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	<title>Leerstand - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Reichtumsdaten: /* Weblinks */ Weblink</title>
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		<updated>2026-04-19T10:00:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Weblinks: &lt;/span&gt; Weblink&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt die ungenutzten Flächen. Zum TV-Krimi siehe [[Tatort: Leerstand]].}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Sebnitz Marktplatz - Leerstand Ost - Spiegelung Marktplatz im leeren Geschäft.jpg|mini|[[Sebnitz]]er Marktplatz spiegelt sich im leerstehenden Geschäft]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Leerstand&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS| vacancy}}) handelt es sich um [[Nutzung (Gebäude)|ungenutzte]] oder [[Mietvertrag (Deutschland)|unvermietete]] [[Gebäude]] oder Teile davon in [[Privateigentum|privatem]] oder [[Recht der öffentlichen Sachen|öffentlichem Eigentum]]. Erschlossene, aber unbebaute [[Grundstücksfläche]]n werden dagegen als &amp;#039;&amp;#039;[[Brachland]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Hermannus Pfeiffer |Titel=Steuerzuschlag für unbebaute Grundstücke: Brachland soll sich nicht lohnen |Sammelwerk=Die Tageszeitung: taz |Datum=2019-07-06 |ISSN=0931-9085 |Online=https://taz.de/Steuerzuschlag-fuer-unbebaute-Grundstuecke/!5605507/ |Abruf=2021-03-16}}&amp;lt;/ref&amp;gt; oder ungenutzte [[Baugrundstück]]e bezeichnet. Bei [[Innenstadt|Innenstädten]] mit hohem Leerstand wird häufig von verödenden Innenstädten&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Michael Sauter |Titel=Großflächige Einzelhandelsbetriebe |Verlag=Springer-Verlag |Datum=2005-02-23 |ISBN=978-3-8244-0813-9 |Seiten=205 |Online= |Abruf=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; oder Innenstadtverödung&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Heinz Nagler |Titel=Der öffentliche Raum in Zeiten der Schrumpfung |Verlag=Leue |Datum=2004 |ISBN=978-3-923421-14-5 |Seiten=122 |Online= |Abruf=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; gesprochen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders als in [[Deutschland]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Ursula Bartz |url=https://www.volksfreund.de/region/mosel-wittlich-hunsrueck/traben-trarbach-koennte-mit-leerstandssteuer-vorreiter-werden_aid-104710343 |titel=Diskussion um Innenstädte: Eine Steuer auf Leerstände? Traben-Trarbach könnte Vorreiter werden |datum=2024-01-09 |sprache=de |abruf=2024-03-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt; existiert in [[Österreich]] eine Leerstandsabgabe.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.kurzzeitmiete.at/de/Vermieter/Leerstandsabgabe |titel=Leerstandsabgabe in Österreich - Wien bis Vorarlberg |sprache=de |abruf=2024-03-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[ORF]] |url=https://tirol.orf.at/stories/3249426/ |titel=Leerstand: Datenschutzargument fraglich |datum=2024-03-18 |sprache=de |abruf=2024-03-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.derstandard.at/story/3000000209592/abgabe-auf-leerstand-oder-grund-und-boden-verteuern-was-hilft-gegen-wohnungsmangel |titel=Abgabe auf Leerstand oder Grund und Boden verteuern: Was hilft gegen Wohnungsmangel? |sprache=de-AT |abruf=2024-03-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Leerstand setzt voraus, dass vorhandene [[Kapazität (Wirtschaft)|Kapazitäten]] nicht oder nicht vollständig genutzt werden. Bei ungenutzten [[Freifläche (Flächennutzung)|Freiflächen]] (etwa [[Vorgarten]]) handelt es sich häufig um keinen Leerstand.&amp;lt;ref&amp;gt;Jörg Schmidt, &amp;#039;&amp;#039;Gewerbeimmobilien vermieten &amp;amp; verwalten&amp;#039;&amp;#039;, 2006, S. 433&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von Leerstand von Wohnungen wird nach einer gängigen Definition aus der Immobilienwirtschaft gesprochen, wenn diese auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und nach mindestens drei Monaten noch keine (neuen) Mieter gefunden worden sind.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Dieter Rink, Manuel Wolff |Titel=Wohnungsleerstand in Deutschland |Hrsg=Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung |Sammelwerk=BBSR-Berichte KOMPAKT |Datum=2017-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Wohnungsleerstand und Wohnraummangel sind typische Erscheinungen eines [[Angebotsüberhang]]s/[[Nachfragelücke]] bzw. eines [[Nachfrageüberhang]]s/[[Angebotslücke]] auf dem [[Immobilienmarkt]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Effizientes_Schrumpfen/DiopBAAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=Wohnungsleerstand+Angebots%C3%BCberhang&amp;amp;pg=PA24&amp;amp;printsec=frontcover#spf=1617784121520 Markus Oberndörfer, &amp;#039;&amp;#039;Effizientes Schrumpfen: Fehlanreize und Handlungsstrategien&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 24]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Unterschieden wird zwischen dem strukturellen (konjunkturellen), gebäudespezifischen, spekulativen und Leerstand durch Fluktuation:&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=eFS5BgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA144&amp;amp;dq=Leerstand&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjxiqTm5tbeAhWKM-wKHVGvDnI4FBDoAQg4MAQ#v=onepage&amp;amp;q=Leerstand&amp;amp;f=false Diego Pergher/Thomas Marti, &amp;#039;&amp;#039;Leerstandmanagement&amp;#039;&amp;#039;, 2015, S. 37]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[[Eduard Mändle]]/[[Markus Mändle]] (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Wohnungs- und Immobilien-Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, [[Rudolf Haufe Verlag|Haufe]] Freiburg i. Br., 2011, ISBN 978-3-87292-300-4, S. 1059&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Struktureller Leerstand ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Grünewalder Straße Lauchhammer.jpg|mini|Leerstehende Gebäude im brandenburgischen [[Lauchhammer-Mitte]]]]&lt;br /&gt;
Ursachen sind [[Demografischer Wandel in Deutschland|demografische]] Veränderungen, die [[Konjunktur]], die [[Marktsituation]] auf dem [[Immobilienmarkt (Deutschland)|Immobilienmarkt]] und das [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angebot]] in der Umgebung. Über den [[Bedarf]] hinaus gebaute [[Wohnung]]en/[[Geschäftsraum|Geschäftsräume]] führen vor allem während der [[Rezession]] zum [[Angebotsüberhang]] oder zur [[Nachfragelücke]], die sich etwa durch mangelndes Interesse oder Bedarfswandel der Nachfrager äußert. Leerstandsrisiken verringern sich bzw. verschwinden in Zeiten der [[Hochkonjunktur]]. Allerdings funktioniert dieser Ausgleich nicht immer, selbst wenn die Nachfrage wieder steigt, denn zum Beispiel „Büromärkte unterliegen häufig [[Immobilien-Lebenszyklus-Management|zyklischen Schwankungen]]“,&amp;lt;ref&amp;gt;Nico Rottke, &amp;#039;&amp;#039;Funktionsweise des Immobilienmarktes&amp;#039;&amp;#039;, in: Nico Rottke/Matthias Thomas (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Immobilienwirtschaftslehre, Band I: Management&amp;#039;&amp;#039;, Köln 2011, S. 119–139&amp;lt;/ref&amp;gt; weil es in der Konstruktion und Planung zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Das Leerstandsrisiko steigt bei geringer [[Nachfrage]], der Immobilienmarkt wird zum Mietermarkt ([[Käufermarkt]]), bei dem die [[Verhandlungsmacht]] beim Mieter liegt. Umgekehrt kann ein Vermietermarkt durch [[Angebotslücke]]n oder [[Nachfrageüberhang]] entstehen; Leerstandsrisiken gibt es hier eher nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Gebäudespezifischer Leerstand ===&lt;br /&gt;
Der gebäude- oder objektspezifische Leerstand ergibt sich aus dem Objekt selbst, etwa durch seine ungünstige [[Lage (Immobilie)|Lage]], schlechte [[Kleinräumige Gliederung|Mikrolage]] oder schlechte Objekteigenschaften eines bestimmten Gebäudes (etwa [[Schrottimmobilie]]). Die Lage bezieht sich auf einen ungünstigen Standort von Immobilien; eine schlechte Mikrolage wären beispielsweise Wohnungen im [[Mischgebiet]] gemäß {{§|6|baunvo|juris}} Abs. 1 [[BauNVO]]. Dieser Leerstand wird nicht [[exogen]] durch den Immobilienmarkt ausgelöst, sondern der Grund ist beim Gebäude selbst zu suchen. Auch der bewusst bei [[Sanierung (Bauwesen)|Sanierung]] oder Ausbau (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Dachgeschoss]]) in Kauf genommene Leerstand ist ein gebäudespezifischer Leerstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Spekulativer Leerstand ===&lt;br /&gt;
Als spekulativen Leerstand bezeichnet man Gebäudeflächen, die trotz der Möglichkeit einer Nutzung vom [[Eigentümer]] nicht vermietet oder verkauft werden, weil dieser auf eine höhere [[Mietrendite]] oder einen steigenden Verkaufserlös [[Spekulation (Wirtschaft)|spekuliert]]. In Frankreich senkte als Gegenmaßnahme eine Steuer auf leerstehende Immobilien erfolgreich die Leerstandsquote.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Mariona Segú |Titel=The impact of taxing vacancy on housing markets: Evidence from France |Sammelwerk=Journal of Public Economics |Band=185 |Datum=2020-05 |DOI=10.1016/j.jpubeco.2019.104079 |Seiten=104079 |Online=https://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/S0047272719301409 |Abruf=2021-03-07}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Langfristige vermeidbare private Leerstände von Wohnungen können ein Problem sein, wenn der Staat ein begründetes Interesse an der Erhaltung oder Bewirtschaftung dieser Gebäude hat. Das ist vor allem in Großstädten wie z.&amp;amp;nbsp;B. [[Hamburg]] der Fall:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw02/0108/02_leerstandsmelder.jsp |titel=Leerstandsmelder |hrsg=WDR |datum=2013-01-08 |sprache=de |abruf=2014 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130119054453/http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw02/0108/02_leerstandsmelder.jsp}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Beispiele hierfür sind [[Denkmalschutz|denkmalgeschützte]] Gebäude, die nach längerem Leerstand und durch den sich dadurch verschlechternden Gebäudezustand trotz Denkmalschutz abgerissen werden dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich darf ein Vermieter die Miete im Rahmen der [[Mieterhöhung#Kappungsgrenze|Kappungsgrenzen]] und der [[Mietpreisbindung]] erhöhen, sobald der bisherige Mieter das Objekt geräumt hat; davon betroffen sind auch Objekte, deren Bau oder Bewirtschaftung vom Staat subventioniert wurden ([[sozialer Wohnungsbau]]). Auch kann durch dauerhaftes Leerstehenlassen solcher Gebäude der [[Bestandsschutz]] wegfallen. Spekulative Leerstände waren wiederholt Anlass für [[Hausbesetzung]]en, etwa im [[Frankfurter Häuserkampf]] oder in der [[Hafenstraße]] in Hamburg.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fluktuation ===&lt;br /&gt;
Die [[Fluktuation]] gibt die Häufigkeit von Mieterwechseln an. Leerstand kann dadurch entstehen, dass nach Ablauf eines Mietvertrages nicht übergangslos ein neuer Mietvertrag mit einem Nachfolger geschlossen werden kann. Eine Fluktuation bei Angebotsüberhang oder Nachfragelücke kann zum Senken des Mietpreises führen, umgekehrt veranlassen Angebotslücken oder Nachfrageüberhang zu Mietpreissteigerungen. Um die Flexibilität (und damit die Funktionsfähigkeit) des Immobilienmarktes zu gewährleisten, ist eine Leerstandreserve (Fluktuationsreserve) von ca. 3 % sinnvoll.&amp;lt;ref&amp;gt;Raphael Spieker, &amp;#039;&amp;#039;Schrumpfende Märkte in der Wohnungswirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, [[Vandenhoeck &amp;amp; Ruprecht]], Göttingen 2005; ISBN 3-89971-246-3; S. 32&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein Lösungsansatz kann eine [[Zwischennutzung]] etwa nach dem Grundsatz „Bewachung durch Bewohnung“ sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Der Leerstand beschäftigt auch [[Gesetzgeber]] und [[Rechtsprechung]] bei wesentlichen Ertragsminderungen. Als Beispiele hierfür gelten „Ernteausfall bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft infolge von Naturereignissen (Hochwasser, Dürre, Hagel usw.), Leerstehen von Wohnungen oder Geschäftsräumen infolge mangelnder Mieternachfrage für die betreffenden Objekte, keine Möglichkeit zur Ausnutzung eigengewerblich genutzter Fabrikgrundstücke nach einer strukturell bedingten Aufgabe der bisherigen Produktion“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|6|3418}} vom 4. Mai 1972, &amp;#039;&amp;#039;Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes&amp;#039;&amp;#039;, S. 95&amp;lt;/ref&amp;gt; Gemäß {{§|33|grstg_1973|juris}} Abs. 1 Satz 1 [[GrStG]] wird die [[Grundsteuer]] in bestimmtem Umfang erlassen, wenn bei bebauten Grundstücken der normale [[Rohertrag]] um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einem Urteil des [[Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)|Bundesverwaltungsgerichts]] (BVerwG) zufolge ist ein Grundsteuererlass nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen möglich, sondern auch aufgrund eines strukturellen, nicht nur vorübergehenden Leerstands zulässig.&amp;lt;ref&amp;gt;BVerwG, Beschluss vom 24. April 2007, Az.: GmS-OGB 1.07&amp;lt;/ref&amp;gt; Als Anhaltspunkt für die Ermittlung der steuerlich relevanten Ertragsminderung hatte zuvor der [[Bundesfinanzhof]] (BFH) vorgegeben, dass bei Objekten, die zu Beginn eines Kalenderjahres vermietet waren, die Rohertragsminderung auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Miete zu ermitteln ist, sofern diese nicht um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweicht und bei anderen Objekten auf der Grundlage der üblichen Miete zu ermitteln ist. Bei eigengewerblich genutzten Grundstücken ist weitere Voraussetzung, dass die Grundsteuererhebung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Dies ist nach Auffassung des BVerwG gegeben, wenn das steuerlich maßgebliche [[Betriebsergebnis]] negativ ist und die Grundsteuer einen nicht unwesentlichen Anteil (mehr als 1 %) an den gesamten [[Betriebsausgabe]]n ausmacht.&amp;lt;ref&amp;gt;BFH, Beschluss vom 26. Februar 2007, Az.: II R 5/05 = {{Rspr|BFHE 218, 396}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Bei der [[Bewirtschaftung]] spielen insbesondere [[Wirtschaftlichkeit]] und [[Rentabilität]], Leerstandsquote und Leerstandsrisiko eine große Rolle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wirtschaftlichkeit und Rentabilität ===&lt;br /&gt;
Die Ziele der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität können nur erfüllt werden, wenn vorhandene Kapazitäten möglichst vollständig genutzt werden, also die [[Kapazitätsauslastung]] oder der [[Nutzungsgrad]] bei (nahezu) 100 % der Kapazität liegen. Leerstand entspricht [[Leerkosten]] (ungenutzte [[Fixkosten]] bei [[Leerkapazität]]) und/oder Einnahmeausfälle ([[Mietausfall]]), die den Gewinn mindern oder den Verlust erhöhen. Leerstandskosten für einen vorübergehenden Leerstand sind gemäß {{§|19|immowertv|buzer}} Abs. 2 Nr. 3 [[ImmoWertV]] im Rahmen der [[Bewirtschaftungskosten]] als Mietausfallwagnis zu berücksichtigen, während die Leerstandskosten eines dauerhaften Leerstands den Rohertrag mindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Leerstandsquote ===&lt;br /&gt;
Die Leerstandsquote ist eine mit dem [[Belegungsgrad]] vergleichbare [[betriebswirtschaftliche Kennzahl]], die den Anteil der leer stehenden Objekte am Gesamtbestand wiedergibt:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Leerstandsquote} = \frac{\text{Leerstand}}{\text{Gesamtbestand}} \cdot 100\,\%&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Je höher die Leerstandsquote, umso geringer fallen Wirtschaftlichkeit und Rentabilität aus und umgekehrt. Bei schlechter Lage der Mietimmobilien gibt es eine höhere Mietrendite bei einem gleichzeitig hohen Leerstands- und Mietausfallrisiko. Eine höhere Leerstandsquote hat eine niedrigere Kapazitätsauslastung oder einen niedrigeren Nutzungsgrad zur Folge. Im [[Hotelwesen]] ist die &amp;#039;&amp;#039;Belegungsquote&amp;#039;&amp;#039; der [[Kehrwert]] der Leerstandsquote:&lt;br /&gt;
:&amp;lt;math&amp;gt;\text{Belegungsquote} = \frac{\text{belegte Zimmer}}{\text{verfügbare Zimmer}} \cdot 100\,\%&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
Sie ist in der [[Hotellerie]] die wichtigste betriebswirtschaftliche Kennzahl, denn die Zimmerauslastung stellt die größte Umsatzquelle dar. Der &amp;#039;&amp;#039;[[Sitzauslastung|Sitzladefaktor]]&amp;#039;&amp;#039; ([[Personenbeförderung]]) und der &amp;#039;&amp;#039;[[Nutzladefaktor]]&amp;#039;&amp;#039; ([[Luftfracht]]) sind ähnliche Kennzahlen in der [[zivile Luftfahrt|zivilen Luftfahrt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leerstandsquoten spielen sowohl bei der Bewertung von [[Immobilienunternehmen]] als auch als [[Konjunkturindikator]] eine Rolle. Aufgrund der verschiedenen Ursachen kann der komplette Leerstand in einer Stadt nur mit großem Aufwand oder hohen Kosten erfasst werden, und es gibt oft eine Unschärfe bei der Erfassung von Leerständen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Leerstandsquote für kurzfristig vermietbare [[Wohnung]]en betrug 2014 deutschlandweit etwa 3 %, in Wachstumsregionen 1,7 %, in Stagnationsregionen 3,3 % und in Schrumpfungsregionen 5,3 %.&amp;lt;ref&amp;gt;Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017, &amp;#039;&amp;#039;Immobilienmarktbericht Deutschland 2017&amp;#039;&amp;#039;, S. 30&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Leerstandsquoten für Büroflächen der [[Geschäftslage|A-Standorte]] lagen 2016 in Frankfurt am Main bei 10,2 %, gefolgt von Hamburg (5,3 %), Köln (5,2 %), Berlin (3,5 %), Stuttgart (2,8 %) und München-Stadt (2,7 %), der Durchschnitt lag bei 5 %.&amp;lt;ref&amp;gt;Wirtschaftsfaktor Immobilien 2017, &amp;#039;&amp;#039;Immobilienmarktbericht Deutschland 2017&amp;#039;&amp;#039;, S. 36&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Leerstandsrisiko ===&lt;br /&gt;
Als Leerstandsrisiko wird das ökonomische [[Risiko]] des [[Mietvertrag (Deutschland)|Vermieters]] bezeichnet, dass eine Immobilie zeitweise eine Leerstandsquote aufweist. Dieses Risiko stellt einen [[Kalkulatorische Kosten|kalkulatorischen Kostenbestandteil]] für den Vermieter dar, der auch bei der [[Immobilienbewertung]] im Rahmen des [[Ertragswertverfahren]]s berücksichtigt wird. Er ist Teil des Mietausfallwagnisses, das neben dem Leerstandsrisiko auch das Risiko des Mietausfalls (also nicht erfolgende Mietzahlungen bei vermieteten Objekten) darstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei [[Sozialwohnung]]en wird das Leerstandsrisiko in Form des [[Umlageausfallwagnis]]ses behandelt. Danach ist das Umlageausfallwagnis das Wagnis einer Einnahmeminderung, die durch uneinbringliche [[Rückstand (Finanzwesen)|Rückstände]] von [[Betriebskosten (Immobilien)|Betriebskosten]] oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von zur Vermietung bestimmtem Wohnraum entsteht. Das Umlageausfallwagnis darf 2 % der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen ({{§|25a|nmv_1970|juris}} [[Kostenmiete|NMV]]). Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich durch einen Anspruch gegenüber einem Dritten gesichert ist, darf die Umlage nicht erhöht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Leerstandsrisiko betrifft auch die [[Nebenkosten]]. Stehen in einem [[Mehrfamilienhaus]] einzelne Wohnungen leer, dürfen die damit verbundenen Nebenkosten nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden. Ist eine Verteilung nach Flächen vereinbart, so kann der Vermieter im Regelfall nicht fordern, dass ungenutzte Flächen aus der Berechnung entfallen sollen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;nr=36876&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=1 BGH, Urteil vom 31.&amp;amp;nbsp;Mai 2006, Az. VIII ZR 159/05]&amp;lt;/ref&amp;gt; Langjährige Leerstände können die Erhaltung der Gebäude gefährden. Das Eintreten von [[Feuchtigkeitsschaden|Feuchtigkeit]] durch mangelhafte [[Wärmetechnik|Beheizung]] oder marode Bausubstanz mit entsprechenden optischen Folgen infolge versäumter [[Sanierung (Bauwesen)|Sanierungs-]] und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Einsturzgefahr sind dabei häufig anzutreffende Begleitumstände. Zudem verursachen Leerstände bei den Eigentümern der Gebäude sowie bei den betroffenen Kommunen finanzielle Einbußen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stadtplanung ==&lt;br /&gt;
In der [[Stadtplanung]] müssen die verschiedenen Arten der [[Konversion (Kommunalwirtschaft)|Konversion]] berücksichtigt werden, die zu Leerständen führen können. Wichtigstes optisches Indiz für ein kommunales Leerstandsrisiko sind vorhandene städtische [[Brachfläche]]n oder [[Sanierungsgebiet]]e, wo [[städtebauliche Sanierungsmaßnahme]]n stattfinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor dem Hintergrund von Leerständen und gleichzeitigem [[Wohnraummangel]] in Städten werden Möglichkeiten und Grenzen bei der [[Konversion (Stadtplanung)|Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum]] eruiert. Verschiedenen Perspektiven werden analysiert, darunter baurechtliche, chronologische, typologische, technische, wirtschaftliche sowie Erschließungsaspekte und Grundrissvarianten. Umnutzungen bieten ein bedeutendes Potenzial zur Linderung des Wohnraummangel in deutschen Großstädten, sind jedoch auch mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Die Umnutzung ist zudem oft mit erheblichen Kosten verbunden, da umfassende bauliche Veränderungen erforderlich sind. Dies führt dazu, dass viele der potenziellen Umnutzungen wirtschaftlich nicht rentabel sind, insbesondere wenn das Ziel die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist. Um das Potenzial auszuschöpfen, sind innovative Konzepte und eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Stadtplanung und Immobilienwirtschaft erforderlich.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Rudolf Hierl (Architekt)|Hierl, Rudolf]], Oertel, Kerstin et al.: Office to Housing: Eine Handreichung zur Transformation ungenutzter Büroflächen in bezahlbaren Wohnraum https://www.hierlarchitekten.de/&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Office to Housing: Eine Handreichung zur Transformation ungenutzter Büroflächen in bezahlbaren Wohnraum [https://www.bda-bund.de/2025/03/save-the-date-o2h-office-to-housing-buchvorstellung-podiumsdiskussion-i-27-3-2025-19-00-uhr/]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Risikobewältigung ==&lt;br /&gt;
Das Leerstandsrisiko wird durch das [[Risikomanagement]] (&amp;#039;&amp;#039;Leerstandsmanagement&amp;#039;&amp;#039;) überwacht. Aufgabe ist es hierbei, frühzeitige Indikatoren einer Fluktuation zu erkennen ([[Kündigung]] durch Mieter) und hierauf kurzfristig unter Beachtung bestehender [[Kündigungsfrist]]en durch Wiedervermietung zu reagieren. Strukturellem Leerstand kann durch bessere [[Bauplanung]] und Beobachtung der [[Marktentwicklung]] begegnet werden. Eine [[Mieteinnahmegemeinschaft]] ist ein Instrument, das Leerstandsrisiko durch eine Art Versicherung zu begrenzen. Auch [[Mietgarantie]]n oder [[Zwischennutzung]]en bzw. [[Umnutzung]]en oder der [[Rückbau]] von Immobilien können das Leerstandsrisiko verringern. Das Leerstandrisiko kann schließlich durch Senkung der Miete (und damit Verringerung der [[Mietbelastungsquote]] für Mieter) oder durch vertragliche Vereinbarung eines [[Nachmieter]]s vermindert werden. Für die Behandlung der großen Leerstände in den Gebieten der ehemaligen [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] siehe [[Stadtumbau]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|1140667610}}&lt;br /&gt;
* [https://www.leerstandsmelder.de/ Leerstände im deutschsprachigen Raum] bei leerstandsmelder.de&lt;br /&gt;
* {{Internetquelle |autor=Schröder, Catalina |url=https://www.deutschlandfunkkultur.de/das-lukrative-geschaeft-mit-dem-leerstand-wenn-eigentuemer-wohnraum-blockieren-100.html |titel=Wohnungsnot - Das lukrative Geschäft mit dem Leerstand |werk=deutschlandfunkkultur.de |datum=2025-08-11 |sprache=de |abruf=2026-04-19}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=1140667610}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Baurecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Immobilienwirtschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wohnungsmarkt]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kommunalpolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Reichtumsdaten</name></author>
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