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	<title>L17-Ausbildung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-12T09:40:14Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=L17-Ausbildung&amp;diff=61187&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Karl Gruber: /* Einleitung */</title>
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		<updated>2025-12-20T17:58:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einleitung&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{österreichbezogen}}&lt;br /&gt;
[[Datei:L17 Flussdiagramm 2025.png|alternativtext=Auschildungsschritte bei L17|mini|Die Grafik zeigt die zahlreichen konsekutiven Schritte auf dem Weg zu einer Lenkberechtigung der Klasse B im Wege über L17]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;L17-Ausbildung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist in [[Österreich]] eine Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B schon im Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B“ (kurz &amp;quot;L17&amp;quot;). Wie auch bei der normalen Klasse B, wird ein Probeführerschein&amp;lt;ref&amp;gt;Website Fahrschulen.or.at: [https://www.fahrschulen.or.at/fuehrerschein/probefuehrerschein.html Probeführerschein bis Vollendung des 20. Lebensjahr]&amp;lt;/ref&amp;gt; ausgestellt, wobei die Probezeit aber erst am 18. Geburtstag zu laufen beginnt. Die Einführung von L17 erfolgte mit der Stammfassung des Führerscheingesetzes (BGBl. I Nr. 120/1997: 120. Bundesgesetz: Führerscheingesetz – FSG) per 1. November 1997, das Inkrafttreten folgte am 1. März 1999. Vorbild für L17 war das französische Modell der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;l&amp;#039;apprentissage anticipé de la conduite&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (AAC). Die zugrundeliegende Idee war, dass es aus Kostengründen nicht möglich sei, einen angehenden Kraftfahrer ausreichend lange in der Fahrschule auszubilden. Mit L17 wurde daher versucht, die Fahrausbildung durch Laienausbildung unter möglichst kontrollierten Bedingungen soweit auszudehnen, dass die typischen Anfängerfehler durch einen Begleiter verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den positiven Erfahrungen in Österreich folgten andere Länder mit vorgezogenen Laienausbildungsmodellen, wie beispielsweise in Deutschland mit dem [[Begleitetes Fahren|begleiteten Fahren ab 17]] (bf17).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausbildung ==&lt;br /&gt;
Die Ausbildung erfolgt in einzelnen Stufen:&lt;br /&gt;
* Die erste Stufe beginnt mit dem [[Theorie]]kurs in der Dauer von 32 Einheiten Theorie (je 50 min) und 12 Einheiten Praxis (je 50 min) in der [[Fahrschule]] sowie einer Vorbesprechung.&lt;br /&gt;
* Praxisfahrten mit einer Begleitperson von 3.000&amp;amp;nbsp;km.&lt;br /&gt;
* Begleitend alle 1.000&amp;amp;nbsp;km Überprüfungsfahrt in der Fahrschule von Fahrschüler und Begleitperson.&lt;br /&gt;
* Nach den absolvierten 3.000&amp;amp;nbsp;km eine Perfektionsschulung in Theorie und Praxis in der Fahrschule. Die theoretische Perfektionsschulung darf höchstens 6 Lektionen dauern und kann auch schon am Beginn der Ausbildung im Rahmen der ersten Stufe absolviert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beginnen kann man mit der Ausbildung (Theorie und Praxis in der [[Fahrschule]]) frühestens mit 15 ½ Jahren&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060748.html |wayback=20150402095927 |text=L17-Ausbildung schon ab 15,5 Jahren |archiv-bot=2019-04-24 14:09:20 InternetArchiveBot }} abgerufen am 30. Jänner 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;. Für die Ausbildung werden einige Anforderungen an das [[Kraftfahrzeug]] und die Begleitperson(en) gestellt, mit denen die Ausbildungsfahrten durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
* Pkw der Klasse B&lt;br /&gt;
*Am Fahrzeug muss vorne und hinten ein Schild mit den Aufschriften &amp;#039;&amp;#039;L17&amp;#039;&amp;#039; (Maße: 16&amp;amp;nbsp;cm * 16&amp;amp;nbsp;cm) und &amp;#039;&amp;#039;Ausbildungsfahrt&amp;#039;&amp;#039; angebracht sein. Die Tafeln müssen nicht entfernt werden, wenn jemand Anderer das Fahrzeug lenkt.[[Datei:L17-Tafel.jpg|alternativtext=L17-Tafel|mini|Die Grafik stellt jene Tafel dar, die bei L17 Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Ausbildungsfahrzeug gut sichtbar befestigt werden muss.]]Der Antritt bei der Prüfung kann mit diesem oder einem Fahrschulfahrzeug erfolgen, sofern das verwendete Fahrzeug den gesetzlichen Voraussetzungen für Prüfungsfahrzeuge entspricht.&lt;br /&gt;
* Eine besondere technische Überprüfung des verwendeten Fahrzeuges ist nicht (mehr) erforderlich, die Laienausbildung kann auf beliebig vielen Fahrzeugen erfolgen.&lt;br /&gt;
* Es dürfen bis zu zwei Begleitpersonen namhaft gemacht werden.&lt;br /&gt;
* Eine Begleitperson muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein, z.&amp;amp;nbsp;B. [[Familie (Soziologie)|Familienmitglied]], welche die Ausbildung unentgeltlich durchführt.&lt;br /&gt;
* Eine Begleitperson muss selbst mindestens sieben Jahre eine [[Lenkberechtigung]] der Klasse B besitzen und drei Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B nachweisen.&lt;br /&gt;
* Eine Begleitperson darf in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fahrprüfung kann dann nach Absolvierung der Perfektionsschulung frühestens ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird vom Prüfer sofort ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der Scheckkartenführerschein folgt innerhalb weniger Tage per Post.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach erfolgreicher Fahrprüfung sind im Sinne der &amp;#039;&amp;#039;Mehrphasenausbildung&amp;#039;&amp;#039; innerhalb eines Jahres noch ein Fahrsicherheitstraining samt verkehrspsychologischem Gruppengespräch (drei bis neun Monate nach der Prüfung) und eine Perfektionsfahrt (sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung) zu absolvieren. L17-Besitzer müssen die erste Perfektionsfahrt, die nach &amp;quot;normalen&amp;quot; Erwerb der Lenkberechtigung vorgeschrieben ist, nicht absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
Die Lenkberechtigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außer in [[Österreich]] nur in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], [[Nordirland]] und [[Dänemark]] gültig.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.fuerboeck.at/fahrschule/weg_zum_schein_bmitl17.html |wayback=20080906212745 |text=Archivierte Kopie}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;Mit 1. Juli 2011 wurde L17-Fahrern zwar das Lenken eines [[PKW]] in [[Deutschland]] untersagt&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.salzburg24.at/l17-in-deutschland-verboten-oesterreichs-jugendliche-kriminalisiert/news-20110811-03332744 |wayback=20141211091001 |text=Archivierte Kopie |archiv-bot=2019-09-16 21:04:02 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt;, dieses Verbot war aber „unbeabsichtigt“ und wurde deshalb mit 1. Juli 2012 wieder rückgängig gemacht.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/muehlviertel/L17-Fahrer-duerfen-ab-Mitte-2012-wieder-nach-Deutschland-fahren;art69,767600 |titel=L17-Fahrer dürfen ab Mitte 2012 wieder nach Deutschland fahren |werk=nachrichten.at |datum=2011-11-24 |abruf=2024-03-02}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die vorgezogene Lenkerberechtigung für Inhaber unter 18 Jahren ist also in Deutschland gültig.&amp;lt;ref&amp;gt;Website ÖAMTC.at: [https://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1368902%2C%2C Information zur Anerkennung von L17 in Deutschland seit 1. Juli 2012]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Sonderfall: L17 in Verbindung mit Klasse A1 ==&lt;br /&gt;
Seit Jänner 2013 gilt folgende Regelung:&lt;br /&gt;
* Die Ausbildung für L17 und A kann gemeinsam ab dem 15,5. Lebensjahr absolviert werden.&lt;br /&gt;
* Mit Absolvierung der theoretischen Ausbildung für die Klasse A kann sofort der theoretische Teil der Fahrprüfung für die Klasse A abgelegt werden. Allerdings dürfen zwischen dem positiv abgelegten theoretischen Teil der Fahrprüfung und dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung für die Klasse A1 nicht mehr als 18 Monate liegen.&lt;br /&gt;
* Die praktische Fahrprüfung für die Klasse A1 darf frühestens am 16. Geburtstag abgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirkungen ==&lt;br /&gt;
Kritik wird immer wieder laut, dass es unverantwortlich sei, wenn die Führerscheinbesitzer noch jünger sind und daher die Verantwortung jungen Menschen noch weniger bewusst ist, wenn man ein Fahrzeug lenkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befürworter halten dem entgegen, dass bei dieser Art der Ausbildung die Fahrer eine längere und dadurch mehr Fahrpraxis bis zum Antritt zur Prüfung hätten, als bei einer reinen Fahrschulausbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine groß angelegte Studie&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Martin Winkelbauer, Michael Smuc, Rainer Christ, Kurt Vavryn |Titel=Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B – Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit |Hrsg=Kuratorium für Verkehrssicherheit |Verlag=Eigenverlag |Ort=Wien |Datum=2003 |ISBN=3-7070-00-56-7 |Online=https://www.researchgate.net/publication/239585028}}&amp;lt;/ref&amp;gt; des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Rahmen der Evaluierung dieser Ausbildungsform ein Jahr nach Einführung ergab unter anderem folgendes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Zeitraum haben 5.175 16-Jährige die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B beantragt. Diese Fahrschülerzahl entsprach etwa 6,5 % all jener Kandidaten, die im Durchschnitt pro Jahr eine Führerscheinausbildung der Klasse B machen (etwa 80.000 Kandidaten in Österreich). 98 % der Befragten äußerten sich positiv zu dieser Ausbildungsform trotz ursprünglicher Skepsis. Für die Eltern der Jugendlichen war ausschlaggebend, dass die Kinder vom eher unsicheren Moped auf das sicherere Auto umsteigen. Zusätzlich empfanden es die meisten Erziehungsverantwortlichen als Vorteil, dass mit „L17“ eine Ausbildung geschaffen wurde, bei der die Fahranfänger genügend Praxis sammeln können, auch wenn es mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden ist. Es kam auch zu dem durchaus positiven Effekt, dass die Begleitpersonen ihr Wissen wieder auffrischten bzw. Neues dazulernten. Auch die Fahrlehrer bestätigten, dass „L17“ Kandidaten die am sichersten ausgebildeten Autolenker seien, da bei L17 zwei Ausbildungssysteme kombiniert werden (Übungsfahrt und Vollausbildung). Mit einer Zunahme der Absolventen dieser Ausbildungsform sei für die Zukunft zu rechnen, das Potenzial wurde auf 50 % aller Lenkberechtigungen für die Klasse B geschätzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner wurde festgestellt, dass L17-Absolventen innerhalb der ersten 10.000 km trotz ihres geringeren Alters nach dem Führerscheinerwerb fahrleistungsbezogen um etwa 15 % weniger Unfälle hatten. Dieser Unterschied ging vor allem auf die Unfallreduktion bei männlichen Führerscheinneulingen zurück. Die Studie ergab auch, dass das Unfallrisiko auf den ersten 100 Kilometern nach der Erteilung der Lenkberechtigung doppelt so hoch ist wie auf den nächsten 900&amp;amp;nbsp;Kilometern, womit eine Erklärung für die hohe Sicherheitswirkung von L17 gefunden war.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2023 erreichte der Anteil an L17-Lenkberechtigungen eine Höchstmarke. 39 % aller 2023 erteilten Lenkberechtigungen für die Klasse B wurden 17-Jährigen erteilt. Fast jeder dritte 17-Jährige erwarb im Jahr 2023 eine Lenkberechtigung für die Klasse B.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=2023 geringfügig mehr Führerscheine ausgestellt |TitelErg=Tiefststand bei regulärer B-Klasse, Höchstwert bei L17 |Hrsg=STATISTIK AUSTRIA {{!}} Bundesanstalt Statistik Österreich |Sammelwerk=Pressemitteilungen |Nummer=13 403-169/24 |Verlag=STATISTIK AUSTRIA {{!}} Bundesanstalt Statistik Österreich |Ort=Wien |Datum=2024-08-23 |Online=https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/08/20240823Fuehrerscheine2023.pdf}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Begleitetes Fahren]]&lt;br /&gt;
* [[Portal:Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr|Themenliste Straßenverkehr]]&lt;br /&gt;
* [[L-Übungsfahrt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.oeamtc.at/thema/fuehrerschein/b-fuehrerschein-l17-die-vorgezogene-lenkerausbildung-16180072 Information des ÖAMTC]&lt;br /&gt;
* [https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/1/2/Seite.0401101.html Information des Bundeskanzleramts]&lt;br /&gt;
* [https://www.fuerboeck.at/fahrschule/weg-zum-schein/b-mit-l17/ Information der Fahrschule Fürböck mit grafischer Darstellung des Ausbildungsablaufes]&lt;br /&gt;
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10011384 § 122 Übungsfahrten (2) Nr. 2 b der Gesamten Rechtsvorschrift für Kraftfahrgesetz 1967] (Fassung vom 9. April 2010)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:L17Ausbildung}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Straßenverkehr (Österreich)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Fahrerlaubnisrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verkehrspädagogik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Karl Gruber</name></author>
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