<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Lagerverkauf</id>
	<title>Lagerverkauf - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Lagerverkauf"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Lagerverkauf&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-21T03:26:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Lagerverkauf&amp;diff=855721&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;InternetArchiveBot: InternetArchiveBot hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert.) #IABot (v2.0.9.5</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Lagerverkauf&amp;diff=855721&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-02-12T16:15:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:InternetArchiveBot&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:InternetArchiveBot (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;InternetArchiveBot&lt;/a&gt; hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert.) #IABot (v2.0.9.5&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lagerverkauf&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist der [[Vertrieb]] von [[Handelsware]]n, wobei ein [[Lagerhaltung|Lager]] als [[Verkaufsort]] fungiert. Gegensatz ist der [[Handelsverkauf]], bei dem die Waren mit Hilfe einer [[Handelskette (Warenwirtschaft)|Handelskette]] im [[Einzelhandel]] vertrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Als Vertriebsformen gibt es außerdem insbesondere [[Verkaufsautomat|Automatenverkauf]], [[Haustürgeschäft|Haustürverkauf]], [[Streckengeschäft]] oder [[Versendungskauf]]. Ein Lagerverkauf findet statt, wenn keine [[Verkaufsfläche]]n wie bei [[Geschäftsraum|Geschäftsräumen]] oder [[Laden (Geschäft)|Läden]] vorhanden sind oder für den Lagerverkauf nicht genutzt werden sollen. Ein Lagerverkauf setzt voraus, dass es sich um einen größeren [[Lagerbestand]] handelt, der ständig oder zumindest auf längere Zeit vorgehalten wird und sich in räumlicher Trennung zum Ladengeschäft befindet, sofern ein solches Ladengeschäft zusätzlich zum Lager besteht. Existiert hingegen neben dem Lager kein weiteres Ladengeschäft, dürfte die Bezeichnung Lagerverkauf nicht als irreführend einzustufen sein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/verkaufsveranstaltungen/lagerverkauf/ |wayback=20201130122531 |text=IHK Frankfurt/Main, Stichwort: &amp;#039;&amp;#039;Lagerverkauf&amp;#039;&amp;#039;, 2021 |archiv-bot=2026-02-12 16:15:31 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Im Regelfall besitzen die [[Hersteller]] und der [[Großhandel]] keine eigenen Verkaufsflächen. Deshalb gibt es hier den [[Direktvertrieb]], [[Fabrikverkauf]] oder [[Outlet]]s als typischen Lagerverkauf, ohne dass die sonst üblichen [[Handelsstufe]]n eingeschaltet sind. Dadurch sinkt das [[Transportrisiko|Transport-]] und möglicherweise auch das [[Lagerrisiko]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) versteht die Bezeichnungen „Factory Outlet“ und „Outlet“ im Sinne eines Fabrikverkaufs und geht davon aus, dass die dort aus der Produktion des Anbieters stammenden Waren unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels besonders preiswert angeboten werden.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 24. September 2013, Az.: I ZR 89/12 = {{Rspr|NJW-RR 2014, 153}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Werbung]] mit diesen Bezeichnungen ist demnach nicht irreführend im Sinne des {{§|5|uwg_2004|juris}} Abs. 1 Nr. 1 und 2 [[Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb|UWG]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Incoterms]] sehen für [[Handelsgeschäft]]e beim Lagerverkauf die [[Klausel (Recht)|Klausel]] „ab Lager“/„ab Werk“ ({{enS|ex works}}) vor. Dabei trägt der Käufer alle nach der Abholung anfallenden Kosten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Beim Lagerverkauf ist zu erwarten, dass die [[Marktpreis]]e niedriger sind als im Einzelhandel, weil die [[Handelsspanne]]n der sonst zwischengeschalteten Handelsstufen und [[Transportkosten]] (und auch die [[Transportversicherung]]) der [[Lieferkette]]n entfallen. Im Regelfall muss der Kunde die Waren am Lagerort selbst abholen, eine [[Beratung]] und [[Lieferung]] wie im [[Fachhandel]] ist meist nicht vorgesehen. So genannte [[Lagerräumungsrabatt|Lagerräumungsverkäufe]] sind keine Lagerverkäufe, sondern gehören zum [[Saisonschlussverkauf]] des Einzelhandels. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Handel]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Distributionspolitik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;InternetArchiveBot</name></author>
	</entry>
</feed>