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	<title>Marktgewerbe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-04T12:15:07Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Marktgewerbe&amp;diff=2283184&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Wheeke: HC: Entferne Kategorie:Wirtschaft</title>
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		<updated>2023-02-03T09:22:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=WP:HC&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;WP:HC (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;HC&lt;/a&gt;: Entferne &lt;a href=&quot;/index.php/Kategorie:Wirtschaft&quot; title=&quot;Kategorie:Wirtschaft&quot;&gt;Kategorie:Wirtschaft&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Marktgewerbe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Gewerbe]]form, die zwar für einen gewissen Zeitraum einen [[Standort]] hat, diesen aber wechseln darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Das [[Gewerberecht (Deutschland)|deutsche Gewerberecht]] kennt drei Gewerbeformen, und zwar das an einen festen Standort gebundene [[Stehendes Gewerbe|stehende Gewerbe]] als Grundform des [[Gewerberecht (Deutschland)|Gewerberechts]],&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=4rfNCMAXRt4C&amp;amp;pg=PA36&amp;amp;dq=stehendes+Gewerbe&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjvpeuawODpAhVytIsKHQeKAz0Q6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=stehendes%20Gewerbe&amp;amp;f=false Rolf Stober, &amp;#039;&amp;#039;Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht&amp;#039;&amp;#039;, 2007, S. 36]&amp;lt;/ref&amp;gt; das ohne festen Standort auskommende [[Reisegewerbe]] und das Marktgewerbe, das zwar einen Standort haben kann, diesen aber wechseln darf. Das Gewerberecht knüpft an diese Gewerbeformen unterschiedliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich der [[Erlaubnis]]. Die gewerbliche Tätigkeit darf im Marktgewerbe seinen temporären Standort wechseln, während das stehende Gewerbe an seinen Standort gebunden ist. Im Gegensatz zum Reisegewerbe ist das Marktgewerbe nicht schärfer reguliert, sondern gegenüber dem stehenden Gewerbe privilegiert.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=1u8lBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA27&amp;amp;dq=Marktgewerbe+gewo&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiivLnytPDpAhWPlIsKHYiTCxYQ6AEILzAB#v=onepage&amp;amp;q=Marktgewerbe%20%20&amp;amp;f=false Reiner Schmidt (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Öffentliches Wirtschaftsrecht: Besonderer Teil 1&amp;#039;&amp;#039;, 1995, S. 91]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Das Gesetz unterscheidet abschließend [[Messe (Wirtschaft)|Messen]] ({{§|64|gewo|juris}} [[Gewerbeordnung (Deutschland)|GewO]]), [[Ausstellung]]en ({{§|65|gewo|juris}} GewO), [[Großmarkt|Großmärkte]] ({{§|66|gewo|juris}} GewO), [[Wochenmarkt|Wochenmärkte]] ({{§|67|gewo|juris}} GewO), [[Spezialmarkt|Spezialmärkte]] ({{§|68|gewo|juris}} Abs. 1 GewO) und [[Jahrmarkt|Jahrmärkte]] ({{§|68|gewo|juris}} Abs. 2 GewO). Jede dieser Bestimmungen enthält eine [[Legaldefinition]]. So ist die Messe gemäß § 64 Abs. 1 GewO eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende [[Veranstaltung]], auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche [[Angebot (Betriebswirtschaftslehre)|Angebot]] eines oder mehrerer [[Wirtschaftszweig]]e ausstellt und überwiegend nach [[Produktprobe|Muster]] an gewerbliche [[Wiederverkäufer]], gewerbliche [[Verbraucher]] oder [[Großabnehmer]] vertreibt. Ein Großmarkt ist gemäß § 66 GewO eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. Der Wochenmarkt ist nach § 67 GewO eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere von Warenarten wie [[Lebensmittel]] (zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden), [[Agrarprodukt]]e und Erzeugnisse der [[Forstwirtschaft]] und der [[Fischerei]] sowie rohe [[Naturprodukt]]e mit Ausnahme des größeren Viehs. Wochenmärkte dienen der Versorgung der Bevölkerung mit täglichen Lebensmitteln und können auch an mehreren Tagen in der Woche stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfolgen ==&lt;br /&gt;
Da der Händler eines Wochenmarkts nachfolgend auch andere Wochenmärkte bedienen darf, muss er hierfür seinen Standort wechseln. Diese Möglichkeit des Standortwechsels ist das Charakteristikum des gesamten Marktgewerbes. Diese Dynamik des erlaubten Standortwechsels unterscheidet das Marktgewerbe vom stehenden Gewerbe mit einem statischen Standort. Auch wenn Großmärkte wie der [[Großmarkt Köln]] in einem standortgebundenen Gebäude untergebracht sind, stellen sie deshalb kein stehendes Gewerbe dar, weil die systematische Einordnung des § 66 GewO dies nicht zulässt. Dabei muss der marktähnliche Charakter erhalten bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Das Marktgewerbe ist ein exklusiv deutscher [[Rechtsbegriff]], für den es keine internationale Entsprechung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gewerberecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Wheeke</name></author>
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