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	<title>Lumen gentium - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Lumen_gentium&amp;diff=150908&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Khatschaturjan: /* III. Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt */</title>
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		<updated>2026-01-27T11:05:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;III. Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Wolleh Das Konzil.jpg|miniatur|Zweites Vatikanisches Konzil]]&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lumen gentium (LG)&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; („[Christus ist das] Licht der Völker“) heißt, gemäß ihren [[Incipit|Anfangsworten]], die &amp;#039;&amp;#039;[[Dogmatik|Dogmatische]] Konstitution über die [[Ekklesiologie|Kirche]]&amp;#039;&amp;#039;, die vom [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]] formuliert und am [[21. November]] [[1964]] von [[Papst]] [[Paul&amp;amp;nbsp;VI.]] [[Promulgation|promulgiert]] wurde. Erstmals in der bald 2000-jährigen [[Dogmengeschichte|dogmengeschichtlichen Entwicklung]] äußert sich darin das höchste kirchliche [[Lehramt]] ausführlich zur [[Ekklesiologie|Lehre von der Kirche]] als solcher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hauptanliegen der [[Apostolische Konstitution#Konzilskonstitutionen|Konstitution]] liegt darin, dass [[Christus]] als Mitte der Kirche deutlicher hervortritt. In deutlich [[Bibel|biblisch]] geprägter Sprache und unter starkem Rückgriff auf die Theologie der [[Kirchenväter]] betont die [[römisch-katholische Kirche]] ihren Charakter als mystischer [[Leib Christi]] und „[[Wanderndes Gottesvolk]]“ und vermeidet insbesondere Engführungen auf den nur [[Kirche (Organisation)|institutionellen Charakter]] der Kirche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammenfassung ==&lt;br /&gt;
Die insgesamt 69 Artikel der Konstitution gliedern sich in acht Kapitel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== I. Das Mysterium der Kirche ===&lt;br /&gt;
In [[Christus]] ist die Kirche das [[Sakrament]] der Vereinigung mit Gott wie der Menschen untereinander (1). Um die Menschen zur „Teilhabe am göttlichen Leben“ zu erheben, gewährt der [[Schöpfung|Schöpfer]] ihnen „Hilfen zum Heil“, vorgeprägt im [[Volk Israel]], zur Vollendung bestimmt in der Kirche „vom gerechten [[Abel (Bibel)|Abel]] bis zum letzten [[Erwählung|Erwählten]]“ (2). In Christus, dem Sohn, sind auch seine Erwählten zu Söhnen Gottes berufen. In der Kirche ist das mit Christus angebrochene [[Reich Gottes|Himmelreich]] auf Erden geheimnisvoll gegenwärtig (3). Der [[Heiliger Geist|Heilige Geist]] wohnt in der Kirche und betet in den Herzen der Gläubigen. Er verjüngt die Kirche und führt sie als Braut zu Christus (4). Die Kirche gründet sich auf die [[Verkündigung]] Christi, der als [[Hoherpriester|Priester]] [[Auferstehung|auferstanden]] ist und seine Sendung auf die Jünger übertragen hat (5). Das Wesen der Kirche erschließt sich seit alttestamentlicher Zeit in verschiedenen Bildern aus der Welt der Hirten (Herde, Schafstall), der Bauern (Acker, Pflanzung, Weinberg), des Wohnens (Zelt, Haus, Eckstein, Tempel, Stadt), der Erotik (geschmückte Braut) und in anderen Bildern. Auf Erden weiß sich die Kirche allerdings fremd und in [[Pilger]]schaft begriffen (6). Die Gläubigen werden Glieder am [[Leib Christi]] mit verschiedenen Aufgaben. Sie wachsen allesamt auf Christus hin, der das Haupt dieses Leibes ist (7). Der [[Konzil von Chalcedon|göttlichen und menschlichen Natur]] Christi entsprechend ist die Kirche eine komplexe Wirklichkeit aus hierarchischer Struktur und mystischem Leib, aus sichtbarer Versammlung und geistlicher Gemeinschaft. Sie ist in der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen]] Kirche sichtbar in der Welt verfasst, ohne auszuschließen, „daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“. Die Kirche ist gerufen, den Weg Christi in Armut und Verfolgung zu gehen. Sie umfasst allerdings auch „Sünder in ihrem eigenen Schoß“, daher geht sie „zugleich heilig und reinigungsbedürftig“ der vollen Offenbarung des göttlichen Geheimnisses entgegen (8).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== II. Das Volk Gottes ===&lt;br /&gt;
Gott wollte die Menschen nicht einzeln retten, sondern als ein Volk. Dazu berief er als erstes das [[Volk Israel]], bevor er in Christus einen [[Neuer Bund|Neuen Bund]] schloss mit seinem Volk aus [[Jude]]n und [[Heidentum|Heiden]], in dem die ganze Menschheit berufen ist zur Würde und Freiheit der Kinder Gottes (9). Durch den Heiligen Geist werden sie alle zum [[Allgemeines Priestertum|priesterlichen Amt]] Christi geweiht. Das hierarchische Priestertum vollzieht dabei die [[Eucharistie|eucharistische Darbringung]], an dem die Gläubigen teilnehmen „im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“ (10). Unterschieden ist das hierarchische Priestertum vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach, wenngleich sie einander zugeordnet sind (10). Geprägt wird die priesterliche Gemeinschaft durch die sieben [[Sakrament]]e: [[Taufe]], [[Firmung]], [[Eucharistie]], [[Buße (Religion)|Buße]], [[Krankensalbung]], [[Weihesakrament|Weihe]] und [[Kirchliche Trauung|Ehe]] (11). Die Gläubigen haben aber auch Anteil am [[prophet]]ischen Amt Christi Zeugnis abzulegen. Dank des Heiligen Geistes kann ihre Gesamtheit im Glauben nicht irren. Ihre ebenfalls vom Heiligen Geist den Einzelnen gegebenen [[Charisma]]ta werden aber von der [[Klerus|Hierarchie]] geprüft (12). In der Kirche sind alle Menschen gerufen, in weltumspannende Gemeinschaft miteinander zu treten. Wenn sich die Kirche auch unter ihren Bischöfen und Patriarchen in verschiedene [[Partikularkirche|Teilkirchen]] gliedert, stehen diese doch in enger Verbindung und tauschen untereinander geistliche und materielle Güter aus (13). Die pilgernde Kirche ist zum Heil notwendig. Katholiken werden aber nicht gerettet, wenn sie abfallen oder der Kirche nur äußerlich anhangen (14). Dagegen weiß sich die katholische Kirche allen Getauften, auch wenn diese nicht in Gemeinschaft mit dem Papst stehen, vielfältig verbunden und betet um die Einheit aller Christen (15). Aber auch die Menschen, die das Evangelium nicht erreicht hat, sind auf das Gottesvolk hingeordnet, vor allem die [[Judentum|Juden]] und die [[Islam|Muslime]]. Gott ist sogar den [[Heidentum|Heiden]] nicht fern, die ihn „in Schatten und Bildern“ suchen. Schließlich rettet er auch diejenigen, die ihn ohne Schuld nicht anerkennen, aber doch „ein rechtes Leben zu führen sich bemühen“ (16). Wie der Sohn vom Vater gesandt wurde, so sandte Christus die [[Apostel]]. „Jedem Jünger Christi obliegt die Pflicht, nach seinem Teil den Glauben auszusäen“, bis die ganze Welt Gott lobt und verherrlicht (17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== III. Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt ===&lt;br /&gt;
Um das Volk Gottes zu weiden, sind gewisse Ämter im Dienste ihrer Brüder mit heiliger Vollmacht ausgestattet. Hirten sollen die Bischöfe sein. Das Konzil bekräftigt abermals den [[Papstprimat|Primat]] des [[Papst|römischen Bischofs]] und sein [[Päpstliche Unfehlbarkeit|unfehlbares Lehramt]] (18). Schon die Apostel wurden von [[Jesus]] nach Art eines [[Kollegialität|Kollegiums]] eingesetzt und auf [[Simon Petrus|Petrus]] gegründet (19). Diese [[Missionsbefehl|Sendung]] währt ewig. Daher haben die Apostel Nachfolger bestellt. Im Laufe der Zeit hat sich vor [[Presbyter]]n und [[Diakon]]en das Amt der [[Bischof|Bischöfe]] hervorgehoben (20). Die Bischöfe lenken das pilgernde Volk. In ihnen ist Christus anwesend. Ihnen ist die Fülle des [[Weihesakrament]]s gegeben, die sie weitergeben können (21). Sie üben ihr Lenkungsamt in Einheit mit dem Papst, sowie in kollegialer Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen aus. Zusammen mit dem Papst hat das [[Konzil]] der Bischöfe die höchste Lehrgewalt in der Kirche (22). Die Bischöfe arbeiten über die Grenzen ihrer [[Partikularkirche|Teilkirchen]] hinweg zusammen, etwa innerhalb der altehrwürdigen [[Patriarchat (Kirche)|Patriarchate]] oder der jüngeren [[Bischofskonferenz]]en (23). Die [[Kanonisches Recht|kanonische]] Sendung der Bischöfe geschieht auf verschiedene Weise, bei jeweils gegebenem Vorbehaltsrecht des Papstes. Dieser kann den Bischöfen auch die apostolische Gemeinschaft verweigern, sie dürfen ihr Amt dann nicht ausüben (24). Die Bischöfe sind authentische Lehrer des Glaubens, in Einheit mit dem Papst sind sie sogar [[Unfehlbarkeit|unfehlbar]], letzterer auch allein. Dazu ist allerdings erforderlich, dass er diesen Anspruch auch in der sprachlichen Formulierung eigens zum Ausdruck bringt. Bischöfliche Definitionen stellen verbindliche [[Exegese|Auslegungen]] des [[Depositum fidei|Glaubensgutes]] dar, allerdings keine neue [[Offenbarung]] (25). Wesentliche Aufgabe des Bischofs ist die Feier der [[Eucharistie]], es gibt keine Eucharistie ohne ihn (26). Rechtlich ist den Bischöfen „die eigene, ordentliche und unmittelbare“ Gewalt über ihre Teilkirche gegeben, sie sind also keine Stellvertreter des Papstes, wenn auch die Ausübung ihrer Autorität von diesem abhängig ist (27). Das Dienstamt in der Kirche ist aber dreifach abgestuft. Abhängig von den Bischöfen sind die [[Priester (Katholizismus)|Priester]] (Presbyter) als Mitarbeiter der Bischöfe, die sie in ihren Gemeinden verkörpern (28). Noch eine Stufe tiefer stehen die Diakone, welche die Handauflegung „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen“. Das Konzil stellt den [[Weihesakrament#Diakonat|Diakonat]] als eigenständigen &amp;#039;&amp;#039;Ordo&amp;#039;&amp;#039; wieder her und eröffnet ihn verheirateten Männern. Unverheiratete Diakone müssen allerdings [[Zölibat|ehelos]] bleiben (29).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== IV. Die Laien ===&lt;br /&gt;
Die Laien sind Teil des Volkes Gottes. Ihre Besonderheiten sollen in Grundzügen behandelt werden (30).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihe- und des Ordensstandes. Die Laien sind durch die Taufe Christus einverleibt und nehmen am priesterlichen, prophetischen und königlichen [[Dreifaches Amt Christi|Amt Christi]] teil. Die Laien leben „in der Welt“ mit ihren „irdischen Aufgaben“ („Weltcharakter“). Sie suchen die „zeitlichen Dinge“ auf Christus hin „zu durchleuchten und zu ordnen“ und so das „Reich Gottes“ zu verwirklichen, indem sie „von innen her“ zur „Heiligung der Welt“ beitragen (31).&lt;br /&gt;
Laien und geweihte Amtsträger haben denselben Herrn, dieselbe Taufe, denselben Geist, denselben Glauben, dieselbe Würde und dieselbe Berufung zur Heiligkeit. Dem widerspricht nicht die Verschiedenheit der Aufgaben der Laien und der Hirten: Laien und Hirten sind eng verbunden, die Hirten sollen den Laien dienen und die Laien mit den Hirten als ihren Brüdern zusammen arbeiten (32).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Laie ist schon kraft [[Taufe]] und [[Firmung]], gestärkt durch die Eucharistie, zum [[Apostel|Apostolat]] in der Welt berufen. Einzelne Laien können beim Apostolat der Hierarchie unmittelbar mitarbeiten oder „zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen“ werden (33).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Laien haben „Anteil“ am „Priesteramt zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen“. Sie sind „geweiht und mit dem [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]], gesalbt“ und „dazu berufen“, „alle ihre Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die geistige und körperliche Erholung“ als „geistige [[Opfer (Religion)|Opfern]]“ (1 Petr 2, 5) in der Eucharistie durch Christus Gott darzubringen und so „die Welt selbst Gott“ zu „weihen“ (34).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Christus erfüllt sein prophetisches Amt auch durch die Laien. Dies in besonderer Weise in der Ehe und in der Familie. „Dort haben die Eheleute ihre eigene Berufung, sich gegenseitig und den Kindern den Glauben und die Liebe Christi zu bezeugen.“ Bei einem Mangel an geweihten Amtsträgern können Laien „gewisse heilige Aufgaben stellvertretend erfüllen“. Jeder Laie muss sich um eine „tiefere Kenntnis der geoffenbarten Wahrheit bemühen“ (35).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Laien müssen „die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen“ und sich „gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen“. Sie sollen auf Grund ihrer „Zuständigkeit in den profanen Bereichen“ durch ihre Arbeit dazu beitragen, dass die geschaffenen Güter „gemäß der Ordnung des Schöpfers“ allen Menschen dienen und gerechte soziale Verhältnisse entstehen, die der „Ausübung der Tugenden“ dienen. Ihre doppelte Zugehörigkeit zur Kirche einerseits und zur menschlichen [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] andererseits erfordert genaue Unterscheidung und sucht harmonische Verbindung. Die „eigenen Prinzipien“ der „weltlichen Bestrebungen“ sind zu achten, wobei sich die Laien jedoch „in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen“. Ein [[Laizismus]] und eine [[Gesellschaftssystem|Gesellschaft]] ohne [[Religionsfreiheit]] wird verworfen (36).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Christgläubigen haben „das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des [[Wort Gottes|Wortes Gottes]] und der [[Sakrament]]e, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen“. Ihre Bedürfnisse und Wünsche dürfen und sollen sie offen und vertrauensvoll artikulieren. Die Amtsträger müssen sie respektieren und auch ihre irdischen [[Bürgerrechte|bürgerlichen Freiheiten]] anerkennen (37).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Laie muss „vor der Welt Zeuge der Auferstehung und des Lebens Jesu […] und ein Zeichen des lebendigen Gottes sein“, so dass die Christen in der Welt das sind, was die Seele im Leib ist (38).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== V. Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche ===&lt;br /&gt;
Da Christus die Kirche geliebt und sich zu ihrer [[Heiligung]] hingegeben hat, ist die Kirche „unzerstörbar [[heilig]]“. Daher sind in der Kirche alle berufen zu einer Heiligkeit, deren [[Gnade (Theologie)|Gnadenfrüchte]] sich in der Lebensgestaltung kundtun (39). Doch sind Christi Anhänger nicht aufgrund ihrer Werke, sondern in Jesus dem Herrn [[Rechtfertigungslehre|gerechtfertigt]], wenn auch immer wieder der [[Vergebung]] bedürftig. Wie Christus und schon so viele [[Heilige]] vor ihnen sollen sie dem Willen des Vaters in allem folgen (40). Dazu sind alle nach ihren eigenen Gaben und Gnaden gerufen: als Bischöfe, Priester, Diakone, Laien, als Eheleute und Eltern, Witwen, Unverheiratete und Arbeiter, als Arme, Schwache und Verfolgte. Sie alle werden „von Tag zu Tag mehr geheiligt, wenn sie alles aus der Hand des himmlischen Vaters im Glauben annehmen“ (41). An der Liebe zu Gott wie zum Nächsten erkennt man den wahren Christen. Nun hat keiner mehr Liebe als wer sein Leben für Jesus und die Brüder hingibt. Dieses [[Märtyrer|Martyrium]] ist aber wenigen gegeben, dennoch sollen alle dazu bereit sein. Ferner wird die Heiligkeit besonders durch die Beachtung der „[[Evangelische Räte|evangelischen Räte]]“ gefördert, durch die „[[Keuschheit|Enthaltsamkeit]] um des Himmels willen“ als Quelle geistlicher Fruchtbarkeit, und durch [[Demut]] als Gleichgestaltung mit dem gehorsamen Christus (42).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== VI. Die Ordensleute ===&lt;br /&gt;
Bei der Befolgung der [[Evangelische Räte|evangelischen Räte]] der gottgeweihten [[Keuschheit]], der freiwilligen Armut und des [[Gehorsam]]s bieten verschiedene von der Hierarchie geregelte [[Ordensgemeinschaft|Gemeinschaften]] Hilfen zum Fortschritt. Der Ordensstand ist dabei kein Zwischenstand zwischen [[Klerus]] und [[Laie (Religion)|Laien]], sondern wächst aus beiden Gruppen (43). Durch die Gelübde verpflichten sich die Gläubigen inniger auf den göttlichen Dienst, insbesondere zum Wohl der Kirche. Ihre Lebensform drückt die Erhabenheit des [[Reich Gottes|Gottesreichs]] vor allem Irdischen aus und ist deshalb ein unerschütterlicher Teil der Kirche, dennoch gehört ihr Stand nicht der Hierarchie an (44). Vielmehr lenkt und schützt die Hierarchie die vielfältigen Institute des [[Vollkommenheit|vollkommenen Lebens]]. Der [[Papst]] kann sie der [[Jurisdiktion (Kirche)|Jurisdiktion]] der Ortsbischöfe entziehen, doch schulden sie diesen nach wie vor Respekt. Die Kirche erhebt den Ordensberuf auch zur Würde eines eigenen [[Kanonisches Recht|kanonischen]] Standes (45). In den Ordensleuten soll Christus immer sichtbarer werden, indem sie das Reich Gottes verkünden, Kranke heilen, Sünder bekehren, Kinder segnen und in allem dem Vater gehorchen. In freiem Entschluss gefasst, bedeutet der Verzicht auf hochzuschätzende Werte sogar eine besondere Entfaltung der menschlichen [[Person]]. Sie sind auch der Gesellschaft nicht fremd und nutzlos, sondern legen ihr Fundament auf geistliche Weise in Gott. Daher lobt das Konzil die Ordensleute und bestärkt sie in ihren großmütigen Diensten für alle Menschen (46) und ruft sie zu Treue und Vollkommenheit auf (47).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== VII. Der endzeitliche Charakter der pilgernden Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche ===&lt;br /&gt;
In der himmlischen Herrlichkeit wird die ganze Menschheit und die mit ihr innigst verbundene, „jetzt noch seufzende und in Wehen liegende“ Welt vollkommen erneuert werden. Diese Wiederherstellung hat in Christus bereits eingesetzt und setzt sich durch den Heiligen Geist in der Kirche fort (48). In der Erwartung der [[Parusie|Wiederkehr]] des [[Jüngstes Gericht|richtenden]] Herrn sind die Erdenpilger mit ihren entschlafenen Brüdern verbunden. Die Seligen legen beim Vater in brüderlicher Sorge [[Fürbitte|Fürsprache]] für die Lebenden ein (49). Umgekehrt bringt die pilgernde Kirche [[Fürbitte]]n für die Verstorbenen dar und ehrt in besonderer Weise das Gedächtnis der [[Apostel]] und [[Märtyrer]], der Jungfrau [[Maria (Mutter Jesu)|Maria]] und der heiligen [[Engel]] und schließlich aller [[Heilige]]n, die der pilgernden Kirche Ansporn und Vorbild auf ihrem Weg sind. Alle [[Heiligenverehrung|Verehrung der Heiligen]] zielt letztlich auf Christus, der in ihnen verherrlicht ist. Besonders in der [[Liturgie]] stimmt die Kirche schon jetzt in den Kult der himmlischen Kirche ein (50). Diesen Glauben übernehmen die Väter von vorangegangenen [[Konzil]]ien, mahnen aber zur Abstellung von Missbräuchen und Übertreibungen. Echte [[Heiligenverehrung]] sucht „im Wandel das Vorbild, in der Gemeinschaft die Teilnahme, in der Fürbitte die Hilfe“. Am [[Reich Gottes|Ende der Zeit]] wird die ganze Kirche der Heiligen in höchster [[Seligkeit]] Gott anbeten (51).&lt;br /&gt;
=== VIII. Die selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der Kirche ===&lt;br /&gt;
I. In [[Maria (Mutter Jesu)|Maria]] ist das Wort in die Zeit eingetreten. Dies Mysterium setzt die Kirche fort (52). In Hinblick auf die Verdienste ihres Sohnes, mit dem Maria in unauflöslicher Verbindung steht, genießt sie Vorrang vor allen himmlischen und irdischen [[Geschöpf]]en. Maria ist Mutter der Glieder Christi, ist Mutter der Kirche (53). Das Konzil will aber die Rolle Mariens hier „mit Bedacht“ nur im Rahmen der [[Ekklesiologie|Lehre von der Kirche]] beleuchten, ohne einer vollständigen [[Mariologie|theologischen Lehre über Maria]] vorzugreifen. Alle katholischen [[Lehrmeinung#Theologie|Lehrmeinungen]] behalten daher ihr Recht (54).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
II. In Maria erfüllt sich die [[Verheißung]] vom Sieg der Frau über die [[Schlangen#Symbolik und Mythologie|Schlange]]. Maria „ragt unter den Demütigen und Armen des Herrn hervor, die das [[Heil]] mit Vertrauen erhoffen und empfangen“ (55). Wegen ihrer freien und nicht bloß passiven Bejahung der [[Menschwerdung Gottes]] ist sie ihrer Aufgabe entsprechend begnadet worden. Daher wird sie [[Tradition#Tradition im Christentum|traditionell]] als heilig und von allem [[Erbsünde|Sündenmakel]] frei bezeichnet (56). Ihre enge Verbindung mit dem Sohn lässt sich in [[Jesus|Jesu Leben]] verfolgen, in [[Weihnachten|Jesu Geburt]] und [[Darstellung des Herrn|Darstellung im Tempel]] (57), vom Beginn des öffentlichen Wirkens Jesu bei der [[Hochzeit zu Kana]] bis hin zum [[Kreuzigung#Christentum|Kreuz]], wo Jesus seine Mutter dem Jünger anvertraute (58). Auch am [[Pfingsten|Pfingsttag]] war sie bei den Aposteln und wurde schließlich [[Mariä Aufnahme in den Himmel|in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen]] (59).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
III. Marias Zuwendung zu den Menschen verdunkelt oder mindert keineswegs die einzige Mittlerschaft Christi. Ihr heilsamer Einfluss entspringt keiner Notwendigkeit, sondern dem Wohlgefallen Gottes und hängt vollständig von Christi Mittlerschaft ab (60). Nach göttlichem Ratschluß hat Maria durch Jesu Empfängnis, Geburt und Erziehung beim Werk des Erlösers in einzigartiger Weise mitgewirkt, indem sie den Menschen die [[Gnade (Theologie)|Gnade]] geboren hat (61). Diese Mutterschaft dauert unaufhörlich fort. Selbst in den Himmel aufgenommen, erwirkt sie den Menschen durch ihre [[Fürbitte]] die Gaben ewigen Heils. Diese untergeordnete Aufgabe Mariens bekennt, erfährt und legt die Kirche den Gläubigen ans Herz (62). Maria ist der [[Typologie (Bibel)|Typus]] der Kirche hinsichtlich ihres Glaubens, ihrer Liebe und ihrer Einheit mit Christus (63). So wird auch die Kirche selbst Mutter und Jungfrau genannt: Mutter, indem sie durch Taufe und Verkündigung [[Kinder Gottes (Bibel)|Kinder Gottes]] gebiert, Jungfrau in unversehrter Treue zu ihrem Bräutigam (64). Maria ist aber das Urbild der schon vollendeten Kirche, während die Gläubigen noch mit der [[Sünde]] kämpfen und in [[Heiligkeit]] wachsen müssen. Durch Versenkung in Maria aber werden sie ihr immer ähnlicher (65).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
IV. Mit Recht wird Maria als [[Gottesgebärerin]] verehrt, denn [[Magnificat|„selig werden mich preisen alle Geschlechter, da mir Großes getan hat, der da mächtig ist“]]. Dieser [[Marienverehrung|Kult]] ist aber wesentlich verschieden von der [[Anbetung]], die allein der göttlichen [[Dreifaltigkeit]] dargebracht wird (66). So ruft das Konzil zur Förderung der Marienfrömmigkeit auf, ermahnt die Theologen und Prediger aber gleichzeitig, sich dabei falscher Übertreibung zu enthalten und Marias Christusbezug nie aus den Augen zu lassen, damit bei den „getrennten Brüdern“ kein falsches Bild von der Lehre der Kirche entstehe (67).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
V. Wie Maria, im Himmel schon verherrlicht, Bild und Anfang der künftig zu vollendenden Kirche ist, so leuchtet sie schon jetzt dem wandernden Gottesvolk voran (68). Das Konzil drückt seine Freude aus, dass Maria auch bei vielen der getrennten Brüder verehrt wird, und ruft alle Christen auf, Marias Fürbitte zu erflehen, „bis alle Völkerfamilien, mögen sie den christlichen Ehrennamen tragen oder ihren Erlöser noch nicht kennen, in Friede und Eintracht glückselig zu einem Gottesvolk versammelt werden, zur Ehre der heiligsten und ungeteilten [[Dreifaltigkeit]]“ (69).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anhänge ===&lt;br /&gt;
Der Konstitution sind zwei kürzere Bekanntmachungen beigefügt:&lt;br /&gt;
==== Erklärung über den Verbindlichkeitsgrad der dogmatischen Konstitution ====&lt;br /&gt;
Das Konzil definiert „nur das als für die Kirche verbindliche Glaubens- und Sittenlehre, was es selbst deutlich als solche erklärt.“ Alles Weitere ist als Lehre des obersten kirchlichen [[Lehramt]]es anzunehmen und festzuhalten und so auszulegen, wie es nach den „allgemeinen, allseits bekannten“ Grundsätzen der theologischen [[Interpretation]] „aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Erläuternde Vorbemerkung zum dritten Kapitel der Konstitution ====&lt;br /&gt;
„Kollegium“ der Bischöfe meint keinen Kreis von Gleichrangigen, die etwa ihre Gewalt auf ihren Vorsitzenden übertrügen, sondern einen festen Kreis, dessen Struktur und Autorität der [[Offenbarung]] zu entnehmen sind. Glied des Kollegiums wird man kraft der Bischofsweihe und durch die hierarchische Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums. Zur Freigabe der Vollmachten muss zur Weihe allerdings noch die [[Kanonisches Recht|kanonische]] Bestimmung durch die hierarchische Obrigkeit hinzukommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Kollegium als „Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche“ wird immer zusammen mit seinem Haupt verstanden. Man unterscheidet also nicht zwischen dem Papst einerseits und der Gesamtheit der Bischöfe andererseits, sondern zwischen dem Papst für sich und dem Papst vereint mit den Bischöfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Haupt des Kollegiums kann der Papst manche Handlungen allein vollziehen, die den Bischöfen in keiner Weise zustehen, etwa das Kollegium einberufen und leiten, die Richtlinien für das Verfahren approbieren usw. Diese Vollmacht kann er jederzeit nach Gutdünken ausüben, das Kollegium hingegen handelt nur gelegentlich in einem (im strengen Sinne) kollegialen Akt und nicht ohne Zustimmung des Hauptes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehungsgeschichte ==&lt;br /&gt;
Der erste Entwurf der Konstitution wurde von der Vorbereitungskommission &amp;#039;&amp;#039;De doctrina fidei et morum&amp;#039;&amp;#039; („Für Fragen der Glaubenslehre und der Sitten“) erarbeitet, die dem [[Dikasterium für die Glaubenslehre|Heiligen Offizium]] zugeordnet war und unter der Leitung von dessen [[Kardinalpräfekt|Präfekten]], [[Kardinal]] [[Alfredo Ottaviani]], stand. Dieser Entwurf war weniger eine systematische Darstellung des römisch-katholischen [[Ekklesiologie|Kirchenverständnisses]], als vielmehr eine lose Folge von Einzelproblemen, von denen viele im Lauf der weiteren Arbeit in Einzeldekrete ausgelagert wurden, so etwa in das Dekret über die [[Christus Dominus|Hirtenaufgabe der Bischöfe]], über das [[Perfectae caritatis|Ordensleben]], den [[Apostolicam actuositatem|Laienapostolat]], die [[Ad gentes|Missionstätigkeit]] und den [[Unitatis redintegratio|Ökumenismus]].&amp;lt;ref&amp;gt;Pesch 2001, S. 138–140.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage dieses Entwurfes der Theologischen Vorbereitungskommission wurde das [[Konzilsschema|Kirchenschema]] in den ersten drei Sitzungsperioden (1962–1964) diskutiert und intensiv umgearbeitet. Am 21. November 1964 ergab die Schlussabstimmung schließlich 2151 Ja- zu 5 Nein-Stimmen und die Konstitution wurde offiziell promulgiert.&amp;lt;ref name=&amp;quot;KKK&amp;quot;&amp;gt;Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: &amp;#039;&amp;#039;Kleines Konzilskompendium.&amp;#039;&amp;#039; 22. Auflage. Herder, Freiburg 1990, S. 105ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der zweiten Sitzungsperiode Ende 1963 entschied das Konzil „mit Bedacht“ (Art. 54), die Gottesmutter Maria im Kontext dieser Kirchenkonstitution zu würdigen – und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in einem eigenen Konzilsdokument, für das der [[Konzilstheologe|Peritus]] Karlo Balić OFM (1899–1977) und andere den Entwurf „De beata Maria virgine“ vorbereitet hatten.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Andreas R. Batlogg]], Nikolaus Klein: &amp;#039;&amp;#039;Kollektive Wahrheitsfindung auf dem Zweiten Vatikanum. Zu einer Momentaufnahme von Karl Rahner SJ&amp;#039;&amp;#039;. In: &amp;#039;&amp;#039;[[Stimmen der Zeit]]&amp;#039;&amp;#039;, Bd. 230 (2012), S. 579–589, hier S. 583.&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Entscheidung war allerdings sehr umstritten und fiel mit 1114 gegen 1074 Stimmen denkbar knapp, da die Minderheit eine Marginalisierung der Bedeutung Mariens befürchtete. Paul&amp;amp;nbsp;VI. unterstrich aber ihre Bedeutung, indem er am Tag der Schlussabstimmung Maria zur &amp;#039;&amp;#039;Mater Ecclesiae&amp;#039;&amp;#039;, zur Mutter der Kirche erklärte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um einer Minderheiten-Gruppe von Konzilsvätern entgegenzukommen, welche die päpstliche Autorität gefährdet sah, wurden außerdem zwei Anhänge veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelprobleme ==&lt;br /&gt;
=== Ekklesiologie ===&lt;br /&gt;
Die [[Dikasterium für die Glaubenslehre|Kongregation für die Glaubenslehre]] hat zuletzt am 29. Juni 2007 in einigen &amp;#039;&amp;#039;Responsa ad quaestiones&amp;#039;&amp;#039; bekräftigt, dass das Konzil die Lehre von der Kirche nicht verändert, sondern entfaltet habe. Wenn es in Art. 8 heißt, die Kirche des [[Glaubensbekenntnis]]ses &amp;#039;&amp;#039;„subsistit in“&amp;#039;&amp;#039; der katholischen Kirche unter Leitung des [[Nachfolger Petri|Nachfolgers Petri]] – statt „est“ in der vorhergehenden Entwurfsfassung –, bedeute dies keine Aufweichung, sondern eine Ausweitung des Prinzips, dass die katholische Kirche mit der Stiftung Christi vollidentisch sei, wenn auch mit Mängeln in der Universalität behaftet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Alexandra von Teuffenbach |Titel=Die Bedeutung des „subsistit in“ (LG 8). Zum Selbstverständnis der katholischen Kirche |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Nummer= |Auflage= |Verlag=Utz |Ort=München |Datum=2002 |ISBN=3831601879 |Seiten=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Kirchen der [[Reformation]] wären demzufolge als „[[kirchliche Gemeinschaften]]“, nicht im vollen Sinne als Kirchen zu bezeichnen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Kongregation für die Glaubenslehre |Titel=Erklärung [[Dominus Jesus]] über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche |Hrsg= |Sammelwerk= |Band= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum=6. August 2000 |ISBN= |Nummer=17 |Seiten=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Auffassung der Glaubenskongregation ist allerdings auch unter römisch-katholischen Konzilsexperten umstritten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Priesteramt ===&lt;br /&gt;
Zwischen der Aufwertung und Definition der Bischöfe einerseits und der Aufwertung der [[Laie (Religion)|Laien]] im [[Allgemeines Priestertum|Allgemeinen Priestertum]] andererseits bleibt die Rolle und Identität der [[Priester (Christentum)|Priester]] wenig profiliert. Die [[Zweites Vatikanisches Konzil#„Nachkonziliare Krise“|„nachkonziliare Krise“]] entwickelte sich aber insbesondere als Krise um Leben und Dienst der Priester.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Auswirkungen ==&lt;br /&gt;
Die Kirchenkonstitution ist weniger ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt als etwa die [[Sacrosanctum Concilium|Liturgiekonstitution]]. Dennoch ist sie für das Selbstverständnis der katholischen Kirche wie gerade auch für den [[Ökumenismus|ökumenischen Dialog]] sehr bedeutend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Text und Kommentar ==&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Constitutio dogmatica de Ecclesia / Dogmatische Konstitution über die Kirche&amp;#039;&amp;#039;. Lateinischer Text aus &amp;#039;&amp;#039;[[Acta Apostolicae Sedis]]&amp;#039;&amp;#039; 57 (1965), 5–75. Deutsche Übersetzung besorgt im Auftrag der deutschen Bischöfe; von den deutschen Bischöfen genehmigte verbesserte Fassung von 1966. [Geschichtliche Einleitung von [[Gérard Philips (Theologe)|Gérard Philips]]; Kommentar von [[Aloys Grillmeier]] SJ, [[Karl Rahner]] SJ, [[Herbert Vorgrimler]], [[Ferdinand Klostermann]], [[Friedrich Wulf]] SJ und [[Otto Semmelroth]] SJ]. In: [[LThK]]², Das Zweite Vatikanische Konzil, Konstitutionen, Dekrete und Erklärungen, Lateinisch und Deutsch. Kommentare, Teil I, Herder-Verlag, Freiburg im Brsg. 1966, S. 139–359. (Nachdruck 1986, ISBN 3-451-20756-7)&amp;lt;small&amp;gt; Ausführlich eingeleiteter und kommentierter lateinisch-deutscher Paralleltext.&amp;lt;/small&amp;gt;&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Die Dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“&amp;#039;&amp;#039;. In: Karl Rahner / Herbert Vorgrimler: &amp;#039;&amp;#039;Kleines Konzilskompendium. Sämtliche Texte des zweiten Vatikanums&amp;#039;&amp;#039;. Herder-Verlag, Freiburg im Breisgau 22. Auflage 1990, S. 105–200. [Einleitung und dt. Text]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* G. Baraúna (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;De Ecclesia. Beiträge zur Konstitution „Über die Kirche“ des Zweiten Vatikanischen Konzils&amp;#039;&amp;#039;, 2. Bände. Herder, Knecht, Freiburg u.&amp;amp;nbsp;a., 1966.&lt;br /&gt;
* Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil&amp;#039;&amp;#039;, Bd. 2. Herder, Freiburg i.Br. 2004, ISBN 3-451-28531-2.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_lt.html Authentischer Text der Konstitution (lateinisch)]&lt;br /&gt;
* [https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html Deutsche Übersetzung auf der Homepage des Vatikans]&lt;br /&gt;
* [http://ivv7srv15.uni-muenster.de/mnkg/pfnuer/Ratzinger-Kirche-Lumen-Gentium.html Joseph Ratzinger: Die Ekklesiologie der Konstitution Lumen gentium]&lt;br /&gt;
* [[David Berger (Theologe)|David Berger]]: [http://www.die-neue-ordnung.de/Nr22004/DB.html &amp;#039;&amp;#039;Wider die Veteranen-Sentimentalität. Zur Frage der Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils&amp;#039;&amp;#039;]. In: &amp;#039;&amp;#039;[[Die Neue Ordnung]]&amp;#039;&amp;#039;, Jg. 58 (2004), Nr. 2, u.&amp;amp;nbsp;a. zur Interpretation von „subsistit in“ in LG 8.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=w|GND=4140269-8|VIAF=302826104}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Religion 1964]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ekklesiologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konzilsdokument des Zweiten Vatikanischen Konzils]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Khatschaturjan</name></author>
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