<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Milupa-Urteil</id>
	<title>Milupa-Urteil - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Milupa-Urteil"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Milupa-Urteil&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-11T13:40:37Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Milupa-Urteil&amp;diff=2340927&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Vfb1893: BKL Milchzähne aufgelöst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Milupa-Urteil&amp;diff=2340927&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2023-12-19T20:31:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;BKL &lt;a href=&quot;/index.php/Milchz%C3%A4hne&quot; title=&quot;Milchzähne&quot;&gt;Milchzähne&lt;/a&gt; aufgelöst&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Milupa-Urteil&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; des [[VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes]] vom [[12. November]] [[1991]] ist ein Urteil zur [[Produzentenhaftung]].&amp;lt;ref&amp;gt;[[Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen|BGHZ]] 116, 60.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es befasst sich mit der Pflicht des Herstellers, auf Gefahren seiner Produkte hinzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sachverhalt ==&lt;br /&gt;
Die Firma [[Milupa]] hatte Anfang der [[1980er Jahre]] ein [[zucker]]haltiges [[Löslicher Tee|Instantteegetränk]] für Kleinkinder sowie [[Babyflasche]]n vertrieben. Letztere hatten einen [[Kieferorthopädie|kieferorthopädischen]] Sauger, was dazu führte, dass die schützende Wirkung des [[Speichel]]flusses gegenüber herkömmlichen Babyflaschen geringer war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1981 beschrieb Professor Willi-Eckhard Wetzel vom [[Universitätsklinikum Gießen und Marburg]] in einer deutschen Fachzeitschrift, dass dauerndes Nuckeln durch die ständige Umspülung der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit zum [[Nursing-Bottle-Syndrom]], einer Form der [[Karies]] an den [[Milchgebiss|Milchzähnen]], führen kann. Daraufhin fügte die Firma entsprechende Warnhinweise bei, die sich bis Ende 1982 ohne besondere Hervorhebung in der Zubereitungsanleitung befanden. In Merkblättern mit werbendem Charakter wurde ebenfalls am Rande auf die Gefahren hingewiesen. Das Nursing-Bottle-Syndrom war bereits 1971 in ausländischen Publikationen beschrieben worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der 1979 geborene Kläger hatte bis 1983 täglich größere Mengen des Teegetränks aus Babyflaschen des Herstellers getrunken. Die Flaschen waren ihm zum Einschlafen gegeben worden, so dass er langandauernd unbeaufsichtigt genuckelt hatte. 1985 wurde bei ihm Milchzahnkaries festgestellt, und mehrere [[Schneidezahn|Schneidezähne]] mussten gezogen werden. Er verlangte vom Hersteller Schadenersatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Urteil ==&lt;br /&gt;
Der Bundesgerichtshof als letzte Instanz sprach dem Kläger Schadenersatz gemäß  {{§|823|bgb|juris}} in Verbindung mit  {{§|847|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] zu, da der Hersteller seiner Instruktionspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Hersteller bereits 1979 die Gefahr von Milchzahnkaries hätte kennen müssen. Zudem seien die angebrachten Warnhinweise nicht ausreichend gewesen. Selbst nach 1982, als die Hinweise hervorgehoben wurden, sei nicht davon auszugehen gewesen, dass Kunden, die das Produkt bereits häufiger gekauft hatten, diese Hinweise lesen würden, da die Warnung nicht deutlich genug sei. Diese Verletzung der Instruktionspflicht sei schuldhaft gewesen, da der Hersteller nicht beweisen konnte, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Richter merkten in der Urteilsbegründung auch an, dass es zwar kein bestimmungsgemäßer Gebrauch sei, das Kind dauernd unbeaufsichtigt nuckeln zu lassen, jedoch ein naheliegender Fehlgebrauch, zumal das Produkt als beruhigend beworben worden war. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin entschied das Gericht, dass im Produkthaftungsprozess keine Beweiserleichterung für den Geschädigten analog zum [[Arzthaftung]]sprozess anzuwenden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bedeutung ==&lt;br /&gt;
Das Milupa-Urteil führte aus mehreren Gründen zu einer deutlichen Verschärfung der Rechtsprechung im Bereich der Produkthaftung. Zum einen muss, wer ein potenziell gefährliches Produkt in Verkehr bringt, nun selbst prüfen, inwieweit von dem Produkt eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Es genügt nicht, erst nach Hinweisen tätig zu werden. Zum anderen stellte das Gericht hohe Anforderungen an die Warnhinweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
Das Urteil wird in der Literatur häufig kritisiert. Ein Kritikpunkt ist, dass die Warnhinweise sofort deutlich auffallen müssen, und nicht erwartet wird, dass vor der Anwendung die Gebrauchsanweisung durchgelesen wird.&amp;lt;ref&amp;gt;Jürgen Ensthaler: &amp;#039;&amp;#039;Produkt- und Produzentenhaftung.&amp;#039;&amp;#039; Hanser, München/Wien 2006, S.&amp;amp;nbsp;30&amp;amp;nbsp;f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine allgemein bekannte Gefahr handelt, wie die Tatsache, dass zuckerhaltige Getränke zu Karies führen.&amp;lt;ref&amp;gt;Beate Ilona Nettelbeck: &amp;#039;&amp;#039;Produktsicherheit, Produkthaftung: Anforderungen an die Produktsicherheit und ihre Umsetzung&amp;#039;&amp;#039;. Springer, Berlin/Heidelberg 1995, S.&amp;amp;nbsp;35.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Liste von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491941.html Wie kleine Vampire]&amp;#039;&amp;#039;. &amp;#039;&amp;#039;[[Der Spiegel]]&amp;#039;&amp;#039;, Ausgabe 47/1991, S.&amp;amp;nbsp;158–159.&lt;br /&gt;
* Friedrich Graf von Westphalen: &amp;#039;&amp;#039;Das Milupa-Urteil – eine beträchtliche Verschärfung der Produkthaftung&amp;#039;&amp;#039;. [[Zeitschrift für Wirtschaftsrecht|ZIP]] 1992, Heft 1, S. 18–24 ([http://repositories.ub.uni-bielefeld.de/biprints/volltexte/2010/4065/pdf/OCT4065.pdf PDF; 637&amp;amp;nbsp;kB]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Entscheidung des Bundesgerichtshofs]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gerichtsentscheidung (20. Jahrhundert)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Deliktsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Vfb1893</name></author>
	</entry>
</feed>