsp;a. auch damit zusammen, dass sich eine breite Front von Intellektuellen und Historikern grundsätzlich gegen ein Eingreifen der Legislative in die geschichtswissenschaftliche Forschung ausspricht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.lph-asso.fr/actualites/50.html | archive-is=20090301000000 | text=Appel de Blois}} der Vereinigung Liberté pour L’Histoire&amp;lt;/ref&amp;gt; Hintergrund ist eine Kontroverse um die historische Beurteilung von Frankreichs Rolle während des Kolonialismus (besonders im Algerienkrieg), die von den regierenden Konservativen ebenfalls per Gesetzentwurf auf eine nicht allzu kritische Haltung festgelegt werden sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 12. Oktober 2006 nahm die französische [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]] einen von der [[Parti socialiste (Frankreich)|Sozialistischen Partei]] (auf Vorschlag von [[Jean-Claude Gayssot]]) eingebrachten erneuten Gesetzentwurf mit 106 Ja-Stimmen bei 19 Gegenstimmen an. Das Gesetz wurde vom französischen [[Senat (Frankreich)|Senat]] nicht ratifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Europäische Union]] hatte den damaligen Gesetzentwurf verurteilt. Erweiterungskommissar [[Olli Rehn]] machte darauf aufmerksam, dass der Vorstoß „gerade in einer kritischen Phase der Beitrittsgespräche mit der Türkei kontraproduktiv“ sei. Rehn sah die Gefahr, dass der Reformprozess in der Türkei gebremst werden könnte. Ähnlich äußerte sich auch der [[Präsident der Europäischen Kommission]] [[José Manuel Barroso]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Les Verts|Grünen]] hatten das Französische Parlament aufgerufen, dieses Gesetz nicht anzunehmen. Sie bewerten dieses Gesetz als „durchsichtiges Wahlkampfgeschenk an die radikalen Kräfte in der armenischen Diaspora“. Der Vorschlag, eine unabhängige Historikerkommission einzurichten, wird als vernünftiger Weg bezeichnet. Aus Sicht von [[Hrant Dink]], dem 2007 ermordeten damaligen Herausgeber der türkisch-armenischen Wochenzeitung [[Agos]] verhindere diese Art von Gesetz jede Debatte zwischen Türken und Armeniern.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2019-05 |url=http://www.greens-efa.org/cms/default/dok/151/151224.voelkermord_an_armeniern@fr.htm |text=&amp;#039;&amp;#039;Völkermord an den Armeniern: Grüne fordern Rücknahme des französischen Gesetzes zum Völkermord an den Armeniern&amp;#039;&amp;#039; |archivebot=2019-05-03 13:05:46 InternetArchiveBot}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Hrant Dink betonte, dass man künftig nicht mehr gegen Gesetze argumentieren könne, die es verbieten, die Ereignisse als Völkermord zu klassifizieren, wenn Frankreich nun umgekehrt das Gleiche tut. Dink brachte seinen Protest dadurch zum Ausdruck, dass er der erste sein werde, der nach Paris fährt, um gegen das Gesetz zu verstoßen. Der armenische Patriarch von Istanbul, [[Mesrop Mutafyan]], sah das Gesetz als schädlich für den Dialog an. Insbesondere die in den letzten Jahren in der Türkei erfolgte positive Wahrnehmung der armenischen und der griechischen Minderheiten Istanbuls sah der Patriarch von einem Rückschlag gefährdet. Der türkische Ministerpräsident [[Recep Tayyip Erdoğan]] sagte, dass eine Lüge eine Lüge bleibe, auch wenn ein anderes Parlament etwas anderes beschließt. Die Türkei werde bei Annahme dieses Gesetzes ökonomisch reagieren. Den aus seiner Fraktion stammenden Vorschlag, die französischen Massaker in [[Algerien]] als Völkermord zu klassifizieren, lehnte Erdoğan ab.&amp;lt;ref name=&amp;quot;spiegel&amp;quot;&amp;gt;Jürgen Gottschlich: [http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,442264,00.html &amp;#039;&amp;#039;Armenier-Gesetz. Türken über Frankreich erbost.&amp;#039;&amp;#039;] Spiegel Ausland, 12. Oktober 2006.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Dezember 2011 verabschiedete die Nationalversammlung [[Gesetz zur Bekämpfung der Leugnung der Existenz gesetzlich anerkannter Völkermorde|erneut ein Gesetz]], das „die öffentliche Preisung, Leugnung oder grobe Banalisierung von Genoziden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen“ mit Haft- oder Geldstrafen geahndet werden kann.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.fr-online.de/politik/frankreich-genozid-gesetzentwurf-veraergert-die-tuerkei,1472596,11343970,view,asFitMl.html | wayback=20120114214036 | text=&amp;#039;&amp;#039;Streit um Genozid-Gesetz – Türkei stoppt Militärzusammenarbeit mit Frankreich&amp;#039;&amp;#039;}}. Frankfurter Rundschau, abgerufen am 28. Dezember 2011.&amp;lt;/ref&amp;gt; Darunter fällt auch der Genozid an den Armeniern.  Die französischen Abgeordneten rügten die „unerträglichen Versuche“ der Republik Türkei, Druck auf das französische Parlament auszuüben. Als unmittelbare Reaktion zog die türkische Regierung ihren Botschafter aus Frankreich ab. Im Januar 2012 wurde das Gesetz vom [[Senat (Frankreich)|Senat]] auch bestätigt, jedoch im Folgemonat vom [[Conseil constitutionnel (Frankreich)|französischen Verfassungsgericht]] als Verstoß gegen die [[Meinungsfreiheit]] verworfen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/les-decisions/acces-par-date/decisions-depuis-1959/2012/2012-647-dc/decision-n-2012-647-dc-du-28-fevrier-2012.104949.html &amp;#039;&amp;#039;Décision n° 2012-647 DC du 28 février 2012&amp;#039;&amp;#039;], Urteil des Verfassungsgerichts, abgerufen am 19. September 2015.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] fällt Holocaustleugnung unter den Straftatbestand der [[Rassendiskriminierung]], so dass der Begriff im Sinne des weiter gefassten französischen Terminus &amp;#039;&amp;#039;Negationismus&amp;#039;&amp;#039; auf andere Völkermorde ausgedehnt werden kann. Demgemäß eröffneten die Justizbehörden 2005 ein [[Rassismus-Strafnorm|Strafverfahren]] gegen den Historiker [[Yusuf Halaçoğlu]] (Leiter der [[Türk Tarih Kurumu|Türkischen Historischen Gesellschaft]]) und den Vorsitzenden der türkischen Arbeiterpartei [[Doğu Perinçek]], die den Völkermord an den Armeniern bestritten hatten. Doğu Perinçek wollte sich nach eigener Aussage gezielt festnehmen lassen, um seinen Protest zu zeigen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;spiegel&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Spanien ===&lt;br /&gt;
In [[Spanien]] ist ein Gesetz in Kraft (Artikel 607, Absatz 2 des Strafgesetzbuches), das die Leugnung oder Rechtfertigung von Völkermorden in einem sehr umfassenden Sinn mit Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren ahndet. Bisher wurde dieses Gesetz allerdings noch nicht angewandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Türkei ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Völkermord an den Armeniern}}&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Leugnung des Völkermords an den Armeniern}}&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Artikel 301 (Türkisches Strafgesetzbuch)}}&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Aghet – Ein Völkermord}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Geschichtsrevisionismus]]&lt;br /&gt;
* [[Holocaust (Begriff)]]&lt;br /&gt;
* [[Gesetze gegen Holocaustleugnung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?ID=218073 Schweizer Bericht über den Fall Halacoglu/Perincek].&lt;br /&gt;
* {{Webarchiv | url=http://www.armenews.com/article.php3?id_article=22907 | wayback=20130213080425 | text=Französischer Artikel über den Gesetzesentwurf vom 18. Mai}}.&lt;br /&gt;
* {{CELEX|32008F0913|EU: Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Leugnen von Völkermord s. Art. 1 Abs. c}}.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelbelege ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschichtsrevisionismus]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsextreme Ideologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wissenschaftsleugnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Völkermord]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gesetz gegen Holocaustleugnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;TaxonBot</name></author>
	</entry>
</feed>