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	<title>Kurze Freiheitsstrafe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T23:16:11Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kurze_Freiheitsstrafe&amp;diff=261621&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Gesetzesfreak am 6. April 2025 um 16:41 Uhr</title>
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		<updated>2025-04-06T16:41:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;kurze Freiheitsstrafe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im [[Deutschland|deutschen]] [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafzumessungsrecht]] der Begriff für eine [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] von weniger als sechs Monaten Dauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen soll nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nach Möglichkeit vermieden werden. Hintergrund ist der Gedanke, dass die Gesamtwirkung der kurzen Freiheitsstrafen auf die Persönlichkeit des Täters eher negativ ist, weil der Täter einerseits seinem gesamten persönlichen Umfeld entrissen wird (weitere Dissozialisierung), andererseits in der kurzen Zeit des [[Strafvollzug]]s kaum eine wirkliche [[Resozialisierung]] des Täters erreicht werden wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{§|47|StGB|dejure}} des [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] bestimmt, dass eine kurze Freiheitsstrafe nur verhängt werden darf, wenn dies aufgrund von besonderen Umständen in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters zur Einwirkung auf den Täter oder zur [[Verteidigung der Rechtsordnung]] „unerläßlich“ ist. Diese Regelung gilt nicht für [[Jugendarrest]] nach dem [[Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)|Jugendgerichtsgesetz]], da es sich dabei im rechtlichen Sinne nicht um eine Strafe handelt, sondern um ein [[Zuchtmittel]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen im Bereich der [[Bagatellkriminalität]] verstößt nach [[Herrschende Meinung|herrschender Meinung]] jedenfalls dann nicht gegen das verfassungsrechtliche [[Übermaßverbot]], wenn schon mehrere, überwiegend einschlägige [[Vorstrafe]]n existieren und der Täter zudem gegen einschlägige [[Strafaussetzung zur Bewährung|Strafaussetzungen zur Bewährung]] verstoßen hat.&amp;lt;ref&amp;gt;BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2003, Az. {{Rspr|5 St RR 167/03}}.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
An der Sinnhaftigkeit kurzer Freiheitsstrafen kam schon um 1900 Kritik auf, z. B. von [[Franz von Liszt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit 1. Januar 1922 sah § 3 &amp;#039;&amp;#039;Gesetz zur Erweiterung des Anwendungsgebiets der Geldstrafe und zur Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafen&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&amp;amp;datum=1921&amp;amp;page=1674&amp;amp;size=45 |titel=ÖNB-ALEX - Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867-1945 |abruf=2025-04-06}}&amp;lt;/ref&amp;gt; vor, dass bei [[Vergehen]] statt einer Freiheitsstrafe unter drei Monaten eine Geldstrafe verhängt wurde, wenn der (allerdings im Gesetz nicht definierte) [[Strafzweck]] auch durch die Geldstrafe erreicht werden konnte. Diese Regelung wurde 1924 als § 27b in das [[RStGB]] übernommen. In der [[DDR]] wurde sie 1958 durch das [[Strafrechtsergänzungsgesetz]] abgeschafft. Das [[Strafgesetzbuch (DDR)|StGB der DDR]] schaffte zehn Jahre später [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafen]] unter drei Monaten komplett ab (mit Ausnahme der nur noch in Sonderfällen vorgesehenen Haftstrafe). In der [[BRD]] wurde die Regelung zum 1. September 1969 auf alle Freiheitsstrafen unter sechs Monaten erweitert (und auch bei [[Verbrechen]] anwendbar, wenn die Strafe ausnahmsweise so kurz ausfiele, z. B. bei [[Versuch (StGB-D)|Versuchs]]-Milderung). Die Vorschrift wurde zum 1. April 1970 in § 14 Absatz 2 und zum 1. Januar 1975 in § 47 umnummeriert. Seit 1. Januar 1975 sind Freiheitsstrafen unter einem Monat grundsätzlich abgeschafft (Ausnahmen [[Jugendarrest]] und [[Strafarrest (Deutschland)|Strafarrest]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sanktionenrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Freiheitsstrafe]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Gesetzesfreak</name></author>
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