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	<title>Market-Maker - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T19:02:04Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Market-Maker&amp;diff=46083&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Leonry: Verlinkung korrigiert</title>
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		<updated>2024-11-30T14:19:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Verlinkung korrigiert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Market-Maker&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (oder &amp;#039;&amp;#039;Market maker&amp;#039;&amp;#039;; {{deS|„Marktmacher, Marktpfleger“}}) ist der [[Anglizismus]] für [[Marktteilnehmer]] auf [[Finanzmarkt|Finanzmärkten]], die anderen Marktteilnehmern kontinuierlich als [[Kontrahent]] zur Verfügung stehen und ihnen ermöglichen, sofort ihre [[Kaufentscheidung|Kauf-]] oder [[Verkaufsentscheidung]]en zu einem marktgerechten [[Börsenkurs]] zu verwirklichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Market-Maker steht für [[Person]]en oder [[Institution]]en, deren ausschließliche Aufgabe darin besteht, die Funktionsfähigkeit eines [[Markt]]s (insbesondere einer [[Börse]]) zu gewährleisten, indem sie entweder [[Handelsobjekt]]e (beispielsweise [[Effekten]]) kaufen, für die sich momentan kein anderer Käufer findet oder verkaufen, weil kein anderer Verkäufer vorhanden ist. Sie stehen anderen Marktteilnehmern kontinuierlich als Kontrahent zur Verfügung und ermöglichen ihnen, sofort Transaktionsinteressen zu einem marktgerechten Preis zu verwirklichen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Harold Demsetz |Titel=The Cost of Transacting |Hrsg= |Sammelwerk=The Quarterly Journal of Economics |Band=Vol. 82, No. 1, 33 (35) |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum= |Seiten= |ISBN=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie bieten bei [[Angebotslücke]]n Handelsobjekte an und kaufen diese bei [[Nachfragelücke]]n. Market-Maker verpflichten sich, für bestimmte Wertpapiere stets verbindliche An- und Verkaufskurse ({{enS|quotes}}) zu stellen, ihre Vergütung erfolgt zumeist über die Differenz zwischen [[Geldkurs|Geld-]] und [[Briefkurs]], der [[Geld-Brief-Spanne]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=OaJsDwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA113&amp;amp;dq=Market-Maker+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwj515LXk-HsAhUO1xoKHVgsDWYQuwUwAXoECAMQBg#v=onepage&amp;amp;q=Market-Maker%20lexikon&amp;amp;f=false Rolf Bühner (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Management-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 2001, S. 113]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Market-Maker wird automatisch Kontrahent ([[Gegenpartei]]), wenn andere Käufer oder Verkäufer nicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Market-Maker sind [[Finanzintermediär]]e, die die Verpflichtung übernommen haben, für die von ihnen betreuten Handelsobjekte während der gesamten [[Handelszeit]] ständig [[Quote (Börse)|Quotes]] innerhalb einer feststehenden Höchstspanne zu stellen und eingehende Aufträge zu diesen publizierten Kursen auszuführen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=DyIkBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA521&amp;amp;dq=Market-Maker+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=2ahUKEwj515LXk-HsAhUO1xoKHVgsDWYQuwUwAHoECAIQBg#v=onepage&amp;amp;q=Market-Maker%20lexikon&amp;amp;f=false Wolfgang Gerke (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gerke Börsen Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 520 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Es handelt sich um [[Wertpapierdienstleistungsunternehmen]], die indirekt auch [[Kurspflege]] betreiben. In den [[Börsenordnung]]en jeder Börse ist der Aufgabenkreis der Market-Maker genau beschrieben. Market-Maker werden sowohl an [[Wertpapierbörse]]n (§ 79 BörsO [[Frankfurter Börse|FWB]]) als auch an [[Energiebörse]]n (§ 31 BörsO [[EEX]]) zugelassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Börsen können danach unterschieden werden, ob sie über ein [[organisiertes Handelssystem]] verfügen, das nach einem Market-Maker-System organisiert ist wie die [[NASDAQ]], ein reines [[Auktion]]ssystem darstellt ([[Nebenwert]]e an der [[Deutsche Börse|Deutschen Börse]]) oder über ein Mischsystem wie die [[NYSE]] verfügt.&amp;lt;ref&amp;gt;Rolf Bühner (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Management-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 2001, S. 21&amp;lt;/ref&amp;gt; An der [[Eurex]] wird für sämtliche [[Option (Wirtschaft)|Optionskontrakte]] ein Market-Making durchgeführt.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Gerke (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gerke Börsen Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 521 f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Form des Market-Making ist das [[Designated Sponsor]]ing an der [[Börse Frankfurt]].&amp;lt;ref&amp;gt;Eberhard Schwark, in: Eberhard Schwark/Daniel Zimmer (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Kapitalmarktrechts-Kommentar&amp;#039;&amp;#039;, 2010, § 23 WpHG, Rn. 17&amp;lt;/ref&amp;gt; Danach beauftragt die [[Börsengeschäftsführung]] geeignete Marktteilnehmer mit der Kurspflege von Wertpapieren mit geringer [[Marktliquidität]] (§ 76 BörsO FWB). Sie haben nach Anforderung eines Handelsteilnehmers verbindliche gleichzeitige [[Wertpapierorder|Kauf- und Verkaufsorders]] in das elektronische Handelssystem [[Xetra]] einzugeben und zu diesen Geschäftsabschlüsse zu tätigen (§ 77 BörsO FWB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist es wesentlich, zwei grundsätzlich verschiedene Formen des Market-Makings voneinander zu unterscheiden. Market-Making kann entweder an einem [[Handelsplatz]] ([[multilaterales Handelssystem]]) oder [[Außerbörslicher Handel|außerbörslich]] ({{enS|over the counter}}, OTC) im Rahmen eines bilateralen Systems erfolgen. Ein Handelsplatz wird von einem Handelsplatzbetreiber betrieben. Market-Maker stellen in ihrer Eigenschaft als Teilnehmer des Handelsplatzes anderen Teilnehmern Liquidität zur Verfügung. Das bilaterale System wird vom OTC-Market-Maker betrieben, der gegenüber seinen Kunden als Kontrahent zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An Handelsplätzen sind Market-Maker an mehr als der Hälfte der Transaktionen als Kontrahent beteiligt,&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Europäische Kommission |url=https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/resources/documents/taxation/swd_2013_28_en.pdf |titel=Commission Staff Working Document |werk= |hrsg= |datum=14.02.2013 |seiten=35 |abruf=01.09.2020 |sprache=en}}&amp;lt;/ref&amp;gt; was sie zu einer aufsichtsrechtlich relevanten Gruppe macht. Geht man davon aus, dass das [[Bankenaufsicht]]srecht im Wesentlichen der [[Finanzmarkt]]stabilität und dem [[Anlegerschutz]] dient, dann rechtfertigt bereits dieses enorme Transaktionsvolumen, Market-Maker der Aufsicht zu unterwerfen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Market-Making - Eine aufsichtsrechtliche Analyse des Market-Makings an multilateralen und bilateralen Systemen |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Nomos Verlagsgesellschaft |Ort=Baden-Baden |Datum=2018 |ISBN=978-3-8487-5458-8 |Seiten=25-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Zu diesem Zweck hat der deutsche Gesetzgeber das Market-Making als eine aufsichtsrechtlich relevante Betätigung geregelt. Daraus folgen diverse gesetzliche Pflichten, die Market-Maker als Objekte der Finanzmarktaufsicht zu beachten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betreiber von Handelsplätzen haben grundsätzlich ein gesteigertes Interesse daran, an dem Handelsplatz die Rahmenbedingungen für Market-Maker zu optimieren. Eine optimale Liquiditätsversorgung hat bessere Preise für Anleger zur Folge, soweit diese Liquidität in Anspruch nehmen möchten. Bessere Preise verkörpern sich in einer engeren Geld-Brief-Spanne. Das wiederum stärkt den Handelsplatzbetreiber im Wettbewerb mit anderen Handelsplatzbetreibern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor diesem Hintergrund bewegen sich Market-Maker in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite erbringen sie eine wertvolle Funktion für die Gesamtwirtschaft im Allgemeinen und für die Finanzmarktstabilität im Speziellen, indem sie den Handel mit Finanzinstrumenten liquider machen. Auf der anderen Seite impliziert das hohe, von Market-Makern umgesetzte Transaktionsvolumen eine potenzielle Gefahr für die aufsichtsrechtlichen Schutzgüter „Finanzmarktstabilität“ und „Anleger“. Gewinnmaximierende Market Maker können in einer Konkurrenzsituation zu Anlegern stehen und durch einen Informationsvorsprung (Kenntnis über die volle Tiefe des Orderbuchs) verhindern, dass limitierte Kauf- oder Verkaufsaufträge zur Ausführung kommen. Eine Verdrängung von Privatanlegern, die über limitierte Aufträge selber als Liquidity Provider auftreten, entspricht wiederum einer Reduzierung von Liquidität.  Ein Hinweis auf diese inhärente Systemeigenschaft findet sich darin, dass nach Auftragserteilung eines Privatanlegers auf den öffentlichen Preisquellen der Taxierungen (Best Bid/Best Ask) die Limit-Setzung des Privatanlegers in Abhängigkeit von der Positionierung des Market Makers erscheinen kann, aber nicht erscheinen muss, was unter Transparenzaspekten bedenklich ist. Ebenso steht in der Kritik, dass die wertpapierspezifische Tick Size (kleinste Preisvariation, kleinstes zugelassenes Inkrement einer Quotierung) der Order an den Handelsplätzen des Market-Maker-Systems oft niedriger ist als die Tick Size in den Auftragserfassungssystemen der Finanzdienstleister für die Privatanleger (Discount Broker). Hierdurch ergibt sich eine systematische Benachteiligung der Privatanleger, da sie leicht marginal seitens der Market Maker übersteuert werden können.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Im deutschen Recht definieren {{§|1|kredwg|juris}} Abs. 1a Satz 2 Nr. 4a [[Kreditwesengesetz|KWG]] und {{§|2|wphg|juris}} Abs. 8 Satz 1 Nr. 2a [[Wertpapierhandelsgesetz|WpHG]] das Market-Making als das kontinuierliche Anbieten des An- und Verkaufs von [[Finanzinstrument]]en an den Finanzmärkten zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung unter Einsatz des eigenen [[Kapital]]s. Im [[EU-Recht]] finden sich entsprechende Definitionen in Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 [[MiFID II]] (Richtlinie 2004/39/EG) und Art. 2 Abs. 1n TransparenzRL (Richtlinie 2013/50/EU). Die Bestimmung des § 1 Abs. 1a KWG erfasst das Market-Making unabhängig davon, ob der Market-Maker gegebenenfalls gegenüber einem [[Handelsplatz]]betreiber oder dem [[Emittent (Finanzmarkt)|Emittenten]] zur kontinuierlichen Liquiditätsversorgung des Handels verpflichtet ist, und unabhängig davon, ob der Market-Maker zeitgleich Geld- und Briefkurse, d. h. Quotes, stellt oder lediglich abwechselnd auf der Geld- und der Briefseite des Orderbuchs präsent ist.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Abgrenzung des Eigenhandels durch Market-Maker vom Eigengeschäft durch sonstige Liquiditätsgeber |Hrsg= |Sammelwerk=WM 2017, 2335 (2336 ff.) |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum= |Seiten= |ISBN=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Knüpft man an die aufsichtsrechtliche Market-Making-Definition in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4a KWG an, sind [[Finanzinstrument]]e Gegenstand des Market-Makings. Die Finanzinstrumente im Sinne des KWG werden in § 1 Abs. 11 KWG abschließend aufgezählt. Darunter fallen beispielsweise [[Wertpapier]]e ([[Aktie]]n, [[Schuldverschreibung]]en, [[Investmentzertifikat]]e) und [[Devisen]]. [[Sorten]] und [[Edelmetall]]e sind demgegenüber keine Finanzinstrumente. Daher sind beispielsweise [[Wechselstube]]n, die kontinuierlich den An- und Verkauf von Sorten anbieten, keine Market-Maker im Sinne des KWG.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Börse hat nach {{§|24|b_rsg_2007|juris}} Abs. 2a [[BörsG]] geeignete Vorkehrungen zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Ermittlung des Börsenpreises sicherzustellen. Geeignete Vorkehrungen in diesem Sinne sind insbesondere kurzfristige Änderungen des Marktmodells und kurzzeitige [[Volatilität]]sunterbrechungen unter Berücksichtigung statischer oder dynamischer Preiskorridore oder Limitsysteme der mit der Preisfeststellung betrauten Handelsteilnehmer. Zudem muss die Börsenordnung gemäß {{§|26c|b_rsg_2007|juris}} Abs. 1 BörsG Bestimmungen enthalten über die Zulassung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen durch die Geschäftsführung, die an der Börse eine Market-Making-Strategie im Sinne des {{§|80|wphg|juris}} Abs. 5 [[Wertpapierhandelsgesetz|WpHG]] verfolgen. Der Market-Maker hat gemäß § 80 Abs. 5 WpHG unter Berücksichtigung der Marktliquidität, des Umfangs und der Art des konkreten Marktes und der konkreten Merkmale des gehandelten Instruments das Market-Making während eines festgelegten Teils der Handelszeiten des [[Handelsplatz]]es kontinuierlich zu betreiben, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, so dass der Handelsplatz regelmäßig und verlässlich mit Liquidität versorgt wird, einen schriftlichen Vertrag mit dem Handelsplatz zu schließen, in dem zumindest die vorgenannten Verpflichtungen festgelegt werden, sofern er nicht den Vorschriften des § 26c BörsG unterliegt, und über wirksame Systeme und Kontrollen zu verfügen, durch die gewährleistet wird, dass er jederzeit diesen Verpflichtungen nachkommen kann. Nach § 80 Abs. 5 WpHG verfolgt ein [[Wertpapierdienstleistungsunternehmen]], das [[Automatisierter Handel|algorithmischen Handel]] betreibt, eine Market-Making-Strategie, wenn es Mitglied oder Teilnehmer eines oder mehrerer Handelsplätze ist und seine Strategie beim Handel auf eigene Rechnung beinhaltet, dass es in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente an einem einzelnen Handelsplatz oder an verschiedenen Handelsplätzen feste, zeitgleiche Geld- und Briefkurse vergleichbarer Höhe zu wettbewerbsfähigen Preisen stellt. Die Definition der Market-Making-Strategie ist enger als die allgemeine Market-Making-Definition in § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 4a KWG, d. h. nicht alle Market-Maker verfolgen auch eine Market-Making-Strategie.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Abgrenzung des Eigenhandels durch Market-Maker vom Eigengeschäft durch sonstige Liquiditätsgeber |Hrsg= |Sammelwerk=WM 2017, 2335 (2341 ff.) |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum= |Seiten= |ISBN=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Market-Maker müssen mindestens in einem Wertpapier und während 50 % der Quotierungszeit im Monatsdurchschnitt fortlaufend verbindliche Market-Maker-Quotes abgeben (§ 80 BörsO FWB). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein [[Kreditinstitut]] ist nur dann vom Verbot ungedeckter [[Leerverkauf|Leerverkäufe]] in [[Aktie]]n und  [[öffentliche Anleihe|öffentlichen Anleihen]] befreit, wenn es in seiner Eigenschaft als Market-Maker handelt. Dadurch sichert der Market-Maker die Marktliquidität und beeinflusst den Kurs. Auch das [[Festpreis]]geschäft und die Absicherung dieser Dienstleistungen gehören hierzu (Art. 2 Abs. 1k Leerverkaufs-VO). Market-Making gehört nicht zu den „verbotenen Geschäften“ des {{§|3|kredwg|juris}} Abs. 2 und 4 KWG, die den [[Großbank]]en seit Juli 2016 untersagt sind.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Market-Maker gleichen Angebotslücken ([[Fehlmenge]]n) durch Verkäufe und Nachfragelücken ([[Überbestand|Überhänge]]) durch Aufkäufe aus, sie intervenieren in die [[Marktentwicklung]]. Dadurch tragen sie zur Marktliquidität bei, indem sie [[Marktbreite]] gewährleisten und [[Marktenge]]n verhindern. Dadurch unterstützen sie die Stabilität der Börsenkurse und verringern Volatilitäten.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Gerke (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gerke Börsen Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 2002, S. 521&amp;lt;/ref&amp;gt;   Market-Making-Tätigkeiten spielen bei der Bereitstellung von Liquidität auf den Märkten eine maßgebliche Rolle; Market-Maker müssen bei der Ausübung ihrer Funktion [[Long- und Short-Position|Short-Positionen]] eingehen.&amp;lt;ref&amp;gt;Erwägungsgrund 26 der {{EU-Verordnung|2012|236|titel=vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie sind zum Handel verpflichtet und bauen deshalb eigene Bestände auf, die einem hohen [[Kursrisiko]] unterliegen. Als [[Risikoprämie]] erhalten sie dafür die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich bezeichnet Marktliquidität, wie leicht oder schwer es ist, Transaktionsinteressen zu verwirklichen, ohne den Preis dadurch erheblich zu beeinträchtigen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=European Systemic Risk Board |url=https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/20161005_market_liquidity_market_making.en.pdf |titel=Market liquidity and market-making |werk= |hrsg= |datum=Oktober 2016 |seiten=3 |abruf=01.09.2020 |sprache=en}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Liquidität werden vier Dimensionen zugeschrieben: Markttiefe, Marktbreite, Erholungsfähigkeit und Sofortigkeit.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Gerke/Rapp |Titel=Strukturveränderungen im internationalen Börsenwesen |Hrsg= |Sammelwerk=Die Betriebswirtschaft (DBW) 1994, Seite 5, 12 |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum= |ISBN= |Seiten=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die &amp;#039;&amp;#039;Markttiefe&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet die Möglichkeit, Transaktionen in der Nähe der aktuellen [[Marktpreis]]e durchzuführen und orientiert sich an der Anzahl limitierter Aufträge im [[Orderbuch]]. Die &amp;#039;&amp;#039;Marktbreite&amp;#039;&amp;#039; steht für ein volumenmäßig hohes Transaktionsinteresse in der Nähe der aktuellen Marktpreise. Die &amp;#039;&amp;#039;Erholungsfähigkeit&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet die Fähigkeit eines Marktes, nach temporären, nicht informationsbedingten Preisveränderungen ein neues [[Marktgleichgewicht]] mit ausreichender Markttiefe und -breite durch neue, ausgleichende Aufträge herzustellen. Die &amp;#039;&amp;#039;Sofortigkeit&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet die Geschwindigkeit, mit der ein Auftrag mit einem bestimmten Volumen bei gegebenen Kosten ausgeführt werden kann.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Market-Making – Eine aufsichtsrechtliche Analyse des Market-Makings im Rahmen multilateraler und bilateraler Systeme |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Nomos Verlagsgesellschaft |Ort=Baden-Baden |Datum=2018 |ISBN=978-3-8487-5458-8 |Seiten=35}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tätigkeit eines Market-Makers verbessert die Liquidität auf allen vier Dimensionen. Er verbessert die Markttiefe, indem er potentiellen Kontrahenten mehr Transaktionspreise zur Verfügung stellt. Er verbessert die Marktbreite, indem er potentiellen Kontrahenten mehr Transaktionsvolumen zur Verfügung stellt. Er verbessert die Erholungsfähigkeit, indem er bemüht ist, stets Preise zu stellen, die der wirklichen Marktlage entsprechen, unabhängig von möglichen vorübergehenden Angebots- und Nachfrageschwankungen. Letztendlich verbessert er auch die Sofortigkeit, indem er die Wartezeit für potentielle Kontrahenten verkürzt, Transaktionsvolumen zu einem marktgerechten Preis zu finden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Market-Making – Eine aufsichtsrechtliche Analyse des Market-Makings im Rahmen multilateraler und bilateraler Systeme |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Nomos Verlagsgesellschaft |Ort=Baden-Baden |Datum=2018 |ISBN=978-3-8487-5458-8 |Seiten=36}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Liquiditätsbereitstellung des Market-Makers zieht eine Vielzahl von Effekten nach sich, die als Unterfunktionen bezeichnet werden können. Insbesondere begrenzt die Tätigkeit die [[Volatilität]], leistet einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität und [[Informationseffizienz]], senkt [[Transaktionskosten]] anderer Marktteilnehmer und verbessert deren Fähigkeit zur [[Risikoallokation]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hendrik Müller-Lankow |Titel=Market-Making – Eine aufsichtsrechtliche Analyse des Market-Makings im Rahmen multilateraler und bilateraler Systeme |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Nomos Verlagsgesellschaft |Ort=Baden-Baden |Datum=2018 |ISBN=978-3-8487-5458-8 |Seiten=37-39}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Market-Maker bestimmen das [[Handelsvolumen (Börse)|Handelsvolumen]] und die jeweiligen Preise, zu welchen sie kaufen ([[Geldkurs]]) und zu welchen sie verkaufen möchten ([[Briefkurs]]). Häufig nennen („stellen“) Market-Maker den Geld- und Briefkurs zeitgleich. In diesem Fall spricht man von [[Quote (Börse)|Quotes]]; der Market-Maker übernimmt die eine Quotierung. Es kann aber auch sein, dass ein Market-Maker in einem Zeitpunkt lediglich den Kauf oder den Verkauf anbietet. Das ist insbesondere in einem Orderbuch möglich, soweit ein Market-Maker nicht verpflichtet ist, in einem bestimmten Umfang zu Quotieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Market-Maker geht für eigene Rechnung eine [[Exposure (Finanzwirtschaft)|offene Position]] ein, indem er aus eigenem Bestand liefert und für den eigenen Bestand erwirbt. Wesentliche Eigenschaft ist seine ständige Präsenz während der Geschäfts- oder Börsenzeit. Market-Maker ist „ein Händler, der während der Geschäftszeit stets bereit ist, bestimmte Titel auf Anfrage entweder zu einem von ihm genannten Kurs zu kaufen oder zu einem gleichzeitig von ihm genannten höheren Kurs zu verkaufen, und zwar ohne zu wissen, ob der Anfragende kaufen oder verkaufen möchte“.&amp;lt;ref&amp;gt;Hartmut Schmidt, &amp;#039;&amp;#039;Wertpapierbörsen: Strukturprinzip, Organisation, Kassa- und Terminmärkte&amp;#039;&amp;#039;, 1998, S. 24&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
An der [[NASDAQ]] sind Market-Maker-Firmen sowohl im [[Kommissionär|Kommissions]]- als auch im [[Eigenhandel]] tätig und repräsentieren einen Großteil des Umsatzes an der NASDAQ. Es gibt zurzeit insgesamt 550 Market-Maker-Firmen, von denen allerdings nur ungefähr 10 wirklich von Bedeutung sind. Alle Market-Maker in den USA müssen Mitglied der [[NASD]] (&amp;#039;&amp;#039;National Association of Securities Dealers&amp;#039;&amp;#039;) sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.&amp;amp;nbsp;B. ein gewisses Mindestkapital vorweisen. Die Market-Maker können anhand eines vierstelligen Kürzels, dem sogenannten &amp;#039;&amp;#039;Market-Maker Identifier&amp;#039;&amp;#039;, der MMID, identifiziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4326197-8}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Börsenhandel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarktgeschäft]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Leonry</name></author>
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