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	<title>Kriminalpolizei - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Kriminalpolizei&amp;diff=84236&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Zollernalb am 9. April 2026 um 15:51 Uhr</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Kripo-Marke.jpg|mini|[[Kriminaldienstmarke]]]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kriminalpolizei&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (kurz: Kripo oder KriPo) ist als staatliches Instrument der spezialisierte Teil der Polizei, der für die Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten wie Diebstahl, Betrug, [[Gewaltkriminalität|Gewaltverbrechen]] oder [[Computerkriminalität|Cyberkriminalität]] zuständig ist, oft in Zivilkleidung und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Schutzpolizei. Die Zuständigkeiten der Kriminalpolizei sind nicht bundesweit gleich, sondern je nach Land unterschiedlich. Als Teil der [[Exekutive]] drücken sich Hoheitsgewalt und Sonderrecht in Form der Beamten aus. Dies ist verfassungsmäßig in Artikel 73 und Artikel 87 des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] festgesetzt. Ferner sind die Befugnisse der Polizei in den länderverschiedenen Polizeigesetzen geregelt. Der parlamentarische Rat Deutschland definiert die Ziele der Kriminalpolizei als „Verhüten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Werner Sabitzer |Titel=Lexikon der inneren Sicherheit: Polizeiwissen kompakt |Verlag=Neuer Wissenschaftlicher Verlag Österreich |Ort=Wien |Datum=2008-10-30 |ISBN=978-3708305493}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sonderstellung des Kriminalbeamten als eigenständiger Berufszweig leitet sich aus der tragenden Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung, der spezialisierten Ausbildung und der besonderen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit ab. Die fundierte Ausbildung in Kriminologie, Kriminalistik und Recht schafft, zusammen mit der Schlüsselrolle in der Strafverfolgung, ein klares und unverwechselbares Profil für den Dienst in der Kriminalpolizei.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bdk&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Titel=Grundsatzprogramm des Bund Deutscher Kriminalbeamter |Hrsg=Bund Deutscher Kriminalbeamter |Ort=Suhl |Datum=2017-11-07 |Seiten=33}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben ==&lt;br /&gt;
Die Kriminalpolizei ist ebenso wie die Schutzpolizei mit der [[Strafverfolgung|Verfolgung]] und [[Kriminalprävention|Verhütung]] von [[Straftat (Deutschland)|Straftaten]] beauftragt. Während die Schutzpolizei in einer akuten Einsatzlage sofort ausrückt, übernehmen [[Polizeibeamter|Beamte der Kriminalpolizei]] in der Regel die weiteren Ermittlungen, wie beispielsweise die [[Sachbearbeiter|Vorgangssachbearbeitung]]([[Schriftgutverwaltung|Aktenführung]], [[Anhörung]]en, [[Vernehmung]]en etc.), die Spurensuche und [[Spurensicherung]] am [[Tatort]] sowie die Durchführung operativer Maßnahmen ([[Durchsuchung (Recht)|Durchsuchungen]], [[Telekommunikationsüberwachung]], [[Verhaftung]] etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kripo ist in den meisten Fällen für die Ermittlungsarbeit von Straftaten und nicht ausschließlich für [[Verbrechen]] oder [[Schwerstkriminalität]] zuständig. Einfach gelagerte Fälle werden jedoch häufig von Bereichen der Schutzpolizei übernommen, was von der internen Regelung der jeweiligen Polizeibehörde abhängig ist. Die Aufgaben der kriminalpolizeilichen Dienststellen umfassen Ermittlungen zur Verfolgung und Aufklärung von Verbrechen, durch Vernehmungen, analoge und digitale Beweissicherung durch Sichern und Auswerten von Spuren am Tatort und digital bei Mobiltelefonen und Computern sowie die Vorbereitung von Fahndungen, mit Spezialisierung in Bereichen wie Wirtschaftskriminalität oder Sexualdelikte. Das Ziel ist eine Täterermittlung, die Identifizierung und Überführung von Straftätern. Vielfach ist eine Spezialisierung erforderlich, wie bei der Arbeit in Bereichen wie Cybercrime, Wirtschaftskriminalität oder dem Einsatz von Überwachungstechnik und Analyse digitaler Spuren.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bdk&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zuständigkeits- und Deliktsbereiche ==&lt;br /&gt;
Der Kriminalpolizei obliegt die Bekämpfung der schweren Kriminalität, damit alle Verbrechenstatbestände, einschließlich Verbrechensverabredungen. Des Weiteren obliegt ihr die Bekämpfung der mittleren Kriminalität in den Fällen, zu deren Bearbeitung umfangreiche Ermittlungen oder spezielle Kenntnisse, Methoden, Mittel oder Erfahrungen erforderlich sind bzw. in Fällen von besonderer Bedeutung. Die Organisationsformen der Kriminalpolizeien sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich geregelt, da die konkrete Struktur und Aufgabenverteilung den einzelnen [[Land (Deutschland)|Ländern]] obliegt. Das kann innerhalb der Behörden zu unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen der Kriminalpolizei führen. Einige Deliktsbereiche können aber lauten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Kapitalverbrechen|Kapitaldelikte]] (u. a. [[Tötungsdelikt|Tötungs-]] und [[Raub]]delikte)&lt;br /&gt;
* Straftaten gegen die [[Sexualdelikt|sexuelle Selbstbestimmung]] (u. a. [[Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)|Missbrauch von Kindern]], [[Vergewaltigung]]en, [[Kinderpornografie|Kinder-]] und [[Jugendpornografie]])&lt;br /&gt;
* Bearbeitung von [[Vermisste Person|Vermisstenfällen]], nichtnatürlichen Todesfällen und die Identifizierung unbekannter Toter&lt;br /&gt;
* [[Brandstiftung (Deutschland)|Branddelikte]]&lt;br /&gt;
* [[Organisierte Kriminalität]]&lt;br /&gt;
* [[Drogenkriminalität|Rauschgiftkriminalität]]&lt;br /&gt;
* [[Eigentumsdelikt]]e: Diebstahl und Unterschlagung, sofern auf Grund des Tatobjektes, der Taterzeugnisse, der Arbeitsweise erkennbar ist, dass langwierige Ermittlungen mit besonderen Ermittlungs- und Beweisführungsmethoden notwendig sind, wie [[Automatensprengung|Geldautomatensprengungen]], [[Hehlerei (Deutschland)|Gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenhehlerei]]&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftskriminalität]] ([[Betrug (Deutschland)|Betrug]], [[Computerkriminalität]], [[Korruption]], [[Falschgeldkriminalität]])&lt;br /&gt;
* [[Politisch motivierte Kriminalität]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Aufgaben und Organisationsbereiche können lauten: [[Kriminaldauerdienst]], [[Fahndung]], [[Erkennungsdienst]]/[[Spurensicherung]], [[Computer-Forensik]], [[Zeugenschutz]], [[Vermögensabschöpfung]] und [[V-Mann|VP-Führung]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.polizei.hessen.de/die-polizei/organisation-erreichbarkeiten/organigramme |titel=Die Polizei: Organisation der hessischen Polizei |hrsg=Hessisches Landeskriminalamt |sprache=de |abruf=2025-12-31}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/3/Seite.2460202 |titel=Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei |hrsg=Bundeskanzleramt der Republik Österreich |sprache=de |datum=2025-12-31|abruf=2025-12-31}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Angehörigen des [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamts]], der [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalämter]] und der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung. Sie sind [[Polizeivollzugsbeamter|Polizeivollzugsbeamte]] und weisen sich mit der [[Kriminaldienstmarke]] und mit dem [[Polizeidienstausweis|Dienstausweis]] aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine [[Berufsvertretung]], die speziell für Kriminalbeamte gegründet wurde, ist der [[Bund Deutscher Kriminalbeamter]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Titel=Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter |Hrsg=Bund Deutscher Kriminalbeamter |Ort=Berlin |Datum=2021-11-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ausbildung ==&lt;br /&gt;
In den Ländern [[Hamburg]], [[Hessen]], [[Polizei Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]] und [[Berlin]] ist der Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei möglich.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://karriere-polizei.hamburg.de/ |titel=Karriere {{!}} Polizei Hamburg {{!}} #DEINBERUF |werk=karriere-polizei.hamburg.de |sprache=de |abruf=2024-01-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/ausbildung-studium/gehobener-dienst-schutzpolizei-kriminalpolizei/ |titel=Studium - Gehobener Dienst Schutzpolizei/Kriminalpolizei |werk=berlin.de |datum=2024-01-02 |sprache=de |abruf=2024-01-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.karriere-polizei-bw.de/gehobener-dienst/ |titel=Bachelor-Studium: Der Gehobene Dienst |werk=karriere-polizei-bw.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://karriere.polizei.hessen.de/das-studium/broker.jsp?uCon=fc350303-4f05-1a71-48ab-0926a27bc763&amp;amp;uTem=2de70056-0c0a-6a51-339f-11c102548123 |titel=Kriminalpolizei |hrsg=Polizei Hessen |sprache=de |abruf=2024-01-26 |archiv-datum=2023-07-21 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20230721092625/https://karriere.polizei.hessen.de/das-studium/broker.jsp?uCon=fc350303-4f05-1a71-48ab-0926a27bc763&amp;amp;uTem=2de70056-0c0a-6a51-339f-11c102548123 |offline=ja |archiv-bot=2026-01-24 07:20:08 InternetArchiveBot }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Beim [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamt]] (BKA) werden die Beamten im Vorbereitungsdienst ausschließlich zu [[Kriminalkommissar]]en ausgebildet und im ermittelnden Bereich eingesetzt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.karriere.bka.de/Karriereportal/DE/Jobs/BerufeBeimBKA/AusbildungUndStudium/ausbildungUndStudium_node.html |titel=BKA-Karriereportal {{!}} Ausbildung und Studium |werk=karriere.bka.de |sprache=de |abruf=2024-01-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im März 2023 teilte der Innenminister [[Michael Ebling]] mit, dass Veränderungen des Polizei-Studiums in [[Rheinland-Pfalz]] geplant sind und zukünftig direkt für die Kriminalpolizei ausgebildet werden soll.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/arbeitsergebnisse-der-ag-kriminalitaetsbekaempfung-bilden-die-grundlage-fuer-strategische-feinjustierung-im-bereich-der-kriminalpolizei |titel=Arbeitsergebnisse der AG Kriminalitätsbekämpfung bilden die Grundlage für strategische Feinjustierung im Bereich der Kriminalpolizei |werk=bdk.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; In [[Niedersachsen]] erfolgen Einstellungen ausschließlich in die [[Schutzpolizei]]; eine Spezialisierung auf den Schwerpunkt „Ermittlungen“ ist zwar während des Studiums möglich, ein Laufbahnwechsel zur Kriminalpolizei aber erst nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/beruf_und_karriere/ausbildung/studium_den_polizeivollzugsdienst/allgemeines-1698.html |titel=Informationen zum Studium bei der Polizei {{!}} Polizeidirektion Hannover |werk=pd-h.polizei-nds.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Polizeiakademie Niedersachsen]] startete im April 2020 ein [[Pilotprojekt]], um auf den Personalmangel in den Ermittlungsbereichen zu reagieren. Studierende werden dabei im letzten Studienjahr intensiv auf polizeipraktische Ermittlungsarbeit vorbereitet. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf den direkten Einstieg in den ermittelnden Bereich.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.pa.polizei-nds.de/aktuelles/presse/pi/pilotprojekt-vertiefende-spezialisierung-115507.html |titel=Pilotprojekt Vertiefende Spezialisierung {{!}} Polizeiakademie Niedersachsen |werk=pa.polizei-nds.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch beispielsweise in Bremen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.polizei.bremen.de/berufseinstieg/berufsinformationen/die-direktion-kriminalpolizei-landeskriminalamt-38469 |titel=Die Direktion Kriminalpolizei/Landeskriminalamt - Polizei Bremen Bremen. Aber sicher! |werk=.polizei.bremen.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;, Thüringen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://startpolizei.thueringen.de/berufsmoeglichkeiten |titel=Link11 - CAPTCHA |werk=startpolizei.thueringen.de |sprache=de |abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; und Bayern&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=dpa |Titel=Polizei: &amp;quot;Zeit ist verloren&amp;quot;: Forderung nach Kripo-Direkteinstieg |Sammelwerk=Die Zeit |Ort=Hamburg |Datum=2022-03-22 |ISSN=0044-2070 |Online=https://www.zeit.de/news/2022-03/22/zeit-ist-verloren-forderung-nach-kripo-direkteinstieg |Abruf=2024-01-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; existiert kein Anspruch auf einen Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
=== Anfänge ===&lt;br /&gt;
Für [[Ermittlungsverfahren]] waren ursprünglich die Gerichte zuständig (s. [[Inquisitionsverfahren]]), wobei vor allem be[[eid]]ete [[Zeuge]]naussagen und [[Geständnis]]se als Beweise galten (vgl. [[Reinigungseid]], [[Urgicht]]). Durch die Zunahme der Kriminalität in den wachsenden Großstädten wurde zur Entlastung der Gerichte eigene [[Strafverfolgungsbehörde]]n notwendig. Die ersten Anfänge der Kriminalpolizei sind in [[Berlin]] zu finden. Im Jahre 1799 wurden zur Aufsicht über die [[Strafgerichtsbarkeit]] eine &amp;#039;&amp;#039;Immediats-Criminalkommission&amp;#039;&amp;#039; beim [[Kammergericht]] gebildet, der ein &amp;#039;&amp;#039;Criminal-Inspector&amp;#039;&amp;#039;, drei &amp;#039;&amp;#039;[[Polizeikommissar|Criminal-Commissarien]]&amp;#039;&amp;#039; und zwei &amp;#039;&amp;#039;Criminal-Sekretairen&amp;#039;&amp;#039; unterstanden, die alle zur Aufklärung von [[Verbrechen]] und [[Vergehen]] erforderlichen [[Ermittlungsverfahren|Ermittlungen]] und [[Vernehmung]]en durchführen durften. Zur Wahrnehmung der Aufgaben war ihnen in Ausnahmefällen gestattet, auch ohne Uniform tätig zu werden. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Deutschland. Die Kommission wurde 1804 aufgelöst und die Beamten der neuen &amp;#039;&amp;#039;Criminal-Deputation&amp;#039;&amp;#039; des [[Amtsgericht Mitte|Stadtgerichts]] unter Direktor [[Diederich Friedrich Carl von Schlechtendal]] zugeordnet. Mit der Ernennung Schlechtendals zum Polizeipräsidenten 1811 wurden die sechs Beamten vom [[Polizei Berlin|Polizeipräsidium Berlin]] übernommen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Bernhard Kaufmann, Edwin Kube |Titel=Beweisverfahren und Kriminalistik in Deutschland: ihre geschichtliche Entwicklung |Band=13 |Verlag=Kriminalistik Verlag |Datum=1964 |Seiten=124 |Online=http://idb.ub.uni-tuebingen.de/opendigi/NKS_1964_013/pdf |Abruf=2022-09-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Dominik Glorius |Titel=Im Kampf mit dem Verbrechertum: Die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei von 1811 bis 1925. Eine rechtshistorische Betrachtung |Verlag=BWV Verlag |Datum=2016-01-01 |ISBN=978-3-8305-3608-6 |Online=https://books.google.at/books?id=F2I6DAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA9&amp;amp; |Abruf=2022-09-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Brustanhaenger.Kriminalpolizei.Berlin.Hamburg.Sonderkommission.Dagobert.P1022134.jpg|mini|Brustanhänger der Kriminalpolizei Berlin und Hamburg für die Sonderkommission Dagobert]]&lt;br /&gt;
Deklaratorisch wurde die Ermittlungskompetenz der Polizei in Kriminalitätsfällen durch das &amp;#039;&amp;#039;Berliner Polizeireglement&amp;#039;&amp;#039; vom 1. April 1811 festgelegt. Die Polizeibehörde durfte in eigener Verantwortung Straftaten aufklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte bearbeiten. Im Jahre 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung &amp;#039;&amp;#039;[[Polizeikommissar|Kriminalkommissar]]&amp;#039;&amp;#039; eingeführt, die organisatorische Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation in [[Preußen]], was später in anderen Teilen Deutschlands übernommen wurde. Der Beruf des Kriminalkommissars war begehrt, er bekam das Gehalt eines Amtsrichters, Freifahrt in der Straßenbahn und Freiplatz im Theater. Schon in den Anfängen sind verdeckte Einsätze als Bettler, Briefträger, Dienstmann oder Droschkenkutscher oder zur Frau verkleidet belegt. Nach 1876 wurden mit der Entwicklung der Fotografie Verbrecheralben angelegt, 1903 wurde das [[Daktyloskopie|Fingerabdruckverfahren]] eingeführt. Zum Kriegsbeginn 1914 wurde wegen starken Anstiegs von Straftaten ein [[Kriminaldauerdienst]] eingerichtet, bereits seit 1902 bestand ein „Mordbereitschaftsdienst“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Rolf Kremming |Titel=200 Jahre Kriminalpolizei in Berlin |Sammelwerk=[[Bund Deutscher Kriminalbeamter#Verbandszeitschrift|der kriminalist]] |Nummer=4/2011 |Verlag=dbb |Ort=Berlin |Datum=2011 |Seiten=19 f |ISSN=0722-3501}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Berlin wurde in [[Bremen]] (1853) und [[Hamburg]] (1875) die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen deutschen Städte über eine Kriminalpolizei. Nachdem sich in der Polizei diese Spezialisierung durchgesetzt hatte, war eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder nicht weit: 1855 wurde in Berlin anlässlich des Mordfalls Dickerhoff die erste [[Mordkommission]] aufgerufen. Im Jahre 1886 wurde in Berlin der [[Erkennungsdienst]] gegründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon früh erkannte man den Bedarf für überregionale Zusammenarbeit. Folglich wurde 1897 anlässlich einer Polizeikonferenz in Berlin die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Länder und freien Städte zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Weimarer Republik ===&lt;br /&gt;
1925 wurde als Zentralstelle das Preußische Landeskriminalpolizeiamt gegründet, aus dem 1937 das [[Reichskriminalpolizeiamt]] hervorging. In den übrigen Ländern entstanden ebenfalls Zentralstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in den 1920er Jahren aufkommende [[Weibliche Kriminalpolizei]] war vorrangig für minderjährige Straftäter, Opfer und Zeugen zuständig und bestand bis in die 1970er Jahre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Wien wurde am 7. September 1923 die [[Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission]] (IKPK), der Vorläufer der heutigen [[Interpol]], gegründet. Ihr Ziel war der verbesserte Nachrichtenaustausch und die Modernisierung der Verbrechensbekämpfung. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale [[Fingerabdruck]]kartei eingeführt und der internationale [[Haftbefehl]] geschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie kaum ein Zweig der inneren Verwaltung war die Kripo in der Weimarer Republik einer rasanten Modernisierungstendenz unterworfen. Dieser Modernisierungs- und Professionialisierungsdruck von Politik und Öffentlichkeit wurde sicherlich auch von spektakulären Verbrechen ausgelöst, wie etwa von Sexual-, Kinder- oder Serienmördern, kriminellen „[[Ringverein]]&amp;amp;shy;en“ oder berüchtigten Einbrecherbanden, deren Fälle sowohl die Leserschaft der neuen Massenmedien als auch die Politik auf den Plan riefen, eine Modernisierung der Kriminalpolizei vehement einzufordern. Die Brüder und Geldschrankknacker Franz und Erich Sass (Berlin) oder die Serienmörder [[Fritz Haarmann]] (Hannover) und [[Peter Kürten]] (Düsseldorf) gehören hierbei zu den bekanntesten Beispielen dafür, wie Verbrechen durch den öffentlichen Diskurs wahrgenommen und kontrovers diskutiert wurden.&lt;br /&gt;
Dementsprechend wurden alleine in den 1920er Jahren folgende Arbeitsweisen grundlegend reformiert oder ganz neu eingeführt: die [[Daktyloskopie]], eine professionelle Analyse von Brandstellen, die Kommunikation durch Telefone und Fernschreiben, der effiziente Einsatz von Karteisystemen, Erkennungsdienst und Spurensicherung, Prophylaxe und Aufklärung, die Schaffung einer [[Weibliche Kriminalpolizei|weiblichen Kriminalpolizei]] und nicht zuletzt ein allgemeiner Imagewechsel zum „Freund und Helfer“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nationalsozialismus ===&lt;br /&gt;
In der [[Zeit des Nationalsozialismus]] war auch die deutsche Polizei [[Gleichschaltung|gleichgeschaltet]]. Hatte man die [[Weimarer Republik]] noch als demütigenden [[Rechtsstaat]] empfunden, der viele formale Einschränkungen für die Kripoarbeit im „Kampf gegen das Verbrechertum“ ([[Kurt Daluege]]) vorhielt, fühlte man sich nach 1933 von solchen Fesseln in Kripokreisen regelrecht befreit. Schon das 1933 verkündete „[[Gewohnheitsverbrechergesetz]]“ erweiterte den Spielraum der Kripo gegen angebliche Gewohnheits- oder [[Berufsverbrecher]] enorm, war jedoch eine Absage an den demokratischen Rechtsstaat. Diese Entwicklung wurde von Kripolobbyisten und -theoretikern nach 1933 maßgeblich vorangetrieben, die Kripoarbeit mehr und mehr der NS-Ideologie untergeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem wurde die Kripo nun grundlegend neu strukturiert und zentralisiert: Nach der Einsetzung von [[Heinrich Himmler]] als Chef der Deutschen Polizei 1936 wurde die Kriminalpolizei dem [[Hauptamt Sicherheitspolizei]] zugeordnet. Das bislang nur geplante [[Reichskriminalpolizeiamt]] (RKPA) wurde 1936/1937 errichtet und mit entsprechenden Befugnissen versehen. Dem RKPA wurden Kriminalpolizeileitstellen (KpLSt) in [[Königsberg (Preußen)|Königsberg i. Pr.]], [[Stettin]], [[Berlin]] (RKPA als KpLSt), [[Breslau]], [[Halle (Saale)|Halle an der Saale]], [[Hannover]], [[Frankfurt am Main]], [[Köln]], [[Düsseldorf]], [[München]], [[Dresden]], [[Stuttgart]], [[Hamburg]], [[Bremen]] und später [[Wien]], [[Reichenberg]], [[Danzig]] und [[Posen]] nachgeordnet. Diesen Leitstellen waren wiederum Kriminalpolizeistellen (KpSt) nachgeordnet. Eine KpLSt nahm zugleich die Aufgaben einer KpSt für ihren Bereich wahr. Die Zuordnung der Sitze der Dienststellen erfolgte nicht nur nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, sondern auch nach parteipolitischen Machtverhältnissen. Beispielsweise war die KpLSt Düsseldorf für das Ruhrgebiet zuständig, obwohl aus geographischen Gesichtspunkten Essen geeigneter gewesen wäre. Düsseldorf wurde jedoch wegen des ranghöheren Polizeiführers gewählt. Grundlage für diese Neugliederung war der am 20. September 1936 ergangene [[Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des „Grundlegenden Erlasses über die [[Vorbeugende Verbrechensbekämpfung]] durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937&amp;lt;ref&amp;gt;Abgedruckt bei [[Wolfgang Ayaß]] (Bearb.): {{Webarchiv |url=http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/dzd/dokumentenverzeichnisse/materialien_5_gemeinschaftsfremde.pdf |text=&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot;Gemeinschaftsfremde&amp;quot;. Quellen zur Verfolgung von &amp;quot;Asozialen&amp;quot; 1933–1945&amp;#039;&amp;#039; |wayback=20161122223521 |format=PDF}}, Koblenz 1998, Nr. 50.&amp;lt;/ref&amp;gt; wurde der Verfolgungsdruck der nationalsozialistischen Kripo ausgeweitet auf angebliche „Berufsverbrecher“, auf „[[Asoziale (Nationalsozialismus)|Asoziale]]“ und „[[Aktion „Arbeitsscheu Reich“|Arbeitsscheue]]“, Obdachlose, Wanderarbeiter, „[[Zigeuner]]“, Prostituierte und [[Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus|Homosexuelle]]. Im sog. „Zigeuner-Grunderlaß“ vom 8. Dezember 1939 wurde die Kriminalpolizei mit der Bereitstellung von Sammellagern beauftragt.&amp;lt;ref&amp;gt;Friedrich Wilhelm, Die Polizei im NS-Staat, Paderborn 1999, ISBN 3-506-77513-8, S. 254.&amp;lt;/ref&amp;gt; Theoretiker der Kriminologie oder Protagonisten der Kripo ([[Robert Heindl]], [[Robert Ritter]] oder [[Paul Werner (SS-Mitglied)|Paul Werner]]) versuchten, Kriminalität ausschließlich als Ergebnis von mangelnder [[Erbhygiene]] zu erklären ([[Kriminalbiologie]]) und somit die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nur mit den Mitteln eines eliminierenden Sozialrassismus gegen alle Außenseiter und Randgruppen führen zu müssen.&lt;br /&gt;
Der Historiker [[Patrick Wagner]] schätzt, dass vor diesem Hintergrund insgesamt rund 80.000 Menschen völlig willkürlich von der Kripo in [[Konzentrationslager]] [[Deportation#Deportationen während des Nationalsozialismus|deportiert]] wurden.&amp;lt;ref&amp;gt;Patrick Wagner: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996, (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte 34).&amp;lt;/ref&amp;gt; Zentrale Machtmittel dieses Erlasses waren die [[Polizeiliche planmäßige Überwachung]] und die [[Polizeiliche Vorbeugehaft]]. Alleine bei der [[Juni-Aktion]] von 1938 wurden tausende Menschen verhaftet und verschleppt. Ebenso verstrickt war die Kripo in die Massenverbrechen der [[Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD]] ab 1939. Angelastet werden muss der deutschen Kriminalpolizei vor allem der [[Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus|NS-Völkermord an den Sinti und Roma]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Arthur Nebe]], der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes, leitete beispielsweise zwischenzeitlich die [[Einsatzgruppe B]], die in den entsprechenden Einsatzberichten gezählten 45.467 Mordopfer zu verantworten hatte.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Ernst Klee]]: &amp;#039;&amp;#039;Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945&amp;#039;&amp;#039;. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2003, S. 430 u. 660.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Weiteren wurde 1939 aus dem [[Geheime Staatspolizei|Geheimen Staatspolizeiamt]], dem Reichskriminalpolizeiamt und dem [[Sicherheitsdienst des Reichsführers SS]] das [[Reichssicherheitshauptamt]] unter der Führung von [[Reinhard Heydrich]] gegründet. Nebe blieb Leiter der deutschen Kripo bis 1944. Sein Nachfolger wurde am 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat [[Friedrich Panzinger]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nachkriegszeit ===&lt;br /&gt;
Ein Jahr nach Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] waren in Berlin die Dienstmarken, mit der sich Kriminalpolizisten auswiesen, häufig gefälscht. Es gab so viele „falsche Kriminalbeamte“ mit gefälschten „Blechmarken“, die harmlose Bürger durch vorgegebene Hausdurchsuchungsbefehle beraubten, dass die [[Berliner Zeitung]] von einer „Landplage“ sprach.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Nicht auf jede Blechmarke hereinfallen! Hochflut an falschen Kriminalbeamten&amp;#039;&amp;#039;, in: Berliner Zeitung vom 14. März 1946, Ausgabe 61.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bundesrepublik ===&lt;br /&gt;
Gegen Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] beschlossen die Siegermächte auf den Konferenzen von [[Konferenz von Jalta|Jalta]] und [[Potsdamer Konferenz|Potsdam]], das Polizeiwesen in Deutschland zu [[Entnazifizierung|entnazifizieren]], [[Entmilitarisierung|entmilitarisieren]], demokratisieren und dezentralisieren. Die einzelnen Militärregierungen der [[Alliierte]]n bauten in ihren Besatzungszonen die Polizei entsprechend ihren Vorstellungen auf. Die Dezentralisierung hatte die Zuständigkeit der Länder zur Folge und bedeutete für die Bekämpfung der Kriminalität, dass die reisenden und überörtlichen Täter nicht mehr wirkungsvoll bekämpft werden konnten. Deshalb haben die Siegermächte erlaubt, dass der Parlamentarische Rat in den {{Art.|73|gg|juris}} und {{Art.|87|gg|juris}} [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] (GG) für die Kriminalpolizei eine Sonderregelung einführte: „Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern darf sich nicht auf das gesamte Polizeiwesen erstrecken, sondern ist nur auf die Kriminalpolizei bezogen.“&amp;lt;ref&amp;gt;Maunz/Dürig, &amp;#039;&amp;#039;Kommentar zum GG&amp;#039;&amp;#039;, Art.&amp;amp;nbsp;73, Rn. 157.&amp;lt;/ref&amp;gt; Darüber hinaus hat der Parlamentarische Rat auch die Tätigkeit der Kriminalpolizei beschrieben, nämlich: „Verhüten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten.“&amp;lt;ref&amp;gt;Maunz/Dürig, &amp;#039;&amp;#039;Kommentar zum GG&amp;#039;&amp;#039;, Art.&amp;amp;nbsp;87, Rn. 139.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde in {{Art.|73|gg|juris}} festgelegt, dass der Bund &amp;#039;&amp;#039;„die ausschließliche Gesetzgebung über […] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei…“&amp;#039;&amp;#039; hat. Dazu wurde im März 1951 das &amp;#039;&amp;#039;[[BKA-Gesetz|Gesetz]] über die Errichtung eines [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|Bundeskriminalamtes]]&amp;#039;&amp;#039; geschaffen. Parallel dazu wurden in den Ländern auch [[Landeskriminalamt (Deutschland)|Landeskriminalämter]] eingerichtet, die innerhalb der Länder eine Koordinierung und Informationssteuerung gewährleisten sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die voranschreitende Spezialisierung in der Kriminalpolizei machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern. Anfang der 1990er Jahre gab es innerhalb der Polizeien der Länder den Trend, die Spezialisierung aufzuheben. Dies äußerte sich sowohl in der Ausbildung des Polizeinachwuchses als auch in der Organisationsform. In vielen Polizeien der Länder wurden der Kriminalpolizei als eigener Zweig innerhalb der Polizei die entsprechenden [[Laufbahngruppe]]n aufgehoben und eine Fachausbildung abgeschafft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutsche Demokratische Republik ===&lt;br /&gt;
Die Kriminalpolizei der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] war Teil der [[Deutsche Volkspolizei|Deutschen Volkspolizei]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== EU und international ==&lt;br /&gt;
Auf europäischer Ebene erfolgt die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]] durch [[Europol]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf internationaler Ebene erfolgt die polizeiliche Zusammenarbeit durch [[Interpol]]. In [[Deutschland]] agiert das [[Bundeskriminalamt (Deutschland)|BKA]] als Nationales Zentralbüro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei#Kriminalpolizei|Amtsbezeichnungen der Kriminalpolizei]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Andreas Mix |Titel=Hitlers bewährte Kriminalisten |TitelErg=Die Kriminalpolizei war während des Nationalsozialismus keine verbrecherische Organisation, glaubten die Alliierten. Der Spiegel untermauerte dies 1949 mit einer Artikelserie. Was für eine Fehleinschätzung! |Sammelwerk=[[Berliner Zeitung]] |Datum=2011-09-10 |Online=[https://www.memoiresdeguerre.com/article-hitlers-bewahrte-kriminalisten-89309992.html memoiresdeguerre.com]}}&lt;br /&gt;
* Friedrich Wilhelm: &amp;#039;&amp;#039;„Die Polizei im NS-Staat: die Geschichte ihrer Organisation im Überblick“&amp;#039;&amp;#039;, ISBN 3-506-77513-8.&lt;br /&gt;
* Imanuel Baumann: &amp;#039;&amp;#039;„Dem Verbrechen auf der Spur“&amp;#039;&amp;#039;, ISBN 3-8353-0008-3.&lt;br /&gt;
* Patrick Wagner: &amp;#039;&amp;#039;„Volksgemeinschaft ohne Verbrecher“&amp;#039;&amp;#039;, ISBN 3-89244-912-0.&lt;br /&gt;
* Polizei Berlin: &amp;#039;&amp;#039;„Geschichte der Kriminalpolizei in Berlin ab 1945“&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
* Bastian Fleermann (Hg.): Die Kommissare. Kriminalpolizei in Düsseldorf und im rheinisch-westfälischen Industriegebiet 1920–1950, Droste Verlag, Düsseldorf 2018, ISBN 978-3-7700-6032-0.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4165743-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kriminalpolizei (Deutschland)| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Zollernalb</name></author>
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