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	<title>Moratorium (Wirtschaft) - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;TaxonBot: Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Bei einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Moratorium&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zahlungsmoratorium&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; handelt es sich allgemein um die Übereinkunft zwischen [[Gläubiger]] und [[Schuldner]], den [[Schuldendienst]] vorläufig zu unterlassen oder aufzuschieben, und speziell um einen durch staatlichen [[Hoheitsakt]] oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmten Schuldnern gewährten oder für den Staat selbst ausgesprochenen, befristeten Zahlungsaufschub ([[Stundung]]) mit [[Veräußerungsverbot|Veräußerungs-]] oder [[Zahlungsverbot]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Ganz überwiegend werden mit dem Begriff Moratorium die Zahlungseinstellungen von [[Staat]]en oder deren politischen Untergliederungen (wie [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaaten]], [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] oder [[Gemeinde]]n) assoziiert. Auch andere Schuldner im betroffenen Staat wie [[Unternehmen]] oder [[natürliche Person]]en können vom Moratorium erfasst werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Strupp&amp;quot;&amp;gt;Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer, [https://books.google.de/books?id=YmEYTSbTZdsC&amp;amp;pg=PA551&amp;amp;dq=moratorium+staat&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CEMQ6AEwBjgUahUKEwjmq5_QqIbIAhXClHIKHeZ7BFY#v=onepage&amp;amp;q=moratorium%20staat&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Wörterbuch des Völkerrechts&amp;#039;&amp;#039;], 1962, S. 551.&amp;lt;/ref&amp;gt; Befinden sich Unternehmen oder natürliche Personen isoliert in einer Krise, ohne dass der Staat selbst hierin involviert ist, handelt es sich nicht um ein Moratorium, sondern um [[Zahlungsunfähigkeit]] oder [[Überschuldung]] dieser Schuldner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Moratorium kann in Kriegszeiten oder während größerer [[Wirtschaftskrise]]n zum Schutz des Staates oder der Schuldner gerechtfertigt sein, auch wenn es das Geld- und Wirtschaftsgefüge erheblich stört.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Strupp&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Völkerrechtlich unterscheidet man zwischen &amp;#039;&amp;#039;Zwangsmoratorie&amp;#039;&amp;#039;n, durch die [[devisen]]schwache Staaten den im Land beheimateten Schuldnern die Erfüllung ihrer [[Fremdwährung]]sschulden verbieten, und die international &amp;#039;&amp;#039;vereinbarte Stundung&amp;#039;&amp;#039; öffentlicher und/oder privater Auslandsschulden. Der Staat verfügt durch staatlichen Hoheitsakt ein Moratorium in wirtschaftlicher Notlage entweder gegenüber dem Ausland (&amp;#039;&amp;#039;Transfer-Moratorium&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Transferstopp&amp;#039;&amp;#039;) oder im Inland (&amp;#039;&amp;#039;Aufbringungsmoratorium&amp;#039;&amp;#039;). Beim Transfer-Moratorium bleibt die Erfüllungspflicht der Schuldner bestehen, sie müssen ihre Zahlungen in Inlandswährung auf ein [[Sperrkonto]] der [[Zentralbank]] leisten. Einseitige Devisenrestriktionen wurden in Art. XIV des IWF-Abkommens den Mitgliedern ausdrücklich zugebilligt. Ein Aufbringungsmoratorium beruht auf der Zahlungsunfähigkeit von einzelwirtschaftlichen Schuldnern im Staat, die der Staat schützen will und deshalb einen Aufschub ihrer Zahlungspflichten verfügt. Erlässt ein Staat für seine eigenen Schulden einseitig ein Moratorium, so liegt eine Unterart des [[Staatsbankrott]]s vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung zur Insolvenz ==&lt;br /&gt;
Das Moratorium bezeichnet allgemein die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, eine fällige Leistung aufzuschieben oder vorläufig zu unterlassen. In der Wirtschaft handelt es sich um eine vorübergehende Zahlungseinstellung (von Zins- / Kreditrückzahlungen). Die [[Insolvenz]] indes ist die endgültige Zahlungseinstellung. Gläubiger haben hier nur im Falle des Vorhandenseins einer [[Insolvenzmasse]] noch mit Zahlungen zu rechnen, es sei denn, sie können [[Aussonderungsrecht|Aussonderungs-]] oder [[Absonderungsrecht]]e geltend machen. Um diese radikale Form der Insolvenz abzuwehren, kann mit einem Moratorium in der [[Unternehmenskrise]] versucht werden, die Fortführung des Unternehmens zu betreiben. Moratorium und Insolvenz stellen beide – jedes für sich – ein [[Kreditereignis]] dar, das bei [[Anleihe]]n oder [[Kreditvertrag|Kreditverträgen]] die Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers ([[Kreditkündigung]]) oder bei [[Credit Default Swap]]s die Zahlungspflicht des Sicherungsgebers auslöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Moratoriumsrisiko ==&lt;br /&gt;
Das Moratoriumsrisiko (siehe auch [[Länderrisiko]]) ist die Gefahr, dass ein Schuldnerstaat (der etwa Auslandskredite oder Exportlieferungen bezahlen muss) die vertraglich geschuldeten Zahlungen in [[Devisen]] nicht vertragsgemäß leisten kann oder will. Es liegt dann noch kein grundsätzliches Zahlungsverbot vor, sondern nur ein staatlich veranlasster Zahlungsaufschub. Dieser wird oft devisenschonend in der Weise praktiziert, dass nur in gleicher Höhe, wie Zahlungen aus dem anderen Land eingehen, auch Zahlungen erbracht werden. Hierbei kann eine gewisse Reihenfolge für die Zahlungsausgänge gebildet werden oder es werden [[Teilzahlung]]en geleistet. Damit der Schuldnerstaat nicht einseitig die Zahlungsrangfolge ändert, werden [[Negativerklärung]]en oder [[Pari-passu-Klausel]]n vereinbart. Das Moratoriumsrisiko kann als [[politisches Risiko]] im Rahmen von [[Exportkreditversicherung]]en gedeckt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Moratorien waren bereits im [[Römisches Recht|römischen Recht]] bekannt ([[Latein]] &amp;#039;&amp;#039;mora&amp;#039;&amp;#039;, „Verzögerung, Verzug“). Die wirtschaftliche Notlage vieler Bürger führte in der Zeit der römischen Kaiser zur Einführung des Moratoriums in Form der Stundung, wobei seit [[Justinian I.]] zwischen dem hoheitlichen und dem durch die Gläubiger gewährten Moratorium unterschieden wurde. Unter ihm entwickelte sich die bis zu einer Dauer von 5 Jahren ausgesprochene Zwangsstundung (&amp;#039;&amp;#039;quinquennale spatium&amp;#039;&amp;#039;, hieraus entstand das eingedeutschte &amp;#039;&amp;#039;Quinquinal&amp;#039;&amp;#039;).&amp;lt;ref&amp;gt;Peter M. Bauer, [https://books.google.de/books?id=5FU0hBW3KkAC&amp;amp;pg=PA44&amp;amp;dq=moratorium+r%C3%B6mer&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CD4Q6AEwBWoVChMI-Onr0rmGyAIVQ3ByCh0kGgph#v=onepage&amp;amp;q=moratorium%20r%C3%B6mer&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Der Insolvenzplan: Untersuchungen zur Rechtsnatur anhand der geschichtlichen Entwicklung&amp;#039;&amp;#039;], 2009, S. 45.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Venedig]] bot den [[Kreuzfahrer]]n 1202 für ihre Schulden ein Moratorium an, wenn sie die von Venedig abgefallene Stadt [[Zadar|Zara]] erobern sollten, was am 24. Oktober 1202 mit der [[Belagerung von Zara (1202)]] auch geschah.&amp;lt;ref&amp;gt;Joachim Leuschner, [https://books.google.de/books?id=bR-r3ViWaxoC&amp;amp;pg=PA68&amp;amp;dq=Moratorium+mittelalter&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CDgQ6AEwBGoVChMIn96x8cCGyAIVA6hyCh1e5gDP#v=onepage&amp;amp;q=Moratorium%20mittelalter&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Deutschland im späten Mittelalter&amp;#039;&amp;#039;], 1983, S. 68.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Sigismund (HRR)|Kaiser Sigismund]] setzte sich 1430 für ein Schulden-Moratorium der Stadt Mainz ein. Die &amp;#039;&amp;#039;Preußische Allgemeine Gerichtsordnung&amp;#039;&amp;#039; vom Juni 1793 enthielt in Titel 47 Regelungen zum Moratorium („Indult“), das im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gewährt werden konnte. Es war ein vom Landesherrn ausgestellter Schutzbrief, der den schuldlos in Vermögensverfall geratenen Schuldner maximal 5 Jahre vor dem Zugriff seiner Gläubiger bewahrte.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=4FNeAAAAcAAJ&amp;amp;pg=PA367&amp;amp;dq=Indult&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CFwQ6AEwCmoVChMI2PvRzfuHyAIV5e5yCh1Ssg3-#v=onepage&amp;amp;q=Indult&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Deutsche Encyclopädie oder Allgemeines Real-Wörterbuch aller Künste&amp;#039;&amp;#039;], Band 16, 1793, S. 367.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Argentinien stellte in der [[Gründerzeit]] die Zahlung des [[Schuldendienst]]s für seine erste, 1825 emittierte [[Staatsanleihe]] bereits 1829 für die nächsten 28 Jahre bis 1857 ein.&amp;lt;ref&amp;gt;Melchior Palyi/Paul Quittner, [https://books.google.de/books?id=apygBwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA496&amp;amp;dq=moratorium+staat&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CCYQ6AEwAWoVChMI_MmOrJyGyAIVCf1yCh2aDwlX#v=onepage&amp;amp;q=moratorium%20staat&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Handwörterbuch des Bankwesens&amp;#039;&amp;#039;], 1933, S. 496.&amp;lt;/ref&amp;gt; Griechenland sah ab Juli 1826 von Zinszahlungen seiner Schulden ab.&amp;lt;ref&amp;gt;Alfred Manes, [https://books.google.de/books?id=N18KAwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA44&amp;amp;dq=argentinien+1825+anleihe&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CDIQ6AEwAGoVChMIo_vdq_2HyAIVirNyCh0jPwCT#v=onepage&amp;amp;q=argentinien%201825%20anleihe&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Staatsbankrotte&amp;#039;&amp;#039;], 1918, S. 44.&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach 1929 haben Währungsprobleme verstärkt zu staatlichen Teilmoratorien geführt, die sich lediglich auf [[Staatsschulden]], öffentliche und private Anleihen beziehen, [[Zins]]en oder die [[Tilgung (Geldverkehr)|Tilgung]] oder nur [[Fremdwährungskredit]]e betreffen. Ungarn erklärte im Dezember 1931 ein Staatsmoratorium, von dem es zunächst die Völkerbundanleihe ausnahm.&amp;lt;ref&amp;gt;Melchior Palyi/Paul Quittner, &amp;#039;&amp;#039;Handwörterbuch des Bankwesens&amp;#039;&amp;#039;, 1933, S. 373 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Zur Verhinderung einer weltweiten [[Bankenkrise]] schlug der amerikanische Präsident [[Herbert Hoover]] am 20. Juni 1931 ein Moratorium aller Kriegs- und Reparationszahlungen vor, das am 6. Juli 1931 in Kraft trat, aber die [[Deutsche Bankenkrise]] nicht mehr verhindern konnte. Am 9. Juni 1933 verhängte die Hitler-Regierung durch Reichsbankpräsident [[Hjalmar Schacht]] angesichts der Massenarbeitslosigkeit ein Transfer-Moratorium durch das „Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland“, das für Schacht ein „juristisches Hilfsmittel“ darstellte. Bis Oktober 1975 spitzte sich die defizitäre Haushaltslage und die enorme Schuldenlast der Stadt [[New York City]] so zu, dass Präsident [[Gerald Ford]] als Ersatz für eine Bundesgarantie ein gesetzlich verankertes Moratorium durchsetzte, was jedoch durch den Obersten Gerichtshof des Staates [[New York (Bundesstaat)|New York]] wegen Verstoßes gegen die Vertragsschutzklausel außer Kraft gesetzt wurde.&amp;lt;ref&amp;gt;Rolf Richard Grauhan/Rudolf Hickel (Hrsg.), [https://books.google.de/books?id=-wPyBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA215&amp;amp;dq=moratorium+staat&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CDkQ6AEwBjgKahUKEwiilcqtoYbIAhVKvXIKHWSqArk#v=onepage&amp;amp;q=moratorium%20staat&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Krise des Steuerstaats? Widersprüche, Perspektiven, Ausweichstrategien&amp;#039;&amp;#039;], 1978, S. 215.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zahlungsunfähigkeit Mexikos im August 1982 löste Moratorien auch in Brasilien (Februar 1987) und erneut Argentinien (April 1987) aus. Bereits im Dezember 2001 sprach Argentinien ein weiteres Moratorium unter Präsident [[Fernando de la Rúa]] aus – den bisher größten [[Vertragsverletzung|Default]] eines Staates. Die [[Finanzkrise ab 2007]] führte im Zuge der beantragten Insolvenz der US-Großbank [[Lehman Brothers]] am 15. September 2008 gegen die deutsche Tochter &amp;#039;&amp;#039;Lehman Brothers Bankhaus AG&amp;#039;&amp;#039; zu einem Moratorium durch die Bankenaufsichtsbehörde [[BaFin]].&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/bafin-ordnet-moratorium-ueber-lehman-brothers-bankhaus-ag-an;2040239 Bafin ordnet Moratorium über Lehman Brothers Bankhaus AG an]&amp;lt;/ref&amp;gt; Am 9. Oktober 2008 verhängte die BaFin ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung der [[Kaupthing Bank]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2019-05 |url=http://www.bafin.de/cln_161/nn_722758/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Service/PM__2008/pm__081009__kaupthing.html;2040240 |text=BaFin ordnet Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, an |archivebot=2019-05-02 08:21:07 InternetArchiveBot}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Es wurde am 22. Juni 2009 nach der Einleitung der direkt von der isländischen Zentrale verfügten Rückzahlung aller Kundeneinlagen wieder aufgehoben.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2019-05 |url=http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Service/PM__2009/pm__090622__kaupthing__moratoriumsaufhebung.html?__nnn=true;2040241 |text=BaFin hebt Moratorium gegenüber der Kaupthing Bank hf., Niederlassung Deutschland, auf |archivebot=2019-05-02 08:21:07 InternetArchiveBot}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kreditinstitute ==&lt;br /&gt;
Das [[Kreditwesengesetz]] (KWG) sieht bei „Gefahr“, insbesondere bei [[Insolvenz]]gefahr, eine Reihe von Maßnahmen der [[BaFin]] vor. Droht diese Gefahr, so kann die BaFin im Rahmen eines Aufbringungsmoratoriums („Veräußerungs- und [[Zahlungsverbot]]“) dem betroffenen [[Kreditinstitut]] etwa verbieten, Zahlungen zu leisten (beispielsweise [[Spareinlage|Einlagen]] oder zugesagte [[Kredit]]e auszuzahlen) oder [[Vermögensgegenstand|Vermögensgegenstände]] zu veräußern. Das Veräußerungsverbot bezieht sich auf alle [[Sache (Recht)|Sachen]] und [[Recht]]e, das Zahlungsverbot auf [[Barzahlung]]en und [[Bargeldloser Zahlungsverkehr|bargeldlose Zahlungen]].&amp;lt;ref&amp;gt;Stefan Smid, [https://books.google.de/books?id=vRjKXf24PRIC&amp;amp;pg=PA47&amp;amp;dq=Zahlungsverbot&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Zahlungsverbot&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Neue Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts&amp;#039;&amp;#039;], 2006, S. 47.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Schalter (Abfertigung)|Schalterschließung]] dient der räumlichen Unterstützung des Zahlungsverbots, wovon auch [[Geldautomat]]en und [[Online Banking]] betroffen sind. Außerdem kann die [[Bankenaufsicht]] dafür sorgen, dass die Bank keine [[Zahlung]]en mehr entgegennimmt, es sei denn, diese sind zur [[Tilgung (Geldverkehr)|Tilgung]] von [[Schulden]] ihr gegenüber bestimmt ({{§|46|kredwg|juris}} Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG). Das wiederum hat zur Folge, dass [[Kontogutschrift]]en (etwa Gehaltszahlungen) von der betroffenen Bank nicht mehr angenommen werden dürfen und an den Auftraggeber zurück überwiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zweck eines Moratoriums ist hierbei, ohne den Druck des abfließenden Vermögens prüfen zu können, ob das Institut wirtschaftlich noch gesund genug ist, um seinen Betrieb gegebenenfalls mit Unterstützung Dritter wieder aufnehmen zu können. Die BaFin hat nicht selten Moratorien gegenüber Banken angeordnet.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Massnahmen/Moratorium/moratorium_node.html BaFin über Moratorium]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach {{§|46g|kredwg|juris}} KWG kann im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten mit schwerwiegenden Gefahren für die Gesamtwirtschaft die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] per [[Rechtsverordnung]] einzelnen Kreditinstituten, Gruppen von Kreditinstituten oder allen Kreditinstituten&lt;br /&gt;
* einen Aufschub für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gewähren und anordnen, dass während der Dauer des Aufschubs Zwangsvollstreckungen gegen das Kreditinstitut unzulässig sind, oder&lt;br /&gt;
* aufgeben, für den Verkehr mit ihrer Kundschaft vorübergehend geschlossen zu bleiben und im Kundenverkehr Zahlungen und Überweisungen weder zu leisten noch entgegenzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Moratorium darf in [[Bankenkrise]]n angewendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Exportkreditversicherung ==&lt;br /&gt;
Ein Moratorium stellt für [[Exporteur]]e ein hohes Risiko dar, das sie im Regelfall nur durch eine [[Exportkreditversicherung]] absichern können. Bei Exportkreditversicherungen gehört das Moratorium zu den politischen Risiken, wobei der ausländische [[Importeur]] durch die Verhängung des Moratoriums in seinem Land weder von seiner Zahlungspflicht befreit wird noch in Zahlungsverzug gerät, jedoch auch die unbezahlte Ware nicht herausgeben muss.&amp;lt;ref&amp;gt;Vinzenz Bödeker, [https://books.google.de/books?id=5a7DaNkT5wgC&amp;amp;pg=PA38&amp;amp;dq=moratorium+staat&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CCMQ6AEwATgKahUKEwiilcqtoYbIAhVKvXIKHWSqArk#v=onepage&amp;amp;q=moratorium%20staat&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Staatliche Exportkreditversicherungssysteme&amp;#039;&amp;#039;], 1992, S. 39.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein Eigentumsvorbehalt würde hier ins Leere gehen. Voraussetzung für die Versicherung ist eine gesetzgeberische Maßnahme, die ein Zahlungsverbot beinhaltet. Der zahlungswillige und zahlungsfähige Importeur ist hierdurch daran gehindert, seine Importschulden zu begleichen. [[Euler Hermes]] verlangt einen [[Selbstbeteiligung|Selbstbehalt]] von 10 % der [[Versicherungssumme]] beim politischen und 15 % beim wirtschaftlichen Risiko. Hermes leistete beispielsweise im Jahre 2002 Entschädigungszahlungen wegen des Argentinien-Moratoriums in Höhe von 56,5 Millionen Euro für versicherte Forderungen.&amp;lt;ref&amp;gt;Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, &amp;#039;&amp;#039;Jahresbericht 2003&amp;#039;&amp;#039;, S. 68.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Schuldenerlass]]&lt;br /&gt;
* [[Umschuldung]]&lt;br /&gt;
* [[Collective Action Clause]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4659982-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreditgeschäft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Außenwirtschaft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;TaxonBot</name></author>
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