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	<title>Marktmacht - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<updated>2023-07-25T11:59:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;linkziel&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Marktmacht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;market power&amp;#039;&amp;#039;}}) bezeichnet man die Fähigkeit eines [[Marktteilnehmer]]s, auf [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] oder [[Dienstleistung]]en, [[Marktpreis]]e und/oder andere [[Marktdaten]] der anderen Marktteilnehmer [[Einfluss]] nehmen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die [[Komposition (Grammatik)|Komposition]] Marktmacht setzt sich aus den Bestandteilen „[[Markt]]“ und „[[Macht]]“ zusammen. Die Fähigkeit eines Marktteilnehmers ([[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Anbieter]], [[Nachfrage (Mikroökonomie)|Nachfrager]], sonstige Interessenten), auf andere Marktteilnehmer einzuwirken, muss sich auf einem Markt entfalten. Dabei ist erforderlich, dass sich der Einfluss eines Marktteilnehmers derart verstärkt, dass er auf Preise oder andere Marktdaten einwirken kann. Andere Marktdaten sind insbesondere [[Absatzvolumen]], [[Produktqualität]], [[Kundendienst]], [[Lieferzeit]], [[Produktgarantie]]n, [[Zahlungsbedingung]]en oder [[Lieferungsbedingungen]]. Marktmacht ist deshalb die Möglichkeit, das [[Marktverhalten]] von Marktteilnehmern im Sinne der eigenen [[Unternehmensziel]]e zu beeinflussen.&amp;lt;ref&amp;gt;Alfred Stobbe: [https://books.google.de/books?id=hujQBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA180&amp;amp;dq=Wettbewerbsgrad+Marktmacht&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Wettbewerbsgrad%20Marktmacht&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Gesamtwirtschaftliche Theorie&amp;#039;&amp;#039;], 1975, S. 180.&amp;lt;/ref&amp;gt; Marktmacht ist somit stets Zeitpunkt- und Einzelfall-bezogene &amp;#039;&amp;#039;relative Marktübermacht&amp;#039;&amp;#039; eines Marktteilnehmers gegenüber einem anderen.&amp;lt;ref&amp;gt;„Partnermacht“ nach [[Helmut Arndt (Ökonom)|Helmut Arndt]]: &amp;#039;&amp;#039;Macht und Wettbewerb&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Helmut Cox]] (Hrsg.), Handbuch des Wettbewerbs, 1981, S. 49 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Für den [[Frankreich|französischen]] [[Ökonom]]en [[Léon Walras]] besaßen in seiner 1834 entwickelten Theorie die Akteure keine Marktmacht und behandelten die Marktpreise als gegebene Konstanten ([[Datenparameter]]).&amp;lt;ref&amp;gt;Léon Walras: &amp;#039;&amp;#039;Elements d’Economie Politique Pure&amp;#039;&amp;#039;, 1874, S. 70.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch der französische Kollege [[Antoine-Augustin Cournot]] ging 1838 bei seinem „vollkommenen Wettbewerb“ ({{frS|&amp;#039;&amp;#039;concurrence indéfinie&amp;#039;&amp;#039;}}) davon aus, dass keine Marktmacht bestehe.&amp;lt;ref&amp;gt;Antoine-Augustin Cournot: &amp;#039;&amp;#039;Recherches sur les principles mathématiques de la théorie des richesses&amp;#039;&amp;#039;, 1838, S. 101 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Das [[Marktgleichgewicht]] kann durch Marktmacht gestört werden, wodurch Ineffizienzen (Unwirtschaftlichkeiten) entstehen. Diese Ineffizienzen sind in der auf [[Arthur Cecil Pigou]] aus dem Jahre 1929 zurückgehenden Tradition der [[Neoklassische Theorie|neoklassischen]] [[Wohlfahrtsökonomik]] durch regulative [[Staatsinterventionismus|Staatseingriffe]] zu beseitigen.&amp;lt;ref&amp;gt;Arthur Cecil Pigou: &amp;#039;&amp;#039;Welfare&amp;#039;&amp;#039;, 1929, S. 336.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die staatliche [[Marktregulierung]] kann deshalb Marktmacht begrenzen oder verhindern. Der von [[Abba P. Lerner]] 1934 formulierte [[Lerner-Index]] ist ein Konzept, das die Preismacht eines [[Unternehmen]]s bestimmen kann. Er beschreibt die prozentuale Abweichung der [[Grenzkosten]] eines Gutes von dessen Marktpreis. Je größer die Differenz aus dem Index ausfällt, umso höher ist die Marktmacht einzustufen. [[Walter Eucken]] sah 1940 Marktmacht darin, dass sie die Konkurrenzpreise außer Kraft setzen könne. Er setzte sich für die „Schaffung einer funktionsfähigen Ordnung der modernen Wirtschaft durch Wirtschaftsverfassung“ ein.&amp;lt;ref&amp;gt;Walter Eucken: &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der Nationalökonomie&amp;#039;&amp;#039;, 1940, S. 266.&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Joseph A. Schumpeter]] ging 1942 davon aus, dass Marktmacht durch höhere [[Gewinn]]e die [[Forschung und Entwicklung|Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten]] begünstige, wodurch [[Innovation]]en und damit [[Wirtschaftswachstum]] entstehe.&amp;lt;ref&amp;gt;Joseph A. Schumpeter: &amp;#039;&amp;#039;Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie&amp;#039;&amp;#039;, 1942/1946, S. 143 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Für [[Friedrich August von Hayek]] bedeutete Marktmacht 1946 keine Gefährdung des [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]], sondern verlangt lediglich einen unbehinderten [[Marktzugang]] und ungestörte Marktinformation.&amp;lt;ref&amp;gt;Friedrich August von Hayek: &amp;#039;&amp;#039;Der Sinn des Wettbewerbs&amp;#039;&amp;#039;, Band 4, 1946, S. 119.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das im Januar 1958 in Kraft getretene [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen]] (GWB) betrachtete Marktmacht zunächst nicht an und für sich als schlecht, sondern lediglich den [[Missbrauch]] dieser Marktmacht. Deshalb enthielt es anfangs lediglich eine [[Missbrauchsaufsicht]] über marktbeherrschende Unternehmen (§&amp;amp;nbsp;19 GWB a.&amp;amp;nbsp;F.). Erst mit der Einführung der [[Fusionskontrolle]] im August 1973 ging es davon aus, dass Marktmacht zumindest wettbewerbsgefährdend wirken könne.&amp;lt;ref&amp;gt;Gabler Wirtschaftslexikon: [https://books.google.de/books?id=AewjBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA1995&amp;amp;dq=marktmacht+pigou&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=marktmacht%20%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Marktmacht&amp;#039;&amp;#039;], Band 1, 2004, S. 687.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist ein Unternehmen in der Lage, den Marktpreis deutlich und auf längere Dauer über seinen Grenzkostenpreis zu erhöhen, so verfügt es über Preissetzungsmacht, die in der ökonomischen Lehre als Marktmacht bezeichnet wird.&amp;lt;ref&amp;gt;Dennis Carlton: &amp;#039;&amp;#039;Competition Policy International 3&amp;#039;&amp;#039;, 2007, S. 3.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein [[natürliches Monopol]] erreicht Marktmacht, wenn es [[fixkosten]]intensiven Unternehmen gelingt, ihre [[Produktion]] zu steigern und damit die Grenzkosten zu senken, wodurch sie kleinere Anbieter aus dem Markt verdrängen können.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Rainer Klump]]: [https://books.google.de/books?id=pQzneJm0P6sC&amp;amp;pg=PA60&amp;amp;dq=marktmacht+adam+smith&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=marktmacht%20%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftspolitik&amp;#039;&amp;#039;], 2011, S. 68.&amp;lt;/ref&amp;gt; Je geringer die [[Preiselastizität]] der Nachfrage ist, umso größer ist die Marktmacht eines Anbieters.&amp;lt;ref&amp;gt;Rainer Klump, &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaftspolitik&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 153.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Zu unterscheiden ist zwischen der vertikalen und der horizontalen Marktmacht:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Vertikale Marktmacht&amp;#039;&amp;#039; ist die Macht, die sich zwischen Anbietern und Nachfragern bilden kann. Angebots- aber auch Nachfrage-Monopole können erhebliche Marktmacht besitzen.&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Horizontale Marktmacht&amp;#039;&amp;#039; ist die Macht, welche Anbieter bzw. Nachfrager untereinander besitzen. Beim Vorliegen eines so genannten [[Käufermarkt]]es können Anbieter mit einem großen [[Marktanteil]] im Vergleich zu den Mitbewerbern diese Macht ausnutzen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Heribert Meffert]]: &amp;#039;&amp;#039;Marketing&amp;#039;&amp;#039;, Wiesbaden 2000, S. 251.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kriterien der Marktmacht ==&lt;br /&gt;
Die [[Wettbewerb (Wirtschaft)#Wettbewerbstheorie|Wettbewerbstheorie]] verbindet mit der Marktmacht den Wettbewerbsgrad auf einem [[Markt (Wirtschaftswissenschaft)|Markt]]. Je größer die Marktmacht ausfällt, umso geringer ist der Wettbewerbsgrad auf einem Markt und umgekehrt.&amp;lt;ref&amp;gt;Ronald Krengel: [https://books.google.de/books?id=FXUkus15bJ0C&amp;amp;pg=PA44&amp;amp;dq=Wettbewerbsgrad+Marktmacht&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Wettbewerbsgrad%20Marktmacht&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Mindestbesteuerung und Effizienz&amp;#039;&amp;#039;], 2006, S. 44.&amp;lt;/ref&amp;gt; Größte Marktmacht besitzt der [[Monopolist]] (Anbieter) oder ein [[Monopson]] (Nachfrager), die jeweils alle Marktmacht auf sich vereinigen und mit ihrem Marktverhalten den Marktpreis und das Absatzvolumen bestimmen können. Ein [[vollkommener Markt]] hingegen ermöglicht den Marktteilnehmern lediglich, sich als [[Preisanpasser|Preis-]] oder [[Mengenanpasser]] zu verhalten. Sie können den Wettbewerb nicht beeinflussen und besitzen keine Marktmacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Kriterien können zur Marktmacht beitragen. Dazu gehören vor allem Marktführerschaft, Marktanteile und Verhandlungsmacht. Die Vollständigkeit und kausale Abhängigkeit dieser Einflussgrößen ist jedoch strittig.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans J. Nicolini: &amp;#039;&amp;#039;Untersuchungen zur Erfassung unternehmerischer Marktmacht&amp;#039;&amp;#039;, Vandenhoeck &amp;amp; Ruprecht, Göttingen 1978.&amp;lt;/ref&amp;gt; Zur Feststellung der Höhe der Marktmacht eignet sich die Messung der Preiselastizität bzw. des [[Monopolgrad]]es ([[Lerner-Index]]), der die negativ reziproke Preiselastizität darstellt.&amp;lt;ref&amp;gt;Heribert Meffert: &amp;#039;&amp;#039;Marketing&amp;#039;&amp;#039;, Wiesbaden 2000, S. 489&amp;amp;nbsp;f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Marktführer ===&lt;br /&gt;
Während der quantitative [[Marktführer]] den größten Marktanteil im Hinblick auf Marktvolumen oder Absatzvolumen auf sich vereinigt,&amp;lt;ref&amp;gt;Jochen Becker: &amp;#039;&amp;#039;Marketing-Konzeption&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 67.&amp;lt;/ref&amp;gt; ist der qualitative Marktführer ein [[Technologieführer|Technologie-]], [[Qualitätsführerschaft|Qualitäts-]] oder [[Markenführung|Markenführer]]. Der Technologieführer besitzt den größten [[Technologie|technologischen]] Vorsprung innerhalb eines bestimmten Marktes oder [[Marktsegment]]es, der Qualitätsführer hebt sich durch seine herausragende Produktqualität von anderen Wettbewerbern deutlich ab, der Markenführer vereinigt den größten Marktanteil einer bestimmten [[Marke (Marketing)|Marke]] auf sich. Marktführer können von den [[economies of scale]] und ihrer Marktmacht profitieren.&amp;lt;ref&amp;gt;Eckart Schmitt: [https://books.google.de/books?id=jOfLBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA59&amp;amp;dq=Marktmacht+Marktf%C3%BChrer&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Marktmacht%20Marktf%C3%BChrer&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Strategien mittelständischer Welt- und Europamarktführer&amp;#039;&amp;#039;], 1997, S. 60.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch [[Preisführerschaft]] und [[Kostenführerschaft]] können zur Marktführerschaft und damit zur Marktmacht beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Marktanteile ===&lt;br /&gt;
Als [[Kausalität|Kausalzusammenhang]] wird angenommen, dass hohe [[Marktanteil]]e mit hoher Marktmacht des Marktführers verbunden sind.&amp;lt;ref&amp;gt;Sven Peder-Björn Schiemann: [https://books.google.de/books?id=QTSGBwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA97&amp;amp;dq=Marktmacht+Marktf%C3%BChrer&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=Marktmacht%20Marktf%C3%BChrer&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Markt- und Organisationsstrukturen im Differenzierungswettbewerb&amp;#039;&amp;#039;], 1998, S. 97.&amp;lt;/ref&amp;gt; Marktmacht [[Korrelation|korreliert]] positiv mit Marktanteilen. Je höher der Marktanteil eines Marktteilnehmers ist, umso höher ist seine Marktmacht. Den größten Marktanteil – und damit die größte Marktmacht – besitzen [[Monopolist]]en (im Extremfall: 100 %), es folgen [[Oligopol]]isten (&amp;gt; 20 % bis &amp;lt; 80 %), während [[Polypol]]isten die geringsten Marktanteile auf sich vereinigen (&amp;lt; 20 %). Im Polypol spielt deshalb die Marktmacht keine Rolle. Hohe Marktanteile weisen meist [[Großunternehmen]] auf, während [[Kleinunternehmen]] wegen ihrer geringen [[Betriebsgröße]] seltener Marktmacht ausüben können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verhandlungsmacht ===&lt;br /&gt;
Für [[Michael E. Porter]] ist Marktmacht gleichbedeutend mit [[Verhandlungsmacht]].&amp;lt;ref&amp;gt;Michael E. Porter: &amp;#039;&amp;#039;Competitive Strategy: Techniques for analysing Industrial Competitors&amp;#039;&amp;#039;, 1980, S. 24 f.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch die Verhandlungsmacht ist deshalb Teil der Marktmacht. Je höher die Verhandlungsstärke der Lieferanten, desto niedriger ist die [[Gewinnspanne]] des Abnehmers und desto niedriger die Attraktivität der [[Wirtschaftszweig|Branche]] und umgekehrt. Verhandlungsmacht wirkt sich jedoch nicht nur auf die Preise aus, sondern kann auch alle übrigen Marktdaten erfassen. Indikatoren für die große Verhandlungsmacht von Lieferanten sind hohe [[Wechselkosten]], [[Substitutionslücke]]n oder Monopolstellung. Dem [[Staat]] steht als Nachfrager mit großem Volumen hohe Verhandlungsmacht zu; er ist zuweilen der wichtigste oder sogar einzige Käufer ([[Straßenbau]], [[Waffe]]n), so dass ihm auch größere Marktmacht zukommt.&amp;lt;ref&amp;gt;Norbert Andel: [https://books.google.de/books?id=bBDrTsTb990C&amp;amp;pg=PA430&amp;amp;dq=marktmacht+pigou&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=marktmacht%20&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Finanzwissenschaft&amp;#039;&amp;#039;], 1998, S. 217.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Käufer- und Verkäufermarkt ==&lt;br /&gt;
[[Käufermarkt]] ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;buyer’s market&amp;#039;&amp;#039;}}) und [[Verkäufermarkt]] ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;seller’s market&amp;#039;&amp;#039;}}) bezeichnen zwei extreme Marktsituationen, bei denen ein Teil der [[Marktdaten]] durch den Käufer bzw. den Verkäufer festgelegt werden. Ursachen für die bessere Verhandlungsmacht des Käufers bzw. Verkäufers sind jeweils ein Überhang des Angebots bei geringer Nachfrage ([[Angebotsüberhang]]) bzw. ein knappes Angebot bei sehr großer Nachfrage ([[Nachfrageüberhang]]). Folgen des Käufer- bzw. Verkäufermarktes sind vor allem sinkende bzw. steigende Preise sowie die Begünstigung von [[Schwarzmarkt|Schwarzmärkten]] und Monopolsituationen. Das [[Spinnwebtheorem]] oder der so genannte [[Schweinezyklus]] zeigen, wie Käufer- und Verkäufermärkte aufeinander folgen und sich jeweils gegenseitig verursachen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Strategien zur Ausnutzung von Marktmacht ==&lt;br /&gt;
=== Ausbeutungsstrategie ===&lt;br /&gt;
Bei dieser [[Strategie (Wirtschaft)|Strategie]] werden [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|Konditionen]] am [[Markt (Ökonomie)|Markt]] durchgesetzt, welche ohne Marktmacht nicht durchsetzbar wären. Dies kann sowohl gegenüber [[Lieferant]]en als auch gegenüber [[Nachfrager]]n erfolgen. Die Marktmacht von Anbietern gegenüber Nachfragern zeigt sich an monopolistischem Verhalten, also dem Setzen von höheren Preisen zu niedrigeren Mengen ([[Verkäufermarkt]]). Von Nachfragern gegenüber Anbietern wird die Marktmacht genutzt, um die Einkaufskonditionen zu beeinflussen ([[Käufermarkt]]). Im Wettbewerbsrecht existiert zur Erfassung solcher Vorgehensweisen die Fallgruppe des [[Missbrauch von Nachfragemacht|Missbrauchs von Nachfragemacht]]. Neben der [[Preis (Wirtschaft)|Preisgestaltung]] zugunsten des Nachfragers kann dies auch durch Verlagerung von [[Risiko|Risiken]] auf die Anbieter geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verdrängungsstrategie ===&lt;br /&gt;
Bei dieser Strategie wird versucht, meist durch [[Kampfpreis]]e, den Mitbewerber aus dem Markt zu drängen ([[Verdrängungswettbewerb]]).&amp;lt;ref&amp;gt;Heribert Meffert: &amp;#039;&amp;#039;Marketing&amp;#039;&amp;#039;, Wiesbaden 2000, S. 261&amp;amp;nbsp;f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskriminierungsstrategie ===&lt;br /&gt;
Hierbei werden (meist) die Abnehmer durch den Verkäufer ungleich behandelt. Dies kann zum Beispiel durch das Setzen [[Preisdifferenzierung|unterschiedlicher Preise]] für [[Nachfrager]] erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Produkt nur an bestimmte [[Händler]] zu [[Vertrieb|vertreiben]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bindungsstrategie ===&lt;br /&gt;
Diese Strategie bindet einen Abnehmer an bestimmte Verhaltensweisen. Dies kann sowohl die [[Preisbindung]] als auch die [[Ausschließlichkeitsbindung]] sein. Letzteres bedeutet, dass es Händlern verboten ist, Konkurrenzprodukte zu vertreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wohlfahrtswirkungen ==&lt;br /&gt;
Anders als die [[Gegenmacht]] des [[Handel]]s, die tendenziell zu Preissenkungen führt, sowie bei fehlender oder nicht ausreichender Nachfragemacht hat industrielle Marktmacht (Anbietermacht) in vielen Fällen eine negative Wirkung auf die [[Ökonomische Wohlfahrt|Wohlfahrt]] in einer Ökonomie. Es können vier Formen der Ineffizienz entstehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allokative Ineffizienz ===&lt;br /&gt;
Da bei vorhandener Marktmacht der Preis häufig über den [[Grenzkosten]] liegt, kommt es zwar zu einer Erhöhung der [[Produzentenrente]], allerdings auch zu einer Verringerung der [[Konsumentenrente]], welche relativ stärker ausfällt. Folglich kommt es zu einer [[Allokation (Wirtschaftswissenschaft)|allokativen]] Ineffizienz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Produktive Ineffizienz ===&lt;br /&gt;
Unternehmen mit Marktmacht haben häufig höhere Kosten zu tragen als Unternehmen im Wettbewerb. Ein Grund dafür kann der mangelnde Wettbewerbsdruck und die dadurch hervorgerufene [[Produktivität|produktive]] Ineffizienz sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Dynamische Ineffizienz ===&lt;br /&gt;
Beim Vorhandensein von Marktmacht ist es möglich, dass ein Unternehmen einen geringeren Anreiz hat, in [[Forschung und Entwicklung]] zu investieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Qualitative Ineffizienz ===&lt;br /&gt;
Obwohl die Produktion hochwertiger Güter eine höhere [[Ökonomische Wohlfahrt|Wohlfahrt]] hervorbringt, werden nur Produkte geringerer Qualität produziert, da der Produzent hierbei eine höhere Rente generieren kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Marktmacht und Kartellrecht ==&lt;br /&gt;
Marktmacht wird oft in einen Zusammenhang mit [[Wettbewerbsbeschränkung]] gebracht. Die Beziehungen zwischen Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkung sind jedoch ambivalent, da die verhaltensabhängigen vielfältigen (Über-)Machtkonstellationen häufig wechseln.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Hans-Otto Schenk]]: &amp;#039;&amp;#039;Das Vier-Märkte-Konstrukt als verhaltenstheoretischer Erklärungsansatz der Machtkonstellationen des Handels&amp;#039;&amp;#039;, in: Handelsforschung 1999/2000, hrsg. von [[Volker Trommsdorff]], Wiesbaden 2000, S. 215–232, ISBN 3-409-11616-8.&amp;lt;/ref&amp;gt; Marktmacht wird [[kartellrecht]]lich im Sinne von [[Marktbeherrschung]] interpretiert, die tendenziell zur Ausschaltung des [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]] führt.&amp;lt;ref&amp;gt;Gabler Wirtschaftslexikon, Band 4, 1984, Sp. 231&amp;lt;/ref&amp;gt; Das Kartellrecht versucht deshalb, Marktmacht zu verhindern.&amp;lt;ref&amp;gt;Michael T. Stoll: [https://books.google.de/books?id=ZTEL0WYhJpQC&amp;amp;pg=PA1&amp;amp;dq=kartellrecht+marktmacht&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=kartellrecht%20marktmacht&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Drittmarktbehinderungen im deutschen und europäischen Kartellrecht&amp;#039;&amp;#039;], 2002, S. 1.&amp;lt;/ref&amp;gt; Kartellrechtlich kommt es darauf an, dass diese Marktmacht durch [[Fusion (Wirtschaft)|Fusionen]] entstanden ist, Marktmacht durch natürliches Unternehmenswachstum ist per se nicht verboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kartellrecht misst die Marktmacht anhand von Marktanteilen. Dafür wird zuerst ein relevanter Markt nach dem sogenannten Bedarfsmarktkonzept abgegrenzt. Danach gehören mehrere Produkte dann in einen Markt, wenn sie aus Verbrauchersicht funktional austauschbar sind. Bei mehrseitigen Plattformen, die mehrere Akteure zusammenbringen, wie Zeitungen (Werbeunternehmen und Leser) können jedoch die unterschiedlichen Märkte zu einem einheitlichen Markt zusammengefasst werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Maximilian Volmar: &amp;#039;&amp;#039;Marktabgrenzung bei mehrseitigen Online-Plattformen&amp;#039;&amp;#039;, ZWeR 2017, 386 – 408.&amp;lt;/ref&amp;gt; In dem so abgegrenzten Markt werden Marktanteile anhand des Umsatzes errechnet. Bei einem Marktanteil von mindestens 40 % wird nach {{§|18|gwb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;4 [[Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen|GWB]] widerlegbar vermutet, dass eine [[marktbeherrschende Stellung]] vorliegt, bei einer Gesamtheit von Unternehmen (2 oder 3 Unternehmen) gelten 50 % Marktanteil als beherrschend, bei 4 oder 5 Unternehmen 66 2/3 % ({{§|18|gwb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;6 GWB; „Oligopolvermutung“). Marktanteile von mehr als 50 % sind nach der [[Rechtsprechung]] des [[Europäischer Gerichtshof|EuGH]] ein Beweis für eine marktbeherrschende Stellung,&amp;lt;ref&amp;gt;EuGH, Urteil vom 3. Juli 1991, Az. 62/86, {{CELEX|61986CJ0062|Volltext}} = Sig. 1991, I-3359, Rn. 60 – [[AkzoNobel|AKZO]].&amp;lt;/ref&amp;gt; unter 25 % liegt keine Marktmacht vor. Das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung führt zu einem Verfahren der [[Kartellbehörde]]n ({{§|32|gwb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 GWB). In allen [[EU-Mitgliedstaaten]] ist die missbräuchliche Ausnutzung einer „beherrschenden Stellung auf dem [[Binnenmarkt]] oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen“ verboten ({{Art.|102|AEUV|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Marktmacht und Lohnentwicklung ==&lt;br /&gt;
2018 stellte die gemeinnützige [[Bertelsmann Stiftung]] in Kooperation mit [[Prognos]] fest, dass steigende Marktmacht hochproduktiver Unternehmen den Zuwachs der Löhne bremst.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Dominic Ponattu, Andreas Sachs, Heidrun Weinelt, Alexander Sieling |Titel=Unternehmenskonzentration&lt;br /&gt;
und Lohnquote in Deutschland. Eine Analyse auf Branchenebene zwischen 2008 und 2016. |Hrsg=Bertelsmann Stiftung |Ort=Gütersloh |Datum=2018 |ISSN=2625-9443 |Format=PDF |Online=https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_BST_PIW01_07lay_RB.pdf |Abruf=2019-10-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind einzelne Großkonzerne wie beispielsweise [[Apple]] oder [[Google LLC|Google]]. Diese benötigen dank digitaler Technologien vergleichsweise wenig Mitarbeiter, wodurch sie produktiver arbeiten und ihre Gewinne teilweise massiv steigern können, sodass sie bald einen Markt beherrschen. Die Löhne halten mit diesem rasanten Wachstum jedoch nicht Schritt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |titel=Studie: Die Marktmacht weniger Firmen bringt vielen Beschäftigten Nachteile. |werk=Handelsblatt |datum=2018-11-12 |abruf=2019-09-06 |url=https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/studie-die-marktmacht-weniger-firmen-bringt-vielen-beschaeftigten-nachteile/23621892.html}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bertelsmann Stiftung und Prognos ermittelten, dass der unterschiedlich schnelle Anstieg von [[Kapitalertrag|Kapitalerträgen]] und [[Lohnquote]]n zu einer wachsenden Ungleichheit führt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |titel=Dienstleistungsbranche: Wie digitale Superkonzerne soziale Ungerechtigkeit fördern. |werk=Spiegel Online |datum=2018-11-12 |abruf=2019-09-06 |url=https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-der-bertelsmann-stiftung-wie-marktmacht-soziale-ungerechtigkeit-foerdert-a-1237938.html}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Zwar entlohnen einzelne Großkonzerne ihre Mitarbeiter in der Regel besser als viele Konkurrenten. Gesamtwirtschaftlich betrachtet kommt dies aber nur einer kleinen Gruppe zugute.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |titel=Studie zu Marktmacht einzelner Firmen: Löhne wachsen langsamer. |werk=Focus Money Online |datum=2018-11-12 |abruf=2019-09-06 |url=https://www.focus.de/finanzen/boerse/wirtschaftsticker/studie-zu-marktmacht-einzelner-firmen-loehne-wachsen-langsamer_id_9894566.html}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Richard Geml/Hermann Lauer: &amp;#039;&amp;#039;Marketing- und Verkaufslexikon&amp;#039;&amp;#039;. 4. Auflage, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-7910-2798-2.&lt;br /&gt;
* Hermann Lauer: &amp;#039;&amp;#039;Konditionen-Management&amp;#039;&amp;#039;, Düsseldorf 1998, ISBN 3-87881-124-1&lt;br /&gt;
* Heribert Meffert: &amp;#039;&amp;#039;Marketing&amp;#039;&amp;#039;. Wiesbaden 2000, ISBN 3-409-69017-4.&lt;br /&gt;
* Hans-Otto Schenk: &amp;#039;&amp;#039;Marktwirtschaftslehre des Handels&amp;#039;&amp;#039;. Wiesbaden 1991, ISBN 3-409-13379-8.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.bpb.de/wissen/Q8PX42 Definition der Bundeszentrale für politische Bildung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4123714-6}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Macht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Marktpsychologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wettbewerbstheorie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Emberwit</name></author>
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